A 2624 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 48|
2. Dezember 2011 In der Ausgabe 46 des Deutschen Ärzteblattes vom 18. Novem-ber 2011 ist aufgrund eines technischen Problems in Teilbe - reichen der Punkt 1.10 der Änderungsvereinbarung zur Onkolo- gie-Vereinbarung fehlerhaft abgedruckt worden. Die korrekte Fassung der Änderungsvereinbarung wird im Folgenden korrekt bekanntgegeben:
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzen- verband haben sich am 11. November 2011 auf eine Änderung der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen, vom 13. Juli 2009, in Kraft getre- ten zum 1. Oktober 2009) mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ver- ständigt.
Bekanntmachungen
Vereinbarung
über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“
(Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen, vom 13. Juli 2009, in Kraft getreten zum 1. Oktober 2009)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – einerseits – und der GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin,
– andererseits – vereinbaren
die Vereinbarung mit Wirkung zum 1. Januar 2012 wie folgt zu ändern:
1.1 § 1 Absatz 2, Punkt e:
Streichung der Wörter „die Langerhans-Zell-Histiozytose und“
1.2 § 3 Absatz 7, Satz 3:
„2011“ wird durch „2012“ ersetzt.
1.3 § 3 Absatz 7, Satz 4:
„2012“ wird durch „2013“ ersetzt.
1.4 § 3 Absatz 9:
Wird gestrichen.
1.5 § 3 Absatz 10 (neu Absatz 9), Satz 1:
„mit Wirkung zum 01. Januar 2012“ wird durch „jähr- lich“ ersetzt.
1.6 § 6 Absatz 7, letzter Satz:
„2012“ wird durch „2013“ ersetzt.
1.7 § 7 Absatz 6, Aufnahme eines letzten Halbsatzes nach
„[. . .] erbracht haben“:
„und welche Ärzte aufgrund der Regelungen nach § 3 Abs. 7 an der Vereinbarung teilnehmen.“
Mitteilungen
1.8 § 11 Absatz 5, Aufnahme eines Halbsatzes nach „[. . .]in Kraft treten,“ und vor „kann die Vereinbarung ab- weichend [. . .]“:
„verpflichten sich die Vertragspartner auf Wunsch eines Vertragspartners zeitnahe Verhandlungen zur Anpassung dieser Vereinbarung aufzunehmen, aus gleichem Grunde“
1.9 Anhang 1, letzter Satz :
„2012“ wird durch „2013“ ersetzt.
1.10 Anhang 2, Teil A Kostenpauschalen, Änderung der Leistungsbeschreibung der Kostenpauschale 86516:
„intravasale“ wird durch „intravenös und/oder intraarte- riell applizierte“ ersetzt
1.11 Protokollnotiz, Anhang 2, Überschrift:
Streichung der Wörter „Teil B“
1.12 Protokollnotiz, Anhang 2, Streichung von Satz 3 1.13 Protokollnotiz, Anhang 2, Satz 4 (neu Satz 3) wird wie
folgt neu gefasst:
Die Partner dieser Vereinbarung prüfen bis zum 01.01.2013 die Erstellung einer Medikamentenliste, in der die Medikamente erfasst werden, bei deren Anwen- dung die Kostenpauschale 86516 berechnungsfähig ist.
1.14 Anhang 3, Überschrift, Klammerzusatz:
„30. Juni 2010“ wird durch „31. Dezember 2012“ ersetzt Das Unterschriftsverfahren zu dieser Vereinbarung ist abge-
schlossen.
Veranstaltungsort: Berlin, Tagungszentrum Katholische Akade- mie, Hannoversche Straße 5 b, 10115 Berlin
Eröffnung: Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Berlin; Dr. med.
Max Kaplan, München
Themen und Moderatoren: Angsterkrankungen, Umgang des Arztes mit Patientenwünschen, Menschen mit Behinderungen als Patientinnen und Patienten, Komplementäre und alternative The- rapieverfahren in der Onkologie, Individualisierte Pharmakothe- rapie (eine Veranstaltung der Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft)
Die Veranstaltung wurde von der Ärztekammer Berlin mit vier Punkten pro Halbtag anerkannt, gesamte Veranstaltung: 20 Fort- bildungspunkte.
Weitere Informationen sowie das Programmheft erhalten Sie bei der Bundesärztekammer, Dezernat 1, Postfach 12 08 64, 10598 Berlin, Telefon: 030 400456-415 oder -412, Fax:
030 400456-429, E-Mail: cme@baek.de, Internet: www.bundes
aerztekammer.de
36. INTERDISZIPLINÄRES FORUM DER BUNDESÄRZTEKAMMER
„Fortschritt und Fortbildung in der Medizin“
vom 2. bis 4. Februar 2012 in Berlin