• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Patienten-App: Infos zum stationären Aufenthalt" (20.02.2015)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Patienten-App: Infos zum stationären Aufenthalt" (20.02.2015)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 112

|

Heft 8

|

20. Februar 2015 A 337

OPIOIDE

Nicht selten setzt der Wunsch der Patienten nach effektiver Analgesie die Ärzte unter Druck (DÄ 3/2015: „Morphine werden immer sorglo- ser verschrieben“ von Andreas Werber und Marcus Schiltenwolf).

Lobenswert

. . . Wie fast alle mir bekannten Schmerz- therapeuten haben die Autoren des sehr le- senswerten Artikels trotz der kritischen Ausführungen zum Thema eine heilige Scheu, die Begriffe „Abhängigkeit“ und

„Sucht“ in diesem Zusammenhang über- haupt nur drucken zu lassen.

Opiate (inklusive Opioide) haben nun ein- mal die fatalen Eigenschaften der Tole- ranzentwicklung, der Gewöhnung und des Wirkverlusts bei längerer Anwendung. Es kann Jahre dauern, bis jemand süchtig wird nach Alkohol und Benzodiazepinen, dies dauert dagegen oft nur wenige Wo- chen bis Monate bei Morphinen, insbe- sondere bei Heroin. Zu glauben – oder besser zu hoffen –, dass dieses Schicksal Schmerzpatienten nicht treffen kann, ist typisch magischem Denken geschuldet.

Der Artikel von Werber und Schiltenwolf bedarf allerdings auch noch einiger kriti- scher Anmerkungen:

Die Tabelle enthält einen unverständli- chen Widerspruch, indem das „Fibromyal- giesyndrom“ einmal als Kontraindikation für die Opiatvergabe aufgeführt ist („Schmerzen bei funktionellen Störungen . . . und Fibromyalgiesyndrom“), daneben als „offene Empfehlung – Opiate können gegeben werden bei Fibromyalgiesyn- drom.“

Die diabetische Polyneuropathie kommt besonders häufig und mit schwere- ren Ausfällen und Schmerzsyndromen vor bei Diabetes mellitus nach Pankreatitis.

Und diese wiederum ist mit der Alkohol- krankheit assoziiert. Es ist demnach un- umgänglich, vor der Verordnung von Opiaten anamnestisch auszuschließen, dass Opiate etwa an einen trockenen Alko- holpatienten verordnet werden. In dieser Patientengruppe finden sich auch die vie- len Nonresponder, welche fatalerweise über diese Verordnung dann auch leichter wieder alkoholrückfällig werden.

Von diesem lobenswerten Artikel sollte endlich eine überfällige Diskussion zwi- schen Schmerztherapeuten und Suchtfach- leuten ausgehen, um zurück zu einem be- stimmungsgemäßen Gebrauch von Opia- ten zu kommen. Der nichttumorbedingte

Schmerz ist auch tägliches Brot in der Ner- venarztpraxis und in der Suchtkrankenhil- fe. Bei gedeihlicher Zusammenarbeit müsste es möglich sein, dass die Kranken- hausaufnahmen wegen Opiatintoxikatio- nen seltener werden und dass sich Drogen- abhängige nicht mehr so leicht am eigent- lichen Hilfesystem vorbeimogeln können.

Literatur beim Verfasser

Dr. med. Hans Baiker, Nervenarzt, Suchtbeauftragter des Kammerbezirks Detmold der ÄKWL, 32756 Detmold

PATIENTENBEGLEITUNG

Im Unfallkrankenhaus Berlin empfangen Pfle- gekräfte die Patienten (DÄ 49/2014: „Die guten Seelen des Hauses“ von Nora Schmitt-Sausen).

Ein wichtiger Beruf

Den hier geschilderten Begleitdienst er- lebte ich erstmals und das als Patientin im Jahr 2013 im Kreiskrankenhaus Bad So- den, das in seiner Größe mit 534 Planbet- ten und elf medizinischen Fachabteilun- gen dem UKB vergleichbar ist.

Eine große gynäkologische Operation war bei mir erforderlich, und so übergab mich der Chefarzt einer Krankenhausbegleite- rin, die mich nach einem von ihr ausgear- beiteten Plan zu den Voruntersuchungen der vielen Fachrichtungen geleitete. Sie war eine angenehme Persönlichkeit und immer zur Stelle, wenn es weitergehen sollte. Obwohl ich von Besuchen das Krankenhaus kannte und gut zu Fuß war, hätte ich alleine nie die einzelnen Anlauf- stellen so gut gefunden, und so war mir diese Hilfe eine echte Erleichterung und trug zu meiner Entspannung und leichte- rem Operationsverlauf bei. Patientenbe- gleitung ist ein wichtiger Beruf.

Dr. med. Dietmut Thilenius, 65812 Bad Soden

Leserbriefe können per E-Mail an die Adresse leserbriefe@aerzteblatt.de gerich- tet werden. Sie können nur veröffentlicht werden, wenn sie ausdrücklich als „Leser- brief“ bezeichnet sind. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Ver- fassers (nicht nur die E-Mail-Adresse). Die Redaktion behält sich ohne weitere Mit - teilung vor, Leserbriefe zu kürzen.

E-MAIL

Die Medizinische Hochschule Han- nover hat eine Service-App für Pa- tienten und Angehörige entwickelt, mit der sich Betroffene auf einen stationären Aufenthalt vorbereiten können. Die App beantwortet unter anderem Fragen wie: Was muss ich mitnehmen? Wo melde ich mich an? Wer sind meine Ansprechpart- ner? Welche Fragen sollten bei der Entlassung geklärt werden?

Die App können sich Interessierte kostenfrei auf das Smartphone oder den Tablet-PC herunterladen: Sie steht für iOS-Geräte im App-Store und in der Android-Version im Goo- gle Play-Store unter dem Stichwort

„MHH Patient“ zur Verfügung. EB PATIENTEN-APP

Infos zum stationären Aufenthalt

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat die On- linearztsuche um Informationen zum Bereitschaftsdienst ergänzt.

Unter www.arztauskunft-niedersach sen.de finden Nutzer unter dem Stichwort „Bereitschaftspraxen“ ent- sprechende Auskünfte für den all- gemeinen, den kinderärztlichen und den augenärztlichen Bereitschafts- dienst.

Laut KVN gibt es in Niedersach- sen 67 feste allgemeine Bereit- schaftsdienstpraxen, die Patienten während der Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung direkt aufsu- chen können. Wo sie sich befinden, zeigt die Onlinearztsuche auf einer Übersichtskarte an. Eine Suchfunk- tion ermöglicht die Ermittlung der nächstliegenden Praxis, ein Routen- planer weist zudem den Weg dort- hin. Der ärztliche Bereitschafts- dienst wird von der KVN gemein- sam mit den niedergelassenen Ärz- ten organisiert. Er ist für Patienten gedacht, die in dringenden medizi- nischen Fällen eine ambulante ärzt- liche Behandlung benötigen und sich nicht in einer lebensbedrohli- chen Situation befinden. hil ARZTAUSKUNFT NIEDERSACHSEN

Infos zum

Bereitschaftsdienst

B R I E F E / M E D I E N

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

ur operativen Behandlung ei- ner Vielzahl von Krankheitszu- ständen hat sich im Laufe der letzten Jahre das endoskopische Ver- fahren gegenüber dem offenen Ver- fahren schon

Lebensjahr zum Ende des ersten Ausbildungs- jahres noch nicht vollendet war, sind verpflichtet, eine ärztliche Bescheini- gung über die erste Nachuntersu- chung nach § 33

(1) Für die Durchführung dieser Vereinbarung und zur Prüfung der in dieser Vereinbarung genannten Erfor- dernisse richtet die Kassenärztliche Ver- einigung eine

angege- benen 1,5 Millionen Alkoholkran- ken: 50 Prozent, nämlich 750 000, sind zunächst nicht behandlungs- willig, da der Informations- und Be- einflussungsaufwand so groß und

geln und Fallstricke dieser Proble- matik, die eingehend zu diskutieren hier weder Zeit noch Raum ist. Je- denfalls mutet es wie ein Witz an, wenn für Ärzte das Liebäugeln mit

Ich persönlich sehe dies nicht als einen Witz an, sondern finde es eher tragisch, wenn man bedenkt, daß auch heute noch für eine Leberfunktionsunter- suchung zwischen 8 und 12

Nach einem Jahr waren 2,1 % der Patienten mit symptomatischer atherothrombotischer Erkrankung und 1,5 % der Patienten mit mindestens drei kardiovaskulären Risikofaktoren an

Ist das für den Arzt erkennbar zweifelhaft, muß er nach Treu und Glauben den Patienten darauf hinweisen, daß ein von ihm vorge- schlagener Krankenhausaufent- halt möglicherweise