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Archiv "Änderungen der Vereinbarung über Vordrucke für die kassenärztliche Versorgung" (30.10.1992)

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(1)

Änderungen der Vereinbarung über Vordrucke

für die kassenärztliche Versorgung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln, - einer- seits - und der AOK-Bundesverband, K.d.ö.R., Bonn, Bundes- verband der Betriebskrankenkassen, K.d.ö.R., Essen, 1KK-Bun- desverband, K.d.ö.R., Bergisch Gladbach, Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen„ K.d.ö.R., Kassel, - ande- rerseits - vereinbaren folgende 1. Anderung der Vereinba- rung über Vordrucke vom 28. August 1991:

Betrelungeescheid (Nr..eturn ) lag vor.

Unterserie eas Fahren

Hinwelse

Dieser Vordruckdarf vom Amt nurdann ausgefüllt werden, wenn ein öttentlichesVerkehrsmittel ausmedizinischen Gründen nicht benutzt werden kann.

Bei der Notwendigkettelnes Krankentransports Istdie Verordnung einer Fahrt mit Taxi oder Mietwagen die whitschaft- Henote.

Ist ein Transport aus medizinischen Gründen mit Taxi oder Mietwagen nicht möglich, soll der Arzt unter Beachtung eines strengen Maßstabes angeben, welches der nachstehenden Transportmittel notwendig ist

• Krankentransportwagen sind grundsätzlich für alle Krankentransporte von Nicht-Nottalloatenten vorzusehen, und zwar bei

— Personen, die an einer ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit erkrankt oder derer verdächtig sind,

— Personen, die aufgrund Ihrer Krankheit Im Liegen zu befördern sind,

— hilfsbedürftigen Personen, die imZusarnmenhang mtidemTransportzu ihremBestimmungsort(z. B.Wohnung,Arzt- präzis, Krankenhaus) elnerfachlichen Betreuung (Arztoder im Rettungsdienst/Krankentransport ausgebildete Per- sonen) oder der Eindchlung des Krankentransportwagens bedürfen; ihnen gleichgestellt sind Persorien, bei denen eine solche Hilfsbedürftigkeit zu erwarten ist

•• Rettungswagen sind zurErstversorgung und zumTransportvon Notfallpatientenanzufordern dievor und währenddes Transportes neben den Erstetlilfe-Maßnahmen auch zusätzlicherMaßnahmen bedürfen, diegeeignet sind, die vitalen Funktionen aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen.

••• Notarztwagen sind zur Erstversorgung und zum Transport von Notfallpatienten anzufordern, bei denen vor und/oder während des Transportes lebensrettende und erweiterte lebensrettendeSofortmaßnahmen durchzuführen sind, für die ein Arzt erforderlich ist

Zur Vermeidung unkoordinIerter Einsätze sollte der Arzt Rettungswagen, Notarztwegen usw. nur über die örtlich zuständig..

Rettungsleitstelle anfordern.

unersontinses Vemidferlen

F I R M

Vomarne geb. ern

Enegetteagne

Wartezeit

Sammeltransport BefrelungsbeschMd lag vor Transportmittel: — Wmwelse siehe Rückseite -

Z".... 12J2-

ESIandere.

Wohnung fachliche Betreuung erforderlich

I

D Arztpraxis

Krankenhaus andere Transportwege

Priel Albrechte Verlag, 20731A-40nm

Muster 4 (Vorderseite)

Ausstellungs- datum

Kassenarastempel / UnterschrlftdesitiKee AOK 1 LKK i BKK i !KK hrttAK 1 ABV 1 Knappschaft ! UV

Verordnung einer Krankenbeförderung

(Benutzung einesöffendichen Verkehrsmitteis aus medizinischen Gründen nicht möglich)

(..-1 Versorgungs- 1__I Unfallfolgen leiden (BVG) E-1 Arbeitsunfall / Arbeitsurfallfolgen,

Berufskranitelt Name des Versicherten

Wohnung des Pageelen

Muster 4 (Rückseite)

Antrag des Versicherten* für den Bezug von Krankengeld bei Erlcrankung eines Kindes

Name, Vomame: Geburtsdatum .

PLZ, Wohnort: Straße, Heus-Nr•

Geldinstitut: Kontoinhaber:

Bankleitzahl: 1 I I 1 1 1 1 I 1 Konto-Nr . 1 1 1 1 1 1 1 1 .1 1 1

Arbeitgeber: Anschifft .

Krankenkasse des erlazinkten Kindes:

Name, Vorname des erkrankten Kindes: Geburtsdatum:

ch versichere, daß ich zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes der Arbeit fern- geblieben bin und gegen meinen Arbeitgeber

keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Tage während der Freistellung von der Arbeit habe. Eine andere in meinem Haushalt lebende Person konnte die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege

des ertaankten Kindes nicht übernehmen. Ich bin Akinerziehende(r) ja nein

Krankengeld aus Anlaß einer früheren Erkrankung des obengenannten Kindes wurde in diesem Kalenderjahr von mir

nicht 111 für Tage bezogen.

Dieser Animo Ist von dem Versicherten zu Neilen, der den Anspruch auf Krankengeld geltend macht.

Muster 21 (Rückseite)

Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld

bei Erkrankung eines Kindes

Das genannte Kind bedarf/bedurfte vom

bis einschließlich

der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege wegen Krankheit.

Ausstellungs- datum

got

Kassenar.slempel / Unterschah [WS PrgeS Name des Kunles

Wohnung dea lenges

Diagnose:

Muster 21 (Vorderseite)

nahm Unterschrift des Versicherten

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

1. Die Vordruckmuster 4 (Verord- nung einer Krankenbeförderung) und 21 (Ärztliche Bescheinigung für den

Bezug von Krankengeld bei Erkran- kung eines Kindes) erhalten die aus der Anlage ersichtliche Fassung.

2. Diese Vereinbarung tritt am 1.

Juli 1992 in Kraft. Vorhandene Bestän- de der bisherigen Muster 4 und 21 kön- nen aufgebraucht werden.

Köln/Bonn/Essen/Bergisch Gladbach/

Kassel, den 14. Juli 1992

Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln

AOK-Bundesverband, K.d.ö.R., Bonn

Bundesverband der Betriebskranken- kassen, K.d.ö.R., Essen

IKK-Bundesverband, K.d.ö.R., Bergisch Gladbach

Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen

K.d.ö.R., Kassel

Die Bundesknappschaft schließt sich dieser Änderungsvereinbarung an. Mit den Verbänden der Ersatzkassen wurde eine gleichlautende Vordruckvereinba- rung abgeschlossen.

A1 -3680 (70) Dt. Ärztebi. 89, Heft 44, 30. Oktober 1992

(2)

AOK 1 LKK 1 BKK 1 IKK 1 VdAK 1 ABV 1 Knappschaft

Home des Versicherten geb. am

Ehogeoehend

Wohnung das Peenlon

0

cn

Erstbescheinigung

❑ I

Folgebescheinigung

Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung

zur Vorlage bei der Krankenkasse

ArebreuidsskrafnaleAjbeitsunfallfolgen

❑ zugewiesen Durchg ang sarzt ang sarzt

■2 Arbeitsunfähig seit Voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich

Festgestellt am umerscndit des Arztes

Befund

Diagnose

Es wird die Einleitung folgender besonderer Maßnahmen durch die Kran- kenkasse für ertordedich getanen (z. B. Badekur, Heilverfahren, MDK)

sonstiger Unfall, 1-1

Unfallfolgen

Versorgungsleiden (BVG)

e‘'‚e Nle(\)

Kasse narztSte tnpel

— Für die Bescheinigung ist die Nr. 71 BM/VE-GO berechnungsfähig — Für Zwecke der Krankenkasse

Muster lb

.10

Kassenarztstempel / Unterschot des Arges

Der behandelnde Arzt wird gebeten, den nachstehenden Berichtsvordruck aus- zufüllen und Röntgen- Labor- und andere Spezialbefunde sowie Krankenhaus- berichte und dergleichen dem Medizinischen Dienst zur Verfügung zu stellen.

Dieser Vordruck ist dann nicht auszufüllen, wenn spätestens am Tage der Begut- achtung durch den Medizinischen Dienst die Arbeitsunfähigkeit beendet ist.

Bericht für den Medizinischen Dienst

Datum der letzten Untersuchung - Diagnose

Befunde

Mitbehandlung ❑ ja ❑ nein wenn ja, in welchem Fachgebiet

Es droht ❑ eine Verschlimmerung des Leidens oder Behinderung Besondere Hinweise

Patient/Patientin kann den Medizinischen Dienst nicht aufsuchen, weil

Eine Begutachtung ist voraussichtlich nach Tagen/Wochen möglich.

Arbeitsfähig ab

Voraussichtlich arbeitsfähig ab

Röntgenbefund/Ultraschallbefund/EKG-Befund/

Laborbefund/Arzt- oder Krankenhausberichte ist/sind mit der Bitte um Rückgabe beigefügt.

Ausstellungsdatum

— Für den Bericht des Arztes ist die Nr. 73 Ble/E-GO berechnungsfähig —

Muster 11

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln, - einer- seits - und der AOK-Bundesverband, K.d.ö.R., Bonn, der Bun- desverband der Betriebskrankenkassen, K.d.ö.R., Essen, der 1:KK-Bundesverband, K.d.ö.R., Bergisch Gladbach, der Bundes- verband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, K.d.ö.R., Kas- sel, - andererseits - vereinbaren folgende 2. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke vom 28. August 1991:

1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt ergänzt:

„2.20 Muster 20: Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben (Wiedereingliede- rungsplan)

2.50 Muster 50: Anfrage zur Zu- ständigkeit einer anderen Kranken- kasse

2.51 Muster 51: Anfrage zur Zu- ständigkeit eines sonstigen Kostenträ- gers

2.52 Muster 52: Anfrage bei Fort- bestehen der Arbeitsunfähigkeit

2.53 Muster 53: Anfrage zum Zu- sammenhang von Arbeitsunfähigkeits- zeiten

2.54 Muster 54: Anfrage zum even- tuellen Vorliegen eines mißglückten Arbeitsversuches

2.56 Muster 56: Antrag auf Förde-

rung von Rehabilitationssport/Funkti- onstraining"

2. In Abschnitt 1 (Allgemeines) er- hält Nr. 1.1.1 folgenden Wortlaut:

„Im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung sind die als Bestandteil (Anlagen) dieser Vereinbarung beige- fügten Muster 1 bis 6, 8 bis 12, 14 bis 21, 31 bis 40, 50 bis 54 und 56 zu ver- wenden, sofern sich aus dieser Verein- barung nichts anderes ergibt."

3. Die Nr. 1.13 erhält folgenden Wortlaut:

„Bei der Herstellung der Muster 1 bis 4, 5 a, 6, 8 bis 10, 12, 14 bis 16, 19 bis 21, 39 und 40 gelten für die Anordnung und Abmessung der Kopfleiste und des Personalienfeldes nachstehende Maße;

beim Muster 16 beträgt die Breite des Personalienfeldes 80 mm "

4. Es werden folgende Nrn. 1.2.2 und 1.23 angefügt:

„1.2.2 Auskünfte, Bescheinigun- gen, Zeugnisse, Berichte und Gutach- ten auf besonderes Verlangen der Krankenkassen bzw. des Medizini- schen Dienstes sind — sofern keine ge- sonderten Regelungen bestehen — nur nach den Leistungspositionen des Ab- schnittes B V EBM berechnungsfähig, die auf den vereinbarten Vordrucken angegeben sind. Kurze Bescheinigun- gen und Auskünfte auf vereinbarten Vordrucken ohne entsprechenden Aufdruck sind ohne besonderes Hono- rar, ggf. gegen Erstattung von Ausla- gen, auszustellen.

1.2.3 Auskünfte, Bescheinigungen, Zeugnisse, Berichte und Gutachten dürfen von den Krankenkassen auf nicht vereinbarten Vordrucken aus- nahmsweise angefordert werden, wenn vereinbarte Vordrucke zur Klärung der Sachverhalte nicht zur Verfügung ste- hen. Dabei soll die Krankenkasse ange- ben, nach welcher Gebührennummer die erbetene Information berechnet werden kann. Hierfür ist maßgebend, ob es sich um eine kurze Auskunft han- delt, die weder einen besonderen Ar- beitsaufwand erfordert noch gutachter- liche Fragestellungen enthält — diese ist ohne besonderes Honorar zu erteilen —,

Dt. Ärztebl. 89, Heft 44, 30. Oktober 1992 (71) A1-3681

(3)

AOK 1 I.KK 1 BKK ne VOAK 1 Aus 1 KooPO....

lerne Ges Velreiehetlen Vorname

E.qatle/Kind VOnlerne

Wohnung des Pateeen

Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben

(Wiedereingliederungsplan)

Zuletzt ausgeübte Tätigkeit:

Wieviel Std tgl •

Durch eine stufenweise Wiederaufnahme seiner Tätigkeit kann der o. g. Versicherte schonend wieder in das Erwerbs- leben eingegliedert werden. Nach meiner ärztlichen Beurteilung empfehle ich mit Einverständnis des Versicherten und nach dessen Rücksprache mit dem Arbeitgeber folgenden Ablauf für die stufenweise Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit:

von bis Stunden Art der Tätigkeit

täglich (ggf. Einschränkungen)

Zeitpunkt der Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit absehbar?

ja, ggf. wann z. Z. nicht absehbar

Kassenarztstempel und Unterschrift des Arztes Datum

Erklärung des Versicherten

Mit dem vorgeschlagenen Wiedereingliederungsplan bin ich einverstanden. Falls nachteilige gesundheitliche Folgen erwachsen, kann nach Absprache mitdem behandelnden Arzteine Anpassung der Belastungseinschränkungen vorge- nommen oder die Wiedereingliederung abgebrochen werden.

Datum Unterschrift des Versicherten

Erklärung des Arbeitgebers

Mit dem vorgesehenen Wiedereingliederungsplan bin ich einverstanden ja ❑ nein

nur unter folgenden Voraussetzungen:

— Verbindliches Muster —

Datum Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers

— Für die Erstellung des ärztlichen Wiedereingliederungsplanes ist die Nr. 77 BMÄ/E-GO berechnungsfähig — Ausfertigung für Arbeitgeber 1

Muster 20 a oder ob es sich um eine Anfrage han-

delt, die inhaltlich die Anforderungen der Leistungen nach den Nrn. 72 ff.

BMA erfüllt und danach zu vergüten ist."

5. Das Vordruckmuster 1 b (Ar- beitsunfähigkeitsbescheinigung) erhält die aus der Anlage ersichtliche Fas- sung.

6. Das Vordruckmuster 11 (Bericht für den Medizinischen Dienst) erhält die aus der Anlage ersichtliche Fas- sung.

7. In Abschnitt 2 (Vordruckmuster) erhält Nr. 2.12.2 folgenden Wortlaut:

„Das Muster 12 a ist auf hellrotem, Muster 12 b auf hellgrünem und Mu- ster 12 c auf weißem Papier im Format DIN A5 quer herzustellen."

8. In Abschnitt 2 wird folgende Nr.

2.20 eingefügt:

„2.20 Muster 20: Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben (Wiedereingliede- rungsplan)

2.20.1 Das Muster besteht aus vier Teilen: Muster 20 a Ausfertigung für den Arbeitgeber, Muster 20 b Ausferti- gung für die Krankenkasse, Muster 20 c Ausfertigung für den Versicher- ten, Muster 20 d Ausfertigung für den Arzt

2.20.2 Das Muster 20 a ist auf hell- gelbem, das Muster 20 b auf hellgrü- nem, die Muster 20 c und 20 d sind auf weißem Papier im Format DIN A4 hoch herzustellen."

9. In Abschnitt 2 werden folgende Nummern 50 bis 54 und 56 angefügt:

„2.50 Muster 50: Anfrage zur Zu- ständigkeit einer anderen Kranken- kasse

Der Vordruck ist im Format DIN A4 hoch herzustellen. Die Gestaltung des Briefkopfes auf der Vorderseite ist den Krankenkassen freigestellt. Es ist zulässig, die Rückseite auf ein zweites Blatt zu drucken. In diesen Fällen ist es erforderlich, die Personalien des Versi- cherten am oberen Rand des zweiten Blattes zu wiederholen.

2.51 Muster 51: Anfrage zur Zu- ständigkeit eines sonstigen Kostenträ- gers

Der Vordruck ist im Format DIN A4 hoch herzustellen. Die Gestaltung des Briefkopfes auf der Vorderseite ist den Krankenkassen freigestellt. Es ist zulässig, die Rückseite auf ein zweites Blatt zu drucken. In diesen Fällen ist es erforderlich, die Personalien des Versi- cherten am oberen Rand des zweiten Blattes zu wiederholen.

2.52 Muster 52: Anfrage bei Fort- bestehen der Arbeitsunfähigkeit

Der Vordruck ist im Format DIN A4 hoch herzustellen. Die Gestaltung des Briefkopfes auf der Vorderseite ist den Krankenkassen freigestellt. Es ist zulässig, die Rückseite auf ein zweites Blatt zu drucken. In diesen Fällen ist es erforderlich, die Personalien des Versi- cherten am oberen Rand des zweiten Blattes zu wiederholen.

2.53 Muster 53: Anfrage zum Zu- sammenhang von Arbeitsunfähigkeits- zeiten

Der Vordruck ist im Format DIN A4 hoch herzustellen. Die Gestaltung des Briefkopfes auf der Vorderseite ist den Krankenkassen freigestellt. Es ist zulässig, die Rückseite auf ein zweites Blatt zu drucken. In diesen Fällen ist es erforderlich, die Personalien des Versi- cherten am oberen Rand des zweiten Blattes zu wiederholen.

2.54 Muster 54: Anfrage zum even- tuellen Vorliegen eines mißglückten Arbeitsversuches

Der Vordruck ist im Format DIN A4 hoch herzustellen. Die Gestaltung des Briefkopfes auf der Vorderseite ist den Krankenkassen freigestellt. Es ist zulässig, die Rückseite auf ein zweites Blatt zu drucken. In diesen Fällen ist es erforderlich, die Personalien des Versi- cherten am oberen Rand des zweiten Blattes zu wiederholen.

Ar3682 (72) Dt. Ärztebl. 89, Heft 44, 30. Oktober 1992

(4)

ja nein Wurde der Patient wegen des Unfalls oder der Schädigung überwiesen?

an einen anderen Arzt

von einem anderen Arzt Harne ces Arzlez

Wurden von Ihnen Leistungen (z. B. Arzneimittel, Heil-/Hilfsmittel, Krankentransport aufgrund des Unfalls) veranlaßt/verordnet?

Wenn ja, welche (bitte genaue Bezeichnung):

ja nein

Nr. des BMA/cler EGO Behandlungstag Nr. des BMÄ/der EGO Behencitungstag

Anfrage zur Zuständigkeit einer anderen Krankenkasse Sehr geehrte(r) Herr / Frau

Sie haben am für Herrn / Frau ka

eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

f olgendeVerordnung(eny

eine Verordnung von Krankenhausbehandlung ausgestellt.

Bitte geben Sie auf der Rückseite Auskunft zu folgendem Sachverhalt:

Bei uns kann keineMitgliedschaftf estgestellt werden, bzw. die Mitgliedschaftendete am Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen

— Verbindliches Muster —

Anlage Freiumschlag

— Für die Beantwortung dieser Anfrage ist die Nr. 72 BMÄ/E-GO berechnungsfähig —

Muster 50 (Vorderseite)

Hat ein Behandlungsausweis zum Zeitpunkt der Behandlung vorgelegen? Ja [11 nein Name der Krankenkasse:

Bei Kassenwechsel: Name der neuen Krankenkasse:

Bitte nur ausfüllen bei Angabe einer neuen Krankenkasse

Datum Kassenarztstempel und Unterschrift des Arztes

Muster 50 (Rückseite)

Behandlungstag Nr. des BMÄ/der EGO Behandlungstag Nr. des BMÄ/der EGO

Anfrage zur Zuständigkeit eines sonstigen Kostenträgers Sehr geehrte(r) Herr / Frau

Sie haben am für Herrn / Frau

eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

folgendeVerordnung(en)-

eine Verordnung von Krankenhausbehandlung ausgestellt.

Bitte geben Sie auf der Rückseite Auskunft zu folgendem Sachverhalt:

I. Nach unseren Unterlagen liegt

ein Arbeitsunfall (auch Wegeunfall/Berufskrankheit) oder

ein sonstiger Unfall (Sportunfall, häuslicher- oder Verkehrsunfall) oder Gewalteinwirkung vor.

a Es besteht möglicherweise ein ursächlicher Zusammenhang mit dem/den anerkannten Versorgungsleiden

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen

— Verbindliches Muster —

Anlage Freiumschlag

— Für die Beantwortung dieser Anfrage ist die Nr. 77 BMÄ/E-GO berechnungsfähig —

Muster 51 (Vorderseite)

Dauert die Behandlung von an?

Ist mit Spätfolgen zu rechnen? noch nicht absehbar

nein

ja nein

Bitte in jedem Fall ausfüllen:

Behandlungstag Nr. desEIMA/der EGO Behandlungstag Nr. des BMA/der EGO

Zu 2: (Angaben zum ursächlichen Zusammenhang mit dem Versorgungsleiden) Steht die für die Bescheinigung/Verordnung (s. Vorderseite) maßgebliche Diagnose im ursächlichen Zusammenhang mit den anerkannten Versorgungsleiden?

ja nein zweifelhaft

Nur bei Arbeitsunfähinkeit/Krankenhauseinweisunq:

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/Krankenhauseinweisung war

ausschließlich/überwiegend wegen der anerkannten Schädigungsfolgen vorn

überwiegend wegen anderer Leiden vom bis bedingt.

Bitte in jedem Fall ausfüllen:

Kassenarztstempel und Unterschrift des Arztes

Muster 51 (Rückseite)

Datum

A1-3684 (74) Dt. Ärztebl. 89, Heft 44, 30. Oktober 1992

bis

(5)

Muster 52 (Rückseite) Muster 52 (Vorderseite)

Anfrage bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit Sehr geehrte(r) Herr / Frau

unser Mitglied

— Angaben des Arztes — 1. Ist der Zeitpunkt der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit absehbar?

ja ggf. wann

J nein

2. Ist die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ? LI] ja

nein

3. Ist eine stufenweise Wiedereingliederung in die bisherige Tätigkeit sinnvoll?

ja (bille Wiedereingliederungsplan nach Vordruck-Muster 20 verwenden)

nein

ist seit arbeitsunfähig erkrankt

Um ggf. Maßnahmen z. B. zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einleiten zu können, bitten wir, Ihre Einschätzung auf der Rückseite anzugeben.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen

— Verbindliches Muster —

Anlage Freiumschlag

— Für die Angaben des Arztes ist die Nr. 77 BMA7E-GO berechnungsfähig —

4. Sind andere Maßnahmen angezeigt (z. B. Rehasport, innerbetriebliche Umsetzung, Umschulung)?

111 ja ggf. welche

nein

5 Ist die Vorstellung beim Medizinischen Dienst angezeigt?

je weil

III nein Bemerkungen:

Kassenarztstempel und Unterschrift des Arztes Datum

1. Arbeitsunfähig vom

II. Vorher bestand Arbeitsunfähigkeit:

— Angaben des Arztes—

bis wegen

Anfrage zum Zusammenhang von Arbeitsunfähigkeitszeiten Sehr geehrte(r) Herr / Frau

Ihr Patient / unser Mitglied

AnseM1,11

ist seit

arbeitsunfähig erkrankt

in stationärer Behandlung

Um die Dauer des Leistungsanspruchs prüfen zu können, teilen Sie uns bitte mit, ob die Arbeitsunfähigkeit mit den vorherigen Arbeitsunfähigkeitszeiten (Daten siehe Rückseite) in ursächlichem Zusammenhang steht.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen

— Verbindliches Muster —

Anlage Freiumschlag

— Für die Angaben des Arztes ist die Nr. 73 BMÄ5E-GO berechnungsfähig —

Muster 53 (Vorderseite)

— Angaben des Arzt'. —

Handelt es sich bei der unterl. angegebenen Krankheit und einer der unter II. genannten Krankheiten um dieselbe Krankheit *) im Sinne der unten abgedruckten versicherungsrechllichen Erläuterungen?

111 nein ja, und zwar bei der/den unter Ziffer(n) genannten Krankheit(en).

III. Sind während der unter I. genannten Arbeitsunfähigkeit weitere Krankheiten hinzugetreten?

111 nein III ja, UndZWer

arn Wird die Arbeitsunfähigkeit nur nach von der/den hinzugetreten. Kraneelften) bedingt?

III nein ❑ ja, undzwar

Handelt es sich bei der hinzugetretenen Krankheit und einer unter II. bezeichneten früheren Erkrankungen um dieselbe Krankheit`) im Sinne der unten abgedruckten versicherungsrechtlichen Edäuterungen?

nein ja, und zwar bei der/den unter Ziffer(n) genannten Krankheiten).

Ergänzende Bemerkungen:

Daten Kassenarztstempel und Unterschrift des Arztes

e) Versicherungsrechtliche Erläuterungen

DerBegriff _dieselbe Krankheir setzt nichtvorausAaßfortlautentle Behandlungsbedürfügkeilbestehr.Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeitkornmt esdarauf an, ob die neueArbeitsunfähigkeit und diefrühere(n) auf derselben Krankheitsursa- che beruhen oder zumindest in einem inneren Zusammenhang mit ihr stehen. Der innere Zusammenhang kann schon dadurch begründet sein, daß die Entstehung der Keckheit jedesmal durch eine gemeinsame Bedingung begünstigt oder herbeigeführt wird.

Muster 53 (Rückseite)

Behandelnder Arzt

vom bis

Ltd Krankheit Nr.

1 2 3

5 6

Dt. Ärztebl. 89, Heft 44, 30. Oktober 1992 (77) A1-3685

(6)

Anfrage zum eventuellen Vorliegen eines mißglückten Arbeitsversuches Sehr geehrte(r) Herr / Frau

Sie haben am für

eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen folgender Krankheit(en)

ausgestellt.

Der/Die Obengenannte ist seit dem bei der Firma

als beschäftigt.

Nachdem der Beginn der Beschäftigung und der Eintritt von Arbeitsunfähigkeit zeitlich nahe liegen, Mt möglicherweise ein „mißglückter Arbeitsversuch? ) gegeben, der kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zustande kommen läßt.

Zur Feststellung, ob ein solcher „mißglückter Arbeitsversuch" vorliegt, bitten wir um Beantwortung der umstehenden Fragen.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen Anlage

Freiumschlag

— Verbindliches Muster —

Ern wicher "merhe Adredseersuch" hegt nach herrsche iglr

nder FreclesautrasSrrng ser. weee drevaligeUnreheecur

ider

LerseJne der utsernommenen Arbeitalsbald nach ihrer Aufnahme zutage Inhund esnreiner ernsthchen Areeirslerstung von einiger wirtschaftlicher Bedeutung sucht kommt.

— nach stern Zus■and des/der Beschäftigten von vornheernobjekt, wenneies:11...r Ihr die Beteiligten nichtsofort erkennbar r estereht daß die Arbeit rn kürzester Frist ein Ende nehrnen muß.

— der/die Versichede die Arlsert lechgrrch rrst der Gefahr der Verschlimmerung des Arsrandes aufnehmen konnte.

— Für die Angaben des Arztes ist die Nr. 77 BAilit/E-GO berechnungsfähig —

Muster 54 (Vorderseite)

1. An welchem Tag fand wegen dieser Krankheit bei Ihnen die - erste Behandlung statt?

2. Bestand wegen dieser Krankheit schon vorher Nein Ja, seit Behandlungsbedürftigkeit?

arn

3. Ist Ihnen bekannt, ob wegen der Erkrankung der Patient in der E Nein Ja, zuletzt bei Behandlung eines anderen Arztes ist oder war?

Name des Arztes 4. Handelt es sich um eine akute Erkrankung ? III Nein Ja

5. Handelt es sich um die Verschlimmerung seit längerer Zeit Nein Ja bestehender Krankheiten?

6. War der Patent infolge seines Gesundheitszustand. zu Beginn Nein Ja des Beschäftigungsverhältnisses objektiv in der Lage, seine

Arbeit auszuführen?

7. War die Aufnahme der Arbeit nur unter der Gefahr der Nein 111 Ja Verschlimmerung des Gesundheitszustandes möglich ?

8. Hätte der Patient schon zu Beginn der Arbeit erkennen können, Nein Ja daß er diese nach kurzer Zeit würde aufgeben müssen?

9. Wurde durch Art und Umfang der Tätigkeit die bestehende Nein Ja Krankheit verschlimmert oder ungünstig beeinflußt?

Falls zu einer der von 1 bis 9 gestellten Fragen eine Antwort nicht eindeutig gegeben werden kann, bitten wir um eine kurze Begründung.

Datum Kassenarztstempel und Unterschrift des Arztes

Muster 54 (Rückseite)

Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport/Funktionstraining

die Nachsorge nach stationärer Behandlung sichern III das erreichte Rehabilitationsziel sichern

die ärettiche Behandlung unterstützen

der Anleitung zur Selbsthilfe bzw. Selbstübung dienen

übemommen.

für die Dauer von Wochen/Monaten, längstens bis

— Verbindliches Muster —

• Hinweise zum nehablidationszporlfrunklionseserns deesee

.ttreersS, rrers.s.rs ,rr.ssereeseAsererdengsseiele , Gefieserhenseren_Siab.scraccd. Asemasre, u. a.

— Für die ärztliche Bescheinigung ist die Gebühr nach Nr. 72 BMA/E-GO berechnungsfähig —

Muster 56 (Vorderseite)

Antrag des Versicherten

Narner Vornarne des versehenen geboren am

seerre exsersen ser

PLZ. Wohnort Versichenensunener

Ich beantrage die Förderung zur Teilnahme am Rehabilitationssport/Funktionstraining in Gruppen.

Die Maßnahmen sollen im durchgeführt werden. v«""... "wi

Ärztliche Bescheinigung Erstbescheinigung ❑ Folgebescheinigung Aufgrund bestehender Funktionseinschränkungen hafte ich folgende Maßnahmen für notwendig:

Rehabilitationsport' Funktionstraining in Gruppen

Die Maßnahmen sollen

Diagnose/Funktionseinschränkung . Art des Rehabilitationssporte

III In ambulanter Korona, Sport in dar Krebs- Sonsteer Rehabilitationssport **,

sportgruppe Nachsorge

Art des Funktlonstralninge

III Trockengymnastik Warmwassergymnastik Gelenkschutztraining Bemerkungen (z. B. Belastungseinschränkungen):

Die Durchführung der Maßnahmen wird für die Dauer von Wochen/Monaten (höchstens 6 Monate) woehenlädt 1 mal 2mal ❑ 3mal empfohlen.

Ostern SassanaWr/Unlerscruerdes Arztes

Genehmigung der Krankenkasse Die Kosten werden entsprechend der Vereinbarung

zur Förderung des Rehabilitationssports gern. § 43 Nr. 1 SGB V

zur Förderung des Funktionstrainings für Rheumakranke gern. § 43 Nr. 2 SGB V

Hinweise für Arzt und Patienten

Rehabilitationssport und Funktionstraining dienen derKrankheitsbewältigung,derStärkung der Eigenverantwortlichkeit und der Edeichterung der sozialen Integration. Sie ergänzen damit auf sinnvolle Weise die ärztliche Behandlung am Wohnort.

DM Krankenkassen fördern den Rehabilitationssportund d.Funktienstraining inquellt izierten Gruppen, Vereinen bzw.

Arbeitsgemeinschaften, mit denen in der Regel entsprechende Vereinbarungen bestehen. Ggf. erfolgt eine Erstattung an den Versicherten.

Die Durchführung und Förderung des Rehabilitationssports und Funktionstrainings sollen dazu dienen, dem Patienten Hilfe zur Selbsthilfe zu vermitteln mit dem Ziel, die Übungen selbständig weiterzuführen.

Rehabilitationssport

Zweck des Rehabilitationssports ist es, durch bewegungstherapeutische Übungen in Gruppen, dM auf Art und Schwere der Behinderung und den gesundheitlichen Allgemeinzustand des Patienten abgestimmt sind, das Ziel der Rehabilita- tos zu erreichen oder zu sichern. Rehabilitationssporthat einen spurt-therapeutischen Ansatz, bei dem der ganze Kör- per gefordert wird. Rehabilitationssport wird unter ärztlicher Betreuung im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übung, veranstattungen durchgeführt. Die Rehabilitationssportgruppen werden von qualifizierten Übungsleitern angeleitet und überwacht.

Die Notwerkägkeitfür die Durchführeneven Rehabilitationssport liegt solangevor,wie der Behinderte während dersport- lichen Übungen der Überwachung durch den Arzt undderAnNitung durch den Übungsleiter bedarf, also noch nicht über Fertigkeiten in den Bewegungsabläufen verfügt, die ihn indie Lage versetzen, sportliche Übungen.lbständig durchzu- führen. Diese Selbständigkeit kann bei chronischen Krankheitsbildern dauerhaft fehlen.

Als Rehabilitationssportarten kommen primär Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen und Bewegungsspiele in Betracht, außerdem Sportkegeln für Blinde und Bogenschießen für Rollstuhlfahrer. Spezielle Gruppen gibt es. B. für Korona, patenten (Ambulante Koronarsportgruppen), Krebskranke usw. Über die bestehenden örtlichen Angebote geben die Krankenkassen bei Bedarf Auskunft.

Funktionstraining in Gruppen

Das therapearischeFunktionstraining unter Leitungvonspeziellfortgebildeten Krankengymnasten oder anderenqualifi- zierten Therapeuten soll insbesonderechronisch Krankedurch Trocken-oder Wassergymnastik in Gruppen zur Selbst- übung anleiten, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern. D.Funktionstrairing hat einen funktionell- therapeutischen Ansatz, bei dem nur einzelne Körperteile gefordert werden. Es umfaßt mobilisierende und stabilisie- rende Inhalte, um chronische Krankheitsverläufe zu beeinflussen.

Funktionstraining ist u. a. angezeigt bei degeneratven und entzündlichen Veränderungen der Bewegungsorgane und neurologischen Systemerkrankungen. Funktionstraining kommt grundsätftich nicht in Betracht, soweit eine kranken- gyüm.tische Behandlung im Rahmen der Heilmittel- und Hilismittel-Richtlinien angezeigt ist.

Die Notwendigkeit für die Durchführung von Funktionstraining liegt solange vor, wie der Behinderte während des Funk- tionstrainingsderAnleitung durch den Therapeuten bedarf, also noch nichtüber Fertigkeiten in den Bewegungsabläufen verfügt, die ihn indie Lage versetzen, das Funktionstraining durchzuführen. Di.eSelbständiglreit kann bei chronischen Krankheitsbildern dauerhaft fehlen.

Muster 56 (Rückseite)

A1-3686 (78) Dt. Ärztebi. 89, Heft 44, 30. Oktober 1992

(7)

2.56 Muster 56: Antrag auf Förde- rung von Rehabilitationssport/Funkti- onstraining

Der Vordruck ist auf hellrotem Pa- pier im Format DIN A4 hoch herzu- stellen."

10. Inkrafttreten, Übergangsrege- lung

Diese Vereinbarung tritt am 1. Ok- tober 1992 in Kraft. Vorhandene Be- stände der Muster 1 und 11 können aufgebraucht werden.

Köln/Bonn/Essen/Bergisch Gladbach/

Kassel, den 27. August 1992

Kassenärztliche Bundesvereingigung, K. d. ö .R, Köln

AOK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bonn

Bundesverband der Betriebskranken- kassen, K. d. ö. R., Essen

IKK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bergisch Gladbach

Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen

K. d. ö. R., Kassel

Die Bundesknappschaft schließt sich dieser Änderungsvereinbarung an. Mit den Verbänden der Ersatzkassen wurde eine gleichlautende Vordruckvereinba- rung abgeschlossen. Diese enthält zusätz- lich das Muster 41 (Anlage).

••

Anderung der

Vordruck-Erläuterungen

1. Im Teil „Allgemeines" wird fol- gende Nr. 15 aufgenommen:

„15. Auskünfte, Bescheinigungen, Zeugnisse, Berichte und Gutachten auf besonderes Verlangen der Krankenkas- sen bzw. des Medizinischen Dienstes sind — sofern keine gesonderten Rege- lungen bestehen — nur nach den Lei- stungspositionen des Abschnittes B V EBM berechnungsfähig, die auf den ver- einbarten Vordrucken angegeben sind.

Kurze Bescheinigungen und Auskünfte auf vereinbarten Vordrucken ohne ent- sprechenden Aufdruck sind ohne beson- deres Honorar, ggf. gegen Erstattung von Auslagen, auszustellen."

2. Die Erläuterungen zu Muster 1 werden wie folgt ergänzt:

a) Der Nr. 1 werden die Sätze an- gefügt:

„Arbeitsunfähigkeitsbescheinigun- gen sind nur für Versicherte auszustel- len, die Anspruch auf Entgeltfortzah- lung haben. Besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, ist nur für die Erst- bescheinigung das Muster 1 auszustel- len. Für die weitere Bescheinigung ist der Krankengeldauszahlungsschein zu verwenden. Arbeitsunfähigkeit besteht auch während einer stufenweisen Wie- deraufnahme der Arbeit."

b) Es wird die nachstehende Nr. 11 angefügt:

„Die Richtlinien des Bundesaus- schusses der Ärzte und Krankenkassen

über die Beurteilung der Arbeitsunfä- higkeit und die Maßnahmen zur stu- fenweisen Wiedereingliederung (Ar- beitsunfähigkeits-Richtlinien) sind zu beachten."

c) In Nr. 7 wird folgender 2. Absatz eingefügt:

„Besteht an arbeitsfreien Tagen Ar- beitsunfähigkeit, z. B. an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, Urlaubstagen oder an arbeitsfreien Tagen aufgrund einer flexiblen Arbeitszeitregelung (sog. ,Brückentage`), ist sie auch für diese Tage zu bescheinigen."

3. In den Erläuterungen zu Muster 16 erhalten die Nrn. 4 und 14 folgende Fassung:

„4. Bei Versicherten bis zum voll- endeten 20. Lebensjahr sind empfäng- nisverhütende Mittel, die zu Lasten der Krankenversicherung verordnungsfä- hig sind (hormonelle Antikonzeptiva, Intrauterinspiralen), auf einem geson- derten Arzneiverordnungsblatt zu ver- ordnen. Bei Versicherten, die das 20.

Lebensjahr vollendet haben, sind emp- fängnisverhütende Mittel auf einem Privatrezept zu verordnen.

14. Bei Verordnungen für An- spruchsberechtigte nach dem Bundes- entschädigungsgesetz (BEG) ist wie bei Anspruchsberechtigten nach dem Bun- desversorgungsgesetz das Feld 6 (BVG) anzukreuzen.

Das Arzneiverordnungsblatt kann auch für sonstige Personengruppen (z.

B. Versicherte der Postbeamtenkran- kenkasse, Zivildienstleistende) verwen- det werden, wenn die Kassenärztliche Vereinigung nach einer entsprechen- den Vereinbarung eine solche Anwei- sung herausgegeben hat."

4. Es werden folgende Erläuterun- gen zu Muster 20 neu aufgenommen:

„Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsle- ben (Wiedereingliederungsplan) (Mu- ster 20)

1. Bei wochen- oder monatelang fortbestehender Arbeitsunfähigkeit kann eine Rückkehr an den Arbeits- platz auch bei weiterhin notwendiger Behandlung sowohl betrieblich mög- lich als auch aus therapeutischen Gründen angezeigt sein. Bei einer stu- fenweisen Wiedereingliederung soll der Arbeitnehmer schonend aber kon- tinuierlich an die Belastungen seines Arbeitsplatzes herangeführt werden.

Während einer stufenweisen Wieder- aufnahme der Arbeit besteht Arbeits- unfähigkeit fort.

2. Die stufenweise Wiedereinglie- derung soll in vertrauensvoller Zusam- menarbeit zwischen Versichertem, be- handelndem Arzt, Arbeitnehmerver-

Bericht des behandelnden Arztes (bitte lesbar schreiben)

a) In Behandlung seit ..

b) Diagnose

5) Wieder arbeitsfähig 0 ja. ab

nein. arbeitsunfähig voraussichtlich bis

d) Ist zur Sicherung des Heilerfolges und/oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit die Einleitung von Reha- bilitationsmaßnahmen erforderlich,

- ja nein wenn ja. welche Maßnahmen werden vorgeschlagen:

e) Bestehen begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit:

ja ❑ nein

Bemerkungen

- Für den Bericht ist die Nr. 72 E-GO berechnungsfähig-

Muster 41

Dt. Ärztebl. 89, Heft 44, 30. Oktober 1992 (79) A1-3687

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tretung, Betriebsarzt, Krankenkasse und ggf. dem Medizinischen Dienst er- folgen.

3. Voraussetzung für eine stufen- weise Wiedereingliederung ist das Ein- verständnis des Versicherten. Er soll — bevor der Arzt das Muster 20 ausstellt

— vorab mit dem Arbeitgeber abklären, ob eine stufenweise Wiedereingliede- rung in Betracht kommt Wenn diese Voraussetzung gegeben ist, soll der Arzt den Wiedereingliederungsplan er- stellen und darin ggf. die Belastungs- einschränkung definieren (z. B. ,Tätig- keit nur im Sitzen`, Darf nicht heben`).

Die Wiedereingliederung sollte in der Regel einen Zeitraum von sechs Mona- ten nicht überschreiten.

4. Die Grundsätze der stufenwei- sen Wiedereingliederung nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Be- urteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wie- dereingliederung sind zu beachten.

5. Das Muster 20 a legt der Arbeit- nehmer seinem Arbeitgeber vor und lei- tet danach das Muster 20 b an die Kran- kenkasse weiter. Ist der Arbeitgeber mit dem vorgesehenen Wiedereingliede- rungplan nicht einverstanden oder kann dem Arbeitnehmer aufgrund der Bela- stungseinschränkungen ein entspre- chender Arbeitsplatz nicht angeboten werden, kann die Wiedereingliederung nicht durchgeführt werden."

5. Abs. 1 zu Muster 21 erhält fol- gende Neufassung:

„1. Für die Gewährung von Kran- kengeld bei Erkrankung eines noch nicht zwölf Jahre alten Kindes, das der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pfle- ge durch den Versicherten bedarf, be- nötigen die Krankenkassen/Ersatzkas- sen eine ärztliche Bescheinigung in Form des Musters 21."

6. Es werden folgende Erläuterun- gen zu Muster 50 neu aufgenommen:

"Anfrage zur Zuständigkeit einer anderen Krankenkasse (Muster 50)

1. Die Krankenkassen benötigen die Anfrage nach Muster 50 in den Fäl- len, in denen sie aufgrund von ärztli- chen Bescheinigungen, die der Kran- kenkasse vorliegen, z. B. wegen unvoll- ständiger oder fehlerhafter Angaben im Personalienfeld eine Mitgliedschaft nicht feststellen können.

2. Der Arzt soll vergleichen, ob die auf der Vorderseite angegebenen Per- sonalien mit seinen Unterlagen über- einstimmen. Falls sich dabei Abwei- chungen ergeben, soll er Namen, Vor- namen und Geburtsdatum berichtigen.

3. Der Arzt soll prüfen, ob ein Be- handlungsausweis der anfragenden

Krankenkasse vorliegt und ob der Na- me der Krankenkasse präzise angege- ben worden ist (z. B. AOK Aachen oder AOK für den Kreis Aachen). Bei Kassenwechsel ist der genaue Name der neuen Krankenkasse anzugeben und das entsprechende Feld mit den Behandlungsdaten und Leistungsnum- mern auszufüllen."

7. Es werden folgende Erläuterun- gen zu Muster 51 neu aufgenommen:

"Anfrage zur Zuständigkeit eines sonstigen Kostenträgers (Muster 51)

1. Mit der Anfrage zur Zuständig- keit eines sonstigen Kostenträgers soll in unklaren Fällen abgeklärt werden, ob die Krankenkasse oder ein sonstiger Ko- stenträger für die Kosten der verordne- ten Leistungen (z. B. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel) bzw. der Behandlung zu- ständig ist, um ggf. beim anderen Ko- stenträger einen Anspruch auf Schaden- ersatz geltend machen zu können.

2. Der Vordruck wird unter Anga- be des vorliegenden Sachverhaltes von den Krankenkassen an den Arzt über- sandt. Der Arzt soll anhand seiner Kar- tei die entsprechenden Angaben zu der von der Krankenkasse zu klärenden Fragestellung machen. Wenn von der Krankenkasse der Sachverhalt zu 1. zu beurteilen ist (Arbeitsunfall, sonstiger Unfall), muß der Arzt auf der Rücksei- te ebenfalls nur die Angaben zu 1. aus- füllen. Angaben zu 2. sind auf der Rückseite vom Arzt nur dann auszufül- len, wenn von der Krankenkasse zu 2.

eine Auskunft verlangt wird.

3. Die Angaben zum ursächlichen Zusammenhang mit einem bestehen- den Versorgungsleiden benötigt die Krankenkasse, um prüfen zu können, ob das Versorgungsamt für die Kosten, die im Zusammenhang mit diesem Krankheitsfall stehen, zuständig ist.

Dabei soll der Arzt auch prüfen, ob ggf.

seine Aufzeichnungen über das beste- hende Versorgungsleiden mit den An- gaben auf der Vorderseite dieses Vor- druckes noch übereinstimmen."

8. Es werden folgende Erläuterun- gen zu Muster 52 neu aufgenommen:

"Anfrage bei Fortbestehen der Ar- beitsunfähigkeit (Muster 52)

1. Die Anfrage bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit wird die Kran- kenkasse in der Regel nur bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit (nach ca. drei Monaten) versenden.

2. Ist der Zeitpunkt der Wiederher- stellung der Arbeitsfähigkeit absehbar, ist bei Frage 1 das genaue Datum oder der ungefähre Beginn der Arbeitsauf- nahme einzutragen.

3. Ist die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht absehbar, haben

die Krankenkassen nach § 51 SGB V zu prüfen, ob die Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist. Wird dies vom Arzt bejaht, kann die Krankenkas- se dem Versicherten eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der er einen Antrag auf Maßnahmen zur Re- habilitation beim Rentenversiche- rungsträger zu stellen hat. Stellt der Rentenversicherungsträger anhand des Antrages des Versicherten fest, daß Reha-Maßnahmen nicht mehr ange- zeigt sind und stattdessen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente in Frage kommt, gilt der Tag der Reha-Beantra- gung als Tag der Rentenantragstellung.

Stellt der Versicherte innerhalb der Frist von zehn Wochen den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Kran- kengeld mit Ablauf der Frist.

4. Hält der Arzt eine stufenweise Wiedereingliederung in die bisherige Tätigkeit für sinnvoll, ist vor der Aus- füllung des Wiedereingliederungspla- nes nach Vordruck-Muster 20 das Ein- verständnis des Versicherten und des Arbeitgebers einzuholen.

5. Die Frage, ob die Vorstellung beim Medizinischen Dienst angezeigt ist, kann vom Arzt mit ja beantwortet werden, wenn er z. B. eine Kurmaß- nahme für erforderlich hält oder wenn er Zweifel am Weiterbestehen der Ar- beitsunfähigkeit hat."

9. Es werden folgende Erläuterun- gen zu Muster 53 neu aufgenommen:

"Anfrage zum Zusammenhang von Arbeitsunfähigkeitszeiten (Muster 53)

1. Diese Anfrage hat für die Träger der Krankenversicherung besondere Bedeutung, um den Leistungsanspruch des Versicherten auf Lohnfortzahlung oder auf Krankengeld im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften prüfen zu können.

2. Die auf der Rückseite bzw. Seite 2 der Anfrage unter I. von der Kran- kenkasse anzugebenden Daten bezie- hen sich auf die derzeitige bzw. letzte Arbeitsunfähigkeit. Unter II. bis lau- fende Nr. 6 gibt die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitszeiten an, die ihrer Meinung nach mit der unter I. genann- ten Arbeitsunfähigkeit in ursächlichem Zusammenhang stehen können.

3. Bei III. wird nicht die Angabe sämtlicher Diagnosen verlangt, son- dern nur derjenigen, die für sich allein betrachtet eine Arbeitsunfähigkeit aus- gelöst hätten."

10. Es werden folgende Erläuterun- gen zu Muster 54 neu aufgenommen:

„Anfrage zum eventuellen Vorliegen eines mißglückten Arbeitsversuchs (Muster 54)

A1-3688 (80) Dt. Ärztebl. 89, Heft 44, 30. Oktober 1992

(9)

Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft

Abwehr von Arzneimittelrisiken, Stufe II:

1. Tritt eine Arbeitsunfähigkeit kurzfristig nach Aufnahme einer versi- cherungspflichten Beschäftigung ein, hat die Krankenkasse zu prüfen, ob ein sogenannter ,mißglückter Arbeitsver- such' vorliegt. Eine genaue Definition des ,mißglückten Arbeitsversuchs' nach herrschender Rechtsauffassung ergibt sich aus der Fußnote der Seite 1 des Vordrucks.

2. Ergibt die Prüfung der Kranken- kasse, daß ein mißglückter Arbeitsver- such vorliegt und somit ein Versiche- rungsverhältnis nicht zustande gekom- men ist, teilt sie dies dem Arzt schrift- lich mit. Bis zum Eintreffen dieser Mit- teilung kann der Arzt seine erbrachten Leistungen auf dem vorliegenden Be- handlungsausweis abrechnen."

11. Es werden folgende Erläuterun- gen zu Muster 56 neu aufgenommen:

Benzaron-haltige Arzneimittel

Das Bundesgesundheitsamt hat am 12. Oktober 1992 im Rahmen einer schriftlichen Anhörung die betroffenen pharmazeutischen Unternehmer über folgende für erforderlich gehaltenen Maßnahmen informiert (Originaltext):

„Am 9. 10. 1992 erhielten wir über die Firma Schwarz Pharma GmbH Monheim die Mitteilung, daß die Fir- ma Sanol GmbH für die Benzaron ent- haltenden Arzneimittel Fragivix Ta- bletten, Fragivix forte Tabletten und Fragivix Creme folgende eigenverant- wortliche Maßnahmen eingeleitet hat:

1. Einstellung der Auslieferung mit dem 6. 10. 1992,

2. Information aller Großhändler und Apotheker mit Schreiben vom 9. 10. 92, ab sofort die o.g. Arzneimittel nicht mehr auszuliefern,

3. Hinweis an die Ärzteschaft, die o.g. Arzneimittel nicht mehr zu verord- nen, Publikation im nächsten Heft des Deutschen Ärzteblattes.

Die Maßnahmen der Firma Sanol wurden ausgelöst durch das Bekannt- werden von mehreren Fällen einer to- xischen Hepatitis, insbesondere eines Todesfalles infolge Leberausfallkomas und der Möglichkeit eines kausalen

"Antrag auf Förderung von Rehabi- litationssport/Funktionstraining (Mu- ster 56)

1. Der Vordruck ,Antrag auf För- derung von Rehabilitationssport/Funk- tionstraining` wird in der Regel bei Krankenkassen bzw. Sportvereinen oder Selbsthilfegruppen vorgehalten.

Auf Antrag des Versicherten soll der Arzt dazu Stellung nehmen, ob und ggf. welche Maßnahmen im Rahmen des Rehabilitationssports/Funktions- trainings empfohlen werden. Es han- delt sich um keine ärztliche Verord- nung im Rahmen der kassenärztlichen/

vertragsärztlichen Versorgung.

2. Vor Beginn der Maßnahmen ist die Genehmigung der Krankenkasse durch den Versicherten einzuholen.

3. Weitere Hinweise für Arzt und Patienten ergeben sich aus der Rück- seite des Vordruckes."

Zusammenhanges zur Anwendung von Benzaron.

Wir halten es für dringend erforder- lich, daß die von der Firma Sanol ge- troffenen Maßnahmen auch auf alle anderen Benzaron enthaltenden Arz- neimittel übertragen werden, und be- absichtigen, das Ruhen der Zulassung gemäß § 30 Abs. 1 AMG in Verbin- dung mit § 25 Abs. 2 Nr. 5 anzuord- nen."

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft wurde inzwi- schen darüber informiert, daß die be- troffenen pharmazeutischen Unterneh- mer ihre Benzaron-haltigen Arzneimit- tel mit sofortiger Wirkung vom Markt genommen haben.

Die Arzneimittelkommission bittet alle Kolleginnen und Kollegen im Zu- sammenhang mit dieser Maßnahme, ihre Erfahrungen und Beobachtungen über unerwünschte Arzneimittelwir- kungen nach Gabe von Benzaron-halti- gen Arzneimitteln (auch Verdachtsfäl- le) auf dem im Deutschen Ärzteblatt abgedruckten Berichtsbogen oder auch formlos mitzuteilen (Arzneimittelkom- mission der Deutschen Ärzteschaft, Aachener Str. 233-237, Postfach 41 01 25, W-5000 Köln 41, Tel:

02 21/40 04-5 20, Fax 02 21/40 04-5 39).

Handelspräparate:

Vasoc Tabletten, Fragivix Tabletten, -forte Tabletten, Fragivix Creme.

Nitrofurazon-haltige Arzneimittel

In Ergänzung zur Veröffentlichung im Deutschen Arzteblatt 89, Heft 23, Ausgabe A 1, Seite 2145, zu Nitrofura- zon-haltigen Arzneimitteln wird an dieser Stelle nun der Wortlaut des end- gültigen Bescheides des Bundesge- sundheitsamtes (BGA) vom 30. Sep- tember 1992 bekanntgegeben. Gegen- über der o.g. Veröffentlichung sind in- haltliche Veränderungen nicht vorge- nommen worden.

1. Sofern weitergehende Anwen- dungsgebiete bislang zugelassen bzw.

fiktiv zugelassen sind, werden diese wie folgt beschränkt: „Furunkel, Karbun- kel, Abszesse, Verbrennungen, chroni- sche Ulzera, Mastitis, Hauttransplanta- tionen. Bei unkomplizierten und bana- len infektiösen oder sekundär infizier- ten Erkrankungen sollte das Arznei- mittel nur als Mittel der zweiten Wahl und nur, solange die Erkrankung dies erforderlich macht, oder wenn thera- peutische Alternativen nicht in Be- tracht kommen, angewendet werden."

Diese Anwendungsgebiete dürfen nur insoweit übernommen werden, wie sie bereits bislang beansprucht wurden und zugelassen waren oder als zugelas- sen galten.

2. Im Abschnitt „pharmakologische und toxikologische Eigenschaften" der Fachinformation ist folgender Text aufzunehmen: „Nitrofurazon induzier- te in vitro in Bakterien und Säugerzel- len Gen- und Chromosomenmutatio- nen. Bisherige In-vivo-Tests verliefen negativ. Weibliche Ratten entwickeln in Kanzerogenitätstests mit hohen ora- len Dosen im Vergleich zur Kontroll- gruppe früher und gehäuft benigne Fibroadenome der Mamma, und Mäu- se entwickeln vermehrt benigne Misch- und Granulosazelltumore des Ovars.

Die In-vitro-Befunde zur Genotoxizität sind als Hinweise auf einen gentoxi- schen Wirkmechanismus bei der Ent- stehung von Tumoren in vivo aufzufas- sen."

3. Gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 AMG ist die Maßnahme zu 1. sofort vollzieh- bar.

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft gibt entspre- chend der vom Bundesgesundheitsamt mitgelieferten Fertigarzneimittelliste die betroffenen Präparate bekannt, die laut Lauertaxe (Stand 1. 10. 1992) als im Handel gekennzeichnet sind:

Nifucin Gel /-Lösung /-Salbe Furacin Salbe /-Puder

Dt. Ärztebl. 89, Heft 44, 30. Oktober 1992 (7) /11-3689

Referenzen

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