DEUTSCHES ÄRZTEBLATT BEKANNTGABEN
Lehrgänge
zur Einführung in die kassenärztliche Tätigkeit Februar/März 1987
(Weitere Lehrgänge siehe Heft 50/1986, Seite 3550)
KV Westfalen-Lippe, 7. Februar
Dortmund, im Hause der KV Westfalen-Lippe, Westfalen- damm 45, 4600 Dortmund 1. Be- ginn 9.30 Uhr — Ende gegen 16.30 Uhr. Anmeldungen bis zum 2. 2. 87 unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsda- tum und genauer Anschrift an die KV Westfalen-Lippe — Lan- desstelle — (obige Anschrift), Tel. 02 31/41 07-2 82. Teilnah- me nur zulässig nach schriftlicher Bestätigung. Teilnahmegebühr von 30,— DM ist gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung auf das Konto der Deutschen Apo- theker- und Ärztebank Dort- mund 0 002 613 123 (BLZ 440 606 04) oder auf das Postscheckkonto Dortmund 994 11-460 (BLZ 440 100 46) der KV W-L — Landesstelle — zu überweisen.
KV Hessen, 21. März Kassel, Saal der KVH-Be- zirksstelle Kassel, Pfannkuch- str. 1, 3500 Kassel. Beginn 9.00 Uhr — Ende gegen 16.00 Uhr.
Anmeldungen bis zum 27. 2. 87 unter Angabe von Vor- und Zu- namen und genauer Anschrift an die KV Hessen — Landesstelle — Postfach 97 01 30, Georg-Voigt- Str. 15, 6000 Frankfurt/M. 97, Tel. 0 69/7 92 01. Teilnahmege- bühr von 35,— DM ist nach Er- halt der Anmeldebestätigung auf das Konto der Deutschen Apo- theker- und Ärztebank Frank- furt 0 101 272 128 (BLZ 500 906 07) der KV Hessen — Landesstelle — zu überweisen. ❑
Protokollnotiz
zur Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung, K.d.ö.R., Köln, einerseits und dem Verband der Angestell- ten-Krankenkassen e. V., Sieg- burg, sowie dem Verband der Arbeiter-Ersatzkassen e. V., Siegburg, andererseits über die vertragsärztliche Behandlung von Krebskranken vom 12. No- vember 1984
Die Vertragspartner stimmen unter Zugrundelegung der Nr. 8 der Vereinbarung über die ver- tragsärztliche Behandlung von.
Krebskranken vom 12. Novem- ber 1984 darin überein, den Mo- dellversuch ab 1. Januar 1987 zu- nächst bis zum 31. Dezember 1988 weiterzuführen.
Vereinbarung
Die Kassenärztliche Bundes- vereinigung, K. d.ö .R. , Köln, einerseits und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg, sowie der Ver- band der Arbeiter-Ersatzkassen e. V. , Siegburg, andererseits ver- einbaren, den Arzt/Ersatzkas- senvertrag vom 20. Juli 1963 (Stand 1. Juli 1986) wie folgt zu ändern:
In Anlage 2 Abschnitt C Zif- fer 13 Buchst. h) erhält der zwei- te Absatz folgende Fassung:
„Bei Verwendung eines mit der Vordruck-Vereinbarung übereinstimmenden Teilaufkle- bers ist die Personenidentifika- tion am oberen Rand des Auf- klebers vorzunehmen; das Auf- kleben muß positionsgerecht er- folgen. Bei Teilaufklebern von Laborgemeinschaften kann ein zwischen Vertragsarzt und La- borgemeinschaft vereinbartes Identifikationsmerkmal verwen- det werden, dessen Ausdruck auf dem Aufkleber von den Lei- stungen deutlich abgesetzt wer- den muß. Der organisatorische Ablauf muß ergänzend sicher- stellen, daß Verwechslungen hinsichtlich der Patientenzuord- nung ausgeschlossen sind."
Der bisherige dritte Absatz wird gestrichen.
Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1987 in Kraft. ❑
Kassenarztsitze
Nordwürttemberg
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg werden nachfolgende Kassen- arztsitze vordringlich zur Beset- zung ausgeschrieben:
Schorndorf, Rems-Murr- Kreis, Dermatologe. Im fach- ärztlichen Planungsbereich Schorndorf mit ca. 90 000 Ein- wohnern besteht die Niederlas- sungsmöglichkeit für einen Der- matologen. In diesem Bereich ist z. Zt. nur ein Hautarzt niederge- lassen.
Marbach, Kreis Ludwigs- burg, Hautarzt. Im fachärzt- lichen Planungsbereich Marbach
mit ca. 51 000 Einwohnern ist kein Hautarzt niedergelassen. Es handelt sich hierbei um einen förderungswürdigen Arztsitz.
Stuttgarter City, Hautarzt.
Eine seit vielen Jahren bestehen- de Hautarztpraxis ist ab sofort an einen Nachfolger zu übergeben.
Die ausbaufähige Praxis liegt zentral in der Stuttgarter City.
Die Möglichkeit zur Ableistung der Vorbereitungszeit ist gege- ben.
Heidenheim/Brenz, Haut- arzt. In Heidenheim besteht die Möglichkeit, eine gute, seit vie- len Jahren bestehende Hautarzt- praxis zu übernehmen. Die Ubernahme kann Anfang näch- sten Jahres erfolgen. Vertreter- oder Assistententätigkeit zur Ableistung der Vorbereitungs- zeit kann in der Praxis erfolgen.
In Heidenheim praktizieren nur zwei weitere Hautärzte.
Nähere Auskünfte erteilt die Abteilung Zulassung und Sicher- stellung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordwürttemberg;
Anschrift: Albstadtweg 11, 7000 Stuttgart 80 (Möhringen), Tele- fon 07 11/78 75-1 94. 111
ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT
Durchsicht des Ärztemuster- bestandes
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker infor- mierte die Arzneimittelkommis- sion der deutschen Ärzteschaft über Mitteilungen pharmazeuti- scher Hersteller, die Rückrufe und andere wichtige Änderun- gen von Fertigarzneimitteln be- treffen. Der Bestand an Ärzte- mustern ist entsprechend durch- zusehen, und erforderlichenfalls sind die nicht mehr verkehrsfähi- gen Fertigarzneimittel bzw. de- ren genannte Chargen auszuson- dern und zu vernichten.
Vitamin comb. Injektion — Ge- änderte Zusammensetzung
Vitamin comb. Injektion, wird in geänderter Zusammen- setzung unter gleicher Bezeich- nung vertrieben. Der Bestandteil Biotin 0,25 mg wurde gestrichen.
Rückruf von Dacrin Augentrop- fen Ch.-B.: C 8 . . . und Ch.-B.:
C 9 . .
Verfärbung, die auf eine mögliche Kontamination hindeu- tet.
Fluimucil Granulat 100, Fluimu- cil Granulat 200 Ch.-B.: 86 B 27, 86 E 12, 86 F 26, 86 G 01
Vereinzelt unterschiedliche Verfalldaten, nämlich links 86 und rechts 89. Maßgebend für die Haltbarkeitsdauer ist das auf der äußeren Verpackung ange- gebene Datum, nämlich 89.
Beide Stärken Fluimucil Gra- nulat werden ab sofort ohne den Farbstoff Gelborange S herge- stellt. Statt dessen wird [3-Caro- tin verwendet. Das Granulat hat einen etwas mehr gelblichen Farbton. Mit dem Farbstoff- wechsel ist keine Beeinträchti- gung der Wirkung verbunden.
Intestopan Kapseln
Die Firma Sandoz AG teilt mit: Wir hatten die Anwen- dungsgebiete für Intestopan schon vor einiger Zeit auf die Behandlung der Amoebiasis ein- geschränkt. Um jede Möglich- keit einer Fehlanwendung auszu- schließen, werden wir Intestopan ab Januar 1987 nicht mehr aus- liefern. AkdÄ
Die Merkblätter des Bundesgesundheitsamtes
Sonderdrucke nur beim Deutschen Ärzte-Verlag
Die Merkblätter des Bundes- gesundheitsamtes — Ratschläge an Ärzte werden in der jeweils gültigen Fassung im „Bundesge- sundheitsblatt" veröffentlicht.
Sie sind als Sonderdrucke aus- schließlich beim Deutschen Ärz- te-Verlag, Postfach 40 02 65, 5000 Köln 40, nicht beim Bun- desgesundheitsamt, zu folgenden Staffelpreisen zu beziehen:
Einzelpreis 1,— DM; 50 Ex- emplare 30,— DM; 100 Exempla- re 50,— DM; 1000 Exemplare 300,— DM; Mindestabnahme 5 Exemplare, Einzelstücke eines einzelnen Merkblatts werden ko- stenlos gegen Übersendung eines adressierten Freiumschlags abge- geben. Für die abweichenden Staffelpreise des Merkblatts Nr.
21 siehe dort. Derzeit liegen fol- gende Merkblätter vor:
3. Tollwut, Verhütung und Bekämpfung, Ratschläge an Ärzte
11 Influenza, Verhütung und Bekämpfung, Ratschläge an
Ärzte
12. Merkblatt für Ausschei- der von Salmonellen (Typhus, Paratyphus- und Enteritiserre- ger) sowie von Ruhrbakterien
Dt. Ärztebl. 84, Heft 3, 14. Januar 1987 (47) A-95
14. Erkrankung des Zentral- nervensystems nach Pocken- schutzimpfung, Ratschläge an Ärzte
15. Scharlach, Verhütung und Bekämpfung, Ratschläge an Ärzte
18. Pocken, Verhütung und Bekämpfung, Ratschläge an Ärzte
20. Toxoplasmose, Erken- nung und Verhütung, Ratschläge an Arzte
21. Virushepatitis, Verhü- tung und Bekämpfung, Ratschlä- ge an Arzte und Zahnärzte (Ein- zelpreis 4,— DM; 10 Exemplare 32,— DM; 50 Exemplare 120,—
DM; 100 Exemplare 200,— DM;
1000 Exemplare 1200,— DM;
Mindestabnahme 3 Exemplare) 22. Brucellosen (Bangsche Krankheit, Mittelmeerfieber, Maltafieber, undulierendes Fie- ber), Erkennung und Behand- lung, Ratschläge an Ärzte
25. Cholera, Verhütung und Bekämpfung, Ratschläge an Ärzte
26. Richtlinien für die Wie- derzulassung in Schulen und son- stigen Gemeinschaftseinrichtun- gen nach dem 6. Abschnitt des Bundesseuchengesetzes
27. Infektionskrankheiten und Schutzimpfungen im inter- nationalen Reiseverkehr, Rat- schläge an Ärzte
28. Erkennung, Behand- lung, Verhütung und Bekämp- fung der Rinder-Bandwurm-In- fektion beim Menschen, Rat- schläge an Ärzte
30. Rötelnschutzimpfung, Ratschläge an Ärzte
31. Masernschutzimpfung, Ratschläge an Ärzte
32. Keuchhustenschutzimp- fung, Ratschläge an Ärzte
41. Herstellung und Anwen- dung von IgG-Anti-Rh-Präpara- ten, Ratschläge an Ärzte und Pharmazeuten
42. Keratoconjunctivitis epi- demica, Erkennung und Verhü- tung, Ratschläge an Ärzte
43. Das erworbene Immun- defekt-Syndrom AIDS, Rat- schläge an Arzte
44. Neugeborenen-Scree- ning auf angeborene Stoffwech- selkrankheiten und Hypothyreo- se, Ratschläge an Arzte
51. Kopflausbefall (Pedicu- losis capitis), Verhütung und Be- kämpfung, Ratschläge an Arzte 52. Echinokokkose, Erken- nung und Verhütung, Ratschläge an Arzte
53. Klinik und Therapie der Hämophilie A und B, Indikation.
und Therapie mit Faktor-VIII- und -IX-Konzentraten.
DÄV/BgB1
Abschied von Carl Erich Alken
Am 21. Dezember 1986 ist im 77. Lebensjahr der Geheime Sa- nitätsrat Prof. Dr. med. Dr. h. c.
mult. Carl Erich Alken in Hom- burg/Saar verstorben. Ein.
Schlaganfall mit sofortiger Be- wußtlosigkeit hat ihm ein kurzes und gnädiges Sterben beschert.
Mit ihm hat die deutsche Ärzteschaft einen ihrer bedeu- tendsten Vertreter verloren: Als Urologe ist Carl Erich Alken der Lehrer vieler angesehener Kli- nikdirektoren und Chefärzte im In- und Ausland gewesen, nicht zuletzt in seinem geliebten Ja- pan. Für die Bundesärztekam- mer hat er maßgebliche Gremien
Carl Erich Alken gegründet oder viele Jahre gelei- tet, darunter den Wissenschaft- lichen Beirat, und von Juli 1975 bis Juni 1980 die medizinisch- wissenschaftliche Redaktion des von Bundesärztekammer und.
Kassenärztlicher Bundesver- einigung gemeinsam herausgege- benen Deutschen Ärzteblattes.
Dieser erfolgreichen Tätigkeit lag sein großzügiger, weltmänni- scher, dabei selbstbewußter und energischer Charakter zugrunde.
Soweit ich es weiß, war er: Je- dermanns Freund, keinem Feind.
Neben seiner harten beruf- lichen Arbeit galt Alkens Liebe der Heimatstadt Trier und dem benachbarten Saarland sowie der Brücke zu Frankreich, wohin ihn ein Teil seiner Ausbildung ge- führt hatte. Er vertrat, er lebte einen römisch geprägten, neidlo- sen Humanismus, wie ihn nicht ausschließlich, aber bevorzugt das Kernstück des fränkischen Reiches in unser gemeinsames Erbe eingebracht hat. Nun wer- den wir für immer auf den „Cen- turio" warten, mit dem Carl Erich Alken, das Leben eines rö-
mischen Legionärs in Trier be- schreibend und tief in die Quel- len sich einarbeitend, sein durch so viele grundlegende Facharbei- ten gekennzeichnetes iEuvre mit einer milden Abendsonne ab- schließen und den Dank an seine Heimat abstatten wollte.
Die Hochschulen des In- und Auslandes, deren urologischem Nachwuchs er noch die Stiftung des C. E. Alken Preises ver- macht hat, und die deutsche Ärz- teschaft sind betroffen über den Abschied von einem Mann, der zwar einen zeitgerechten und milden Tod starb, aber für uns, seine Schüler und Freunde, ei- nen viel zu frühen. R. Gross
Horst Sebastian tödlich verunglückt
Dr. med. dent. Horst Seba- stian, niedergelassener Kassen- zahnarzt aus Mainz, Präsident der Bundeszahnärztekammer, verstarb am 25. Dezember 1986 an den Folgen eines Verkehrsun- falls.
Seinen Einstieg in die Berufs- politik begann Sebastian 1973 als Referent für Öffentlichkeitsar- beit Rheinhessen. 1974/75 wurde er Vorsitzender der kassenzahn- ärztlichen Vereinigung und Be- zirkszahnärztekammer Rhein- hessen, 1977 Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, ehe er 1981 zum Präsidenten der Bun- deszahnärztekammer gewählt wurde. 1985 wurde er in diesem.
Amt mit großer Mehrheit bestä- tigt. Seit 1982 leitete Dr. Seba- stian die deutsche Delegation zur
Horst Sebastian
Welt-Zahnärzteorganisation. In Anerkennung seines Wirkens in der Öffentlichkeit wurde er mit dem Bundesverdienstkreuz 1.
Klasse und mit der Ernennung zum Sanitätsrat ausgezeichnet.
Klaus-Dieter Haehn gestorben
Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Haehn, Leiter der Abteilung für Allgemeinmedizin im Zentrum Öffentliche Gesundheitspflege der Medizinischen Hochschule
Klaus
-Dieter Haehn
Hannover, niedergelassener All- gemeinarzt aus Kirchboitzen/
Kreis Walsrode, verstarb am 24.
Dezember 1986 im Alter von 59 Jahren. Haehn war seit 1961 als Allgemeinarzt in Walsrode nie- dergelassen. Seit 1972 war er Lehrbeauftragter für Allgemein- medizin an der Medizinischen Hochschule in Hannover. Ende 1976 übernahm er die dort einge- richtete Abteilung als erster or- dentlicher Professor für Allge- meinmedizin in der Bundesrepu- blik. 1980 wurde er zum Leiter der Abteilung IV — Allgemein- medizin, im Zentrum für Öffent- liche Gesundheitspflege der MH Hannover — berufen.
Haehn gehörte viele Jahre der Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen und der Vertreterversammlung der KV Niedersachsen an; er war zuletzt Mitglied des Bezirksstel- lenvorstandes beider Körper- schaften in Verden, Vorstands- mitglied der Akademie für Ärzt- liche Fortbildung Niedersachsen, Vizepräsident der Akademie für Sozialmedizin, Weiterbildungs- beauftragter für Allgemeinmedi- zin der AK Niedersachsen und Mitglied der Deutschen Akade- mie für Allgemeinmedizin der Bundesärztekammer.
Von 1970 bis 1978 war er Vorsitzender der Deutschen Ge- sellschaft für Allgemeinmedizin.
(DEGAM). Auch im Berufsver- band der Praktischen Ärzte und Ärzte für Allgemeinmedizin (BPA) sowie in internationalen Gremien wirkte Haehn aktiv mit. EB
Foto: BDZ