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Archiv "Betriebsärztliche Dienste — Vehikel für das „integrierte Gesundheitswesen“?: Gesunder Wettbewerb" (10.07.1980)

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Aufsätze • Notizen

Betriebsärztliche Dienste

re einer sachlichen Auseinanderset- zung auch in diesem Punkt dienli- cher gewesen.

Dr. med. Kurt Schrader

Vereinigte Flugtechnische Werke Fokker GmbH

Werksärztliche Dienststelle Hünefeldstraße 1-5 2800 Bremen 1

Gesunder Wettbewerb

Auch wir verfolgen mit Aufmerksam- keit Bestrebungen, die betriebsärzt- liche Betreuung zu einer quasi staat- lichen Institution werden zu lassen.

Diese Bestrebungen sind um so be- dauerlicher, als ja gerade freier Wettbewerb auch im Gesundheits- dienst Garant für eine hohe Leistung ist.

Noch bedauerlicher erscheinen je- doch die Reaktionen der Bundesärz- tekammer und Landesärztekam- mern auf diese Bestrebungen, die sich im wesentlichen durch Konzep- tionslosigkeit auszeichnen. Es wer- den nicht einmal im Ansatz Ideen oder Vorstellungen unterbreitet, wie man diesen Bestrebungen entge- gentreten kann. Dafür wird pauschal gegen den überbetrieblichen Dienst Stellung bezogen, obwohl doch je- dem Insider klar ist, daß für die ar- beitsmedizinisch-betriebsärztliche Betreuung von Klein- und Mittelbe- trieben diese Dienste die optimalen Voraussetzungen bieten.

Zweifellos gibt es sehr viele nieder- gelassene Ärzte, die eine qualifizier- te nebenberufliche betriebsärztliche Tätigkeit ausüben.

Wir glauben jedoch, daß die überbe- trieblichen Dienste tatsächlich über die größere arbeitsmedizinische Qualifikation verfügen, eine bessere medizinisch-technische Ausstattung besitzen und ihre Ärzte wirtschaft- lich weniger stark vom Arbeitgeber abhängig sind.

Der niedergelassene nebenberufli- che Betriebsarzt wird auch nur in

seltenen Fällen in der Lage sein, die für eine ordentliche arbeitsmedizini- sche betriebsärztliche Tätigkeit not- wendige Qualifikation in Form der Zusatz- oder Gebietsbezeichnung zu erlangen. Wenn in der Vergangen- heit die arbeitsmedizinische „Fach- kunde" schon durch den Besuch von zwei 24stündigen Lehrgängen erreicht werden konnte, so war dies in erster Linie eine Herabwürdigung des Faches Arbeitsmedizin. Gerade diese sogenannte kleine Fachkunde lieferte immer wieder Vorwände, die Qualität der betriebsärztlichen Be- treuung von Klein- und Mittelbetrie- ben zu kritisieren.

Es ist natürlich möglich, daß sich die Bundesärztekammer von der Vor- stellung leiten läßt, daß in Klein- und Mittelbetrieben eine Mini-Arbeitsme- dizin für die betriebsärztliche Be- treuung ausreicht. Wir sind gern be- reit, im Gegensatz dazu, die arbeits- medizinische Problematik in einigen solcher Klein- und Mittelbetriebe zu demonstrieren.

Gerade in Klein- und Mittelbetrieben ist es besonders notwendig, daß der Betriebsarzt kompetent und qualifi- ziert ist, weil er hier — im Gegen- satz zum Großbetrieb, wo unter Um- ständen ganze Abteilungen für Ge- sundheitsschutz und Sicherheits- technik vorhanden sind — häufig der einzige Fachkundige in den Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschut- zes ist.

Uns geht es jedoch nicht darum, die überbetrieblichen Dienste gegen- über den niedergelassenen Kollegen herauszustellen. Wir sind der Mei- nung, daß diese Kollegen, die bei mehr als 70 Prozent der Klein- und Mittelbetriebe die betriebsärztliche Betreuung übernommen haben, bei ihrer Arbeit weiter unterstützt und gefördert werden müssen. Die Frage ist vielmehr, welche Vorstellungen entwickelt die Bundesärztekammer bezüglich der überbetrieblichen ar- beitsmedizinischen Dienste.

Wenn heute die Berufsgenossen- schaften „Marktführer" bei den überbetrieblichen arbeitsmedizini- schen Diensten sind, so ist dies im

Faust (im Nacken)

Habe nun, ach, Audiometrie, die Röntgerei und Medizin und weiter Toxikologie

durchaus studiert mit heißem Be- mühn.

Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor!

Heiße Werksarzt, heiße Doktor gar und führe schon gar manches Jahr, herauf, herab und quer und krumm meine Nase in der Arbeitswelt rum und seh, daß wir nichts erreichen können.

Das will mir schier das Herz ver- brennen.

Betriebsrat heißt der ärgste Feind, der alles weiß, nein, alles besser.

Die Herrschsucht, die ihn so ver- eint, bedroht den Frieden mehr als Messer.

Er lügt, wenn's paßt, nützt jede List.

Intrige nennt man solches Han- deln.

Und wenn Betriebsversammlung ist, darf endlich er in Selbstlob wan- deln.

Gelassen hören's viele Hundert, die Direktoren, Chefs und Leiter.

Solch Narrenfreiheit, die ermun- tert, und hemmungsloser schreit er weiter.

Nicht Sachlichkeit, Gemeinsam- keit, wie seine Lippen oft bekennen, Haß, Zwietracht, Macht um jeden

Preis muß man als wahre Ziele nennen.

Darum, Kollegen, Vorsicht! Ach- tung!

Auch wenn Gesetze wörtlich schützen und „weisungsfreie Anwendung der Kunde in dem Fach" be-

nützen.

Geduldig war Papier schon immer.

Dieses System ist „fast" perfekt.

Doch Seelenfrieden gibt es nimmer für den, der mitten darin steckt.

Master Kuki

1778 Heft 28 vom 10. Juli 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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SCHWERBESCHÄDIGTE Zu dem Leserbrief „Volkserfassung" von Dr. Ottmar Bengert in Heft 13/1980, der sich mit der Flut von Schwerbeschädig- tenanträgen beschäftigte:

Würde des Kranken

. Anlaß der ganzen Aktion, die wie manche andere nn. W. ohne parla- mentarische Diskussion auf dem Verordnungsweg in Gang gesetzt wurde, wird die mangelnde Ausla- stung der Versorgungsämter gewe- sen sein, nachdem die Kriegsopfer nun endlich einigermaßen erfaßt wa- ren. Ein Wirtschaftsunternehmen ohne Absatz geht in Liquidation, ei- ne Behörde aber? Ihr wird im Zuge der Umverteilung eine neue oder er- weiterte Zuständigkeit zugewie- sen . . . Aber das war wohl nur der Anlaß. Wie beim Schach, bei dem man die späteren Positionsfolgen ei- nes Zuges des Gegners beachten muß, muß man auch in der Politik, der äußeren wie inneren wie Sozial- politik, nicht nur die erklärten Ziele, sondern die zunächst verborgenen und kaschierten im Auge behalten.

Mit recht geringen Vorteilen, die man in Aussicht stellt, hat „man"

schon jetzt erwiesen, daß der Groß- teil der Bevölkerung aller Schichten keine Bedenken hat, bei einer Be- hörde alle Daten auszuliefern, die man bisher für die persönlichsten gehalten und deshalb mit der ärztli- chen Schweigepflicht geschützt hat.

Wer will heute noch in der Auseinan- dersetzung um das Berufsethos und das Berufsbild des Arztes vom per- sönlichen Vertrauensverhältnis „un- ter vier Augen" als der Grundlage des Verhältnisses Arzt—Patient spre- chen? Muß er nicht verstummen, wenn ihm diese unter der Hand durchgeführte Massenbefragung (Anzeige in Zeitungen: wer sich be- hindert fühlt, soll sich melden bis . . . ) entgegengehalten wird?

Und da diskutiert man noch treuher- zig über Datenschutzgesetz, als wenn nicht schon jetzt eine solche Fülle von Daten „freiwillig" preisge- geben sind, daß fast nichts zu schüt- zen mehr übrigbleibt. „Volkserfas- sung" nennt Herr Bengert seine Zu- schrift in Anführungszeichen; aber

BRIEFE AN DIE REDAKTION

die sind nicht nötig, eher noch irre- führend; denn es ist schon eine Volkserfassung, die beabsichtigt ist.

Man stelle sich vor, eine radikale Gruppe erlange wie 1933 den Zugriff auf eine solche Fülle von Daten über die Intimbereiche der Bevölkerung!

Aber noch eine weitere Folge ist schon zu beachten: Wie alles, was es zuviel und zu billig gibt, an Wert verliert, so schon jetzt der Behinder- ten-Ausweis. Hat man schon regi- striert (bei den autofahrenden Ärz- ten vielleicht noch nicht so ganz), daß sich Behinderte in 0-Bus oder Straßenbahn mit Vorweisen ihrer

„Prozente" um die reservierten Plät- ze streiten ... ? Die Leidtragenden sind die wirklich Behinderten, und der Friede unter den Menschen.

Gottlob ist's noch so, daß der Groß- teil der Bevölkerung dem wirklich Behinderten Rücksicht und Hilfe zu erweisen bereit ist. Wenn aber die Zahl der „Berechtigten" weiter so steigt, wird auch die Skepsis und Rücksichtslosigkeit zunehmen. Ist das etwa auch eine Absicht? Wir wissen als Ärzte, daß nicht erst durch die erwähnte Neuregelung der Zug in diese Richtung gelenkt wird, daß schon manche Weiche vorher falsch gestellt war, und daß wir nicht zurück vor diese falsch ge- stellten Weichen können. Aber wir sollten unsere Augen nicht ver- schließen und auch nicht resignie- ren. Wenn's um unsere eigene wirt- schaftliche oder „Standes"-existenz ginge, brauchten wir nicht bange zu sein; in jedem System werden Ärzte gebraucht und auch bezahlt. Aber es geht hier wie an vielen anderen Stel- len um das Los der Kranken und ihre Würde, die mehr ist als die eines funktionierenden Teils in Produk- tion und Konsum. Es ist uns Ärzten nicht nur die Reparatur im Auftrag des Kollektivs (Staat, Gesellschaft oder wie genannt), sondern Hilfe und Schutz des einzelnen gegen die

„Interessen" aufgetragen oder — an- ders ausgedrückt — Schutz dessen, was wir in Europa „Person" nennen, und das zu sein oder zu werden wir selbst beanspruchen.

Dr. med. Friedrich Karl Schwebel Devarannestraße 5

5650 Solingen 19 Betriebsärztliche Dienste

wesentlichen dadurch bedingt, daß die Berufsgenossenschaften sich auf den gesetzlichen Auftrag für die Gründung solcher Dienste berufen konnten, Unterstützung bei den Ge- werkschaften fanden und die Mög- lichkeiten hatten, ohne wirtschaftli- ches Risiko diese Dienste zu finan- zieren. Zum anderen zeigt sich aber auch das Versäumnis der Ärztekam- mern, eigene Konzeptionen zur Be- treuung von Klein- und Mittelbetrie- ben zu entwickeln. Warum haben die Ärztekammern zum Beispiel nicht selbst überbetriebliche Dien- ste gegründet oder niedergelassene Ärzte angeregt, sich in überbetriebli- chen Diensten zusammenzuschlie- ßen? Auch der Verband der Deut- schen Betriebs- und Werksärzte hat hier versagt.

Dank der Initiative von Arbeitgeber- verbänden, des TÜV, unseres Insti- tuts und anderen ist es nicht zu einer Monopolstellung der Berufsgenos- senschaften gekommen. Die Vielfalt der Art überbetrieblicher Dienste sorgt für einen gesunden Wettbe- werb und dient letztlich der Erhö- hung der Qualität der arbeitsmedizi- nischen betriebsärztlichen Be- treuung.

Die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern sollten aufhö- ren, gegen überbetriebliche Dienste zu polemisieren, sondern die Grün- dung weiterer überbetrieblicher ar- beitsmedizinischer Dienste, und zwar ärztlich initiierter, evtl. sogar durch die Ärztekammern getragener Dienste, anregen.

Dabei sollte man auf das große Po- tential der niedergelassenen Ärzte zurückgreifen, die bereits jetzt be- triebsärztlich tätig sind, um deren Kenntnisse und Erfahrungen bei der betriebsärztlichen Betreuung von Klein- und Mittelbetrieben zu nutzen.

Dr. med. B. Marschall Daimlerstraße 7 7500 Karlsruhe

Institut für Arbeits- und Sozialhygiene,

gemeinnützige Stiftung

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 28 vom 10. Juli 1980 1779

Referenzen

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