Die Kosten
des Sozialapparats
Von jeder D-Mark erforderte die Verwaltung
(,975)
Arbeitsförderung
O einschl.Berufsberatung, Arbeitsvermittlung u.ä.
• in Pfennig 12,6
"7
Sozialhilfe
11
0
Unfallversicherung 0 Ausbildungsförderung Vi0 Wohngeld
O Lastenausgleich o Wiedergutmachung
* Krankenversicherung
(
0
1 °Kriegsopferversorgung BeamtenpensionenI *
Rentenversicherungen I•
2,2 9,9 9,3 9,1 7,o 5,8 5,7 5,3 5,3 5,1 2,7
12429
A •
JugendhilfeI0
Kindergeld
Die Verwaltung des Systems der sozialen Sicherung, das mittler- weile immerhin mehr als ein Drit- tel des Bruttosozialproduktes verschlingt, beansprucht einen immer größeren Verwaltungsko- stenanteil. Die Verwaltungsko- sten in den einzelnen Zweigen der sozialen Sicherung schwan- ken von 2,1 Prozent (beim Kin- dergeld) bis zu 12,6 Prozent in der Arbeitsförderung (Arbeitslo- senversicherung einschließlich Berufsberatung und Arbeitsver- mittlung). Der mittlere Verwal- tungskostenanteil liegt gegen- wärtig zwischen fünf und sieben Prozent DÄ/Globus Die Information:
Bericht und Meinung
NACHRICHTEN
Probleme bei der Gründung und Si- cherung selbständiger, freiberufli- cher Existenzen, auf das Verhältnis der freiberuflich Tätigen zu ihren Verbänden sowie auf die Organisa- tions- und Interessenstruktur der Verbände der Freien Berufe und die Kooperationsformen zwischen den Verbänden.
Hierbei sollen die Einstellung der einzelnen Mitglieder der Freien Be- rufe zu ihren Standesorganisationen qualitativ analysiert sowie die Ziel- setzungen der Verbände mit den Zielvorstellungen der einzelnen An- gehörigen der Freien Berufe vergli- chen werden.
Ein Teil dieser Arbeiten beschränkt sich zunächst auf das Land Bayern, jedoch will man die Arbeiten später auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland ausdehnen.
Zur Vorbereitung dieser Arbeiten war Ende 1975 bei mehr als 3000 Angehörigen der Freien Berufe durch das Institut für Freie Berufe eine Fragebogenaktion durchge- führt worden. BFB/gb
Freie Berufe
wenden sich gegen Arbeitsmarktabgabe
Gegen die Absicht Bundesarbeits- minister Dr. Herbert Ehrenbergs, eine Arbeitsmarktabgabe für Selb- ständige und Freiberufler einzufüh- ren, hat sich der neugewählte Präsi- dent des Bundesverbandes der Freien Berufe, Dr. med. Rolf Schlö- gell (Köln) gewandt. Selbständige seien gegen das Risiko des Exi- stenzverlustes in keiner Weise ge- schützt.
Um so grotesker, sagte Schlögell, sei es, wenn der Bundesarbeitsmini- ster von ihnen einen Beitrag zur Ar- beitslosenversicherung verlangen wolle, der ihrer Natur nach nur den Arbeitnehmern, nicht aber den Selb- ständigen und Freiberuflern zugute kommen könne. DÄ
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst erhöht Beiträge
Für die Mehrzahl der in der Berufs- genossenschaft für Gesundheits- dienst und Wohlfahrtspflege, Ham- burg, im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Be- rufsgruppen (Abteilungen) werden in diesem Jahr die Beiträge um min- destens 20 Prozent angehoben werden.
Wie die Berufsgenossenschaft in ei- nem Rundschreiben an ihre Mitglie- der mitteilte, sei diese „kräftige Bei-
tragsanhebung unumgänglich", weil das von den Mitgliedern aufzu- bringende Umlagesoll, von dem die Ausgaben gedeckt werden müssen (ohne Fremdlasten), gegenüber dem Vorjahr von 100 Millionen auf 120 Millionen DM gestiegen sei. Allein die Entschädigungsleistungen seien im vergangenen Jahr um rund 20 Millionen auf 108 Millionen DM ge- wachsen.
Außerdem nahm die Zahl der gemel- deten Unfälle und Berufskrankhei- ten um 8,5 Prozent zu. Die Zahl der erstmals entschädigten Unfälle stieg ebenfalls an. Außerdem wirken sich vor allem die um sieben Prozent ge- stiegenen Rentenleistungen (19.
Rentenanpassungsgesetz), die er- höhten stationären Heilbehand- lungskosten sowie die Anhebung der Höchst-Jahresarbeitsverdienst- grenze von bisher 48 000 DM auf 60 000 DM ausgabensteigernd
aus. DÄ
10,5 Millionen Privatversicherte
Bei den 39 privaten Krankenversi- cherungsunternehmen sind gegen- wärtig mehr als 10,5 Millionen privat krankenversichert (Anfang 1976:
10,4 Millionen). Trotz der jährlich er- höhten Versicherungspflichtgrenze für Angestellte hat sich der überwie- gende Teil der Privatversicherten von der Versicherungspflicht befrei- en lassen, und zwar zu 79 Prozent.
Auch sind der Vollversicherung — der Hauptversicherungsart der Pri- vatassekuranz — rund 330 000 Tarif- versicherte beigetreten, die vorher gesetzlich versichert waren. Diesem Zuwachs steht ein Abgang von rund 130 000 in die Pflichtkrankenversi- cherung gegenüber.
Neben den rund 3,4 Millionen Voll- versicherten sind bei der privaten Krankenversicherung mehr als 6,2 Millionen Personen zusatzversi- chert. Meist handelt es sich dabei um Mitglieder der RVO- einschließ- lich der Ersatzkassen, die einen Zu- satztarif für bessere Unterbringung und privatärztliche Behandlung im Krankenhaus abgeschlossen ha- ben. DÄ
1702 Heft 26 vom 30. Juni 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT