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Archiv "Gesundheitsstrukturgesetz Die Länder fordern weitere Eingriffe" (28.01.1994)

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POLITIK LEITARTIKEL

Gesundheitsstrukturgesetz

Die Länder fordern weitere Eingriffe

Die Gesundheitsminister der Länder sind sich weitgehend einig:

Das Gesundheitsstrukturgesetz wirkt. Gleichwohl fordert die Mini- sterrunde in einem Zwischenbericht zum GSG Nachbesserungen und Ergänzungen. Ohnehin sei das Paragraphenwerk nicht End-

station, sondern vielmehr Grundlage für weitere Schritte zum Um- bau des Gesundheitswesens. Wohin der Weg führen könnte, deu- ten die Länderminister an verschiedenen Stellen des Zwischenbe- richts an — bis hin zur Zuteilung von bestimmten Leistungen.

W

enn es nicht ein Papier der einflußreichen Gesund- heitsminister der Länder wäre, ließe sich der Tenor des 30 Seiten starken Zwischenbe- richts zum Gesundheitsstrukturge- setz auf einen ebenso kurzen wie un- spektakulären Nenner bringen: Die Richtung stimmt, aber die Gangart darf ruhig noch schärfer werden.

So einfach liegen die Dinge frei- lich nicht. Denn bei näherem Hinse- hen fällt auf, daß die Autoren der GSG-Bilanz erheblich weniger Mühe auf die Beschreibung der tatsächli- chen Auswirkungen des Gesetzes als auf die Auflistung des weiteren Handlungsbedarfs verwendet haben.

Und genau damit gewinnt das Papier dann doch an Brisanz.

Zunächst mahnt der Bericht die Abarbeitung einiger „Vollzugsdefizi- te" an und drängt darauf, die Verla- gerung der Vertragsabschlüsse in der ambulanten Versorgung von der Bundes- auf die Länderebene konse- quent zu betreiben. „Das gesamte Gesetz", heißt es aber bereits im Ein- stiegskapitel, „ist in vieler Hinsicht auf Weiterentwicklung angelegt.

Dies gilt insbesondere für die Um- strukturierung der ambulanten und stationären Versorgung sowie deren Verzahnung." An diesem zentralen Punkt geht das Seehofer-Gesetz den Ländern offenbar nicht weit genug — vor allem nicht bei der Gliederung der ambulanten Versorgung in eine hausärztliche und eine fachärztliche Versorgung.

In diesem Zusammenhang kriti- siert der Zwischenbericht die „groß- zügigen Übergangsregelungen" im Hausarzt-Vertrag der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen, wonach sich Internisten und Kinder- ärzte erst ab 1996 für die hausärztli-

che oder fachärztliche Versorgung entscheiden müssen. Dann kommt das eigentliche Anliegen: die Forde- rung, daß künftig nur noch Allge- meinärzte und Kinderärzte die haus- ärztliche Versorgung sicherstellen dürfen. Kein Wort zu den Interni- sten, was wohl heißen soll: Angehöri- ge dieser Arztgruppe kommen als Hausärzte nicht in Frage.

Einige Kapitel später heißt es dann: „Die Weiterentwicklung der hausärztlichen Versorgung hat hohe Priorität. Dabei ist unter anderem aufzuarbeiten, ob Patientinnen und Patienten zukünftig nur noch über den Hausarzt als Primärarzt Zugang zur ambulanten fachärztlichen, sta- tionären oder rehabilitativen Versor- gung erhalten sollten." So oder so müsse aber mit der Weiterentwick- lung der hausärztlichen Versorgung

„ein Abbau der übermäßig ausgebau- ten spezialisierten fachärztlichen Versorgung verbunden sein".

Mehr Raum für die Krankenhäuser

Das sogenannte Primärarztmo- dell, von der Ärzteschaft vehement abgelehnt, ist also für die Gesund- heitsminister nach wie vor ein The- ma. Dazu paßt die Forderung, die Lehrinhalte des Medizinstudiums zu- gunsten des primärärztlichen Lei- stungsspektrums zu verstärken.

Insgesamt plädiert die Minister- runde für einen Umbau des Gesund- heitswesens, der „Bruchstellen"

überwindet und zu einer stärkeren Verzahnung und Vernetzung der verschiedenen Versorgungsbereiche führt. Dabei solle den Krankenhäu- sern die Möglichkeit eröffnet wer- den, vermehrt ambulant tätig werden zu können. Nur so, glauben die Län-

derminister, könne eine systema- tische und spürbare Entlastung des stationären Sektors erreicht werden.

Wörtlich heißt es in dem Bericht:

„Nichtstationäre Behandlungen sollen deshalb künftig nicht nur in Praxen niedergelassener Ärzte, son- dern auch im Krankenhaus durch In- stituts- oder persönliche Ermächti- gungen, durch Fachambulanzen oder in anderen ambulanten Behand- lungszentren, die eng mit dem Kran- kenhaus verbunden sein können, vor- genommen werden."

Um all dies effektiv steuern zu können, bedarf es nach Auffassung der Minister einer umfassenden und kontinuierlichen Gesundheitsbe- richterstattung, die bereits bei den Kommunen ansetzen müsse.

Abschließend äußert sich der Bericht zu der Frage, wie das künfti- ge Gesundheitswesen finanziert wer- den könne. Was kommt nach der Notbremse durch das GSG? Keine weiteren Zuzahlungen, meinen die Minister. Statt dessen plädieren sie für das Anheben der Beitragsbemes- sungsgrenzen nach dem bisherigen Muster und für eine Erweiterung der Bemessungsgrundlagen über den Lohnbezug hinaus. Zugleich müsse ein gesellschaftlicher Diskussions- prozeß über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel in Gang gesetzt werden.

Konkret wirft der Bericht die Frage nach der weiteren Entwicklung der Apparatemedizin unter „Kosten- Nutzen-Gesichtspunkten" auf — zum Beispiel in der Perinatologie, Reanimation oder in der Transplan- tationsmedizin. Die Antworten sol- len freilich „in erster Linie in medizi- nisch-fachlicher Verantwortung for- muliert werden". Mit anderen Wor- ten: In der Verantwortung der Ärzte- schaft. Josef Maus

Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 4, 28. Januar 1994 (19) A-175

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