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Archiv "Ästhetische Chirurgie – Qualitätssicherung dringend erforderlich: Schlusswort" (02.12.2005)

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schen Operationskursen, Hospitationen und Supervision eingeführt. Dem Tenor des Artikels, dass durch Qualitätssiche- rung einer Ausuferung der plastischen und ästhetischen Chirurgie unter ande- rem durch nicht ausreichend chirurgisch ausgebildete Ärzte und auch einer unse- riösen Bedarfsweckung entgegengewirkt werden muss, schließen wir uns voll und ganz an. Dabei darf das Prinzip der Kom- petenz in der regionalen plastischen Chirurgie, das in Deutschland eine sehr gute Tradition besitzt, nicht verlassen werden. Auf die Bundesärztekammer und insbesondere die Landesärztekam- mern kommt hier eine besondere Ord- nungsfunktion zu, die mit Qualitätssiche- rungskriterien flankiert werden muss.

Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Rudolf H. Reich für die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Sigmund-Freud-Straße 25, 53105 Bonn

Qualifikationserwerb

körperteilbezogen sinnvoller

Der Autor ist Facharzt für plastische Chirurgie und wollte über Qualitätssi- cherung in der ästhetischen Chirurgie re- ferieren. Er berichtet über tolle Auf- klärung mittels Video und über Training in freiwilligen Kursen, an denen aus- schließlich plastische Chirurgen teilneh- men dürfen. Er zeigt uns schöne Vorher- /Nachherbilder und erläutert, was in Aachen auf dem lukrativen Markt der Ästhetik so möglich ist. Ist das der Weg zur Qualitätssicherung in der ästheti- schen Chirurgie? Das Erlernen ästheti- scher Eingriffe muss in keiner Facharzt- ausbildung nachgewiesen werden. Gute ästhetische Chirurgen finden sich in der HNO-, der Zahn-, Mund-Kiefer-, der Augenheilkunde, der Dermatologie und der Gynäkologie, aber auch in der plastischen Chirurgie (Wiederherstel- lungschirurgie). Doch welcher plastische Chirurg oder sonstige Facharzt be- herrscht welchen ästhetischen Eingriff?

Kein Arzt beherrscht alle ästhetischen Eingriffe. Jeder Operateur kann nur be- stimmte Eingriffe in hoher Qualität durchführen. Das Schaffen und die Sicherung von Qualität gelingt nur, wenn sich der Operateur auf bestimmte Eingriffe beschränkt. Wir brauchen da-

her Zusatzqualifikationen, die nur auf ein Körperteil oder auf eine spezielle OP-Technik bezogen sind, zum Beispiel ästhetische Chirurgie der weiblichen Brust, ästhetische Chirurgie der Nase, Spezialist für Fettabsaugung, ästheti- sche Chirurgie der Augenlider, Spezialist für Facelift, ästhetische Chirurgie der Ohrmuscheln, ästhetische Laseranwen- dungen.

Mit körperteilbezogenen Zusatzquali- fikationen wäre eine alle Arztgruppen umfassende Qualitätssicherung möglich.

Jeder Operateur könnte seine ästhetisch- chirurgische Qualifikation untermauern.

Kunstfehlerprozesse würden reduziert.

Die Ärzteschaft und der Patient fänden endlich den Weg zum kompetenten ästhetischen Operateur. Die Ärztekam- mern sollten das ungeregelte Fach ästhe- tische Chirurgie mit Beteiligung aller be- troffenen Arztgruppen alsbald in den Griff bekommen. Die Kooperation mit nur einer ästhetisch ambitionierten Fach- gruppe schürt Zwietracht und blockiert ein derartiges Vorhaben.

Dr. med. Christoph Murrenhoff Wilhelmstraße18, 57518 Betzdorf

Schlusswort

Der Kernpunkt unserer Veröffentlichun- gen ist die Forderung nach der Entwick- lung und Umsetzung wirksamer Maß- nahmen zur Qualitätssicherung für Ein- griffe der ästhetischen Chirurgie. Wir danken Herrn Prof. Reich für seinen Bei- trag zu diesem Thema aus der Sicht der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kie- fer- und Gesichtschirurgie. Wir bitten die unkorrekte Bezeichnung dieses Fach- gebietes in unserer Veröffentlichung zu entschuldigen, in der fälschlicherweise die Bezeichnung vom Dachverband der zahnärztlichen Fachgesellschaften her- geleitet wurde. Die Weiterbildungszeit für die Zusatzbezeichnung Plastische Operationen beträgt für Fachärzte der Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie so- wie für Fachärzte der Hals-, Nasen und Ohrenheilkunde aktuell drei Jahre. Die Etablierung einer wirkungsvollen Qua- litätssicherung kann nur von den ent- sprechenden medizinischen Fachgesell- schaften geleistet werden. Andere Insti- tutionen besitzen hier keine ausreichen-

de Kompetenz. Die Grundlage der Qua- litätssicherung müssen wissenschaftliche Studien zur Feststellung der Effektivität und der Risiken von ästhetischen Opera- tionen sein. Diese sollten ferner den Standards der Evidenz basierten Medi- zin genügen, wie sie bereits für die Qua- litätssicherung von anderen operativen und konservativen Fachgebieten bin- dend sind. Die VDPC und die VDÄPC leisten hier für die ästhetische Chirurgie einen essenziellen Beitrag und gewähr- leisten auch einen Austausch und eine Kontrolle durch europäische und inter- nationale Dachorganisationen. Diese beiden Berufsverbände für Fachärzte der Plastischen Chirurgie führen Maßnah- men zur Qualitätskontrolle bei ihren Mitgliedern durch. Wir müssen daher Herrn Teichmann widersprechen und feststellen, dass die Mitgliedschaft in die- sen Organisationen durchaus ein Qua- litätsmerkmal ist. Aus dem Gesagten folgt, dass zum Schutz der Patienten auch operativ tätige Ärzte mit Kompetenzen für einzelne ästhetische Eingriffe einer Qualitätskontrolle unterworfen werden müssen. Diese ist von den Fachgesell- schaften oder den Ärztekammern zu or- ganisieren. Die Ärztekammer Nordrhein hat hierfür ein interdisziplinäres Register

„Plastisch-operative Medizin“ eingerich- tet. Als Antwort auf die Zuschrift von Herrn Murrendorf müssen wir daher feststellen, dass die Furcht vor Zwie- tracht oder der Aufgabe eines derzeit empfundenen harmonischen Nebenein- anders am Markt der ästhetischen Ope- rationen nicht die notwendige Etablie- rung von Qualitätsstandards aufhalten darf.Als Schlusswort bleibt uns somit die Aufforderung an die politischen Ent- scheidungsträger, aber auch besonders an die Institutionen der Ärztekammern, die Einführung solcher Maßnahmen zur Qualitätssicherung möglichst bald ver- bindlich zu regeln, um den Patienten, die sich für die Durchführung einer ästheti- schen Operation entschließen, die not- wendige Sicherheit zu gewährleisten.

Prof. Dr. med. Norbert Pallua Direktor der Klinik für Plastische Chirurgie, Hand- und Verbrennungschirurgie Universitätsklinikum Aachen Pauwelsstraße 30, 52074 Aachen

Die Autoren aller Diskussionsbeiträge erklären, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der Richtlinien des Interna- tional Committee of Medical Journal Editors besteht.

M E D I Z I N

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 48⏐⏐2. Dezember 2005 AA3353

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