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Archiv "50 Jahre Deutsche Krankenhausgesellschaft – Das „Krankenhaus 2000“: Eher Horrorvision als Zukunftsmusik" (02.07.1999)

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igentlich scheint zur Gesund- heitsrefom 2000 alles gesagt.

Wozu also an einem gesund- heitspolitischen Forum „Krankenhaus 2000“ teilnehmen, wie es die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Mit- te Juni in Berlin veranstaltete? Weil ei- ne gut geleitete Podiumsdiskussion (als ein Teil des Forums) mit Politikern und Repräsentanten des Gesundheits- wesens eine spannende Sache ist – wenn die Befragten auf den Punkt kommen. Das war in Berlin der Fall.

Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vor- standsvorsitzender des AOK-Bundes- verbandes, machte aus seiner Meinung auch in einem Saal voller Kranken- haus-Repräsentanten keinen Hehl:

„Die Ausgaben müssen sinken im Krankenhaus“, erklärte er, unbeein- druckt vom Murren der Zuhörer. Für Ahrens ist das nach wie vor kein Pro- blem. „Es besteht in diesem Bereich immer noch ein großes Einsparpotenti- al, das ohne Einbußen für die Qualität der Gesundheitsversorgung erschlos- sen werden kann“, stand am Morgen in seinem Vortragsmanuskript.

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Zur Seite sprang ihm Herbert Rebscher, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Angestellten-Kranken- kassen. Er wolle niemanden outen, be- merkte Rebscher mit treuherzigem Blick. Aber mit mindestens einem Drittel der Anwesenden habe er schon Gespräche unter vier Augen über Wirtschaftlichkeitsreserven im Kran- kenhaus geführt. Tenor der Dialoge: es gebe sie – aber immer bei den anderen.

Geschickt verstanden es die bei- den Krankenkassenvertreter, sich trotz aller Kritik an der ihnen zugedachten Machtfülle ebenfalls eher als Gebeu- telte der Reform darzustellen. Mit der geplanten Umstellung auf Finanzie- rungs-Monistik gebe das Gesetz den Kassen „nicht die Möglichkeiten, die wir brauchen“, bemängelte Ahrens. In seinem Redemanuskript hieß es: „Ei- ne Krankenhausreform, die lediglich die Investitionskostenförderung den Krankenkassen überbürdet, ohne daß die Kassen einheitlich und gemeinsam die Bedarfsplanung regeln, kann . . . nicht mitgetragen werden.“ Auch Reb- scher meinte, bevor man an diesem Punkt halbherzig reformiere, solle man es besser lassen wie bisher.

Die Argumente der Gegenseite ließen sie unbeeindruckt. Jörg Rob- bers, Hauptgeschäftsführer der DKG, hatte kritisiert, daß der GKV durch ei- ne monistische Krankenhausfinanzie- rung Zusatzausgaben in Milliarden- höhe übertragen würden, obwohl sie die Ausgaben schon heute nicht mehr finanzieren könne. Weiterer Kri- tikpunkt: In einem monistischen Fi- nanzierungssystem bestimmten letzt- lich die Kassen. Die DKG halte die Be- reitstellung von Krankenhäusern aber für einen Teil der Daseinsfürsorge des Staates. Ihm solle deshalb auch die letzte Verantwortung dafür bleiben.

Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, der neugewählte Präsident der Bundesärztekammer, vertrat ebenfalls eine dezidierte Meinung.

Was die vorgesehene Einbindung der Länder in die Krankenhausplanung anbelangt, so wird sie nach Hoppes Auffassung in Zukunft sehr schmal

ausfallen – was immer beschwichti- gend behauptet wird. Die Gesetzes- passagen seien nur aufgenommen worden, damit ein Gesetz gegebenen- falls vor dem Bundesverfassungsge- richt Bestand habe. Bleibe die Politik bei der jetzt eingeschlagenen Rich- tung, müßten im Grunde in Zukunft die Kassen auch Träger der Kranken- häuser werden – was man nicht wolle.

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Die ernsten Stellungnahmen wurden dennoch immer wieder durch schlagfertige Bemerkungen unterbro- chen. So konterte die gesundheitspoli- tische Sprecherin der SPD-Fraktion, Gudrun Schaich-Walch, Robbers Vo- tum für teilmonistische Lösungen. Ein bißchen Monistik gebe es nicht – „ein bißchen schwanger ja auch nicht“.

Hoppe setzte noch einen drauf. Das sei falsch: „Wir kennen in der Medizin das Institut des Windeis.“

Einen ganz anderen Aspekt brachte zum Schluß Dr. jur. Hans Christoph Uleer in die Diskussion, Direktor des Verbands der privaten Krankenversicherung. Wenn man im Zuge der Reform nicht die europäi- sche Rechtsprechung einbeziehe, werde manches Steuerungsinstru- ment unter Umständen Makulatur.

Als Beispiel führte Uleer an, daß ei- nes Tages ein Gericht in einem Land der Europäischen Union entscheide, der Ausschluß von Krankenhäusern aus der Bedarfsplanung verstoße ge- gen Wettbewerbs- und Kartellrecht.

Was dann? Beifälliges Nicken bei den Kennern im Saal. Sabine Rieser A-1754 (18) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 26, 2. Juli 1999

P O L I T I K AKTUELL

50 Jahre Deutsche Krankenhausgesellschaft

Das „Krankenhaus 2000“: Eher Horrorvision als Zukunftsmusik

Im Jahr ihres 50jährigen Bestehens sieht sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit politischen Reformen konfrontiert, die ihr keinen Anlaß zum Jubeln geben. Das wurde

im Rahmen eines gesundheitspolitischen Forums deutlich.

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