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Archiv "Berufsgenossenschaften: Durch Fremdlasten erhöhen sich die Beiträge" (15.05.1998)

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ie von der Berufsgenos- senschaft für Gesund- heitsdienst und Wohl- fahrtspflege (BGW) erhobe- nen Beiträge müssen nach den gesetzlichen Bestimmun- gen für drei Umlagen ver- wandt werden: Eigenumla- ge (§ 152 SGB VII), Umla- ge Ausgleichslast (§§ 176 ff.

SGB VII) und Umlage Konkursausfallgeld (§§ 186 b, 186 c Arbeitsförderungsge- setz, AFG). Die Umlagen Ausgleichslast und Konkurs- ausfallgeld dienen der Finan- zierung von Ausgaben, die die BGW nicht verursacht. In beiden Fällen gleicht ihr Mit- wirken dem einer Inkasso- stelle. Den Finanzbedarf für ihre ureigenen Aufgaben deckt die BGW über die Ei- genumlage. Dazu zählen al- lerdings auch gesetzlich auf- erlegte Fremdlasten, die die Berufsgenossenschaft tragen muß.

Eigenumlage

Die Ausgaben der BGW haben sich im Jahr 1997 fol- gendermaßen verteilt: Für die Eigenumlage der BGW mußten die ihr zugehörigen Unternehmer 697 Millionen DM aufbringen. Von diesem Betrag wurden 95 Millionen DM für Versicherungsfälle ausgegeben, die sich vor 1991 in der früheren DDR ereig- neten, jedoch von den Unter- nehmern der BGW gemäß dem Einigungsvertrag mitge- tragen werden müssen. Nach der Wiedervereinigung wur- den die Renten für Versiche- rungsfälle aus der früheren DDR auf die Unfallversiche- rungsträger in den alten Bun- desländern verteilt. Dabei

spielte es keine Rolle, in wel- chen Wirtschaftszweigen sich die Arbeitsunfälle und Be- rufskrankheiten ereigneten.

Hinzu kam ein Betrag von 961 000 DM für Fremdrenten (Fremdrentengesetz (§§ 5 ff.).

Hierbei handelt es sich um Renten an Aussiedler, denen die deutsche Staatsangehörig- keit zuerkannt wird. Unfälle und Berufskrankheiten, die diese Personen in ihren frühe- ren Heimatstaaten erlitten, sind so zu entschädigen, als ob sie sich in der Bundesrepublik Deutschland ereignet hätten.

Ohne die Renten für Versi- cherungsfälle aus der frühe- ren DDR und die Fremdren- ten hätte sich die Eigenumla- ge auf 601 Millionen DM re- duziert.

Umlage

Ausgleichslast Hinter der Umlage Aus- gleichslast verbirgt sich ein Sy- stem, das strukturschwache gewerbliche Berufsgenossen- schaften stützt. Ihr Finanzie- rungsbedarf wird teilweise auf andere gewerbliche Berufs- genossenschaften umverteilt.

In 1997 betrug die zwischen den gewerblichen Berufsge- nossenschaften zu verteilende Ausgleichslast 883 Millionen DM. Davon mußten die Un- ternehmer der BGW 14 Mil- lionen DM übernehmen.

Die zur BGW gehörenden Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, die ge- meinnützigen privaten Kran- kenhäuser und andere ver- gleichbare private gemein- nützige Anstalten brauchen sich an dem Lastenausgleich nicht zu beteiligen (§ 180 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB VII).

Umlage

Konkursausfallgeld Das Konkursausfallgeld dient dem Ausgleich des Net- tolohnanspruchs der Arbeit- nehmer für die letzten drei Monate vor Eröffnung eines Konkursverfahrens oder der Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Konkursver- fahrens mangels Masse. Trä-

ger der Versicherung ist die Bundesanstalt für Arbeit. So- weit die Kosten auf die ge- werbliche Wirtschaft entfal- len, teilt die Bundesanstalt für Arbeit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsge- nossenschaften mit, wie hoch die Gesamtsumme der ge- zahlten Konkursausfallgelder im abgelaufenen Jahr war.

Der Hauptverband legt diese Summe auf die gewerblichen Berufsgenossenschaften um.

Im Jahr 1997 mußten die Unternehmer der BGW 179 Millionen DM an Konkurs- ausfallgeldern bezahlen. In 1989 waren es noch gut 17 Millionen DM. Dies ent- spricht einer Steigerung um fast 1 000 Prozent in neun Jahren. Dafür gibt es zwei Gründe: Infolge der ungün- stigen Wirtschaftslage ist die Zahl der Vergleiche und Konkurse gestiegen. Zudem wird das Konkursausfallgeld zunehmend als Finanzie- rungsinstrument genutzt. In diesem Fall gewährt ein Kre- ditinstitut den Arbeitneh- mern Darlehen in Höhe des Nettoarbeitsentgeltes. Zur Absicherung läßt es sich die Ansprüche der Arbeitneh- mer auf Arbeitsentgelt abtre- ten. Wird ein Konkursverfah- ren eröffnet, übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit die

Forderungen des Kreditinsti- tuts. Dies ist nach der Recht- sprechung zwar legal, war je- doch bei der Einführung 1974 nicht vorherzusehen.

Helmut Ertel, Berufsgenos- senschaft für Gesundheits- dienst und Wohlfahrtspflege, Hamburg

Dieter Jürgens, Geschäfts- führer der Bayerischen Lan- desärztekammer, München

A-1251 Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 20, 15. Mai 1998 (55)

V A R I A WIRTSCHAFT

Berufsgenossenschaften

Durch Fremdlasten erhöhen sich die Beiträge

Viele Ärzte klagen über zu hohe Abgaben an die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Doch mit einem Drittel der erhobenen Beiträge finanziert die BGW versiche- rungsfremde Leistungen. Im Jahr 1997 beliefen sich diese Fremdlasten auf rund 290 Millionen DM.

Tabelle

Ausgaben der BGW Eigen Fremd Gesamt in 1997 in Mio. in Mio. in Mio.

DM DM DM

1 BGW-Umlage

Eigenumlage 601,154 601,154

(ohne Fremdlasten)

DDR-Altlasten 95,305 95,305

Fremdrenten 0,961 0,961

2 Umlage Ausgleichslast 14,323 14,323

3 Umlage 179,102 179,102

Konkursausfallgeld

Summen 601,154 289,691 890,845

Anteile in Prozent 67,48 32,52 100,00

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