ENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R., Köln, einerseits und der AOK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bonn-Bad Godesberg, Bundesver- band der Betriebskrankenkassen, K. d. ö. R., Essen, Bundesverband der Innungskrankenkassen, K. d. ö. R., Bergisch Gladbach, Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, K. d. ö. R., Kassel, andererseits schließen gemäß § 28 Bundesmantelvertrag (Ärzte) die nachstehende
Vereinbarung über Vordrucke für die kassenärztliche Versorgung
(Vordruckvereinbarung)
4 mm 7 mm
8,5 mm
8,5 mm
8,5 mm
8,5 mm 3 mm
DEUTSCHES ÄRZTEBLA
Abschnitt 1: Allgemeines 1.1 Verbindlichkeit
1.1.1 Im Rahmen der kassenärztli- chen Versorgung sind die als Bestandteil (Anlagen) dieser Vereinbarung beigefügten Muster 1 bis 6, 8 bis 12, 14 bis 19, 21 sowie 31 bis 40 zu ver- wenden, sofern sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt.
1.1.2 Bei der Herstellung der Vor- drucke nach dieser Vereinba- rung sind als Druckvorlage aus- schließlich die verbindlichen Muster (Anlagen der Vor- druckvereinbarung) zu verwen- den; dabei ist sicherzustellen, daß sich gegenüber den Mu- stern im Inhalt, in der Gestal- tung, Abmessung, Druckstärke und Schriftgröße keine Abwei- chungen ergeben. Eine Schnitt- toleranz von ± 1 mm ist bei der Herstellung der Vordrucke einzuhalten. Die Klammer hin- ter der jeweiligen Nummer des Musters enthält den Monat und das Jahr des Inkrafttretens dieser Fassung. Die Wörter
„Verbindliches Muster" sind jedoch nicht mitzudrucken; das gilt auch für Ziffern, die zur drucktechnischen Kennzeich- nung der Felder von Muster- drucken (zum Beispiel Muster 5) angebracht sind.
In den Bereichen der Bundes- republik, in denen das SGB V vor dem 1. Januar 1991 nicht gegolten hat, sind die Vordruk-
Die Druckerei hat ihren Na- men und Sitz senkrecht auf dem linken Papierrand der Vordrucke anzugeben.
1.1.3 Bei der Herstellung der Muster 1 bis 4, 5 a, 6, 8 bis 10, 12, 14, 15, 16, 19, 21, 39 und 40 gelten für die Anordnung und Abmes- sung der Kopfleiste und des Personalienfeldes nachstehen- de Maße; beim Muster 16 be- trägt die Breite des Personali- enfeldes 80 mm: (s. untenste- hende Abb.)
1.1.4 Für alle Vordrucke ist tintenfe- stes Papier zu verwenden, das sich, soweit die Vordrucke dies erfordern, beiderseitig be- schriften läßt.
1.1.5 Ist für einzelne Vordrucke die Verwendung von farbigem Pa- pier vorgeschrieben oder zuge- lassen, so muß die Farbe so hell gewählt werden, daß eine gut leserliche Beschriftung möglich ist.
1.1.6 Für die Muster 5 und 6 ist eine Mindestpapierstärke von 70 g/m 2 zu verwenden.
1.1.7 Formularsätze sind auf selbst- durchschreibendem Papier herzustellen, dabei ist für die Durchschlagseiten eine Min- destpapierstärke von 50 g/m 2 zu verwenden.
1.1.8 Die Vordrucke sind, soweit nachstehend nichts Abwei- chendes vereinbart ist, in schwarzer Druckfarbe herzu- stellen.
1.1.9 Der Auftraggeber für die Lie- ferung der Vordrucke ist dafür ke — ausgenommen der Kran-
kenschein (Muster 5) und das Arzneiver ordnungsblatt (Mu- ster 16) — am rechten Papier- rand jeweils mit einem bis zu 5 mm breiten roten Streifen zu versehen. Bei Formularsätzen gilt dies nicht für die Durch- schriften für den Arzt. Beim Krankenscheinvordruck (Mu- ster 5) soll der Farbstreifen in einem dunklen Farbton der Pa- pierfarbe des Vordruckes ge- druckt werden, bei weißem Pa- pier kann die Farbe des Strei- fens für den Krankenschein frei gewählt werden. Beim Muster 16 ist der rote Farb- streifen quer über dem Perso- nalienfeld, auf der rechten Sei- te mit dem Personalienfeld en- dend, zu drucken.
Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung werden in Heft 39/1991 veröffentlicht
1:1 ot
L_J Erstbescheinigung ❑ Folgebescheinigung Aroberuiftznalld;4reitsunfallfolgen ❑ Dem Durchgangsarzt
zugewiesen
2- Arbeitsunfähig seit
.1,
Voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlichBefund
Diagnose
Es wird die Einleitung folgender besonderer Maßnahmen durch die eian- kenkasse für erforderlich gehalten B. Badekur, Heilverfahren. MDK)
❑ isf,,721n2nnfa".
❑ Versorgungsleiden (BVG)
— Verbindliches Muster -
KiLUBBerBStempel
Festgestellt am Unersche des Arztes
Für Zwecke der Krankenkasse
Muster 1 b Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung
zur Vorlage bei der Krankenkasse
AOK LKK 1 BKK 'key 1 annoneeren
Nanu. Venlemen
letnpleBand CA
Für den Krankenhausarztl Vertraulich! Bitte dem Patienten gesondert mitgeben!
Untersuchungsergebnisse
Bisherige Maßnahmen (z. B. Medikation)
Fragestellung/Hinweise (z. B. Allergie)
Mitgegebene Befunde
Muster 2 b Verordnung von Krankenhausbehandlung
(Nur bel medülnISBKK liehrmaigkeit zulässig)
❑ behandlung ❑ Notfall
UnfalMdgee
=v,z3-
Ausstellungs- datum AOK 1 LKK 1 BKK 1 KK 1 KOK 1 AEV 1 Krappseheft
Ken... pn em
Woelnunpas Kmgenen
Nem .Verechenen Komma SPO.
Diagnose / Befund / Symptome
— Verbindliches Muster —
KassenarzelenKel t WKeuchritt des Arztes Nichsterreichbare, geeignete Krankenhäuser
verantwortlich, daß die Vor- druckvereinbarung in der je- weils gültigen Fassung einge- halten wird.
1.1.10 Für die Anspruchsberechtigten der See-Krankenkasse können die Vordrucke außerdem mit einem von links unten nach rechts oben verlaufenden blau- en Diagonalstreifen gekenn- zeichnet werden. Als Symbol der Kassenart kann der Buch- stabe S verwandt werden.
1.2 Ausfüllen der Vordrucke 1.2.1 Beim Ausfüllen der Vordrucke
sind die von der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung im Einvernehmen mit den Bun- desverbänden der Krankenkas- sen herausgegebenen Erläute- rungen zu beachten.
Abschnitt 2: Vordruckmuster 2.1 Muster 1: Arbeitsunfähigkeits-
bescheinigung
2.1.1 Das Muster 1 besteht aus drei Teilen:
Muster 1 a Ausfertigung für den Arbeitgeber Muster 1 b Ausfertigung für
die Krankenkasse Muster 1 c Ausfertigung für
den Arzt.
2.1.2 Die Muster 1 a und 1 b sind auf hellgelbem, das Muster 1 c ist auf weißem Papier herzustel- len. Das Muster 1 a erhält das Format DIN A6 quer, die Mu- ster 1 b und 1 c erhalten das Format DIN A5 hoch.
2.1.3 Die Partner des Gesamtvertra- ges können für die Rückseite des für die Krankenkasse be- stimmten Musters zusätzliche Fragen vereinbaren. Zu diesem Zweck kann die Reihenfolge des Formularsatzes wie folgt geändert werden: Muster 1 a, Muster 1 c, Muster 1 b.
2.2 Muster 2: Verordnung von Kran- kenhausbehandlung
2.2.1 Das Muster 2 besteht aus drei Teilen:
Muster 2 a Ausfertigung für die Krankenkasse Muster 2 b Ausfertigung für
den Krankenhaus- arzt
Muster 2 c Durchschrift für den einweisenden Arzt.
2.2.2 Die Muster 2 a und 2 b sind auf hellrotem, das Muster 2 c ist auf weißem Papier herzustellen. Das Muster 2 a erhält das Format DIN A6 quer. Die Muster 2 b
und 2 c erhalten das Format DIN A5 hoch.
2.3 Muster 3: Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung
Der Vordruck ist auf hellgel- bem Papier im Format DIN A6 quer herzustellen.
2.4 Muster 4: Verordnung eines Krankentransports
Der Vordruck ist auf hellblau- em Papier im Format DIN A6 quer herzustellen.
2.5 Muster 5: Krankenschein 2.5.1 Der Vordruck ist von den
Ortskrankenkassen auf weißem Papier,
Betriebskrankenkassen auf gel- bem Papier,
Innungskrankenkassen auf blauem Papier und von den landwirtschaftlichen Kranken- kassen auf grünem Papier im Format DIN A5 quer herzu- stellen. Es ist ausreichend, wenn die Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftlichen Kran- kenkassen das obere Drittel beiderseitig in der genannten Farbe halten.
A-3132 (78) Dt. Ärztebl. 88, Heft 38, 19. September 1991
AOK i ixe i BKK i SOS 1 samt l AVI
meng See Vereenenen Vomerne
wc,
anesarleVInd V DM • MO
warmes des rtsuanun
Zum Nachweis gegenüber der Krankenkasse
Gewährung Mutterschaftsgeld) 'hede bescheinige voraussichtlich entbinden wird am 2 Die Bescheinigung erteile ich auf Grund 6 der von mir vorgenommenen Untersuchung
Ggh besondere Ferestollungent
Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag
der Entbindung
Diese Bescheinigung darf nur Innerhalb 7 Wochen vor dem mutmaßlichen Zeitpunkt der Entbindung
ausgestellt werden.
Ausstellungs- datum
— Verbindliches Muster —
Kassenerststempe1 Unterschrift des armes
Muster 3 E.
AOK i SSIK 1 BKK i IKK l vauc i uwe IKmpWeheft
roma das verm.nen vorname gen, an,
EhesettetIOnd Vomerre eae.
ralletWo
Wehmelptee Poeneen
Transportmittel:
El Le.,.0. 32::
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fachliche Betreuung erforderlich ti
n
❑
,—, r-I
I
J Arztpraxis Wartezeit ❑ ❑
❑ ❑ Krankenhaus Sammeltransport ❑ ❑
2 andere Transportwege Befreiungsbescheid lag vor ❑ ❑
MIF R Verordnung eines Krankentransports
(Benutzung eines Öffentlichen Verkehrsmittels aus medizinischen Gründen nicht möglich)
— Hinwelse Siehe Rückeelte —
Ei 'L=1,, 0 =ZZ
Ausstellungs- datum
— Verbindliches Muster —
Kassenerztatenhsel Unterschrlft des Arztes
❑ZZ"- 111=
Muster 4
AOK l LISK l BKK I 1KK l 'MAK l AEV l inuespeatan
Name das Verwehenen
wer-.
Wohnens Sas Pellesten
M F R Krankenkassen-Nr. Gültigkeitsdauer
soweit singeschrankt
Überweisung (Bitte auch wichtige Befunde/Medikation angeben)
❑ Ma-/Weserbehandlung ❑ Konsiliaruntersuchung
❑ Rahmenauftrag ❑ Metauftrag
bei Mutterschaftsvorsorge
❑
LSR ❑ HAH AK❑ aegezniszügnuen„
— Verbindliches Muster —
Kass.nerestempel / l.terschnft ses üben. Arztes Ausstellungs-
datum
Nicht zu verwenden bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Muster 6 (Vorderseite)
flushal oiagnosen legt. 9E.Ehneferha9Aref AKME/
19
Tag Tag
MIFIR
eirneni Ei
=1-9❑ Rahmenauftrag [111 Zielauftrag
1-1 andere L_I Gründe Lfd. Nr.
Tag
Stationäre belegärztliche Behandlung
von bis
Mutmaßlicher Tag der Entbindung
❑ Unfall, Unfallfolgen
❑ Versorgungsleiden (BVG) Nicht zu verwenden bei Arbeitsunfällen
und Berufskrankheiten Kassenaletstentoel
Muster 6 (Rückseite, entspricht weitgehend der Rückseite zu Muster 5)
Überweisungsschein
Belegarztschein
[71 Kurativ ❑ präventiv ❑ Sonst. Hilfen
Überweisung an
Diagnose/Verdacht
Arbeitsunfähigkeit bescheinigt bis
Ei 2.5.2 In die vorgesehenen Felder des
oberen Teils des Vordrucks sind folgende Angaben einzu- setzen:
Feld 1: Symbol der Kassen- art (0, B, I oder L) Feld 2: Name und Anschrift
der Krankenkasse Feld 3: Kennzeichnung der
Versichertengruppe (z. B. M, F, R) Feld 4: Krankenkassen-Nr.
Feld 5: Bleibt der Kranken- scheinausgabestelle für die Kennzeich- nung des Kalender- vierteljahres vorbe- halten, für das der Krankenschein gültig ist (s. auch 2.5.3 Abs.
2)
Feld 6: Name und Nr. der KV-Abrechnungs- stelle (zweistellig)*) 2.5.3 In dem auf der linken Vorder-
seite freigelassenen Raum kann der Wortlaut von den ein- zelnen Krankenkassen oder de- ren Verbänden für die erfor- derlichen verwaltungstechni- schen Angaben frei gestaltet werden. Bei der Angabe der Personalien ist die Reihenfolge Name der/des Versicherten Straße und Wohnort Familienanhöriger Mitglieds-Nr.
einzuhalten. Ferner ist das Ge- burtsdatum anzugeben, jedoch so, daß es beim Versand des Scheines mit Fensterbriefum- schlag nicht sichtbar ist. Wird das Geburtsdatum nicht geson- dert ausgewiesen, sondern als
*) Regionalkennzeichen aus dem Kennum- mern-Schlüssel für die Abrechnung in der kassen- ärztlichen Versorgung
AOK 1 lEK 1 BKK 1 IKA 1 VdAK 1 AEV 1 Knappaclult M F R
Brillenverordnung
E
l Erstbrille ❑ Folgebrille❑ Unfall, Unfallfolgen
❑ Versorgungsleiden (BVG) Amme A.Vonehen.
Enneu/NInd
womuno Alm Puenten
Gläserstärke um 0,5 Dioptrien oder mehr verändert 3 Ja ❑ nein wenn nein, wird Verbesserung der Sehfähigkeit um mindestens 20 % erzielt 3 M
Art der Verordnung: ❑ Ein Glas ❑ _Gläser ❑ Reparatur / Ersatz
Neue Brillenfassung erforderlich? ❑ ja ❑ nein Fassungen: ['leine ❑ zwei Besondere Gläser / Sehhilfen -
F L O
0
N O
R L
0
Begründung'
Memme uns Ole• Aupompteam
StAYA Adee Peat er. EMMA
abdan0
Benno OlIA er.
I
nedawnsusion— Verbindliches Muster —
Unteneritt des Arztes Kassermalstertee■
Muster 8
Befund:
keine Vorbefunde vorhanden
AOK um 1 sm( t sec I vass I AEV 1 Knapp ..
vemmAnA, vomen.
Wohnung An Aminen
Begründung: (Zutreffendes bitte ankreuzen)
❑ Das Geburtsgewicht beträgt weniger als 2500 Gramm,
nämlich Gramm
❑
Das Geburtsgewicht beträgt 2500 Gramm oder mehr, es besteht jedoch wesentlich erweiterte Pflegebedürftigkeit wegen nicht voll ausgebildeter Reifezeichen (Rumpf - Haut - Fettpolster - Nägel - Haare - äußere Geschlechtsorgane).
Das Geburtsgewicht beträgt 2500 Gramm oder mehr, es
„, r—i besteht Jedoch wesentlich erweiterte Pflegebedürftig-
Laii L_J kelt wegen verfrühter Beendigung der Schwangerschaft.
Ärztliche Bescheinigung für die Gewährung von Mutterschaftsgeld bei
Frühgeburten (Diese Bescheinigung erübrigt sich
bei MehrlingSgebUder)
Bei der Entbindung hat es sich um eine Frühgeburt gehandelt:
Entbindungs- datum
— Verbindliches Muster —
Aasp.A.ntempel Unterschrift des ArLes
Muster 9
Teil der Versichertennummer/
Mitgliedsnummer usw., so ist zur einwandfreien Identifizie- rung eine Kennzeichnung durch die Buchstaben TT MM JJ beziehungsweise JJ MM TT über dem Geburtsdatum vorzu- nehmen. Bei der Namensanga- be soll der Familienname vor- angestellt werden.
Sofern aus drucktechnischen Gründen für die Angabe des Kalendervierteljahres der Gül- tigkeit nicht das Feld 5 benutzt werden kann, ist es zulässig, den Quartalseindruck im Per- sonalienfeld an der rechten Seite deutlich abgesetzt von den übrigen Angaben vorzu- nehmen. In diesem Falle ist in Feld 5 einzudrucken: „s. Perso- nalienfeld".
Der Text des Feldes „Zur Be- achtung für den Versicherten!"
kann verändert werden, jedoch nicht die Überschrift; es kann aber auf das gesamte Feld ver- zichtet werden. Der freie Raum auf der rechten Vorder- seite steht der Krankenkasse für ihre Zwecke zur Verfü- gung. Zusätzliche Fragen, die von den Kassenärzten zu be-
antworten sind, dürfen nicht aufgenommen werden.
2.5.4 Der Vordruck darf
für Familienangehörige durch einen roten,
für Rentner durch einen grü- nen und
für Sondergruppen durch ei- nen braunen beziehungsweise lilafarbenen
von links unten nach rechts oben verlaufenden Diagonal- streifen zusätzlich gekenn- zeichnet werden.
Zur Kennzeichnung von Kran- kenscheinen für Kinder im Sin- ne des § 10 SGB V ist es den Krankenkassen freigestellt, auf der Vorderseite des Kranken- scheines ein gut sichtbares K (zum Beispiel durch Raster- druck) einzutragen.
2.5.5 Auf der Rückseite können in der Zeile, die für die Kenn- zeichnung der Versicherten- gruppe vorgesehen ist, statt der Buchstaben M/F/R nur die je- weils in Frage kommenden Buchstaben eingedruckt wer- den; die übrigen Felder sind mit einem Querstrich zu verse- hen.
2.5.6 Die Partner des Gesamtvertra-
ges können die Herstellung ei- nes im ganzen oder teilweise zweiteiligen Scheines (Doppel oder Teildoppel) vereinbaren.
Dabei dürfen sie nur die Rück- seite des zweiten Teiles frei ge- stalten.
2.5.7 Bericht über Operationen ohne Leistungsdefinition nach den Nrn. 95-98 BMÄ/E-GO (Anla- ge zum Behandlungsausweis) Der Vordruck ist auf weißem Papier im Format DIN A5 quer herzustellen.
2.6 Muster 6: Überweisungsschein/
Belegarztschein
2.6.1 Der Vordruck ist auf hellgrü- nem Papier im Format DIN A5 quer herzustellen.
2.6.2 Die Partner des Gesamtvertra- ges können die Herstellung ei- nes im ganzen oder teilweise zweiteiligen Scheines (Doppel oder Teildoppel) vereinbaren;
sie regeln das Nähere über Art und Weise der Verwendung des Doppels oder Teildoppels.
2.7 Muster 7: unbesetzt
2.8 Muster 8: Brillenverordnung Der Vordruck ist auf hellgrü- nem Papier im Format DIN A5 hoch herzustellen.
2.9 Muster 9: Ärztliche Bescheini- gung für die Gewährung von Mutterschaftsgeld bei Frühge- burten
Der Vordruck ist auf hellrotem Papier im Format DIN A6 quer herzustellen.
2.10 Muster 10: Heilmittelverord- nung
Bis zu einer Entscheidung der Vertragspartner über eine Neufassung des Musters 10 kann der Vordruck nach Nr. 10.2 der Vordruckvereinba-
A-3136 (82) Dt. Ärztebi. 88, Heft 38, 19. September 1991
Der behandelnde Arzt wird gebeten, den nachstehenden Berichtsvordruck aus- zufüllen und Röntgen-, Labor- und andere Spezialbefunde sowie Krankenhaus- berichte und dergleichen dem Medizinischen Dienst zur Verfügung zu stellen.
Dieser Vordruck ist dann nicht auszufüllen, wenn spätestens am Tage der Begut- achtung durch den Medizinischen Dienst die Arbeitsunfähigkeit beendet ist.
Bericht für den Medizinischen Dienst
Datum der letzten Untersuchung:
Diagnose
Befunde
Mitbehandlung ❑ ja ❑ nein wenn ja, in welchem Fachgebiet
Es droht ❑ eine Verschlimmerung des Leidens ❑ oder Behinderung Besondere Hinweise
Patient/Patientin kann den Medizinischen Dienst nicht aufsuchen, weil
Eine Begutachtung ist voraussichtlich nach Arbeitsfähig ab
Voraussichtlich arbeitsfähig ab
Röntgenbefund/Ultraschallbefund/EKG-Befund/
Laborbefund/Arzt- oder Krankenhausberichte/
ist/sind mit der Bitte um Rückgabe beigefügt.
Ausstellungsdatum
Tagen/Wochen möglich.
— Verbindliches Muster —
KassenarAstempel / Unterschnll des Arztes
Muster 11
rung vom 20. April 1979 in der Fassung der 9. Ergänzungsver- einbarung vom 22. Februar 1988 in den Bereichen, in de- nen er bisher Verwendung ge- funden hat, weiter verwendet werden.
2.11 Muster 11: Bericht für den Me- dizinischen Dienst
2.11.1 Der Vordruck ist auf weißem Papier herzustellen. Es ist den Krankenkassen freigestellt, das Format DIN A4 oder DIN A5 hoch zu wählen.
Wird der Vordruck von der Krankenkasse oder vom Kas- senarzt verschickt, so darf dies nur in einem geschlossenen Briefumschlag geschehen.
2.11.2 Das Muster 11 ist Teil eines Vordruckes und stellt dessen Rückseite dar.
Die andere Seite hat neben der genauen Anschrift des Versi- cherten vor dem allgemeinen Text zu enthalten:
geb. am... arbeitsunfähig seit...
Rentenbezug: BU/EU/KB Stat. Behandl. vom bis in
Die Gestaltung dieser Seite des Vordrucks ist nur insoweit ver- bindlich, als sie die vorstehen- den von der Krankenkasse aus- zufüllenden Angaben in ihrer obigen Druckanordnung ent- halten muß. Diese Seite kann sonst von der einzelnen Kran- kenkasse frei gestaltet werden, jedoch darf sie keine vom be-
handelnden Arzt zu beantwor- tenden Fragen enthalten.
2.11.3 Es ist den Krankenkassen frei- gestellt, die in Nummer 2.11.2 genannten, von der Kranken- kasse auszufüllenden Angaben ebenfalls auf die Rückseite auf- zunehmen, und zwar vor Be- ginn des Wortlautes des Mu- sters.
2.12 Muster 12: Verordnung häusli- cher Krankenpflege
2.12.1 Das Muster besteht aus drei Teilen:
Muster 12 a Ausfertigung für die Kranken- kasse
Muster 12 b Ausfertigung für den Leistungser- bringer
Muster 12 c Ausfertigung für den Arzt.
2.12.2 Die Muster 12 a und 12 b sind auf hellgrünem, das Muster 12 c auf weißem Papier im For- mat DIN A5 quer herzustellen.
2.13 Muster 13: unbesetzt
2.14 Muster 14: Verordnung von Stimm-, Sprech- und Sprach- therapie
Der Vordruck ist auf weißem Papier im Format DIN A4 hoch herzustellen.
2.15 Muster 15: Ohrenärztliche Ver- ordung einer Hörhilfe*) 2.15.1 Der Vordruck ist auf hellgrü-
nem Papier im Format DIN A4 hoch herzustellen.
2.15.2 Das Muster 15 ist dann nicht zu verwenden, wenn die zuständi- ge Krankenkasse die Art des geeigneten Gerätes regelmäßig durch den Medizinischen Dienst feststellen läßt. Die Verordnung einer Hörhilfe kann in diesen Fällen unter Verwendung eines Arzneiver- ordnungsblattes (Muster 16) erfolgen.
2.15.3 Die Landesverbände der Kran- kenkassen und die örtlich zu- ständigen landwirtschaftlichen Krankenkassen teilen der zu- ständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Krankenkas- sen mit, für die die Verwen- dung des Musters 15 nach Nr.
2.15.2 entfällt.
2.16 Muster 16: Arzneiverordnungs- blatt*)
2.16.1 Der Vordruck ist auf weißem Papier im Format DIN A6 hoch in roter Druckfarbe her- zustellen; er muß für eine ma- schinelle Abrechnung mittels elektronischer Datenverarbei- tung geeignet und deshalb in der Papierqualität entspre- chend beschaffen sein.
2.16. 2 Die Breite der Taxspalte be- trägt 13 mm und die Breite des rechten Codierrandes 16 mm.
2.17 Muster 17: Ärztliche Bescheini- gung zur Erlangung von Kran- kengeld bei der Verwendung von Einmal-Vordrucken*) 2.17.1 Soweit Krankenkassen für die
Anweisung von Krankengeld Einmal-Vordrucke verwenden, ist für die ärztliche Bescheini- gung auf diesen Vordrucken ein von dem übrigen Inhalt des Vordruckes durch eine Umran- dung deutlich abgegrenztes
*) Ist nicht geändert worden, daher kein Ab- druck.
bis für Ich beantrage häusliche Krankenpflege
für die Zeit vom
mich ❑ meinen Familienangehörigen
Ein meinem Haushalt
❑im Haushalt / in der Einrichtung des/der
werden
Für die Zeit vom bis
folgende Leistungen beantragt:
Muster 12 a (Vorderseite)
Antrag auf Genehmigung zur häuslichen Krankenpflege
Muster 12 a (Rückseite)
A LAN etc I KK VOM pe) M F R
mo des Vers nen sr
b) Grundpflege
❑Pflege
❑Tagwache
❑Nachtwache Folgende Leistungen sind neben der ärztlichen Behandlung notwendig:
a) Behandlungspflege
❑ Verbandwechsel : ggf. einschl. Wundpflege wöchentl.
❑Einläufe nach Bedarf / wöchentl.
❑Dekubitusversorgung tägl. / _at wöchentl.
❑Sonstige Pflegeleistungen Art:
LiKathetenvechsel einschl. Spülung
❑Wickel
❑Injektionen ❑ im. ❑ sc.
Präparat:
Ausfertigung für die Krankenkasse
Besondere Anweisungen / Bemerkungen:
Paul Albrech ls Verleg, 2073 20023222
Verordnung häuslicher Krankenpflege
Voraussichtliche Dauer
vorn
❑ dadurch nicht erforderlich wird bis
1111 dadurch abgekürzt werden kann b) ❑ das Ziel
E Leakten Versorgung s- Häusliche Krankenpflege ist notwendig, weil
a) Krankenhausbehandlung
❑ geboten, aber nicht ausführbar ist INF
Bei Verlängerung voraussichtlich weiterhin
notwendig bH Diagnose / Befund
/ wochentl.
tägl. / wöchend.
tägl. / wöchenä.
tägl. / wöchentl.
Dosierung:
c) Hauswirtschafteche Versorgung Ausstellungsdatum
El ja ❑nein
— Verbindliches Muster-
Ketieanrzrum¢mpelr UnNreChtill des Arides
Straße, Naus-K.
FF., Wohnort
❑Die häusliche Krankenpflege kann durch eine andere im Haushalt lebende Person nicht erbracht werden.
❑Folgende Pflegeleistungen können von im Haushalt lebenden Personen erbracht werden:
Oalum LInterecbre des Versicherten oder gesetechen Vertreters
A-B*) Häufigkeit, Dauer der Verrichtungen Leistungsart
•1 in in der Krauesabnn si bei Hausbesuch
Die Pflege wird durchgeführt von
Name der Einnchrung/Prierzekratt
Anechrth (Sirene. PLZ. wohnorn
Femesirech-Nr. mit vorwaN
Pflegekraft mit staatlich anerkannter Ausbildung ? ❑ ja ❑ nein
Ontmeervift der Bibeetermson Moneten°
Feld nach anliegendem Muster 17 vorzusehen.
2.17.2 Inhalt und Reihenfolge der Rubriken des Musters 17 sind insoweit verbindlich, als weder die dort aufgenommenen Fra- gen verändert noch weitere Fragen hinzugefügt werden dürfen. Es ist jedoch zulässig, einzelne Fragen auszulassen.
Die Abmessungen des Feldes können verändert werden. Es ist nicht zulässig, außerhalb des verbindlichen Feldes nach Muster 17 Fragen in den Vor- druck aufzunehmen, die vom Kassenarzt zu beantworten sind.
2.17.3 Die übrige Gestaltung der Ein- mal-Vordrucke zur Anweisung von Krankengeld bleibt den Krankenkassen überlassen.
2.18 Muster 18 a und 18 b: Ärztliche Bescheinigung zur Erlangung von Krankengeld bei der Ver- wendung von Dauer-Vordruk- ken*)
2.18.1 Soweit Krankenkassen für die Anweisung von Krankengeld Dauer-Vordrucke verwenden, ist für die ärztliche Bescheini- gung auf diesen Vordrucken ein von dem übrigen Inhalt des Vordruckes deutlich abge- grenztes Feld nach anliegen- dem Muster 18 a vorzusehen.
2.18.2 Für die Bescheinigung des En- des der Arbeitsunfähigkeit (Endbescheinigung) ist auf dem Dauer-Vordruck ein von dem übrigen Inhalt des Vor- druckes deutlich abgegrenztes Feld nach anliegendem Muster 18 b vorzusehen.
2.18.3 Inhalt und Reihenfolge der Rubriken der Muster 18 a und 18 b sind insoweit verbindlich, als weder die dort aufgenom- menen Fragen verändert noch weitere Fragen hinzugefügt werden dürfen. Es ist jedoch zulässig, einzelne Fragen aus- zulassen. Außerhalb der Felder nach Muster 18 a und 18 b dür- fen keine weiteren vom Arzt zu beantwortenden Fragen aufge- nommen werden.
2.18.4 Die übrige Gestaltung der Dauer-Vordrucke zur Anwei- sung von Krankengeld bleibt den Krankenkassen überlas- sen.
2.19 Muster 19: Abrechnungsschein für ärztlichen Notfalldienst, Urlaubs- bzw. Krankheitsver- tretung
2.19.1 Das Muster besteht aus drei Teilen:
Muster 19 a Ausfertigung als Abrechnungs- schein
Muster 19 b Ausfertigung für den weiterbe- handelnden Arzt
Muster 19 c Ausfertigung für den vertreten- den Arzt.
2.19.2 Das Muster 19 a ist auf hellro- tem, das Muster 19 b auf hell- gelben und das Muster 19 c auf weißem Papier im Format DIN A5 quer herzustellen.
2.19.3 Sofern es wegen Besonderhei- ten der Organisation und Ab- rechnung eines zentralen Not- falldienstes erforderlich ist, ei- nen besonderen Abrechnungs- schein zu verwenden, können die Partner des Gesamtvertra- ges einen „Sonderabrech- nungsschein für zentralen Not- falldienst" vereinbaren.
2.20 unbesetzt
2.21 Muster 21: Ärztliche Bescheini- gung für den Bezug von Kran- kengeld bei Erkrankung eines Kindes
Der Vordruck ist auf hellblau- em Papier im Format DIN A6 quer herzustellen.
2.22 unbesetzt bis
2.29 unbesetzt
*) Ist nicht geändert worden, daher kein Ab- druck.
A-3140 (86) Dt. Ärztebl. 88, Heft 38, 19. September 1991
M F R
Enegalle/1(M Vmelime
150Z8 70 de 80 da
re. Ohr %
Ohr %
AOK 1 1./05 1 BKK l IKK I *JAK l AEV 1 Knappsduft Krankenkassen-Nr.
eigne des Yen:sive...en Vernama Re en
Verordnung von Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
❑ Erste Verordnung ❑ Folgeverordnung nach Sitzungen
❑ Stimmtherapie ❑ Sprachtherapie ❑ Sprachtherapie Lee 7e
Wonnung .39 earenen
A. OTOLOGISCHER BEFUND vom Binokularmikroskopischer Ohrbefund
normal tJ operat. erweitert Li eng Rechts intakt ❑ durchlochen 3 Sekret
— Gehörgang — ❑ eng
Links
— Trommelfell — 2 intakt 3 durchlöchert Sekret
Tonaudiogramm
Rechts Vertäubung
500 1000 2000 4000 5000 lo re es 250 0 10 20 L ZO
30
40 ac
50 50
60 50
70 70
8o ao
so
Ion oo
‚to lo
120 20
Tympanogramm
re. Ohr b. Ohr
Normaler Befund
Paukenerguß 10
20 30 40
Tubenbetutlunge- storung so 70
Verbindliches Muster - ,,.
Links 530 1000 2000 4000 0000 125 250
1500 3000 6000 lgt22
Freifeldbefunde ermittelt durch: ❑ Reaktion ❑ Konditionierung
Sprachaudiogramm *)
Sprachtest t
❑ KL-Hörer ❑ LL-Hörer ❑ Freifeld
1500 3000 6003 10000 12000
❑ eigene Angaben
) nicht durchführbar weil
Muster 14 (Vorderseite)
Stapediusreflex*)
Links Rechts Sondenohr da
HL da SL
Stapedius Reflex
de HL
dB SL
0,5 kHz
1 kHz
2 kHz
4 kl-15
2.30 Muster 30: Berechtigungs- schein für eine ärztliche Ge- sundheitsuntersuchung 2.30.1 Der Vordruck ist von den
Ortskrankenkassen auf weißem Papier,
Betriebskrankenkassen auf gel- bem Papier,
Innungskrankenkassen auf blauem Papier und von den landwirtschaftlichen Kranken- kassen auf grünem Papier im Format DIN A5 quer herzu- stellen. Es ist ausreichend, wenn die Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftlichen Kran- kenkassen das obere Drittel beiderseitig in der genannten Farbe halten.
2.30.2 Der Vordruck kann von den einzelnen Krankenkassen frei gestaltet werden. Er hat jedoch auf seiner Vorderseite folgen- de Angaben zu enthalten:
das Symbol der Kassenart (0, B, I oder L)
den Namen und die Anschrift der Krankenkasse
die Kennzeichnung der Versi- chertengruppe (M, F, R) die Krankenkassen-Nr.
ein Feld zur Angabe einer zeit- lich eingeschränkten Gültig- keitsdauer
die Vordruckbezeichnung „Be- rechtigungsschein für eine ärzt- liche Gesundheitsuntersu- chung"
die Personalien;
dabei ist folgende Reihenfolge einzuhalten:
Name der/des Versicherten Straße und Wohnort Familienangehöriger Mitglieds.-Nr.
Ferner ist das Geburtsdatum anzugeben, jedoch so, daß es beim Versand des Scheines mit Fensterbriefumschlag nicht sichtbar ist. Wird das Geburts- datum nicht gesondert ausge- wiesen, sondern als Teil einer Versichertenummer/Mitglieds- nummer usw., so ist zur ein- wandfreien Identifizierung ei- ne Kennzeichnung durch die Buchstaben Ti' MM JJ bezie- hungsweise JJ MM TT über dem Geburtsdatum vorzunehmen.
Bei der Namensangabe soll der Familienname vorangestellt werden. Außerdem sind die An- gabe des Ausstellungsdatums und die Unterschrift des Aus- stellers vorzusehen.
2.30.3 Hinweise, die sich an den Kas- senarzt richten, dürfen nicht aufgenommen werden.
2.30.4 Muster 30 a und 30 b: Berichts- vordruck Gesundheitsuntersu- chung
Als Muster 30 a und 30 b gilt der vom Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen als Anlage zu den Gesundheitsun- tersuchungs-Richtlinien festge- legte Vordruck.
Das Muster 30 a ist auf weißem Papier in roter Druckfarbe, das Muster 30 b ist auf weißem Pa- pier in schwarzer Druckfarbe herzustellen.
2.31 Muster 31: Berechtigungs- schein für eine Neugeborenen- Basisuntersuchung (vom 3. bis 10. Lebenstag)
2.31.1 Der Vordruck ist von den Ortskrankenkassen auf weißem Papier,
Betriebskrankenkassen auf gel- bem Papier,
Innungskrankenkassen auf blauem Papier und von den landwirtschaftlichen Kranken- kassen auf grünem Papier im Format DIN A5 quer herzu- stellen. Es ist ausreichend, wenn die Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftlichen Kran- kenkassen das obere Drittel beiderseitig in der genannten Farbe halten.
2.31.2 Der Vordruck kann von den einzelnen Krankenkassen frei gestaltet werden. Er hat jedoch auf seiner Vorderseite folgen- de Angaben zu enthalten:
das Symbol der Kassenart (0, B, I oder L)
den Namen und die Anschrift der Krankenkasse
Geburtsdatum' durchgeführt.
Name: Vomeme:
Die Behandlungsserie wurde in der Zeit vom bis Ort der Behandlung .
1. Therapiemaßnahmen:
Ausstellungsdatum Therapieeinheiten Gruppentherapie ❑ja ❑ nein
Durchführung der Therapie ❑ in der Wohnung des Patienten
❑in der Einrichtung
B LARYNGOLOGISCHER BEFUND (BEI STIMMSTÖRUNGEN)
a) Lupenlaryngoskopie:
b) Lupenstroboskopie•
C STÖRUNGSSPEZIFISCHER BEFUND (gezielte Prüfung der Sprache und Stimme)
D BESONDERHEITEN
❑Besuch oder Aufenthalt in Sondereinrichtung in welcher -
❑Zweisprachigkeit
Mehrfachbehinderung und andere Besonderheiten •
VERORDNUNG
Therapievorschlag'
Stempel / Unterschrill Kesser,Vertragserst
Stempel / Untersense Kassen-/Vertrageerst
KOSTENENTSCHEIDUNG DER KRANKENKASSE
Die Kosten für die verordnete Behandlung werden
bis zu Therapieeinheiten übernommen Ausstellungsdatum
BERICHT DES BEHANDLERS über
2. Befund am'
2.1 Erreichte Therapieziele -
2.2 Restsymptomabk .
3. Folgeverordnung wird vorgeschlagen: ❑ja Ofen
4. Die Kopie dieses Berichtes wurde am an den verordnenden Arzt versandt.
Stempel / Unterssee des Behandle,.
Ausstellungsdatum
Muster 14 (Rückseite) die Kennzeichnung der Versi-
chertengruppe (M, F, R) die Krankenkassen-Nr.
ein Feld zur Angabe einer zeit- lichen eingeschränkten Gültig- keit
Die Vordruckbezeichnung
„Berechtigungsschein für eine Neugeborenen-Basisuntersu- chung (vom 3. bis 10. Lebens- tag)"
die Personalien;
dabei ist folgende Reihenfolge einzuhalten:
Name der/des Versicherten Straße und Wohnort Familienangehöriger Mitglieds-Nr.
Ferner ist das Geburtsdatum anzugeben, jedoch so, daß es
beim Versand des Scheines mit Fensterbriefumschlag nicht sichtbar ist. Wird das Geburts- datum nicht gesondert ausge- wiesen, sondern als Teil einer Versichertennummer/Mit- gliedsnummer usw., so ist zur einwandfreien Identifizierung eine Kennzeichnung durch die Buchstaben TT MM JJ bezie- hungsweise JJ MM TT über dem Geburtsdatum vorzuneh- men. Bei der Namensangabe soll der Familienname voran- gestellt werden.
Außerdem sind die Angabe des Ausstellungsdatums und die Unterschrift des Ausstellers vorzusehen.
2.31.3 Hinweise, die sich an den Kas- senarzt richten, dürfen nicht aufgenommen werden.
2.32 Muster 32: Berechtigungs- schein für eine Untersuchung in der 4. bis 6. Lebenswoche Es gelten die Nummern 2.31.1 bis 2.31.3 sinngemäß.
233 Muster 33: Berechtigungs- schein für eine Untersuchung im 3. bis 4. Lebensmonat Es gelten die Nummern 2.31.1 bis 2.31.3 sinngemäß.
2.34 Muster 34: Berechtigungs- schein für eine tlntersuchung im 6. bis 7. Lebensmonat Es gelten die Nummern 2.31.1 bis 2.31.3 sinngemäß.
2.35 Muster 35: Berechtigungs- schein für eine Untersuchung im 10. bis 12. Lebensmonat Es gelten die Nummern 2.31.1 bis 2.31.3 sinngemäß.
2.36 Muster 36: Berechtigungs- schein für eine Untersuchung im 21. bis 24. Lebensmonat Es gelten die Nummern 2.31.1 bis 2.31.3 sinngemäß.
2.37 Muster 37: Berechtigungs- schein für eine Untersuchung im 43. bis 48. Lebensmonat 2.37.1 Es gelten die Nummern 2.31.1
bis 2. 31.3 sinngemäß.
2.37.2 Muster 37 a: Berechtigungs- schein für eine Untersuchung im 60. bis 64. Lebensmonat Es gelten die Nummern 2.31.1 bis 2.31.3 sinngemäß.
2.38 Muster 38: Berechtigungs- schein für eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebs- erkrankungen gemäß Krebs- früherkennungs-Richtlinien Es gelten die Nummern 2.31.1 bis 2.31.3 sinngemäß.
239 Muster 39: Überweisungs- schein zur präventiven zytolo- gischen Untersuchung
2.39.1 Der Vordruck ist auf weißem Papier im Format DIN A6 quer herzustellen.
2.39.2 Der Vordruck ist zusammen mit dem dreiteiligen Berichts- vordruck nach Anlage I der Richtlinien des Bundesaus- schusses der Ärzte und Kran- kenkassen über die Früherken- nung von Krebserkrankungen (s. Nr. 2.39.3) als Formularsatz herzustellen; dabei bildet das Muster 39 das Deckblatt).
2.39.3 Muster 39 a bis c: Dokumenta- tionsvordruck für Krebsfrüher- kennungsuntersuchung Frauen 2.39.4 Als Muster 39 a bis c gilt der vom Bundesausschuß der Ärz-
Dt. Ärztebl. 88, Heft 38, 19. September 1991 (89) A-3143
Unters.-Nr.
Zytologische Untersuchung Eingangsdatuor
b hier nicht mehr durchschreiben — (Koma _/1
Abrechnungsschein
El= 2 c=—.
❑ Lalltfolgen iVeidenTBVG3- R
F M
Diagnosen (ggf. Abrechnungsbegründungen)
Teil b erhält weiterbehandelnder Arzt Arbreireunf Wegkeil
bescheinrot be
Lfd. Nr.
Ausstellungsdatum
Muster 19 a
Betende/Therapie
— Verbindliches Muster —
Kasse naetoemixe Tag
Tag Tag
Ich bin bei der oben genannten Krankenkasse versichert
Unterschrift des Versicherten Datum
Nicht zu verwenden bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten AOK 1 LKK 1 BKK 1 da( 1 VdAK 1 AEV 1Knappeelet
Harne nee Varela/erben Vomame geb. am
geb.«.
i.isrmocria
womuna Peoeneen
Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld
bei Erkrankung eines Kindes
Das genannte Kind bedarf/bedurfte
VOM bis einschließlich der
le ireleufgseehtviei3aTilaefrgarg Ausstellungs-
datum
— Verbindliches Muster —
KeS9enereteternperl / Unterscivill dee Arele,
Muster 21
Name dee Kobel
Wohnung 0« KM.
191
L 1 1
11
1 1 1 1 1 1 1 1
— Bitte a M
1 F R
Krankenkassen-Nr lt
Berechtigungsschein: Geburtsjahr: Tag der Untersuchung:
- Bitte ab hier nicht mehr durchschreiben - Überweisungsschein
zur präventiven zytologischen Untersuchung
Küssenstrotemum Umleeehret Oes über* Arabes
Muster 39
AOK 1 LM( BKK 1 IKK 1 baue 1 AEv 1Kradaddhe
geb. am Neffe dee Vemicherten
Enabenerelne Vorname ex am
Megree
Wohnung des nebentee
Lfd. Ne
Die Untersuchung wurde durchgeführt am Honorarabrechnung
Untersuchung nach Ei Nr. 155 BMÄ/E-GO
Kastenerstattung nach [II Nr. 7100 BMÄ/E-GO
111 Nr. 7113 BMÄ/E-GO
11111r 7120 BMA/E-Go
— Verbindliches Muster —
eassenambsempel
te und Krankenkassen als An- lage zu den Krebsfrüherken- nungs-Richtlinien festgelegte Vordruck „Krebsfrüherken- nung Frauen".
2.39.5 Das Muster besteht aus drei Teilen:
Muster 39 a Ausfertigung für den untersu- chenden Arzt Muster 39 b Ausfertigung für
die Kassenärztli- che Vereinigung Muster 39 c Ausfertigung für
den Zytologen 2.39.6 Das Muster 39 a ist auf wei-
ßem,
das Muster 39 b ist auf hellro- tem und
das Muster 39 c ist auf gelbem Papier herzustellen.
Die Muster erhalten das For- mat DIN A4 hoch.
2.40 Muster 40 a und b: Dokumen- tationsvordruck für Krebsfrüh- erkennungsuntersuchung Männer
2.40.1 Als Muster 40 gilt der vom Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen als Anlage II zu den Krebsfrüherkennungs- Richtlinien festgelegte Vor- druck „Krebsfrüherkennung Männer".
2.40.2 Das Muster besteht aus zwei Teilen:
Muster 40 a Ausfertigung für den untersu- chenden Arzt Muster 40 b Ausfertigung für
die Kassenärztli- che Vereinigung 2.40.3 Das Muster 40 a ist auf weißem
Papier und
das Muster 40 b auf hellblauem Papier herzustellen.
Die Muster erhalten das For- mat DIN A5 quer.
Abschnitt 3: Übergangs- und Schluß- vorschriften
3.1 Inkrafttreten
3.1.1 Diese Vereinbarung tritt am 1. Oktober 1991 in Kraft. Mit diesem Tage treten die Vor- druckvereinbarungen vom 20.
April 1979 in der Fassung vom 22. Februar 1988 sowie die Vordruckvereinbarung für die neuen Bundesländer vom 8. Ju- li 1991 außer Kraft.
3.1.2 Die bisherigen Muster 1, 2, 6, 7 und 12 dürfen längstens bis zum 31. März 1992 verwendet und vorhandene Bestände der übrigen mit dieser Vereinba-
rung geänderten Muster dür- fen aufgebraucht werden.
3.1.3 Abweichend von Nr. 3.1.2 kann in Bereichen, in denen das Muster 6 die Nummer des überweisenden Arztes in Ma- schinendruck enthält, das Mu- ster 6 nach der außer Kraft ge- tretenen Vordruckvereinba- rung bis zum 30. September 1992 weiterverwendet werden, sofern die Kassenärztliche Ver- einigung keine Umstellung zu einem früheren Zeitpunkt vor- nimmt. Bis zu diesem Zeit- punkt ist auch der Belegarzt- schein nach Muster 7 der außer Kraft getretenen Vordruckver- einbarung zu verwenden.
3.2 Kündigung
3.2.1 Diese Vereinbarung kann von der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung und von jedem be- teiligten Bundesverband der Krankenkassen mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres ge- kündigt werden. Die Kündi- gung hat durch eingeschriebe- nen Brief an alle Partner dieser Vereinbarung zu erfolgen. Die Kündigung durch einen der Vertragspartner bewirkt, daß die Vordruckvereinbarung für alle Vertragspartner mit Ab- lauf der Kündigungsfrist außer Kraft tritt.
3.2.2 Der die Kündigung ausspre- chende Partner hat das Bun- desschiedsamt über die Kündi- gung unverzüglich durch einge- schriebenen Brief zu unterrich- ten.
33 Anpassung an geänderte Ver- hältnisse
3.3.1 Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, daß sie auch ohne Kündigung dieser Ver- einbarung Anpassungen der darin festgelegten Vordrucke vereinbaren werden, soweit da- zu aus der Entwicklung der Bü- rotechnik oder aus der prakti- schen Erfahrung Anlaß gege- ben ist.
Bonn/Essen/Bergisch Gladbach/Kas- sel/Köln, den 28. August 1991
AOK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bonn
Bundesverband der Betriebskranken- kassen, K. d. ö. R., Essen
IKK-Bundesverband, K. d. ö .R., Bergisch-Gladbach
Bundesverband der
landwirtschaftlichen Krankenkassen, K. d. ö. R., Kassel
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln
Mit der Bundesknappschaft wurde eine Anschlußvereinba- rung zu dieser Vereinbarung ab- geschlossen (Unterschriftsdatum 29. August 1991).
Mit den Verbänden der Er- satzkassen ist eine inhaltsgleiche Vereinbarung mit dem Unter- schriftsdatum 28. August 1991 abgeschlossen worden. Zusätz- lich enthält jedoch die Vereinba- rung das bisherige Muster 41.
Von einem Abdruck beider Vereinbarungen wurde aus Platzgründen Abstand genom- men.
I. § 7 wird wie folgt geändert:
1. Abs. 2. Nr. 2.1 Satz 3 erhält fol- genden Wortlaut:
„Die Zuzahlung beträgt ab dem 1.
Juli 1991 bis auf weiteres für die Lei- stungen der E-GO 35 v. H. des dort festgelegten DM-Betrages mit Ausnah- me für Leistungen des Kapitels 0, für die eine Zuzahlung von 2 Pf je Punkt verlangt werden kann."
2. In § 12 Abs. 7 werden folgende Sätze angefügt:
„Für Leistungen der Psychothera- pie, die im Zusammenhang mit Be- handlungen nach den Sätzen 1 und 2 erbracht werden, werden folgende Sit- zungspauschalen vergütet:
—Nr. 8890• Einzelbehandlung, je Sitzung von mindestens 50 Minuten
Dauer 50, — DM
—Nr. 8891: Gruppenbehandlung, je Teilnehmer und Sitzung von minde- stens 100 Minuten Dauer 17,50 DM
Im übrigen gelten für die Abrech- nung der Nrn. 8890 und 8891 die Rege-
Kassenarztsitze
Niedersachsen
Von der Kassenärztlichen Vereini- gung Niedersachsen werden folgende Kassenarztsitze als vordringlich zu be- setzen ausgeschrieben:
Peine, Radiologe. In der Kreisstadt Peine (ca. 50 000 Einwohner mit einem zusätzlichen Einzugsgebiet von 30 000 Einwohnern) ist die Wiederbesetzung der durch plötzlichen Tod verwaisten Kassenarztstelle des einzigen Radiolo- gen im Landkreis Peine dringend wie- der zu besetzen. Die Praxis kann von einem Nachfolger übernommen wer- den. Geeignete Räumlichkeiten stehen auf Mietbasis zur Verfügung.
Nähere Auskünfte erteilt die KV Niedersachsens, Bezirksstelle Braun- schweig, An der Petrikirche 1, W-3300 Braunschweig, Postfach 27 25, Telefon
05 31/24 14-0. ❑
lungen für die Abrechnung der Lei- stungen des Abschnitts G IV E-GO entsprechend."
II. Abschnitt I. der Anlage 1 zum Anhang des Arzt-/Ersatzkassenvertra- ges wird wie folgt geändert:
1. Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 wird wie folgt neu gefaßt:
„Dabei wird — unbeschadet der Re- gelungen zur Anpassung der Vergü- tung in Abs. 4 dieser Anlage — ab 1. Juli 1991 ein Mindestpunktwert von 7 Pf zugrunde gelegt."
2. Abs. 1 Nr. 6 wird wie folgt neu ge- faßt:
„6. für die nach § 117 SGB V er- mächtigte Universitätspolikliniken aus der Zahl der Behandlungsfälle und ei- nem Pauschalbetrag, einschl. Sprech- stundenbedarf, von 57, — DM je Fall."
3. Abs. 4 Satz 4 wird wie folgt neu gefaßt:
„Der Punktwert von 7 Pf bleibt un- berührt."
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (Körperschaft des öffentlichen Rechts) einerseits und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V sowie der AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V andererseits ver- einbaren, den Anhang zum Arzt-fErsatzkassenvertrag vom 19. 12. 1990
-Stand: 1. Juli 1991 -, betreffend die Übergangsregelungen für die Anwen- dung des Vertrages in den Bereichen der Kassenärztlichen Vereinigungen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Ber- lin, in welchem das SGB V vor dem 1. 1. 1991 nicht gegolten hat, wie folgt zu ändern:
[Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung werden in Heft 39/1991 veröffentlich-t-1
A-3146 (92) Dt. Ärztebl. 88, Heft 38, 19. September 1991