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Verordnung zur Durchführung der Vereinbarung vom 17.

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Verordnung zur Durchführung der Vereinbarung vom 17.

September 2004 zwischen dem Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium des Innern der Tschechischen Republik über die Errichtung vorgeschobener Grenzabfertigungsstellen und die Bestimmung von Strecken für die Grenzabfertigung während der Fahrt in Zügen und auf Schiffen

VII041378

Ausfertigungsdatum: 20.09.2004 Vollzitat:

"Verordnung zur Durchführung der Vereinbarung vom 17. September 2004 zwischen dem Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium des Innern der Tschechischen Republik über die Errichtung vorgeschobener Grenzabfertigungsstellen und die Bestimmung von Strecken für die

Grenzabfertigung während der Fahrt in Zügen und auf Schiffen vom 20. September 2004 (BGBl. 2004 II S. 1378)"

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