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ie Kassenärztliche Bundesvereini- gung (KBV) und die Psychothe- rapeutenverbände unterstützen grundsätzlich die Initiativen von FDP und PDS, eine angemessene Vergütung für genehmigungspflichtige psychothe- rapeutische Leistungen zu sichern. Die Spitzenverbände der Krankenkassen dagegen halten ein Eingreifen des Ge- setzgebers für überflüssig. Das war der Tenor einer Anhörung, zu der der Aus- schuss für Gesundheit Sachverständige in den Bundestag eingeladen hatte, um über eine gesetzliche Regelung der Ho- norarsituation der Psychotherapeuten zu beraten.Die PDS-Fraktion hatte einen Antrag vorgelegt, das gesetzlich festgelegte Psy- chotherapeutenbudget für 1999 nach- träglich anzuheben. Daneben sieht ein FDP-Gesetzentwurf vor, genehmigungs- pflichtige psychotherapeutische Leistun- gen ab dem Jahr 2000 im Rahmen ei- ner Einzelleistungsvergütung mit festen Punktwerten zu versehen. Der Entwurf beinhaltet eine Selbstbeteiligung von 10 DM je Therapiestunde für Erwach- sene – Härtefälle ausgenommen.
Außerdem setzte sich auch der Pe- titionsausschuss im Bundestag für ei- ner Verbesserung der psychotherapeu- tischen Vergütung ein. Mehr als 3 000 Eingaben kritisierten, dass das Budget für 1999 weit hinter dem tatsächlichen Bedarf zurückbleibt.
Die Psychotherapie-Vergütungen für das vierte Quartal 1999 erfordern baldi- ge Reaktionen: 42,50 DM je Behand- lungsstunde (Durchschnitt Ersatz- und Primärkassen) zahlt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin aus; 46,40 DM erhalten in Brandenburg zugelassene Psychotherapeuten, gefolgt von Sach-
sen-Anhalt mit 63,80 DM. Ab 2000 sieht die Situation zwar etwas besser aus:
Nach dem Beschluss des Bewertungs- ausschusses vom 16. Februar legten die KVen in den Honorarverteilungsmaß- stäben Mindestpunktwerte für genehmi- gungspflichtige Leistungen (Abschnitt G IV EBM) fest (siehe Tabelle). Doch
den Punktwert von zehn Pfennig, den das Bundessozialgericht im Urteil vom 25. August 1999 als angemessen nannte, erreicht kein Bundesland.
„Die gesetzlichen Vorgaben haben wir erfüllt“, erklärte Dr. jur. Rainer Hess, Hauptgeschäftsführer der KBV. Das po-
litische Ziel einer fairen Vergütung sei hingegen verfehlt worden. Aber: „Auch die Ärzte sind von der Mangelver- teilung betroffen.“ Der Zehn-Pfennig- Punktwert könne aus dem gedeckelten Budget „nicht bedient“ werden. Einen eigenen Psychotherapeutentopf – wie ihn die Vertreterversammlung der KBV vorgeschlagen hatte – sieht Hess nicht als Lösung des Finanzierungsproblems an:
„Wir brauchen eine gesetzliche Rege- lung, keinen zusätzlichen Topf.“
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen lehnen den Gesetzent- wurf ab. Das geht aus einer Stellungnah- me zur Anhörung hervor. Die Ände- rungen gingen einseitig zulasten der Krankenkassen. Die Begründung der Gesetzesinitiative, dass Versuche, die Probleme von der Selbstverwaltung zu lösen, gescheitert seien, weisen die Spit- zenverbände zurück. Die zu erwartenden Punktwerte ab 2000 stellten eine „ange- messene Vergütung“ dar, er- klärte Johann-Magnus von Stackelberg, Abteilungsleiter im AOK-Bundesverband.
Unterschiedliche Ansich- ten haben die Verbände zu der von der FDP vorgeschla- genen Zuzahlungsregelung.
Norbert Bowe, Bundesver- band der Vertragspsychothe- rapeuten, befürchtet, dass die Direktbeteiligung besonders für Bezieher unterer Ein- kommen zum „unüberwind- lichen Therapiehindernis“
wird. Durch die hohen Ver- waltungskosten, die dadurch entstünden, trage die Zuzah- lung tatsächlich wenig zur Fi- nanzierung bei, erklärt Hein- rich Bertram, Verband Psy- chologischer Psychotherapeu- ten. Hans-Jochen Weidhaas, Vereinigung der Kassenpsy- chotherapeuten, der am FDP- Gesetzentwurf mitgewirkt hat, akzeptiert dagegen die Zuzahlung, wenn sie auch in anderen Bereichen der ambulanten Ver- sorgung eingeführt wird.
❃ Der Gesundheitsausschuss will die Beratungen nach der Sommerpause fortsetzen. Der Petitionsausschuss war- tet die Stellungnahme des Gesundheits- ausschusses ab. Petra Bühring P O L I T I K
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A1950 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 28–29½½½½17. Juli 2000
Psychotherapie
Gesetzliche Lösungen gefordert
An der Honorarmisere der Psychotherapeuten hat sich nichts geändert. Die Selbstverwaltung ist an ihre Grenzen gestoßen.
Zwei Gesetzesinitiativen werden zurzeit beraten.
´ TabelleCC´
Zu erwartende Honorare ab 2000
Kassenärztliche Vereinigung Punktwert Ersatz- Honorar pro und Primärkassen Stunde/DM
Bayern 8,26 119,77
Berlin 5,69 82,51
Brandenburg 7,05 102,23
Bremen 8,10 117,45
Hamburg 7,17 103,96
Hessen 8,00 116,00
Koblenz 8,89 128,91
Mecklenburg-Vorpommern 6,60 95,70
Niedersachsen 7,55 109,48
Nordbaden 7,72 111,94
Nordrhein 7,66 111,07
Nordwürttemberg 8,20 118,90
Pfalz 8,70 126,15
Rheinhessen 9,00 130,50
Saarland 8,70 126,15
Sachsen 6,71 97,30
Sachsen-Anhalt 7,64 110,78
Südbaden 7,40 107,30
Südwürttemberg 7,40 107,30
Schleswig-Holstein 7,88 114,26
Thüringen 7,06 103,82
Trier 7,76 112,52
Westfalen-Lippe 8,25 119,63
Quelle: Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten, Kassenärztliche Vereinigungen