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Archiv "Entwicklungstendenzen des Personalbedarfs in der stationären Versorgung" (07.08.1980)

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Krankenhauspersonal

I> der Senator für Gesundheit und

Umweltschutz Berlins beabsich- tigt, "westdeutsche und ausländi- sche Krankenschwestern" anzu- heuern - usw. usw.

Und der Mangel beim Pflegeper- sonal zeigt steigende Tendenz und wird in Zukunft die Situation im krankenhausärztlichen Sektor noch übertreffen.

Diese Fakten haben die Kranken- kassen bislang nicht beeindruk- ken können. Im Gegenteil, sie ver- kündeten: "Mehr Humanität im Krankenhaus setzt nicht eine Ver- mehrung des Krankenhausperso- nals voraus." Hat der Bundesver- band der Ortskrankenkassen noch vor geraumer Zeit vorgerechnet, daß infolge nicht ausreichender Stellenpläne jährlich rund 3,5 Mil- liarden DM eingespart werden konnten, so erweckt er heute den Eindruck, als hätten sich die Kran- kenhäuser in den letzten 13 Jah- ren übermäßig mit Personal "voll- gesogen".

Unbestreitbar hat sich die Zahl der Krankenhausärzte und Pflegeper- sonen in den letzten Jahren merk- lich erhöht, und ebenso hat sich die Relation des ärztlichen und Pflegepersonals zu den zu versor- genden Krankenhauspatienten all- mählich verbessert. Doch heute noch operieren die öffentlichen Arbeitgeber (Länder, Kreise, Ge- meinden) mit den (unverbindli- chen) Anhaltszahlen der Deut- schen Krankenhausgesellschaft zur Personalbedarfsermittlung von 1969 (!), obwohl diese inzwi- schen sowohl vom ärztlichen Star)dpunkt aus als auch nach dem Bekunden der Krankenhaus- träger selbst völlig veraltet und un- brauchbar geworden sind.

~ Im einzelnen wird die Situation in dem nachstehenden Referat von Dr. Jörg Dietrich Hoppe ge- schildert, das zwar schon vor der neuerlichen Kontroverse verfaßt wurde, dem aber gerade jetzt be- sondere Aktualität zukommt.

Dr. Harald Clade/DÄ

THEMEN DER ZEIT

Entwicklungstendenzen des Personalbedarfs

in der stationären Versorgung

Jörg-Dietrich Hoppe

Der Autor stellt im folgenden Artikel - nach seinem Referat bei einem berufspolitischen Kolloquium, das unter Leitung von Prof·.

J. F. Valrad Deneke beim jüngsten Deutschen Kongreß für ärztli- che Fortbildung in Berlin veranstaltet wurde - im einzelnen dar, daß und wieweit der Krankenhaussektor sich in den letzten Jahr- zehnten aus seiner ursprünglichen Ergänzungsfunktion des ambulanten Bereichs zu einem selbständigen und doch ziemlich eindeutig abgrenzbaren Bereich unseres Gesundheitswesens ent- wickelt hat und damit verpflichtet ist, den Anforderungen der modernen Medizin zu genügen, daß aber die quantitativen und qualitativen Strukturen des ärztlichen Dienstes am Krankenhaus diesen Erfordernissen noch nicht angepaßt sind, anderseits heute wiederum begründete Aussichten bestehen, diesen Mangel in der · ersten Hälfte des eben angebrochenen Jahrzehnts zu beheben.

Im Rahmen des Vollzuges der im Krankenversicherungs-Kasten- dämpfungsgesetz vorgesehenen Verteilungskämpfe zwischen den am Gesundheitswesen beteiligten sogenannten Leistungserbringern erfreut sich das Krankenhaus in den letzten Wochen und Monaten zunehmender Kritik nicht nur von seiten der Krankenkassen, son- dern auch aus den Reihen der bei- den anderen wesentlichen Partner in demselben Boot, der niederge- lassenen Ärzte und jüngst beson- ders auch der pharmazeutischen Industrie. Zumindest insoweit ist also die Saat des Kostendämp- fungsgesetzes voll aufgegangen, nämlich: die sich aus diesem Ge- setz ergebenden Konfliksituatio- nen zwischen den sogenannten Leistungserbringern und den Pa- tienten bzw. in Form von Vertei- lungskämpfen unter diesen Lei- stungserbringern austragen zu lassen.

Hauptargument gegen den Kran- kenhaussektor ist dabei immer wieder die Kostenträchtigkeit die-

ser Säule unseres Gesundheitswe- sens. Die Zahlen sind bekannt: Et- wa 25 Prozent des Gesamtvolu- mens für das Gesundheitswesen (knapp 33 Milliarden von etwa 130 Milliarden DM) werden für den Krankenhausbereich aufgewen- det. Hiervon sind wiederum zwi- schen 68 und 75 Prozent Perso- nalkosten, so daß es nicht wun- dert, wenn Einsparungen durch Kostenreduzierung im Personal- bereich als am erfolgverspre- chendsten angesehen werden - wobei Personalabbau oder Vergü- tungsabbau in Frage kommen. All- gemeinem, nicht nur der Politiker Wunsch entsprechend, sollen aber Leistungsminderungen ge- genüber den Patienten auf keinen Fall die Folge sein, im Gegenteil, im Krankenhausbereich werden den Angehörigen der Gesund- heitsberufe zusätzliche Belastun- gen z. B. im Rettungswesen oder im Aus- bzw. Weiterbildungsbe- reich aufgebürdet.

Besonders prekär wird die Situa- tion dann auch noch, wenn beson-

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Bericht und Meinung

Personalbedarf im Krankenhaus

ders mutige Leute, wie z. B. der Vorstandsvorsitzende des Bun- desverbandes der Ortskranken- kassen, Alfred Schmidt, behaup- ten — übrigens nicht nur im Hin- blick auf die Krankenhäuser —, daß in der gesundheitlichen Versor- gung der Bevölkerung das Maß des Notwendigen überschritten werde und trotz Erhöhung der Ausgaben im Gesundheitswesen durchschlagende Erfolge für die gesundheitliche Situation der Be- völkerung oder die Lebenserwar- tung nicht festzustellen seien, und daß auch die Jahre der Beitrags- satzstabilität ab 1976 nicht zu ei- ner Verschlechterung_der Gesund- heitsversorgung geführt hätten.

Ich möchte es dahingestellt sein lassen, ob all die Patienten, die infolge einer komplizierten Herz- operation oder einer Organver- pflanzung oder mittels einer Dialy- sebehandlung noch leben oder deren Lebenserwartung durch die moderne Tumortherapie zumin- dest günstiger gestaltet werden konnte, derselben Meinung sind bzw. ob die Versicherten der Kran- kenkassen, die zusätzlich zu ihren Beiträgen mittlerweile in die eige- ne Tasche greifen müssen, das Problem der Beitragssatzstabilität genauso sehen wie der Bundes- verband der Ortskrankenkassen.

Geradezu abenteuerlich werden dann aber die Ausführungen des Vorstandsvorsitzenden des BdO, wenn er — so wörtlich — mehr Hu- manität durch weniger Betten for- dert. Ob Alfred Schmidt seine pau- schale Aussage „mehr Geld und Personal haben nicht automatisch mehr Gesundheit für die Bevölke- rung zu Folge" auch als Gewerk- schafter und damit auch als Ver- treter der im Gesundheitswesen tätigen Arbeitnehmer aufrechter- hält, würde sicher nicht nur mich sehr interessieren.

Bevor nun diese Diskussion zu un- differenziert und manchmal auch unseriös weitergeht, möchte ich zu bedenken bitten, daß im Sinne unseres Gesetzes Krankenhäuser Einrichtungen sind, in denen durch ärztliche und pflegerische

Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sol- len oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versor- genden Personen untergebracht und verpflegt werden können, wo- bei wir uns wahrscheinlich schnell darüber einig sind, daß so das Auf- gabenspektrum des Krankenhau- ses noch nicht einmal ausrei- chend umschrieben ist. Man den- ke nur daran, daß die meisten Menschen in unserem Land nicht zu Hause, sondern in Krankenhäu- sern sterben und — aus Gründen, die nicht von den Krankenhäusern zu verantworten sind — Patienten versorgt werden müssen, die einer spezialisierten Akutkrankenver- sorgung eigentlich nicht bedürf- ten.

Man bedenke ferner, daß die we- sentlichen Parameter, die auf die Arbeitsbelastung der im Kranken- haus Tätigen Einfluß haben, wie Krankenhaushäufigkeit, d. h. Zahl der Aufnahmen von Patienten in das Krankenhaus, oder die Ver- weildauer, aber auch die Arten der Erkrankungen, mit denen die Pa- tienten in das Krankenhaus kom- men, entweder gar nicht oder nur sehr bedingt und in geringem Um- fange der Einwirkungsmöglichkeit der Krankenhausmitarbeiter un- terliegen. Das bedeutet, daß auch wir Krankenhausärzte praktisch nicht in der Lage sind, unsere Ar- beitsbelastung selbst zu steuern.

Bis auf Ausnahmen werden die Patienten aufgrund ärztlicher Ent- scheidungen außerhalb des Kran- kenhauses in das Krankenhaus eingewiesen. Die einweisenden Ärzte erwarten mit Recht, daß ihre Patienten diagnostisch soweit wie irgend möglich abgeklärt und möglichst erfolgreich behandelt, zumindest aber anbehandelt in die ambulante Versorgung zurück- kehren. Die Krankenhausärzte ge- ben — das soll nicht verschwiegen werden —die Patienten ungern aus der stationären Versorgung in die ambulante zurück, wenn sie sich einer qualifizierten weiteren Be- treuung dort nicht ausreichend si- cher sind.

Interessanterweise bestehen diese Probleme des Wechsels vom am- bulanten in den stationären Be- reich und umgekehrt .bei selbst- zahlenden Patienten, die schon ambulant den Krankenhausarzt aufsuchen, oder bei Kassenärzten, die belegärztlich im Krankenhaus arbeiten, in sehr viel geringerem Umfang.

Keine künstliche

Arbeitsbeschaffung durch

„Festhalten" der Patienten Immerhin — das verdient festgehal- ten zu werden — ist die Verweildau- er der Patienten in unseren Kran- kenhäusern im Durchschnitt über alle Fächer von etwa 25 Tagen zu Beginn der siebziger Jahre auf 16,8 Tage verkürzt worden, wobei allein von 1977 nach 1978 eine Verkürzung um 2,3 Prozent oder 0,4 Tage erfolgte, so daß den Kran- kenhäusern und den in ihnen Ar- beitenden auf keinen Fall künstli- che Arbeitsbeschaffung durch Festhalten der Patienten im Kran- kenhaus unterstellt oder gar nach- gewiesen werden kann.

Aus dem bisher Gesagten dürfte einsichtig sein, daß die im Kran- kenhaus zu erbringenden Leistun- gen zum einen durch die Struktur unseres Gesundheitswesens und zum anderen durch die Einwei- sungspraktiken der niedergelasse- nen Kollegen im wesentlichen be- stimmt sind. Bleibt noch die For- derung nach einer stärker wirt- schaftlich ausgerichteten Patien- tenversorgung im Krankenhaus, verbunden mit der Forderung nach entsprechenden Wirtschaft- lichkeitsprüfungen. Abgesehen davon, daß meßbare Kostenein- sparungen im Krankenhausbe- reich erfahrungsgemäß meistens durch Personalabbau erzeugt wer- den, bedeutet der Ruf nach wirt- schaftlicherer Behandlungsweise genauso wie im ambulanten Be- reich eine Reduktion von Leistun- gen. Hier kann es wiederum nicht angehen, Konflikte, die durch poli- tisch angeordnete Leistungsver- weigerung gegenüber dem Patien-

(3)

Personalbedarf im Krankenhaus

ten entstehen, individuell am Krankenbett austragen zu lassen.

Ich werde nicht müde werden, im- mer wieder darauf hinzuweisen, daß diejenigen, die den Mut ha- ben, pauschal Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu beschlie- ßen und politisch zu vertreten, auch die entsprechende Lei- stungsdämpfung zu verantworten haben. Natürlich wäre es nicht von vornherein eine Verschlechterung der Patientenversorgung, wenn die Krankenhaushäufigkeitverant- wortungsbewußt reduziert würde, d. h., wenn weniger Patienten in das Krankenhaus eingewiesen würden. Dies könnte beispielswei- se durch eine noch weitergehende Diagnostik im ambulanten Bereich in der Praxis niedergelassener Ärzte erreicht werden, aber auch durch konsequenten Ausbau von Pflegeeinrichtungen für nicht das Akutkrankenhaus benötigende, pflegebedürftige Menschen. Auch der Ausbau sog. Sozialstationen als Ersatz für die verlorengegan- gene familiäre Betreuung hilfsbe- dürftiger Menschen kann zu einer solchen Entwicklung beitragen.

Inwieweit allerdings derartige Maßnahmen lediglich eine Kosten- verlagerung von einem in den an- deren Sektor unseres Gesund- heitswesens bedeuten würden, möchte ich offenlassen. Die Daten und Fakten der letzten zwanzig.

Jahre sprechen trotz nunmehr seit einem halben Jahrzehnt anhalten- der Kostendämpfungsdiskussion eher dagegen!

Die Zahl der in das Krankenhaus eingewiesenen Patienten hat sich seit 1960 bis heute mehr als ver- doppelt. Die Verweildauer dieser Patienten im Krankenhaus — das wurde schon dargestellt — ist dra- stisch zurückgegangen. Das be- deutet rein statistisch eine Redu- zierung der Auslastungsquote un- serer Krankenhausbetten, woher—

vordergründig durchaus konse- quent — die Forderunb nach Bet- tenabbau laut wurde. Allerdings hatten sich die Forderer dabei auch gedacht, daß mit dem Bet- tenabbau ein Personalabbau be-

sonders im ärztlichen Bereich ein- hergehen könne und müsse. Die- ser Schluß ist allerdings verfehlt.

Arbeitsintensität

gegenüber den sechziger Jahren gewaltig gestiegen

Niemand wird bestreiten können, daß die innerhalb der kürzeren An- wesenheitszeit der Patienten im Krankenhaus aufzubringende Ar- beitsintensität gegenüber den sechziger Jahren gewaltig gestie- gen ist. In dieser Zeit wurden neue Fachgebiete der Medizin aufge- baut, z. B. der Bereich der Anäs- thesie, der Perinatologie, der En- doskopie, der modernen Unfall- chirurgie, ja praktisch der gesam- ten Intensivmedizin. Hier handelt es sich nämlich um Fortschritte der Medizin, die nicht nur in aus- gesuchten Zentren stattfinden, sondern heutzutage praktisch in jedem Krankenhaus in die tägliche Praxis umgesetzt werden.

Ein Vertreter des Bundesverban- des der Ortskrankenkassen sah es unlängst allerdings nur statistisch, indem er darauf hinwies, daß im Jahre 1960 auf einen Kranken- hausarzt 18,9 planmäßige Betten kämen, während es 1977 nur noch 11,3 gewesen seien, was einer Minderung von 40,2 Prozent ent- spreche. Auch die Zahl der Pflege- tage pro Krankenhausarzt sei ge- sunken, nämlich von 6428 im Jah- re 1960 auf 3429 im Jahre 1977, was wiederum einer Minderung um 46,5 Prozent gleichkomme.

Schließlich konnte er darauf ver- weisen, daß die Zahl der Patienten je Krankenhausarzt von 238 im Jahre 1960 auf 171 im Jahre 1977 gesunken sei, was immerhin noch einer Minderung um 28,2 Prozent entspreche.

Mit diesen Zahlen glaubte er bele- gen zu können, daß die Zahl der im Krankenhaus tätigen Mitarbei- ter bereits heute überhöht sei. Von der Interessenlage der Kranken- kassen her kann ich den Stand- punkt zunächst zwar verstehen; er ist aber zweifellos bedenklich, da von seiten der Kassen durch miß-

bräuchliche Interpretation statisti- scher Zahlen der Eindruck er- weckt wird, als seien die heutigen Krankenhausmitarbeiter im Ge- gensatz zu 1960 faul, unausgela- stet und deswegen inhuman. In Wirklichkeit ist eine Gegenüber- stellung der Zahl der Betten pro Arzt überhaupt nicht aussagekräf- tig, da nicht das Bett, sondern viel- mehr der darin liegende Patient für die Arbeitsbelastung der Kran- kenhausmitarbeiter sorgt. Die Ge- genüberstellung der Zahl der Pfle- getage sagt ebenfalls fast nichts aus, weil die Arbeitsintensität des einzelnen Tages hier nicht mitge- messen wird. Es ist doch sicher ein Unterschied, ob z. B. ein ope- rativ zu behandelnder Patient acht oder zwölf Tage im Krankenhaus bleibt. Die wesentliche Belastung für den ärztlichen Dienst ist die eigentliche Operation mit den un- mittelbar vorbereitenden und nachsorgenden Tätigkeiten, die sich in dem einen Fall auf acht Tage verteilen, in dem anderen auf zwölf Tage.

Als einzig aussagekräftige Rela- tion können wir lediglich die Zahl der Krankenhauspatienten pro Arzt werten. Nach der Statistik der Bundesärztekammer ist von 1960 bis 1977 die Zahl der im Kranken- haus tätigen Ärzte und Medizinal- assistenten von 23 304 auf 60 726 angestiegen, d. h. also nicht nur — wie die Krankenkassen meinen — eine Verdoppelung, sondern eine Vermehrung um 168,9 Prozent.

Die Zahl der jährlich zu behan- delnden Patienten ist in diesem Zeitraum um 40 Prozent zurückge- gangen. Hieraus resultiert die von den Krankenkassen errechnete Entlastung von 28,2 Prozent. Aller- dings darf man an dieser Stelle mit den Berechnungen noch nicht aufhören, da in der Zwischenzeit, abgesehen von den Auswirkungen der Entwicklung der Medizin, auf die ich schon eingegangen bin, ei- ne Angleichung der Arbeitszeit für Krankenhausärzte an die allgemei- ne Arbeitszeit erfolgte. Vor 1960 betrug die Arbeitszeit für Kranken-

• Fortsetzung auf Seite 1929

(4)

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Gehaltstarifvertrag für Arzthelferinnen 1980/81 abgeschlossen

Die Tarifverhandlungen um die Gehaltstarifverträge für Arzthelfe- rinnen und Auszubildende für den Arzthelferinnen-Beruf haben sich in diesem Jahr — das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT hatte bereits in Heft 19 vom 8: Mai 1980 darüber be- richtet — sehr schwierig gestaltet.

Berufsverbände und Angestellten- Gewerkschaft weigerten sich hart- näckig, dem Angebot der Ärztesei- te zu entsprechen. Nunmehr je- doch sind Abschlüsse zustande gekommen, die rückwirkend zum 1. April 1980 in Kraft treten.

Die Arbeitsgemeinschaft zur Re- gelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen und der Bun- desverband der Arzthelferinnen (Kempen), der Verband der weibli- chen Angestellten (Hannover) so- wie die Deutsche Angestellten-Ge- werkschaft (Hamburg) unterzeich- neten einen Tarifvertrag (der Wort- laut wird auf Seite 1946 dieser Ausgabe bekanntgemacht), der ei- ne Anhebung der Gehälter um 6,5 Prozent vorsieht. Die Ausbildungs- vergütung wurde auf 450 DM im ersten und auf 500 DM im zweiten Ausbildungsjahr festgesetzt.

Dieser Abschluß basiert im we- sentlichen auf einem Angebot der Ärzteseite, das bereits seit April 1980 im großen und ganzen be- kannt war. Man fragt sich letztlich, was die Verhandlungspartner mit ihrer Verzögerungstaktik bezweck- ten. Mit ihrer zögerlichen Haltung haben die Gewerkschaften keinen Prozentpunkt mehr heraushan- deln können. Der Hintergrund die- ses Vorgehens ist nicht leicht aus- zumachen. War es eine gewisse Trotzreaktion der Ärzteschaft ge- genüber, die den hohen gewerk- schaftlichen Forderungen nicht so ohne weiteres nachkommen woll- te, oder war es schlicht Desinter- esse an geregelten Abschlüssen?

Das letztere wäre besonders be- trüblich, weil mit solcher Haltung nicht nur Unruhe und Unsicher-

heit in die Praxen der niederge- lassenen Ärzte hineingetragen werden könnte; dem Anliegen der Arbeitnehmer würde so durchaus nicht in der Weise Rechnung getragen, wie es einer gewerk- schaftlichen Vertretung der Ar- beitnehmerinteressen entspre-

chen sollte. AAA

Studentenversicherung:

Rechtzeitig Befreiung beantragen

Studenten, die im Wintersemester 1980/81 ein Hochschul- oder Fach- hochschulstudium beginnen, kön- nen sich von der Versicherungs- pflicht zur Krankenversicherung befreien lassen, wenn sie einen entsprechenden privaten Kran- kenversicherungsvertrag nach- weisen. Dies gilt auch für solche Studenten, die sich im Sommerse- mester wegen Fortfalls der Fami- lienhilfe bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert haben, jetzt aber versicherungs- pflichtig werden.

Zur privaten Krankenversicherung erhalten die Studenten aus Bun- desmitteln (Auszahler: Bundesver- sicherungsamt, Berlin) einen mo- natlichen Zuschuß von 18,83 DM;

Empfänger von Beihilfen nach dem Bundesausbildungsförde- rungsgesetz (BAFÖG) erhalten 14 DM monatlich zusätzlich.

Die befreiende private Kranken- versicherung wird dann wirksam, wenn der Student einen der ge- setzlichen Versicherung entspre- chenden Privatversicherungs- schutz abschließt und die Be- scheinigung zusammen mit dem Antrag auf Befreiung der AOK am Wohnort zuleitet.

Ist der Student oder Studienanfän- ger schon Mitglied einer Ersatz- kasse oder einer gesetzlichen Krankenkasse, so muß er die Be- freiung dort beantragen. Der An- trag kann auch noch innerhalb der ersten drei Monate nach Seme- sterbeginn gestellt werden. EB

Antje Huber:

Haschisch bleibt verboten

Eine Legalisierung der „weichen Drogen", wie sie von den Jungde- mokraten und den Jungsozialisten gefordert worden war, lehnte die Bundesministerin für Jugend, Fa- milie und Gesundheit, Frau Antje Huber, auf das entschiedenste ab. Die Straffreiheit für den Kon- sum von Haschisch und Marihua- na bewirke nicht, wie von „Ju- dos" und „Jusos" behauptet, eine Entkriminalisierung weiter Teile von Jugendlichen, so Frau Huber im SPD-Pressedienst vom 24.

März. Im übrigen seien die beste- henden Gesetze nicht allein für ei- ne Kriminalisierung verantwort- lich. Die Ursachen dafür lägen vielmehr im privaten, sozialen, ge- samtgesellschaftlichen und inter- nationalen Bereich, meinte Frau Huber.

Eine Entkriminalisierung von

„kleinen Drogenabhängigen" sei auch ohne Legalisierung von Dro- gen möglich. Das zeige der von der Bundesregierung vorgelegte

„Entwurf eines Betäubungsmittel- gesetzes", nach dem der Süchti- ge, vor allem von seiner Sucht be- freit und erst in zweiter Linie be- straft werden solle.

Frau Huber befürchtet bei freier Verkäuflichkeit „leichter Drogen"

darüber hinaus eine zusätzliche Gefährdung der Haschisch- oder Marihuana-Konsumenten. Eine verbotene „Profilierungsdroge"

falle für den Jugendlichen weg, der nun einen neuen Nachweis des „Aufbegehrens" brauche: die verbotene härtere Droge.

Nachdrücklich verwies Bundes- gesundheitsministerin Antje Hu- ber auf die durch den Genuß

„leichter Drogen" hervorgerufe- nen gesundheitlichen Schäden.

Besonders junge Menschen unter 18 Jahren seien in ihrer noch nicht abgeschlossenen physischen und psychischen Entwicklung gefähr- det. Hä

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Entwicklungs- tendenzen des

Personalbedarfs in der stationären Versorgung

• Fortsetzung von Seite 1927

hausärzte nach Angaben der Kran- kenhausträger nämlich 68 Stun- den pro Woche, ab dem Jahre 1960 dann 60 Stunden pro Woche, um im Jahre 1974 nach in der Zwi- schenzeit durchgeführten kleine- ren Reduktionen der allgemeinen Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche angepaßt zu werden, was schon alleine einen zusätzlichen Einsatz von 33 Prozent mehr Kran- kenhausärzten ausmacht. Damit sind die 28 Prozent Entlastung be- reits um etwa 5 Prozentpunkte überkompensiert, ohne daß der Fortschritt der Medizin bisher in die Berechnungen eingegangen wäre.

Diesen Fortschritt der Medizin ha- ben nun die Gesundheitsminister der Länder im Jahre 1976, als sie ihre erste Empfehlung zur Beset- zung der Krankenhäuser mit Ärz- ten abgaben, offensichtlich als nur sehr gering eingestuft, da sie näm- lich die Anhaltszahlen der Deut- schen Krankenhausgesellschaft von 1969 mit einem Zuschlag von 15 Prozent für die zwischen 1969 und 1974 erfolgte Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit zugrun- de legten. Diese 1969er Anhalts- zahlen gelten auch heute noch, da sich die Gesundheitsministerkon- ferenz bislang nicht dazu verste- hen konnte, neue Anhaltszahlen zu empfehlen. Sie hat auf Drängen der Krankenhausträger und der Krankenhausmitarbeiter lediglich in der Zwischenzeit einige Erklä- rungen herausgegeben, die eine Aufweichung der starren Haltung bei den Krankenkassen bewirken sollten, aber eine solche Wir- kung bis heute nicht erreicht.

Wohlgemerkt: Diese Schlüssel-

zahlen oder auch Anhaltszahlen werden lediglich für den normalen Tagdienst errechnet; daß zusätz- lich außerhalb der normalen Dienstzeiten Bereitschaftsdienst von denselben Ärzten bestritten werden muß, wurde bis heute nicht berücksichtigt. Erst vor we- nigen Wochen haben in Nord- rhein-Westfalen Betriebsprüfun- gen, sogenannte Wirtschaftlich- keitsprüfungen, in Krankenhäu- sern stattgefunden, die in der Mehrzahl eine Reduktion der Stel- lenpläne für Ärzte und Schwestern zur Folge hatten, so daß in man- cher Krankenhausabteilung so wenig Ärzte übrigbleiben, daß ein 24-Stunden-Dienst pro Tag gar nicht mehr durchführbar ist.

Es ist also nicht falsch zu sagen und auch nicht zu widerlegen, daß der medizinische und medizin- technische Fortschritt zwischen 1969 und 1980 von den Gesund- heitsministern und den Kranken- kassen nicht zur Kenntnis genom- men wird, zumindest, wenn es um die Frage der daraus resultieren- den personellen Konsequenzen geht. De facto bedeuten Entlas- sungen in den meisten Einzelfäl- len sogar einen Rückschritt vor die Situation des Jahres 1969, weil, wie wir nachweisen konnten, bereits im Jahre 1969 die tatsächli- che Stellenplanbesetzung mit Ärz- ten besser war, als die Anhaltszah- len der Deutschen Krankenhaus- gesellschaft von 1969 es vorsahen.

Die Deutsche Krankenhausgesell- schaft selbst hat ihre eigenen An- haltszahlen deshalb zurückgezo- gen und im Jahre 1974 genauere, bessere und auch den Tatsachen eher entsprechend strukturierte Schlüsselzahlen herausgegeben.

Diese Berechnungszahlen werden aber sowohl von den Gesundheits- ministern als auch von den Kran- kenkassen konsequent ignoriert, weil sie in das Konzept der „ein- nahmenorientierten" Kosten- dämpfungspolitik im Gesundheits- wesen nicht hineinpassen.

Die Bereitschaftsdienstbelastun- gen der Krankenhausärzte habe ich schon angesprochen. Nach dem

geltenden Tarifrecht sind Kranken- hausärzte verpflichtet, Bereit- schaftsdienst oder Rufbereitschaft zu leisten. Bereitschaftsdienst be- deutet, daß der Arzt sich auf Anord- nung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an ei- ner vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten muß, um im Be- darfsfall die Arbeit aufzunehmen.

Der Arbeitgeber darf Bereitschafts- dienst nur anordnen, wenn zu er- warten ist, daß zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit oh- ne Arbeitsleistung überwiegt. Ruf- bereitschaft bedeutet, daß der Arzt verpflichtet ist, auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regel- mäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle sich aufzuhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Der Arbeitge- ber darf Rufbereitschaft nur anord- nen, wenn erfahrungsgemäß ledig- lich in Ausnahmefällen Arbeit an- fällt. In der Regel soll der Arzt nicht mehr als acht Bereitschafts- bzw.

Rufbereitschaftsdienste im Monat leisten.

Diese Regelungen des Tarifrech- tes werden schon seit geraumer Zeit und an vielen Orten nicht mehr eingehalten. Die Ursachen hierfür sind vielschichtig. Mit der Entwicklung der Medizin, insbe- sondere der rapiden Ausweitung einer sofortigen Intensivbehand- lung bei Schwererkrankten und Unfallverletzten tags und nachts, aber auch mit der zunehmenden Frequentierung der Krankenhaus- ärzte durch sogenannte Notfallpa- tienten, die außerhalb der 'übli- chen Sprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärzte sofort in das Krankenhaus kommen, hat sich die Arbeit im Krankenhaus von einem lediglich tagsüber wäh- rend der regelmäßigen Arbeitszei- ten auf vollen Touren laufenden Betrieb zu einem, wenn auch noch immer leicht unterschiedlich in- tensiven, so dennoch „Rund-um- die-Uhr-Dienst" entwickelt.

Schon an der Entwicklung der Einstufung der Vergütungen für den Bereitschaftsdienst läßt sich ablesen, daß mittlerweile während

(6)

Personalbedarf im Krankenhaus

dieser Bereitschaftsdienste die Ar- beitsleistung überwiegt und die Ruhepausen die Ausnahme dar- stellen. Dieser Zustand ist mit dem geltenden Tarifrecht nicht verein- bar. Verschärft wird die Situation seit nunmehr geraumer Zeit durch die Anwendung der schon er- wähnten Anhaltszahlen, die ja pauschal nach der Bettennutzung errechnet werden, u nb·eschadet dessen, ob eine geringe oder star- ke Inanspruchnahme der Ärzte im Bereitschaftsdienst erfolgt. ber Wunsch der Krankenhausärzte nach Reduzierung der Bereit- schaftsdienste besteht schon seit vielen Jahren, und eigentlich war es auch Ziel des Arbeitskampfes des Marburger Bundes im Jahre 1971, eine Reduzierung der Zahl der Bereitschaftsdienste zu errei- chen. Es gelang damals zunächst wenigstens, eine angemessene Vergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft zu erreichen. Dennoch hatte die sich daraus er- gebende Verteuerung für Über- stunden und Bereitschaftsdienste noch nicht den Effekt erzeugt, die Krankenhausträger zu veranlas- sen, statt der Anordnung von Be- reitschaftsdiensten lieber neue Planstellen für Ärzte einzurichten, da letzteres noch teurer geworden wäre.

...,.. Deshalb zielt die Tarifpolitik des Marburger Bundes, beschlossen von seiner 57. Hauptversammlung im Mai 1980 in Berlin, darauf ab, konsequent und system- sowie marktkonform die Anordnung von Bereitschaftsdiensten so teuer zu machen, daß es für den Kranken- hausträger kostengünstiger wird, neue Ärzte· einzustellen.

Ich möchte gerne einräumen, daß es in der Vergangenheit zumin- dest nicht in vollem Umfange ge- lungen wäre, einen Abbau der Ar- beitsbelastung des einzelnen zu erreichen, da ja die nötige Zahl an Ärzten besonders in den bereit- schaftsdienstintensiven Fächern, wie der Chirurgie und der Anäs- thesie - in der Inneren Medizin z. B. ist das Problem immer gerin- ger gewesen- gar nicht zur Verfü-

gung stand und weil noch nicht einmal heute alle vorhandenen Planstellen besetzt sind. Ich schät- ze, daß etwa 6000 Planstellen für Ärzte in unseren Krankenhäusern zur Zeit vakant sind.

Der Bedarf

in der näheren und der längerfristigen Zukunft

Hieraus ergeben sich nun die Be- rechnungen des Bedarfs an ärztli- chem Personal für unsere Kran- kenhäuser für die nähere und die längerfristige Zukunft, womit ich zur eigentlichen Beantwortung des mir gestellten Themas: "Ent- wicklungstendenz des Personal- bedarfs in der stationären Versor- gung" komme:

Die zwingend notwendige Neure- gelung des Bereitschaftsdienstes, vielleicht auch die Einführung ei- nes modifizierten Schichtdienstsy- stems - nicht etwa eines 8-Stun- den-Taktes, wie manchmal pole- misiert wird- dürfte etwa 5000 zu- sätzliche Ärzte für das Kranken- haus in der ersten Hälfte der 80er Jahre nötig machen. Diese neue Regelung kommt entweder, was uns lieber wäre, durch tarifrechtli- ehe Vereinbarungen zustande, oder sie wird uns, wie wir als höchstwahrscheinlich annehmen können, spätestens durch Ge- richtsurteile aufoktroyiert. Die An- passung der Stellenschlüssel an die Erfordernisse der heutigen Zeit und damit die Abschaffung der Anhaltszahlen von 1969 würde bei Anwendung der Anhaltszahlen von 1974 - die nach unserer Auf- fassung die untere Grenze dessen darstellen, was eigentlich erfor- derlich ist - die Einstellung von etwa 5000 bis 6000 neuen Ärzten erfordern. Zusammen mit den zur Zeit freien rund 6000 Stellen sind somit in kürzerer Zeit mindestens 12 000 zusätzliche Ärzte im Kran- kenhausbereich nötig.

Über diese quantitative Entwick- lung hinaus hoffen wir sehr, daß mit zunehmender Versorgungs- dichte im kassenärztlichen Be- reich der Drang der Fachärzte aus

dem Krankenhaus weg in die freie Praxis nachläßt, so daß sich auch die Strukturder ärztlichen Versor- gung in den Krankenhausabteilun- gen unseren schon seit Jahren ge- äußerten Vorstellungen entspre- chend gestalten kann. Wenn im- mer wieder gesagt wird, daß eine qualitativ hochstehende Kranken- hausversorgungnicht nur mit Per- sonalzahlen zu tun hat, dann kann darüber hinaus ja nur die Qualität des Krankenhauspersonals ge- meint sein. Und hier ist es eben heute ein ungesunder Zustand, daß die Masse der ärztlichen Mit- arbeiter am Krankenhaus ihre Tä- tigkeit als vorübergehend ansieht, weil sie sich möglichst bald in freier Praxis niederlassen will. Ei- ne eigentliche Identifikation mit dem Arbeitsfeld im Krankenhaus kann man von diesen Ärzten ver- nünftigerweise kaum erwarten. Entsprechend verhalten sich die Kollegen übrigens auch als Mit- glieder des Marburger Bundes als Verband der angestellten Ärzte, zumal auch zum Beispiel bei Kam- merwahlen.

Hier dürfte mit der Zunahme der Ärztezahlen ein Bewußtseinswan- del eintreten, der zu einer weiteren Verbesserung der krankenhaus- ärztlichen Versorgung beitragen wird. Nicht unerwähnt will ich da- bei lassen, daß die Weiterbil- dungsmöglichkeiten im Kranken- haussektor hierdurch zurückge- drängt werden, so daß die Weiter- bildung ihren ursprünglichen Sinn wiederbekommen dürfte, nämlich die Spezialisierung einiger Ärzte, während die Mehrzahl der Ärz- te sich auf den primärärztlichen Versorgungsbereich vorbereiten kann. Auch diese Entwicklung ist berufspolitisch gesehen begrü- ßenswert, weil so das ungesunde spezialistenlastige Verhältnis zwi- schen Fachärzten und Ärzten in der Primärversorgung auf mittlere Frist wieder in das normale umge- kehrt werden dürfte.

Anschrift des Verfassers: Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe Max-Pianck-Straße 2

5160 Düren 4

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