• Keine Ergebnisse gefunden

Betriebsärztliche Betreuung von Handwerksbetrieben Modelle und deren Bewertung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Betriebsärztliche Betreuung von Handwerksbetrieben Modelle und deren Bewertung "

Copied!
17
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

- Forschung -

A. Schulte A. Ritter M. Rentzsch

Betriebsärztliche Betreuung von Handwerksbetrieben Modelle und deren Bewertung

Dortmund/Berlin/Dresden 2004

(2)

Projekt F 5153 - im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt bei den Autoren.

Autoren: Dipl.-Wirtsch.-Ing. Achim Schulte (Projektleitung) Dr. Albert Ritter

Prof. Dr. Manfred Rentzsch Unter Mitarbeit von:

Wiebke Holzbach Dipl.-Ing. Adolf Lutz Freya Vogel-Weyh Dr. med. Elke Briedigkeit Dr. Birgit Liesemeier Dr. Klaus Popov

Dr. med. Dagmar Umnus-Lackner

Herausgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Friedrich-Henkel-Weg 1-25, D-44149 Dortmund Telefon:(02 31) 90 71 - 0

Telefax: (02 31) 90 71 - 2454 E-Mail: poststelle@baua.bund.de Internet: www.baua.de

Berlin:

Nöldnerstr. 40-42, D-10317 Berlin Telefon:(0 30) 5 15 48 - 0

Telefax: (0 30) 5 15 48 - 4170 Dresden:

Proschhübelstr. 8, D-01099 Dresden Telefon:(03 51) 56 39 - 50

Telefax: (03 51) 56 39 - 5210

Alle Rechte einschließlich der fotomechanischen Wiedergabe und des auszugsweisen Nachdrucks vorbehalten.

(3)

1. Betriebsärztliche Betreuung im Handwerk

Kennzeichnend für das Handwerk ist seine klein- und kleinstbetriebliche Struktur. Als Folge davon war vor der Umsetzung der Europäischen Arbeitsschutz-Rahmen­

richtlinie (89/391/EWG) der größte Teil des Wirtschaftsbereiches Handwerk von der Verpflichtung zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Ar­

beitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgenommen. Die Europäische Arbeitsschutz- Rahmenrichtlinie fordert jedoch entsprechende Maßnahmen von allen Betrieben, die Mitarbeiter beschäftigen. Für eine große Zahl von Handwerksbetrieben resultierte hieraus die erstmalige Verpflichtung, sich betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen zu lassen.

Die betriebsärztliche Betreuung von Handwerksbetrieben stellt eine große Heraus­

forderung dar – nicht nur für die Handwerksunternehmer sondern auch für die Be­

triebsärzte bzw. Anbieter, Koordinatoren und Vermittler betriebsärztlicher Betreu­

ungsdienste. Dies wird dadurch erhärtet, dass erstens von außen auferlegte Maß- nahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz aus Sicht der meisten Handwerksbe­

triebe weder für die Mitarbeiter noch für die Unternehmen erkennbare Verbesserun­

gen mit sich bringen und dementsprechend nur einen sehr geringen Stellenwert ha­

ben – und zwar sowohl bei den Inhabern und Führungskräften als auch bei den Mit­

arbeitern – und zweitens auch bei den Anbietern betriebsärztlicher Betreuungslei­

stungen wenig Erfahrungen im Umgang mit kleinen und kleinsten Handwerksbetrie­

ben vorliegen. Hinzu kommt, dass bisher wenige, empirisch fundierte Erkenntnisse über im Handwerk praktizierte Betreuungsmodelle, deren Qualität, Effizienz und Effektivität bekannt sind.

Die Projektergebnisse beruhen insbesondere auf Befragungen von Anbietern be­

triebsärztlicher Betreuungsleistungen, auf Befragungen von Handwerksbetriebe be­

treuenden Betriebsärztinnen und -ärzten sowie auf Befragungen von betreuten Handwerksbetrieben. Bei der großen Anzahl sowohl von Anbietern und Betriebsärz­

ten als auch von Handwerksbetrieben einerseits und einer Vielzahl unterschiedlich­

ster Varianten in der Vorgehensweise bei der betriebsärztlichen Betreuung anderer­

seits, kann kein Anspruch auf Repräsentativität und Vollständigkeit erhoben werden.

Dennoch konnten die betrachteten unterschiedlichen Vorgehensweisen in der be­

triebsärztlichen Betreuung (Betreuungsmodelle) hinsichtlich signifikanter Positiv­

merkmale einerseits und wesentlichem Handlungsbedarf andererseits bewertet wer- den. Das dazu entwickelte Bewertungsinstrumentarium überprüft an Hand von sie­

ben Indikatoren, die jeweils durch mehrere Bewertungsparameter untersetzt sind, die Qualität, Effektivität und Effizienz der betriebsärztlichen Betreuungsmodelle.

2. Ergebnisse der Befragung von Handwerksbetrieben

Viele Handwerksbetriebe bewerten die betriebsärztliche Betreuung als Zwangsbe­

treuung („Zwangsbeglückung“). In der Regel erkennen die Handwerksbetriebe den

(4)

Sinn und Zweck sowie den Wert der per gesetzlicher Regelung in Anspruch zu neh­

menden Dienstleistung „betriebsärztliche Betreuung“ im Vorfeld nicht, und auch die praktizierte Betreuung schafft es nur bedingt dies zu vermitteln bzw. den Nutzen er­

kennbar zu machen. Den Handwerksbetrieben wird die betriebsärztliche Betreuung in Form einer Dienstleistung „geliefert“, die ein konzeptionelles Produktdesign ver­

missen lässt. Es verwundert deshalb nicht, dass die überwiegende Mehrheit der Be­

fragten mit der praktizierten betriebsärztlichen Betreuung insgesamt nur bedingt zu­

frieden bzw. sogar unzufrieden ist.

Insgesamt lassen sich aus den Ergebnissen der Handwerkerbefragung folgende we­

sentliche Aussagen ableiten:

� Die betriebsärztliche Betreuung hat innerhalb der Unternehmensführung einen relativ geringen Stellenwert. Maßnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz be­

triebsärztlicher Belange erreichen die Führungsverantwortlichen i. d. R. nicht.

� Die befragten Inhaber und Führungskräfte im Handwerk kennen die wirklichen Intentionen der betriebsärztlichen Betreuung nur in geringem Umfang.

� Für die große Mehrheit der befragten Inhaber und Führungskräfte im Handwerk stellt die betriebsärztliche Betreuung eine Verpflichtung dar, die keinen erkennba­

ren oder nur einen minimalen betrieblichen Nutzen bringt. Ihre Handlungsmaxime lautet deshalb: Minimierung des Aufwandes (und damit der Kosten).

� Nur etwa ein Drittel der befragten Inhaber und Führungskräfte im Handwerk se­

hen ihre derzeitige Betreuung als wirklich bedarfs- und handwerksgerecht an.

� Die befragten Handwerksunternehmer erwarten keine „Einheitsbetreuung“, son­

dern dass Planung und Durchführung der betriebsärztlichen Betreuung auf die in­

dividuelle konkrete Situation im Handwerksbetrieb abgestimmt sind, und dass sie dabei einbezogen werden. Sowohl die Bedarfsorientierung als auch die Einbezie­

hung wird als nicht ausreichend erfüllt wahrgenommen.

� Führungsverantwortliche in Handwerksbetrieben sind häufig weder über den Umfang noch über den konkreten Inhalt ihrer betriebsärztlichen Betreuung infor­

miert. Es fehlt an Transparenz, aber auch an Interesse.

� Dadurch, dass die Zufriedenheit mit der betriebsärztlichen Betreuung häufig nicht vom Anbieter abgefragt wird, kann eine vorhandene Negativeinstellung kaum ins Positive gewandelt werden.

� Den Betriebsärzten gelingt es nur teilweise, ein Vertrauensverhältnis zum Inha­

ber, den Führungskräften und den Mitarbeitern aufzubauen. Vermehrte hand­

werkspezifische Kenntnisse, vertrauensfördernde Maßnahmen sowie konstrukti­

ves Handeln der Betriebsärzte (Problemlöser sein) könnten zu einer Verbesse­

rung beitragen.

(5)

� Der zentrale Wunsch der Handwerksbetriebe nach einer wirklich abgestimmten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Betreuung aus einer Hand …) wird häufig nicht erfüllt.

� Die Handwerksbetriebe vermissen konkrete, umsetzbare und praxisnahe Emp­

fehlungen und Prioritätshinweise, die sie von den Betriebsärzten, wie von jedem anderen Dienstleister, den sie gegen Honorar in Anspruch nehmen, erwarten.

� Wenn auch die meisten der befragten Handwerker keinen direkten (erkennbaren) betrieblichen Nutzen in ihrer betriebsärztlichen Betreuung sehen, so registriert ein überraschend hoher Anteil einen positiven Einfluss in Bezug auf die Mitarbeiter.

3. Ergebnisse der Befragung ausgewählter Betriebsärztinnen/-ärzte

Die Aussagen der befragten Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zeichnen insgesamt ein sehr ernüchterndes – teilweise sogar erschreckendes – Bild bezüglich der Quali­

tät, Effektivität und Effizienz der im Handwerk praktizierten betriebsärztlichen Betreu­

ungskonzepte. Fast bei allen zur Bewertung herangezogenen Indikatoren zeigen sich – teilweise sogar gravierende – Defizite. Dies nur auf die Organisation der be­

triebsärztlichen Betreuung sowie die Art und Weise der Durchführung zurückzufüh­

ren, wäre sicherlich falsch – in Frage steht auch die grundsätzliche Machbarkeit und Erfüllbarkeit der Forderungen nach ASiG und BGV A7.

Aus den Ergebnissen der Befragung der Betriebsärztinnen und -ärzte lassen sich folgende wesentliche Aussagen ableiten:

� Die Organisation der Betreuung weist teilweise gravierende Defizite auf. Beispiele hierfür sind:

Jeder Dritten betriebsärztlichen Betreuung liegt keine systematische Ermitt­

lung des Betreuungsbedarfs zu Grunde.

Die eingesetzten Betriebsärzte erhalten häufig keine spezielle Einweisung bzw. Information über Besonderheiten des Handwerks (z. B. typisches Füh­

rungsverhalten, spezifische Organisations- und Führungskonzepte, typische Arbeitsweisen, typische Sprachweisen und Umgangsformen sowie die vor­

herrschende Arbeitsschutzpraxis) – eine spezielle Qualifizierung durch die Dienstleister (Anbieter) ist in der Regel nicht vorgesehen.

Prozesse/Arbeitsabläufe sind häufig nicht eindeutig und nachweisbar geregelt.

Positiv zu bewerten ist, dass bei fast 80 % der Befragten eine Abstimmung mit der sicherheitstechnischen Betreuung bzw. eine „Betreuung aus einer Hand“

vorgesehen ist. Aus zeitlichen und organisatorischen Gründen wird die Ab­

stimmung in der Praxis jedoch häufig auf ein Minimum begrenzt.

(6)

Die Notwendigkeit einer handwerksgerechten Ausgestaltung der betriebsärzt­

lichen Betreuung wird zwar erkannt und Bestrebungen hierfür sind auch er­

kennbar, aber sie reichen bei weitem nicht aus.

Jedes zweite Betreuungskonzept sieht keinen Nachweis der vollständig er- brachten Einsatzstunden sowie der Erfüllung der Arbeitspläne vor.

� Gravierende Defizite zeigen sich auch hinsichtlich der Qualitätssicherung. Bei- spiele hierfür sind:

Die Betreuungskonzepte stellen häufig eine gesetzeskonforme betriebsärztli­

che Betreuung nicht sicher (Nur etwas mehr als die Hälfte der Befragten ge­

ben an, dass die von ihnen praktizierte betriebsärztliche Betreuung die Forde­

rungen nach ASiG und BGV A7 voll abdecken).

Qualitätsrelevante Prozesse, wie beispielsweise die Ermittlung und Deckung des Qualifikationsbedarfs der Ärzte sowie des medizinischen Assistenzperso­

nals oder die Verwendung aktueller Daten und Unterlagen, sind häufig nicht bzw. nicht eindeutig und nachweisbar geregelt.

Die Sicherstellung von Voraussetzungen (z. B. die für spezielle arbeitsmedizi­

nische Vorsorgeuntersuchungen erforderlichen Ermächtigungen, handwerks­

spezifische Kenntnisse der eingesetzten Betriebsärzte) ist häufig nicht eindeu­

tig und nachweisbar geregelt.

Fast 70 % der Betreuungskonzepte sehen keine Beendigung der Geschäfts­

beziehung bei „Nicht-Abnahme“ der vereinbarten Leistung vor.

Eine regelmäßige, systematische Bewertung und ggf. Weiterentwicklung des Betreuungskonzeptes erfolgt bei fast der Hälfte der Anbieter nicht.

� Die Wirkungen der betriebsärztlichen Betreuung in den Handwerksbetrieben sind eher gering. Beispielhafte Anzeichen hierfür sind:

Die Betriebsärzte sind bezüglich den Erfolgsaussichten eher skeptisch.

Weder die Anbieter noch die Handwerksbetriebe interessieren sich in nen­

nenswertem Maße für die Qualität der Durchführung der betriebsärztlichen Betreuung. Es wird einiges getan – ob es das Richtige ist, ob es richtig getan wird und ob sich dadurch etwas verändert, wird i. d. R. nicht ermittelt.

Die Förderung der betrieblichen Akzeptanz betriebsärztlicher Belange durch die Betriebsärzte kommt häufig zu kurz.

Die Betriebsärzte tragen zu wenig dazu bei, dass die Handwerker die Intentio­

nen der betriebsärztlichen Betreuung begreifen und nachvollziehen können.

� Die Betriebsärzte erachten die betriebsärztliche Betreuung von Handwerksbetrie­

ben nur als bedingt praktikabel. Wesentliche Problemfelder sind:

(7)

Forderungen nach ASiG und BGV A7 sind in den vorgegebenen Einsatzzeiten teilweise nicht erfüllbar,

unbefriedigendes Aufwand-Nutzen-Verhältnis,

hohe Fahrtzeitenanteile,

hoher logistischer Aufwand,

unbefriedigende Arbeitsbedingungen vor Ort,

mangelndes Interesse der Unternehmen (Unternehmer und Mitarbeiter).

� Die betriebsärztliche Betreuung von (kleinen) Handwerksbetrieben ist für die An­

bieter (betriebsärztliche Dienstleister) wenig attraktiv und hat bei ihnen auch nur einen geringen Stellenwert (bei fast der Hälfte liegt der Umsatz mit Handwerks- betrieben unter 10 %).

� Äußerst bedenklich sind die Anzeichen, dass das Interesse an einer betriebsärzt­

lichen Betreuung von Handwerksbetrieben sowohl bei den Betriebsärzten als auch bei den Anbietern nachlässt; so gaben beispielsweise mehrere Ansprech­

partner an, dass sie infolge der niedrigen Marktpreise (bedingt u. a. durch die Dumpingpreise einiger Anbieter), der Fokussierung der Handwerksorganisation bei der Vereinbarung von Rahmenverträgen auf den Preis, dem Ärger in den Handwerksbetrieben sowie den hohen Fahrtkosten eine Betreuung von Hand­

werksbetrieben derzeit bereits bzw. zukünftig nicht mehr anbieten werden.

� Wesentliche Änderungsbedarfe (aus Sicht der Betriebsärzte) sind:

Verbesserung der Information und Sensibilisierung der Handwerker durch die Handwerksorganisation, die Berufsgenossenschaften und die betriebsärztli­

chen Dienste (bessere Vermittlung der Ziele, möglichen Nutzen aufzeigen, hinter der Notwendigkeit stehen (gilt für die Handwerksorganisation), dafür zielgruppenspezifisch werben);

mehr Freiräume für die Gestaltung/Organisation der Betreuung (z. B. Intensiv­

betreuung vor Ort in größeren Zeitabständen (Zusammenfassen der Einsatz­

zeiten mehrerer Jahre) dazwischen „nur“ Hotline/Betreuung auf Anforderung);

Grundbetreuung plus Ermittlung des darüber hinausgehenden Betreuungsbe­

darfs durch Berufsgenossenschaft finanzieren (freie Wahl des betriebsärztli­

chen Dienstes);

Verbesserung der Kundenorientierung bei den betriebsärztlichen Diensten (partnerschaftliches Verhältnis aufbauen);

Betreuungsformen weiterentwickeln, d. h. regionale Betreuung, branchenori­

entiert, Poolmodelle, Zusammenführen der betriebsärztlichen und sicher­

heitstechnischen Betreuung;

(8)

Betriebsärzten zumutbare Bedingungen schaffen (ausreichende Einsatzzeiten, geringere Fahrtzeitenanteile, bessere Arbeitsbedingungen vor Ort, weniger Kostendruck);

konsequentere Überprüfung des Vorhandenseins einer betriebsärztlichen Be­

treuung und deren Qualität durch die Berufsgenossenschaften beziehungs­

weise die Gewerbeaufsicht/staatlichen Ämter (Billiganbietern das Handwerk legen);

Anforderungen an die betriebsärztliche Betreuung von Kleinbetrieben reduzie­

ren (vergleichbare Betreuung wie in Großbetrieben ist nicht möglich);

betriebsärztliche Betreuung von Kleinbetrieben „auf den Prüfstand stellen“.

Was soll – kann bewirkt werden? Sind die Ziele realistisch? Worin liegt der Nutzen für die Betriebe?

Zeiten für die G-Untersuchungen wieder in die Einsatzzeiten integrieren;

intensive Abstimmung zwischen der betriebsärztlichen und sicherheitstechni­

schen Betreuung im praktizierten Vorgehen vor Ort mit dem Ziel, einerseits Synergien zu nutzen und andererseits die „Störungen im alltäglichen Auf­

tragsgeschäft“ in den Handwerksbetrieben auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

4. Ergebnisse der Befragung ausgewählter Anbieter und Koordinatoren Die befragten Anbieter, Vermittler und Koordinatoren betriebsärztlicher Betreuungs­

leistungen gehen davon aus, dass der Preis, wird er als Kriterium zur Auswahl be­

triebsärztlicher Leistungen einbezogen, oberste Priorität erlangt. Alle anderen Kriteri­

en werden dem untergeordnet. Arbeitsmedizinische (wie sicherheitstechnische) Lei­

stungen werden häufig nur in Anspruch genommen, weil es das Gesetz verlangt.

Auf der anderen Seite sind viele Betriebsärzte im Rahmen der Regelbetreuung nach ASiG vor allem auf Grund der geringen Einsatzzeiten und der z. T. langen Fahrzeiten zu den weit auseinanderliegenden Kleinbetrieben nicht in der Lage, kostendeckend zu arbeiten. Eine mögliche Kumulation der Einsatzzeiten über mehrere Jahre führt zwar zu einer längeren Vor-Ort-Betreuung, hat jedoch den Nachteil, dass die Arbeit­

nehmer nur „alle paar Jahre“ von einem Betriebsarzt besucht werden können. Insbe­

sondere in Unternehmen mit höheren Gefahrenpotenzialen kann sich dies nachteilig auf Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auswirken.

Knapp 90 % schätzen ein, dass das jeweilige Betreuungsmodell für die von ihnen betreuten Handwerksbetriebe geeignet ist.

Zusammenfassend ist bezogen auf die Befragung der Anbieter und Koordinatoren festzustellen, dass die Leitsätze des BMWA für die betriebsärztliche Betreuung in kleinen Handwerksunternehmen nur zum Teil erfüllt werden:

(9)

� Für die betriebsärztliche Betreuung der Kleinbetriebe müssen bessere Lösungen als das derzeitige meist praktizierte Einsatzzeitenmodell gefunden werden. Nur ein ganzheitlicher Ansatz, der die Verhütung aller Gesundheitsgefahren umfasst – von den Unfallrisiken bis hin zu den psychosozialen Belastungen – wird sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Unternehmen einen entscheidenden Fort- schritt bringen.

� Dies führt dazu, dass erforderliche Grundsatz- und Vorsorgeuntersuchungen als Einheit und nicht innerhalb bzw. außerhalb der Einsatzzeiten betrachtet und be­

treut werden.

� Über eine arbeitsteilige betriebsärztliche Betreuung mit erforderlichen gefähr­

dungsrelevanten Anteilen vor Ort durch den Betriebsarzt und durch Multiplikato­

ren realisierbare Anteile in Form von Schulungen/Trainings ist nachzudenken.

� Maßstab für den Betreuungsaufwand bei Kleinbetrieben sollte das jeweils vor­

handene Gefährdungspotenzial sein.

� Die Qualitätssicherung ist zu verstärken.

5. Bewertung der im Handwerk praktizierten Betreuungsmodelle

Die innerhalb des Projektes differenzierten Betreuungsmodelle („Einzelverträge für die betriebsärztliche (und ggf. auch die sicherheitstechnische) Betreuung“, „Rahmen­

vereinbarungen für Einzelverträge für eine betriebsärztliche (und ggf. auch eine si­

cherheitstechnische) Betreuung“, „Handwerksorganisation als Anbieter der be­

triebsärztlichen (und gegebenenfalls auch sicherheitstechnischen) Betreuung“,

„Poolverträge für betriebsärztliche (und ggf. sicherheitstechnische) Betreuung“ sowie

„Festbetragsverträge für betriebsärztliche (und ggf. sicherheitstechnische) Betreu­

ung“) wurden anhand des entwickelten „Bewertungsinstrumentarium“ diskutiert. In der Tabelle 1 sind die Bewertungen der dazu betrachteten Indikatoren

1. Sicherstellung der fachlichen Kompetenz des Anbieters

2. Sicherstellung der bedarfsgerechten personellen, räumlichen und gerätetechni­

schen Ausstattung

3. Sicherstellung einer bedarfsgerechten Betreuung 4. Sicherstellung einer handwerksgerechten Betreuung 5. Gestaltung der Geschäftsbeziehungen

6. Qualitätssicherung und kontinuierliche Verbesserung 7. Praktikabilität für den betriebsärztlichen Dienst

(10)

zusammengefasst dargestellt. Diese summarische Bewertung basiert in erster Linie auf den Ergebnissen der oben genannten Befragungen; eingeflossen sind auch das Erfahrungswissen der Projektnehmer.

Auf Basis von Poolverträgen gestaltete Betreuungsvarianten kommen bei den Handwerksbetrieben überdurchschnittlich gut an, werden auch sowohl aus Sicht der

(11)

Tab. 1 Zusammenfassende Bewertung der im Handwerk praktizierten Betreu­

ungsmodelle anhand von Bewertungsindikatoren

Einzelverträ­

ge Rahmenver­

träge HWO als

Anbieter Poolver­

träge

Fest­

betragsver­

träge Betreuungsmodelle:

Bewertungsindikatoren:

Legende: ++ : Forderungen (weitgehend) voll bzw. durchgängig erfüllt + : Forderungen überwiegend erfüllt

+/– : Forderungen teilweise erfüllt

– : Forderungen nur in geringem Maße/in Ansätzen erfüllt – – : Forderungen nur in sehr geringem Maße erfüllt Sicherstellung der fachlichen Kompetenz des Anbieters

Arbeitsmedizinische Fachkunde der

eingesetzten Ärzte realisiert ++ ++ ++ ++ ++

Spezielle Branchenkenntnisse der ein­

gesetzten Ärzte +/– +/– +/– +/– +/–

Fachkunde des medizinischen Assi­

stenzpersonals (Hilfspersonal) + + + + +

Sicherstellung der bedarfsgerechten personellen, räumlichen und gerätetechnischen Ausstattung Systematische Bedarfsermittlung auf der

Grundlage gesetzlicher und berufsge­

nossenschaftlicher Vorgaben +/– +/– +/– +/–

Verhältnis zwischen vorgehaltener ärzt­

licher Personalkapazität und vertraglich

geschuldeter Leistung + /– + /–

Einbeziehung des medizinischen Assi­

stenzpersonals (Hilfspersonal) + /– + /– +/–

Räumliche Ausstattung + + +

+ +

+ +

+ +

Ausstattung der Arzträume + + +

Ausstattung mit zeitgemäßen Informa­

tions- und Kommunikationsmitteln + + +

Vorhandensein der für arbeitsmedizini­

sche Vorsorgeuntersuchungen erforder­

lichen Geräte für den mobilen Einsatz + + +

+ +

+ +

+ +

Sicherstellung einer bedarfsgerechten Betreuung Systematische Ermittlung des Betreu­

ungsbedarfes und Planung der Betreu­

ung – – +/– +/–

Bedarfsgerechte Betreuung +/– +/– +

Ermächtigung zur Durchführung spezi­

eller arbeitsmedizinischer Vorsorgeun­

tersuchungen +/– +/– ++ +/–

Kooperation des Betriebsarztes mit den medizinischen Versorgungsstrukturen

der Umgebung + +/–

(12)

Einzelverträ­

ge Rahmenver­

träge HWO als

Anbieter Poolver­

träge

Fest­

betragsver­

träge Betreuungsmodelle:

Bewertungsindikatoren:

Legende: ++ : Forderungen (weitgehend) voll bzw. durchgängig erfüllt + : Forderungen überwiegend erfüllt

+/– : Forderungen teilweise erfüllt

– : Forderungen nur in geringem Maße/in Ansätzen erfüllt – – : Forderungen nur in sehr geringem Maße erfüllt Sicherstellung einer handwerksgerechten Betreuung

handwerksspezifische Kenntnisse der

eingesetzten Ärzte +/– /– +/–

Abstimmung zwischen betriebsärztlicher

und sicherheitstechn. Betreuung + +/– +/– + +/–

Förderung der Akzeptanz betriebs­

ärztlicher Belange im Handwerk – – +/– + +/–

Zugang zu Unternehmern und Füh­

rungskräften +/– +/– +

Aufbau und Pflege eines Vertrauensver­

hältnisses zum Handwerksbetrieb +/– /– +/–

Kommunikation mit dem HW-Betrieb + +/– +/–

Flexibles Reagieren auf akute/spezielle

Anforderungen d. HW-Betriebe + + +/–

+

+

+ +

Gestaltung der Geschäftsbeziehungen Eindeutige Regelung der Geschäftsbe­

ziehung +/– +

Preisgestaltung +/– +/– +/– +/– +/–

Angebot oder Vermittlung von Zusatzlei­

stungen, die HW-Betriebe üblicherweise

benötigen +

Qualitätssicherung und kontinuierliche Verbesserung Sicherstellung der Gesetzeskonformität

(Erfüllung der Forderungen nach ASiG

und BGV A7) +/–

Deckung des Qualifikationsbedarfes der Ärzte sowie des medizinischen Assi­

stenzpersonals +/–

Aktualität der verwendeten Daten und

Unterlagen + +

Regelmäßige Weiterentwicklung des

Betreuungsmodells +/– + +/–

Beendigung der Geschäftsbeziehung bei

„Nicht-Abnahme“ der vereinbarten Lei­

stung +/– +/–

Praktikabilität für den betriebsärztlichen Dienst Wirtschaftlichkeit der betriebsärztlichen

Betreuung von HW-Betrieben +/– +/– +/–

„Machbarkeit“ der betriebsärztlichen

Betreuung kleiner HW-Betriebe +/– +/– +/– + +/–

Erfolgsaussichten der Betreuung +/– +/– +/– +/–

(13)

Anbieter als auch aus Sicht von Betriebsärzten in der Frage der Praktikabilität über­

durchschnittlich gut bewertet, heben sich jedoch hinsichtlich der Erfolgsaussichten (Wirksamkeit) nicht wesentlich von anderen Modellen ab.

Alternative Betreuungs- bzw. Unternehmermodelle wurden bewusst nicht in die zu­

sammenfassende Bewertung der im Handwerk praktizierten Modelle gemäß Tabel­

le 1 einbezogen, da sie auch in der analytischen Phase auf Grund ihres spezifischen Charakters nicht in die schriftliche und mündliche Befragung der Anbieter/Ko­

ordinatoren, Betriebsärzte und Handwerksbetriebe integriert wurden.

6. Handlungsbedarf

Sowohl die Wirkungen (Effekte) der derzeit praktizierten betriebsärztlichen Betreuung von Handwerksbetrieben als auch deren Effizienz sind relativ gering. Ob ein Be­

triebsarzt die in § 3 ASiG genannten Aufgaben in einem kleinen (kleineren) Hand­

werksbetrieb mit i. d. R. geringen Einsatzzeiten überhaupt erfüllen kann, steht in Fra­

ge und ist eher anzuzweifeln – denn auch die Betriebsärzte, die größere Betriebe betreuen, können nicht jeden Meisterbereich regelmäßig entsprechend den Forde­

rungen nach ASiG und BGV A7 betreuen. Dass ein Betriebsarzt dabei auch noch die Forderungen der Handwerksunternehmer erfüllt, erscheint fast unmöglich. Aufwand ohne einen entsprechenden (erkennbaren) Nutzen ist sowohl für die Wettbewerbsfä­

higkeit der Handwerksbetriebe als auch gesamtwirtschaftlich (z. B. Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und damit auch Beschäftigungsmöglichkeit älterer Mitarbeiter) nicht akzeptabel. Arbeitsschutz – im Sinne eines zweckmäßigen, wirk­

samen Schutzes bzw. einer Förderung der Gesundheit – ist für das Handwerk jedoch weiterhin von großer Bedeutung, so wird beispielsweise das Handwerk zukünftig verstärkt darauf angewiesen sein, auch ältere Mitarbeiter beschäftigen zu können.

Berücksichtigt man darüber hinaus, dass die betriebsärztliche Betreuung von Hand­

werksbetrieben weder für die Dienstleister noch für die durchführenden Betriebsärzte attraktiv und lukrativ ist, so wird ein dringender Handlungsbedarf – und zwar bei allen Beteiligten – sichtbar.

Auf Seiten des Gesetzgebers bzw. der Berufsgenossenschaften können Hand­

lungsmöglichkeiten z. B. sein:

� Für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Kleinbetrieben sollten ganzheitliche und vor allem realistische Intentionen formuliert werden.

� Auf der Basis realistischer Intentionen für die betriebsärztliche Betreuung von Kleinbetrieben sollten Ziele formuliert werden. Den Weg der Zielerreichung könnte den Betrieben, den Handwerksorganisationen sowie den Dienstleistern überlassen werden. Dieser Ansatz entspräche auch dem Geist der Europäischen

(14)

Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie sowie dem „nationalen Leitfaden für Arbeits­

schutzmanagementsysteme (siehe Bundesarbeitsblatt, 1/2003).

� Sowohl die staatlichen Aufsichtsbehörden als auch die selbstverwalteten Berufs­

genossenschaften sollten die Information und Sensibilisierung der Handwerks­

unternehmer, vor allem aber auch der Handwerksorganisationen noch intensiver betreiben. Dabei müssen nutzenorientierte Pro-Argumente im Vordergrund ste­

hen und nicht das Aufzeigen bzw. das Androhen von Negativkonsequenzen.

� Eine Nutzenorientierung setzt voraus, dass die starren, auf Einsatzzeiten orien­

tierten Regelungen durch bedarfsorientierte Regelungen ersetzt werden. Auch das dürfte mehr dem Arbeitsschutzverständnis der Europäischen Union entspre­

chen als die derzeitigen Regelbetreuungen nach BGV A7.

� Überlegungen in Richtung einer konsequenteren Nutzenorientierung sollten auch eine Zusammenführung der betriebsärztlichen und der sicherheitstechnischen Betreuung zu einer umfassenden, bedarfsorientierten Sicherheit- und Ge­

sundheitsschutz-Betreuung beinhalten – zumindest für Klein- und Kleinstbe­

triebe, das allerdings ist der größte Teil aller Handwerksbetriebe.

� Des Weiteren sollten die Berufsgenossenschaften ihre Beitragsmodelle in Rich­

tung „Belohnungssysteme“ für Positivbeispiele entwickeln. Stärker als bisher sollten die Kostenverursacher in die Pflicht genommen werden. Das Verursacher­

prinzip darf sich dabei allerdings nicht allein am Unfallgeschehen orientieren, sondern muss mehr den individuellen Stand des praktizierten Arbeitsschut­

zes im einzelnen Betrieb zur Grundlage haben.

� Konsequenz all dieser Überlegungen ist, dass den „Beurteilungen der Arbeits­

bedingungen“ ein hoher Stellenwert in den Aktivitäten der Beratungsstellen eingeräumt werden muss und sich hier ggf. auch die aufsichtshabenden Stellen beteiligen.

� Im Sinne einer effektiven Betreuung in Kleinstbetrieben durch den Betriebsarzt sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine standardisierte Gefährdungsbeur­

teilung durchführen, diese dokumentieren und dem Betriebsarzt übergeben.

� Auf Grund der Ergebnisse dieser Beurteilung ist der Betriebsarzt in der Lage, vor­

ausschauend seine geringe Einsatzzeit vor Ort in den kleinen Unternehmen zu planen. Daher wird eine Änderung des ArbSchG im §§ 5 und 6 hin zur generellen Dokumentationspflicht empfohlen.

� Eine Änderung des § 10 des ASiG ist ebenfalls zu empfehlen, da auf Grund der geringeren Einsatzzeiten des Betriebsarztes und der großen Anzahl von kleinen zu betreuenden Betrieben praktisch keine gemeinsamen Betriebsbegehungen von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit möglich sind.

(15)

Die Handwerksorganisationen haben generell, aber insbesondere über ihre Be­

triebsberatungsstellen einen unmittelbaren Zugang zu den Handwerksbetrieben und damit – wenn auch nur in begrenztem Umfang – Einflussmöglichkeiten auf Hand­

lungs- und Denkweisen in den Unternehmen. Eine aus dem Projekt geschöpfte, in diesem Maße nicht erwartete Erfahrung ist, dass auch bei den Handwerksorganisa­

tionen eine zum Teil generell bestehende Negativeinstellung zu Sicherheit und Ge­

sundheitsschutz vorherrscht. Dies ist zwar in den Ergebnissen der durchgeführten Befragungen nicht erkennbar, äußerte sich jedoch in den zum Teil massiven Nega­

tivrückmeldungen auf Befragungsanfragen bzw. Widerständen gegen eine Befra­

gung. Andererseits treten Stellen innerhalb der Handwerksorganisationen – und hier insbesondere die Kreishandwerkerschaften – als Anbieter betriebsärztlicher und auch sicherheitstechnischer Betreuungsleistungen auf.

So lässt sich auch auf Seiten der Handwerksorganisation ein Handlungsbedarf feststellen; er umfasst im Wesentlichen:

� Die Handwerksorganisationen und insbesondere die Stellen, die selbst als An­

bieter betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuungsleistungen auftre­

ten, sollten sich gegenüber ihren Mitgliedsbetrieben zu einer positiven Grund­

einstellung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bekennen und das auch in ihrer Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere aber bei ihren Beratungsleistungen zum Ausdruck bringen.

� Die Handwerksorganisationen sind aufgefordert die Information und Sensibili­

sierung der Handwerker hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zu ver­

bessern und den Nutzen praktizierten Arbeitsschutzes aufzuzeigen.

� Die Handwerksorganisationen sollten der Qualität, Effektivität und Effizienz der betriebsärztlichen Betreuung einen höheren Stellenwert einräumen, z. B.

durch Nachfragen nach qualitätssichernden Aspekten. Dies gilt insbesondere für die als Anbieter betriebsärztlicher Betreuungsleistungen auftretenden Stellen aber auch dann, wenn betriebsärztliche Betreuungsleistungen über eine Handwerksor­

ganisation vermittelt oder koordiniert werden, wie z. B. beim Abschließen von Rahmenverträgen sowie bei der Aussprache von Empfehlungen.

� Wie bei den Betreuungsmodellen der meisten in die Untersuchung einbezogenen Anbietern wurde auch bei denen der Handwerksorganisationen ein Fehlen von Durchführungssystematiken sowie Verfahren zur Sicherstellung der Quali­

tät, der Effektivität und der Effizienz festgestellt. Auch die betriebsärztliche Be­

treuungsleistungen anbietenden Handwerksorganisationen sollten ihre Betreu­

ungsmodelle entsprechend den aufgestellten Forderungen überarbeiten,

sie sollten ihre Nähe zu ihren Mitgliedsbetrieben insbesondere mit der Zielset­

zung einer intensiveren Kundenorientierung besser nutzen und

(16)

bei Nicht-Abnahme der vereinbarten Leistungen die Geschäftsbezie­

hungen beenden, um damit bei den Betrieben akuten Handlungsdruck zu er- zeugen.

Auf Seiten der Dienstleister (Anbieter betriebsärztlicher Betreuungsleistungen) bleibt als wesentlicher Handlungsbedarf festzuhalten:

� Die Anbieter sollten ihre Betreuungsmodelle generell entsprechend den aufge­

stellten Forderungen überprüfen und ggf. überarbeiten.

� Sie sollten ihre Betreuungsmodelle handwerksgerecht weiterentwickeln (entspre­

chend den Erkenntnissen dieses Forschungsberichtes).

� Sie sollten die Handwerker besser informieren und sensibilisieren sowie insbe­

sondere Klein- und Kleinstbetrieben aufzeigen, dass Sicherheit und Gesundheits­

schutz nicht generell mit Investitionen bzw. erhöhten Kosten einhergehen.

� Zur Erhöhung einerseits der Qualität, der Effektivität und der Effizienz und damit andererseits auch der Akzeptanz bei den betreuten Betrieben sollten die Anbieter eine stärkere Branchenorientierung in ihren Vorgehensweisen sicherstellen.

Dazu erforderlich ist ein verstärkter Einsatz von Durchführungssystematiken.

� Um Missverständnissen vorzubeugen und zur Beurteilung der Vollständigkeit der betriebsärztlichen Betreuungsleistung müssen die Anbieter eindeutige Regelun­

gen der Geschäftsbeziehungen schaffen und zum Vertragsbestandteil machen.

� Bei Nicht-Abnahme der vereinbarten Leistungen ist die Geschäftsbeziehun­

gen zu beenden, damit bei den Betrieben akuter Handlungsdruck entsteht.

Auch auf Seiten der Handwerksbetriebe besteht Handlungsbedarf. An erster Stelle ist anzuführen, dass ein großer Teil der Handwerksbetriebe zunächst einmal der ge­

setzlichen Verpflichtung zur erstmaligen Einrichtung einer betriebsärztlichen Betreuung nachkommen muss. Dass das in immer noch erheblichen Umfang not­

wendig ist, äußerste sich in den erheblichen Schwierigkeiten, für eine Befragung zur betriebsärztlichen Betreuung überhaupt geeignete und auch bereite Handwerksbe­

triebe zu identifizieren. Die Handwerksbetriebe sollten weiterhin

� der Qualität, Effektivität und Effizienz der betriebsärztlichen Betreuung ei­

nen höheren Stellenwert beimessen (z. B. durch Nachfragen nach qualitätssi­

chernden Aspekten) und nicht nur den billigsten Anbieter beauftragen sowie

� die Dienstleister zu eindeutigen, überprüfbaren Regelungen der Geschäfts­

beziehungen drängen.

Die betriebsärztliche Betreuung ist eine Dienstleistung mit einem hohen Wissensan­

teil, bei der die Leistungserbringung für den Kunden in aller Regel wenig nachvoll­

ziehbar ist. Zur Förderung der Akzeptanz muss der Wert der betriebsärztlichen Be-

(17)

treuung dargestellt und den Handwerksbetrieben vermittelt werden. Das heißt, die betriebsärztliche Betreuung sollte mehr nach den Regeln des professionellen Dienstleistungsdesigns gestaltet werden, so dass sie von den Handwerksbetrieben als eine nutzenbringende Leistung wahrgenommen werden kann, von der positive Einflüsse auf alle Unternehmensbereiche ausgehen. Dies sind sicherlich Aufgaben aller Beteiligten (Berufsgenossenschaften, staatliche Aufsichtsämter, Handwerksor­

ganisationen sowie Anbieter betriebsärztlicher Betreuungsdienste).

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Interessenkonflikte: Das Landesamt für Schule und Bildung ist Auftraggeber der Zentrum für Arbeit und Gesundheit Sachsen GmbH.

Während sich mit dieser Neureglung für große Unternehmen grundsätzlich nichts geändert hat, schafft die Neuregelung ins- besondere für kleine Betriebe – und somit auch

Von Verbrauchern, die Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch erhalten und in einer besonderen Wohnform nach § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer

Weiterbildung Betreuungsleistungen: Kompetenzen stärken für soziale Leistungen in der Landwirtschaft... Weiterbildung Betreuungsleistungen: Kompetenzen stärken für soziale

Zwar gibt es auch in Österreich inzwischen den Facharzt für Arbeits- und Betriebsmedizin in der Ärzteausbildungsverordnung, aber nach wie vor reicht für die betriebsärztliche

3.3 Psychosoziale Aspekte betriebsärztlicher Tätigkeit 21 3.3.1 Ausmaß der Beschäftigung mit psychosozialen Aspekten 21 3.3.2 Psychosoziale Themen bei der

Dafür wird pauschal gegen den überbetrieblichen Dienst Stellung bezogen, obwohl doch je- dem Insider klar ist, daß für die ar- beitsmedizinisch-betriebsärztliche Betreuung von

Dieser Beitrag wurde— mit voller Ab- sicht — zu einem Zeitpunkt geschrie- ben, als das Verfahren gegen Triazo- lam noch nicht entschieden war*). Das Gericht berät und die Atmo-