Gesundheitsförderung und Präventi- on gehören zu den bestimmenden The- men für das Gesundheitswesen in der Zukunft. Um Ärzte kompetent für diesen wichtigen Themenbereich zu machen, wird die Kursfortbildung „Strategien und Techniken der ärztlichen Gesundheitsför- derung“ (Grundkurs) vom 11. bis 13. Fe- bruar 2000 mit der Ernst-von-Bergmann- Akademie für ärztliche Fortbildung in der Ärztekammer Berlin angeboten.
Ziel der Kursfortbildung „Gesund- heitsförderung“ ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten an Ärzte, um diese anzuleiten, einzelne und Grup- pen in einer gesunden Lebensweise zu stärken. Außerdem wird dargestellt, wie Organisationszusammenhänge (sogenann- te Settings) so gestaltet werden können, daß sie gesundheitsförderlich wirksam sind. Naheliegende Beispiele hierzu sind die ärztliche Praxis und das Kranken- haus, die zugleich das Umfeld für die Be- handlung der Patienten als auch den Ar- beitsplatz für die Mitarbeiter darstellen.
Grundlage sind gesundheitsbezogene Konzepte, wie das Konzept der Salutoge- nese von Aaron Antonovsky. Prinzipien der Organisationsentwicklung zur ge- sundheitsförderlichen Gestaltung des so- zialen Umfelds werden anhand der von der Weltgesundheitsorganisation initiier- ten Projekte „Gesunde Städte“, „gesund- heitsfördernde Schulen“ und „gesund- heitsfördernde Krankenhäuser“ sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung erläutert. Da es sowohl um die Vermitt- lung von Kenntnissen als auch die Ver- mittlung von Beratungs- und Manage- mentfähigkeiten geht, wird die Methode des problemorientierten Lernens (POL) eingesetzt.
Was ist eigentlich belegt (evidence based) in Prävention und Gesundheits- förderung? Der Beantwortung dieser Frage widmet sich der erste Teil der Kurs- fortbildung. Im zweiten Teil des Seminars geht es darum, wie Ärzte auf den unter- schiedlichen Ebenen der Gesundheits- förderung, formuliert in der Stellungnah- me der Bundesärztekammer „Gesund- heitsförderung als Aufgabe der Heilberu- fe“, aktiv werden können: In der indivi-
duellen Beratung (1. Ebene), in der Gruppenarbeit mit Risikopersonen oder Kranken (2. Ebene), in öffentlichen Ge- sundheitsprogrammen (3. Ebene).
Den Abschluß des Kurses bildet eine Gruppenarbeit, in der jeweils für die nie-
dergelassene Praxis, das Gesundheits- amt, das Krankenhaus oder einen Betrieb Vorschläge erarbeitet werden, wie diese unter besonderer Berücksichtigung von interdisziplinärer Kooperation und Qua- litätssicherung gesundheitsförderlich aus- gerichtet werden können.
Die Veranstaltung findet in der Schloßparkklinik in Berlin statt, die über ein modernes Gesundheitszentrum ver- fügt.
Interessenten an der Kursfortbildung Gesundheitsförderung wenden sich bitte an:
Bundesärztekammer, Dezernat Fort- bildung und Gesundheitsförderung, Kurs- fortbildung Gesundheitsförderung, Her- bert-Lewin-Straße 1, 50931 Köln, Fax
02 21/40 04-3 88. N
A-3268
B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R
(60) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 50, 17. Dezember 1999 B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R
Mitteilungen
Kursfortbildung „Gesundheitsförderung“
der Bundesärztekammer
in Zusammenarbeit mit der Ernst-von-Bergmann-Akademie (der Ärztekammer Berlin)
K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G
Bekanntmachungen
Zum „Aktionsprogramm zur Einhaltung der Arznei- und Heilmittelbudgets 1999“ teilt die
Kassenärztliche Bundesvereinigung mit:
Aufgrund eines Antrages der Firma Parke Davis ist es durch Einstweilige Anordnung des Sozialgerichts Köln der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorläufig untersagt, im Kapitel 7 des
Aktionsprogramms bei der Auflistung von umsatzstarken Wirkstoffen den Wirkstoff Quinapril in den DDD- Preisvergleich einzubeziehen (AZ: S 9
Kr 238/99 ER). N
Bekanntmachung weiterer Beratungsthemen
des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zu Überprüfungen gemäß
§ 135 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) vom 25. November 1999
Der Arbeitsausschuß „Arzneimittel“
des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen berät gemäß § 135 Abs. 1 SGB V das Thema
Aktiv-Spezifische-Immuntherapie (ASI) mit autologer Tumorzellvakzine.
Gemäß Nr. 5 der Richtlinien des Bun- desausschusses der Ärzte und Kranken- kassen über die Einführung neuer Unter- suchungs- und Behandlungsmethoden und über die Überprüfung erbrachter vertragsärztlicher Leistungen gemäß § 135 Abs. 1 i. V. m. § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V wird den maßgeblichen Dachver- bänden der Ärztegesellschaften der je-
weiligen Therapierichtung und gegebe- nenfalls sachverständigen Einzelperso- nen Gelegenheit zur Stellungnahme ge- geben.
In diesem Zusammenhang wird auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 234 vom 10. Dezember 1999 hinge- wiesen.
Köln, den 26. November 1999 Bundesausschuß der Ärzte und
Krankenkassen Der Vorsitzende
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