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Archiv "Qualitätssicherung in der Chirurgie: Alleingang von Kassen und Krankenhausgesellschaft" (20.01.1995)

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POLITIK KOMMENTAR

Qualitätssicherung in der Chirurgie

Alleingang von Kassen

und Krankenhausgesellschaft

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. und Spitzenverbände der Krankenkassen wollen im Alleingang Vereinbarungen zur Qualitätssicherung von Krankenhausleistungen bei Fall- pauschalen und Sonderentgelten treffen. Ärztekammern und die Qualitätssicherungsbeauf- tragten der zuständigen wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften werden bewußt ausgeschlossen. Die mangelnde Einbeziehung der Ärzteschaft hat auch bei der „Arbeitsge- meinschaft Qualitätssicherung Chirurgie bei der Bundesärztekammer" Befremden ausgelöst.

In der Chirurgie betreiben die Projektgeschäftsstellen bei den Lan- desärztekammern seit langem erfolg- reich Qualitätssicherung vor Ort.

„Mit großer Sorge haben wir Kennt- nis genommen, daß gerade in einer so komplexen Materie wie der Entwick- lung von Qualitätsindikatoren in der

Medizin auf den in unserem Kreis vorhandenen Sachverstand und die Erfahrung mit den in weiten Berei- chen der Qualitätssicherung verwen- deten Eingriffen nicht zurückgegrif- fen wird", erklärte Professor Dr. med.

Klaus Hupe, Münster, als Vorsitzen- der der Arbeitsgemeinschaft Quali-

tätssicherung Chirurgie bei der Bun- desärztekammer, zu dem Alleingang von Krankenkassen und Krankenhaus- trägern in Sachen Qualitätssicherung.

Von den Ärztekammern wurden in der Vergangenheit Pionierleistun- gen erbracht und große Erfahrungen auf dem Gebiet der Qualitätssiche- rung gesammelt Dies macht es unver- ständlich, daß ihr Sachverstand und ihre Erfahrungen nicht auch im Feld der Qualitätssicherung bei Fallpau- schalen und Sonderentgelten entspre- chend genutzt werden. So verfügt al- lein die Projektgeschäftsstelle Chirur- gie in Westfalen-Lippe über einen Datenpool von insgesamt 160 000 Da- tensätzen mit umfangreichen Infor- mationen über präoperative Diagno- stik, Operationsmethodik, intraope- rative Besonderheiten, Verlauf- und Entlassungszustand für die verwende- ten Tracer-Diagnosen: Leistenbruch, Gallenblasenoperationen, Ober- schenkelhalsfraktur.

Die Art des Umgangs mit dem Instrument „Qualitätssicherung" im Rahmen der Vereinbarung zu Fall- pauschalen und Sonderentgelten legt den Schluß nahe, daß vorwiegend ver- waltungstechnisch oder ausschließ- lich an eine Kontrolle mit Sanktions- möglichkeiten gedacht wird. Dies — so zeigen nicht nur die Erfahrungen bei der Qualitätssicherung in der Chirur- gie — wird dem Ziel ständiger Lei- stungsverbesserung bei adäquaten Kosten im Gesundheitswesen nicht gerecht. Auch die durch die neue Ver- einbarung ausgelöste Parallelent- wicklung weiterer, kostenintensiver Strukturen zur Administration von Qualitätssicherungsverfahren er- scheint vor dem Hintergrund einer Überbürokratisierung und knapper werdender finanzieller Ressourcen unverständlich.

Was für die Chirurgie gilt, gilt für andere medizinische Fächer gleicher- maßen: Bisher sind 144 Fallpauscha- len und Sonderentgelte vorgesehen.

Arbeitsgemeinschaften zur Qualitätssicherung

Die Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Chirurgie bei der Bun- desärztekammer faßt seit ihrer Konstituierung am 24. September 1992 die Aktivitäten der Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Chirurgie auf Bundesebene im Rahmen der Bundesärztekammer zusammen. Organi- satorisch sind bei den Ärztekammern Projektgeschäftsstellen etabliert, die für eine Realisierung auf Landesebene Sorge tragen. In enger Koope- ration mit der zuständigen wissenschaftlich-medizinischen Fallgesell- schaft, der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, arbeitet die Arbeitsge- meinschaft seither intensiv an einer flächendeckenden Etablierung und kontinuierlichen Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in der Allge- mein-Chirurgie. So wurden unter anderem zentral gemeinsame Qualitäts- indikatoren entwickelt, die für die verwendeten Leit-(Tracer-)Diagno- sen in allen beteiligten Ärztekammern gelten und zu einem Vergleich der Qualität ärztlicher Leistungen zwischen allen chirurgischen Kliniken, Krankenhäusern und Fachabteilungen genutzt werden. Auffallende Krankenhäuser werden angeschrieben und über das Überschreiten von Auffälligkeitsbereichen informiert, um eine Stellungnahme gebeten und bei Bedarf von der jeweiligen Projektgeschäftsstelle fachkompetent bera- ten. Unterstützt wird die Arbeit durch Fachexperten, in der Regel Mitar- beiter der zuständigen Projektgeschäftsstellen der Ärztekammern, so daß ein Umgang mit dem Instrument der Qualitätssicherung auf hohem me- thodischem und fachlichem Niveau sichergestellt ist.

Weitere Arbeitsgemeinschaften auf Bundesebene:

D der Zentrale ärztliche Erfahrungsaustausch — ZÄS gem. § 16 RöV für den Bereich der Qualitätssicherung in der Radiologie,

D die Bundesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung in der Peri- und Neonatologie bei der Bundesärztekammer (i. G.),

• Bundeskuratorium Herzchirurgie.

A-96 (24) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 3, 20. Januar 1995

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Prof. Peter Pachaly (rechts, links sein Assistent) hat einen Test entwickelt, der hel- fen soll, Arzneimittelfälschungen in Entwicklungsländern zu erkennen. Foto: GPHF

Im Interesse einer hochstehen- den Patientenversorgung wären Krankenhausträger und auch Spit- zenverbände der Krankenversiche- rung gut beraten, unterschiedliche Qualitätssicherungsmaßnahmen zu vermeiden. Die Ärztekammern je- denfalls bieten bei der Einführung und Durchführung in Klinik und Pra- xis allen Beteiligten ihre Mitarbeit zur kooperativen Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben an, auch aus der sicheren Erkenntnis heraus, daß Qualitätssicherung nicht gegen den Willen der Ärzteschaft eingeführt und betrieben werden kann, soll sie

POLITI KOMMENTAR/AKTUELL

denn letzten Endes sinnvoll sein und auch zu den gewünschten Effekten führen.

Die Arbeitsgemeinschaft Qua- litätssicherung Chirurgie bei der Bun- desärztekammer wird sich jedenfalls konstruktiv mit entsprechenden Fra- gestellungen befassen und zum Bei- spiel Items und Qualitätsindikatoren für die allgemeine Chirurgie prüfen.

Dies sollte auch für andere Fachge- biete gelten, denn Fallpauschalen gibt es daneben in der Augenheilkunde, Kardiologie, Neurochirurgie, Gynä- kologie und Geburtshilfe, Orthopä- die, interventionellen Radiologie,

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und der Urologie. Die fachkundige und früh- zeitige Beratung durch den Qualitäts- sicherungsbeauftragten der jeweili- gen wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaft und die Abstim- mung mit den Ärztekammern sind al- lerdings Voraussetzung für ein valides und sachgerechtes Qualitätssiche- rungsverfahren auch für Fallpauscha- len. Genügend Zeit besteht jeden- falls, um eine solide Grundlage zu schaffen, denn obligatorisch müssen Qualitätssicherungsmaßnahmen erst ab 1. Januar 1996 bei den Kranken- häusern Anwendung erfahren BÄK

Neues Zulassungsystem in der EU,

Billigtests gegen Pharmafälschungen

Eine erhöhte Arzneimittelsicherheit für Ärzte und Patienten kündigen Pharmaindustrie: Pharmakonzerne wollen mit Billigtests die massen- Politik und Industrie an: Die EU harmonisiert die nationalen Zulus- hafte Fälschung von Markenpräparaten in Entwicklungsländern er- sungsverfahren für Arzneimittel. Eine weitere Entwicklung in der schweren. Marktinteressen spielen dabei durchaus auch eine Rolle.

Wenn die Bürokraten in Brüssel wieder einmal etwas vereinheitlichen wollen, knirscht man in der Industrie normalerweise mit den Zähnen. Doch in der pharmazeutischen Industrie, die es diesmal traf, herrscht eher Freude bei den Unternehmern.

„Eine zentrale europäische Zu- lassungebehörde für Arzneimittel", freut sich Dr. Hans-Jürgen Röthig,

„wird von uns als wesentlicher Vorteil gesehen." Was den Leiter der Klini- schen Pharmako-

logie bei der Frankfurter Hoechst AG so begeistert, ist die Aussicht, nicht mehr für 15 Län- der in unter- schiedlichen Sprachen Regi- strierungsdos- siers einrichten und Fragen be- antworten zu müssen. Seit dem 1. Januar genügt, zumindest im Prinzip und für

„innovative Me-

dikamente", Englisch. In einem politi- schen Kompensationsgeschäft hat die Europäische Union der britischen Metropole London, weil Frankfurt/

Main das Europäische Währungsin- stitut bekam, ihre zweitwichtigste Neuerung zukommen lassen: die Eu- ropäische Arzneimittelagentur.

Mit dem Jahreswechsel gibt es nun in der EU drei parallele Zulas- sungsverfahren für Medikamente: er- stens das nationale System, in

Deutschland vor allem abgewickelt durch das frühere BGA und heutige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berlin, jedoch ab 1998 nur noch für solche Präparate, die ausschließlich im jewei- ligen Staat vertrieben werden sollen.

Zweitens das „dezentrale Verfahren", das auf der gegenseitigen Anerken- nung von Zulassungsentscheidungen des Ursprungslandes durch die Mit- gliedsstaaten der EU basiert. Nur bei Einspruch eines anderen Staates ist ein Schiedsverfahren vorgesehen.

Drittens das „zentrale Verfahren", in das obligatorisch alle Arzneimittel einbezogen werden, bei deren Her- stellung biotechnologische Verfahren (rekombinierte DNS, monoklonale Antikörper, kontrollierte Genexpres- sion) angewandt werden. Bei soge- nannten „innovativen Medikamen- ten", die nicht nur neue Darrei- chungsformen oder neue Indikatio- nen aufweisen, reicht der Wunsch des Pharmaherstellers, um ins attraktive Zentralverfahren zu kommen

Dann nämlich tritt die Europäi- sche Arzneimittelagentur von Anfang an maßgeblich in Aktion. Sie erarbei- tet wissenschaftliche Bewertungen A-98 (26) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 3, 20. Januar 1995

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