KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG
Vereinbarung über die ambulante Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten
Zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln, und dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), Siegburg, sowie dem AEV
— Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg, wird folgende Vereinbarung über die ambulante Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten als Anlage 12 zum Arzt-/Ersatzkassenvertrag geschlossen:
BEKANNTGABEN
§ 1
(1) Ziel dieser Vereinbarung ist, die ambulante Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten durch beson- ders dafür qualifizierte Vertragsärzte zu ermöglichen, zu fördern und in der ver- tragsärztlichen Versorgung dauerhaft si- cherzustellen.
(2) Die Versorgung nach dieser Ver- einbarung kann nur von Vertragsärzten durchgeführt werden, die in freier Praxis niedergelassen sind und eine Qualifikati- on nach § 3 nachgewiesen haben.
(3) Chronisch schmerzkrank sind Pa- tienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und selbständigen Krankheitswert erlangt hat. In diesen Fällen führt das Schmerz- leiden zu psychopathologischen Verän- derungen. Der Patient erhebt den Schmerz zum Mittelpunkt seines Den- kens und Verhaltens. Dadurch wird er seinem sozialen Umfeld entfremdet, was zu einer Vertiefung des psychopathologi- schen Krankheitsbildes führt (algogenes Psychosyndrom). Kennzeichnend für diese chronisch schmerzkranken Patien- ten sind Behandlungsversuche über lan- ge Zeit, die nicht erfolgreich waren.
(4) Chronisch schmerzkrank sind auch solche Patienten, bei denen im Rahmen eines inkurablen Grundleidens der Schmerz zum beherrschenden Sym- ptom geworden ist.
§ 2
Die Versorgung Schmerzkranker um- faßt insbesondere:
1. Erhebung einer standardisierten Anamnese einschließlich Auswertung von Fremdbefunden
2. Durchführung einer Schmerzana- lyse
3. differentialdiagnostische Abklä- rung der Schmerzkrankheit
4. Therapieplanung
5. indikationsbezogen den Einsatz der nachstehenden Behandlungsverfah-
ren durch den schmerztherapeutisch tätigen Arzt,
—Entzugsbehandlung bei Medika- mentenabhängigkeit
—neurolytische Nervenblockade
—rückenmarksnahe Opiatapplikati- on
—therapeutische Lokal- und Lei- tungsanästhesie, insbesondere auch Sympatikusblockaden
—Pharmakotherapie
—psychosomatische Grundversor- gung
6. indikationsbezogen die Einleitung und Koordination flankierender thera- peutischer Maßnahmen beziehungswei- se deren Durchführung,
—Psychotherapie gemäß den Psycho- therapie-Richtlinien
—manuelle Therapie
—physikalische Therapie
—Stimulationstechniken (zum Bei- spiel TENS)
—übende Verfahren wie autogenes Training
—Hypnose
7. ausführliche Dokumentation jedes Behandlungsfalles einschließlich des Be- handlungsverlaufes mit Angaben zu
—Art und Schwere der Erkrankung
—psychosomatischen Auswirkungen und Verlauf
—therapeutischen Maßnahmen
—Kontrolle des Verlaufes nach stan- dardisierten Verfahren.
§3
Der an dieser Vereinbarung teilneh- mende schmerztherapeutisch tätige Arzt muß gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung durch Zeugnisse oder Be- scheinigungen, im Falle der Nr. 3 auch durch eine Erklärung des Arztes, die Er- füllung folgender fachlicher Anforde- rungen nachweisen:
1. Eine insgesamt vierjährige ärztli- che Tätigkeit an einer Klinik oder in ei- ner schmerztherapeutischen Einrichtung
(zum Beispiel sogenannte Schmerzam- bulanz),
2. eine zwölfmonatige Tätigkeit in den in § 2 genannten speziellen schmerz- orientierten Therapieverfahren; sechs dieser zwölf Monate können ersetzt wer- den durch den Nachweis der Teilnahme an
—einem Kurs über theoretische Grundlagen von Schmerz und Schmerz- therapie von 24stündiger Dauer und
—einem Kurs über medikamentöse schmerztherapeutische Verfahren über zwölf Stunden und
—anderen Fortbildungsveranstaltun- gen mit schmerztherapeutischer Thema- tik von mindestens 240 Stunden,
3. regelmäßige Teilnahme an einem interdisziplinären Schmerzkolloquium/
Schmerzkonsilium oder einer Schmerz- konferenz während zwölf Monaten.
§4
Folgende organisatorische Anforde- rungen müssen erfüllt werden:
1. Räumliche Voraussetzungen
—rollstuhlgerechte Praxis
—Überwachungs- und Liegeplätze 2. Apparative Voraussetzungen
—EKG und Pulsmonitoring an je- dem Behandlungsplatz
—Reanimationseinheit einschließlich Defibrillator und Schrittmacher
3. Personelle Voraussetzungen
—qualifiziertes Personal zur Assi- stenz und Überwachung bei schmerzthe- rapeutischen Eingriffen
4. Sonstige organisatorische Voraus- setzungen
—regelmäßige schmerztherapeuti- sche Sprechstunden
—regelmäßige Teilnahme an einem interdisziplinären schmerztherapeuti- schen Kolloquium, Konsilium oder an einer schmerztherapeutischen Konfe- renz (mindestens achtmal im Jahr)
—Rufbereitschaft zur Beratung der Schmerzpatienten und zur konsiliari- schen Beratung der überweisenden Ärz- te
—Vorhaltung der unter § 2 Nr. 5 ge- nannten Behandlungsverfahren.
§5
(1) Die vertragsärztlichen Leistun- gen bei der Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten werden nach den Sätzen der Ersatzkassen-Gebühren- ordnung vergütet.
(2) Zur Erstattung des besonderen zusätzlichen Aufwandes, der durch die schmerztherapeutische Behandlung nach dieser Vereinbarung anfällt, wer- den den schmerztherapeutisch tätigen
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Ärzten nach Erteilung einer Genehmi- gung durch die Kassenärztliche Vereini- gung zusätzliche Kosten erstattet. Die Kostenerstattungsregelungen werden durch die Partner der Gesamtverträge nach Maßgabe einer Empfehlungsver- einbarung durch die Vertragspartner des Arzt-/Ersatzkassenvertrages festgelegt.
§ 6
(1) Für die Durchführung dieser Vereinbarung und zur Prüfung der in dieser Vereinbarung genannten Erfor- dernisse richtet die Kassenärztliche Ver- einigung eine Kommission für Schmerz- therapie ein. Mehrere Kassenärztliche Vereinigungen können gemeinsam eine Kommission für Schmerztherapie ein- richten.
(2) Der Kommission sollen minde- stens zwei in der Schmerztherapie erfah- rene Ärzte angehören.
(3) Im Auftrage der KV übernimmt die Kommission folgende Aufgaben:
a) Die Prüfung der Qualifikations- voraussetzungen; hierzu gehört auch die Durchführung eines Kolloquiums, wenn trotz der vorgelegten Zeugnisse und Be- scheinigungen Zweifel an der hinrei- chenden Fachkunde des Antragstellers bestehen.
b) Die Beratung der Kassenärztli- chen Vereinigung bei Fragen zur Teil- nahmeberechtigung von Ärzten und zur Abrechnung der KosteuerstaUungen nach § 5 Abs. 2.
(4) Zur Durchführung ihrer Aufga- ben kann die Kommission die Ausstat- tung der Praxis prüfen, die Vorlage der Dokumentation nach § 2 Nr. 7 und den Nachweis der in§ 4 Nr. 4 genannten Vor- aussetzungen verlangen.
(5) Über die Berechtigung zur Teil- nahme an dieser Vereinbarung erläßt die Kassenärztliche Vereinigung nach An- hörung der Kommission einen Bescheid.
(6) Die Kassenärztliche Vereinigung teilt dem VdAK/AEV auf Landesebene mit, welche Ärzte die in der Vereinba- rung genannten Voraussetzungen erfül- len und von ihr berechtigt worden sind, die Kostenerstattungen in Anspruch zu nehmen.
§
7Diese Vereinbarung tritt am 1. 7.
1994 in Kraft.
Kassenärztliche B undesvereinigung, K. d. ö. R.
Verband der
Angestellten-Krankenkassen e. V AEV- Arbeiter-Ersatzkassen-
Verbande. V
Lehrgänge zur Einführung in die vertragsärztliche Tätigkeit
KV Sachsen-Anhalt, 29. Oktober
Magdeburg, Stadthalle Magdeburg, Blüthner-Saal, 39114 Magdeburg. Be- ginn 10.00 Uhr- Ende gegen 14.00 Uhr.
Schriftliche Anmeldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Sach- sen-Anhalt, Gellertstr. 5, 39108 Magde- burg, Tel 03 9117 37 09 10. Die Teilnah- megebühr von 30,00 DM wird vor Be- ginn des Lehrgangs bar erhoben.
KV Saarland, 29. Oktober Saarbrücken, großer Sitzungssaal der KV Saarland, 10. Etage, Faktorei- str. 4, 66111 Saarbrücken. Beginn 9.00 Uhr. Schriftliche Anmeldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Titel, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Saarland (obige Anschrift), Tele- fon 06 81/40 03-2 10/2 13. Da die Teilneh- merzahl begrenzt ist, ist die Reihenfolge des Eingangs der schriftlieben Anmel- dung ausschlaggebend. Die Teilnahme wird schriftlich bestätigt. Die Teilnahme- gebühr von 30,00 DM ist gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung auf das Konto der KV Saarland, Nr. 5 000 (BLZ 591 900 00) bei der Saar Bank Saar- brücken, mit dem Vermerk "Ein- führungslehrgang" zu überweisen.
~ Weitere Termine für Lehrgänge zur Einführung in die vertragsärztliche Tätigkeit siehe Heft 33/1994. D
Kärntner Ärztetage
7 . bis 8. Oktober 1994
Veranstalter:
Ärztekammer für Kärnten, Medizi- nisch-wissenschaftliche Gesellschaft für Kärnten und Osttirol
Tagungsort:
Kongreßhaus Villach, Buropaplatz 1, A-9500 Viilach
Vorträge:
Kunstfehlerhaftung und ärztliche Aufklärungspflicht bei invasiver Dia- gnostik
Nutzen und Risken invasiver diagno- stischer Methoden
Nutzen und Risken in der onkologi- schen Therapie
Nutzen und Risiken in der rheumato- logischen Therapie
Seminare:
EKG-Seminar
Abklärung von unklarem Fieber Nephrologie-Seminar
Auskunft:
Fortbildungsreferat der Ärztekam- mer für Kärnten, Frau Silvia Sitter,
A-Klagenfurt, St. Veiler Straße 34, Tel 04 63/58 56-17, Fax 51 42 22 D
Interdisziplinäres Forum
"Fortschritt und Fortbildung in der Medizin"
11. bis 14. Jonuor 1995, Köln
Mittwoch, 11. Januar, 14.00 Uhr:
Eröffnung durch den Präsidenten der Bundesärztekammer und der Deutschen Ärztetages, Dr. Karsten Vilmar
Eröffnungsreferat
Prävention von Erkrankungen älte- rer Menschen
Prof. Dr. Hannes B. Stähelin, Basel Mittwoch, 11. Januar, 15.00 Uhr:
"Rehabilitation älterer Menschen"
Moderator: Priv.-Doz. Dr. Hans-Peter Meier-Baumgartner, Harnburg
Donnerstag, 12. Januar, 9.00 Uhr
"Differentialdiagnostik und Therapie von Angstzuständen"
Moderator: Prof. Dr. Paul L. Janssen, Dortmund
Donnerstag, 12. Januar, 15.00 Uhr
"Der unklare Todesfall"
Moderator: Prof. Dr. Hans-Joachim Wagner, Homburg/Saar
Freitag, 13. Januar 9.00 Uhr
"Prävention, Therapie und Rehabili- tation der Drogenabhängigkeit"
Moderator: Prof. Dr. Klaus Wanke, Homburg/Saar
Freitag, 13. Januar, 15.00 Uhr
"Interdisziplinäre Betreuung von
chronisch Kranken (am Beispiel des Rheumakranken)"
Moderator: Prof. Dr. Henning Zeidler, Hannover
Samstag, 14. Januar, 9.00 Uhr
"Aktuelle Arzneitherapie (Schmerz- und Antibiotikatherapie )"
Moderator: Prof. Dr. Bruno Müller-Oer- linghausen, Berlin
Auskunft und Anmeldung:
Bundesärztekammer, Herbert-Le- win-Straße 1, 50931 Köln, Telefon 0221/4004-223 und -224, Fax 4004-388 D
Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 38, 23. September 1994 (73) A-2515