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Archiv "25 Jahre Ärzteversorgung Niedersachsen" (09.02.1989)

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25 Jahre Ärzteversorgung Niedersachsen

Die Arzteversorgung Nieder- sachsen (A VN), die die Apotheker- versorgung Niedersachsen und Harnburg sowie die Tierärzteversor- gung Niedersachsen, Schleswig-Hol- stein, Harnburg und Bremen mitbe- treut, besteht 25 Jahre. Der Vorsit- zende des Aufsichtsausschusses, Professor Dr. med. Werner Stucke, Hannover, berichtete vor der Pres- se, daß sich der Mitgliederbestand seit dem 1. Januar 1964 von 5000 auf 17 000 Mitglieder erhöht hat und monatlich rund 10 Millionen DM Rentenbezüge ausgezahlt werden.

Die Bilanzsumme der Ä VN hat zum Ende des 25. Geschäftsjahres die 2,4-Milliarden-Grenze überschrit- ten. In Niedersachsen wird ein flexi- bles Rentenbezugsalter von 62 auf 68 Jahren praktiziert. Kürzlich ist auch die Anerkennung von Kinder- erziehungszeiten als Leistungsan- spruch aufgenommen worden.

Die Bedeutung der berufsstän- dischen Versorgungswerke der Frei-

Nord-Württemberg:

en Berufe als Sonderzweig der ge- gliederten Sozialversicherung unter- strich der Geschäftsführer der Ä VN, Dr. Ulrich Kirchhoff. Nach seinen Ausführungen haben die berufsstän- dischen Versorgungswerke ihre Lei- stungsfähigkeit längst unter Beweis gestellt. Deshalb erwarte er auch in Zukunft den Erhalt ihrer Selbstän- digkeit frei von Einflüssen des Staa- tes und anderer Sozialleistungsträ- ger. Gleichzeitig verwies Kirchhoff darauf, daß die Freiberufler im Zuge der Rentenreform Ende der 50er Jahre ausdrücklich aus der staatlich organisierten Versichertengemein- schaft ausgeschlossen und zur Selbstgestaltung ihrer Altersversor- gung gezwungen worden seien.

Der Gedanke der solidarischen Hilfe für die Hinterbliebenen inner- halb des ärztlichen Berufsstandes ist indes wesentlich älter als die heuti- gen berufsständischen Versorgungs- werke. So wurde bereits 1836 ein , , Unterstützungsverein für notlei-

Modellversuch zur Früherkennung gestartet

Die Kassenärztliche Vereini- gung Nord-Württemberg, Stuttgart, und der Landesverband der Be- triebskrankenkassen haben einen Vertrag über Maßnahmen zur Früh- erkennung von Herz- und Kreislauf- erkrankungen abgeschlossen, der am 1. Oktober 1988 in Kraft getre- ten ist. Mit diesem Vertrag, der zu- nächst modellhaft bei Versicherten der Betriebskrankenkassen im Be- reich Ost-Württemberg erprobt wird, sollen BKK-Versicherte zwi- schen dem 30. und 60. Lebensjahr gezielt angesprochen und untersucht werden.

..,.. Die Patienten erhalten von ihrer Betriebskrankenkasse ein Be- rechtigungsscheinheft, auf Grund dessen der Arzt den Patienten um- fassend auf Herz- und Kreislaufge- fahren hin untersucht und anschlie- ßend ein "Risikoprofil" mit Vor- schlägen für Präventiv-Maßnahmen ausstellt.

Die Untersuchungen umfassen

eine standardisierte Anamnese, eine

gezielte eingehende Untersuchung, Blutdruckmessung (systolisch/dia- stolisch), Urinuntersuchung auf Ei- weiß und Zucker, EKG in Ruhe mit mindestens 12 Ableitungen (Ex- tremitäten und Brustwand), Blut- entnahme und folgende Laborlei- stungen: Cholesterin, Triglyceride, Harnsäure.

Ferner: Dokumentation ein- schließlich Risikoprofil mit Präven- tionsvorschlag; Unterrichtung und Beratung des Anspruchsberechtig- ten über Befundergebnisse und Möglichkeiten der Prävention .

Die Betriebskrankenkassen ver- güten für die Leistungen des Vertra- ges für die Untersuchung einschließ- lich EKG/Laborleistungen 110 DM, Untersuchungen ohne EKG 80 DM, Untersuchung ohne Laborleistungen 90 DM, Untersuchungen ohne EKG/Laborleistungen 60 DM, EKG

dende Witwen und Waisen von han- noverschen Ärzten'' g_egründet.

Nach der Gründung der Arztekam- mer der Provinz Hannover vor 100 Jahren kam es zur Fusion der ört- liehen ärztlichen Unterstützungskas- sen unter der Regie der Ärztekam- mer.

Als der Kreis der hilfebedürfti- gen Ärzte und ihrer Angehörigen - nicht zuletzt durch die Ärzte aus den Ostgebieten und die aus der Kriegs- gefangenschaft heimkehrenden Kol- legen- immer größer wurde, errich- tete die Ärztekammer Niedersach- sen 1949 eine Fürsorgeeinrichtung nach dem Prinzip des Umlagever- fahrens. Diese Einrichtung hat bis heute 79,8 Millionen DM ausgezahlt und mit dieser bemerkenswerten Summe die öffentlichen Haushalte durch Fortfall von Sozialhilfeleistun- gen entlastet. Ein begrenzter Perso- nenkreis von älteren Ärzten und Hinterbliebenen erhält noch heute Leistungen aus dieser Fürsorgeein- richtung. Gegenwärtig belaufen sich die jährlichen Zahlungen auf 1,8 Millionen DM. Wolfgang Koch

auf Überweisung 30 DM, Laborun- tersuchungen auf Überweisung 20 DM.

Neben den vertraglichen Unter- suchungen können bei derselben In- anspruchnahme des Arztes U ntersu- chungen nach den Nummern 60 und 61 BMÄ sowie Leistungen nach den Nummern 10 und 11 BMÄ im Rah- men der kurativen Behandlung nicht berechnet werden. Eine Beratu~g

nach den Nummern 1 bis 6 BMA kann nur dann berechnet werden, wenn die Beratungsursache nicht im Zusammenhang mit den untersuch- ten Organen steht. Die Ärzte rech- nen kalendervierteljährlich mit der KV Nord-Württemberg ab.

Die Auswertung der Modellun- tersuchungen wird vom Zentralinsti- tut für kassenärztliche Versorgung (ZI), Köln, übernommen. Das ZI, die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg und der Landes- verband der Betriebskrankenkassen sowie die Betriebskrankenkassen verständigen sich über die vorgese- hene Veröffentlichung der Ergeb- nisse. Jürgen Dreher, Stuttgart Dt. Ärztebl. 86, Heft 6, 9. Februar 1989 (27) A-301

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