Aus Bund und Ländern
Bundesrat: Nein zu Krebsregistergesetz
BONN. Der Bundesrat hat Anfang November den Entwurf der Bundesregierung für ein Krebsregistergesetz abgelehnt. Diese Entschei- dung ist grundsätzlich schon deshalb erfolgt, weil aus Sicht der Länder gar keine Gesetz- gebungskompetenz für den Bund besteht.
Die Bundesregierung lei- tet diese aus Artikel 74 Grundgesetz ab. Danach kann der Bund gegebenen- falls gesetzgeberisch tätig werden, wenn es um "Maß- nahmen gegen gemeingefähr- liche und übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren" geht (vgl. auch Heft 1011993). Nach Auffas- sung des Bundesrates ist Krebs keine Krankheit im Sinne des Artikel 74. Außer- dem könnten nur "Maßnah- men" gegen bestimmte Krankheiten geregelt werden.
Die Registrierung von Krebs- erkrankungen sei aber keine
"Maßnahme".
Gegen den Gesetzentwurf bestehen jedoch auch Beden- ken aus epidemiologischer, ethischer und datenschutz- rechtlicher Sicht. Die "nur in eingeschränktem Umfang vorgesehene Unterrichtung des Patienten" sei in hohem Maß geeignet, das Arzt-Pa- tienten-Verhältnis erheblich zu belasten. Außerdem werde durch das vorgesehene Ver- fahren die ärztliche Schwei- gepflicht durchbrachen. Zu- dem seien in großem Umfang Meldungen auch ohne vorhe- rige Unterrichtung des Pa- tienten zugelassen. Vorgese- hen ist im Entwurf, daß der Patient unterrichtet werden muß. Dies kann aber auch nach einer Meldung gesche- hen und unterbleiben, falls zu erwarten ist, daß dem Kran- ken dadurch gesundheitliche Nachteile entstehen.
Weiterhin hält es der Bun- desrat für nicht vertretbar, bundesweit ein Meldeverfah- ren einzuführen, dessen Funktionsfähigkeit nicht er-
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NACHRICHTEN
probt ist. Fraglich sei außer- dem, ob eine flächendecken- de Registrierung erforderlich ist: "Nach fachwissenschaftli- cher Meinung ist für die epi- demiologische Auswertung von Krebserkrankungen und die Krebsursachenforschung die Erfassung von 15 bis 30 Prozent der Bevölkerung aus- reichend." th
Telefonischer
AIDS-Konsiliardienst
DÜSSELDORF. Ärzte und Ärztinnen, die Fragen zur Diagnostik oder Therapie ihrer HIV-infizierten oder
AIDS-Patienten haben, kön-
nen kostenlos und anonym ei- ne Beratung beim telefoni- schen AIDS-Konsiliardienst für Ärzte einholen. Der Dienst arbeitet in vier deut- schen Städten seit 18 Mona- ten. Er wird vom Kuratorium AIDS der Paul-Ehrlich-Ge- sellschaft getragen.
Eine Auswertung der Ar- beit hat nach Auskunft des Kuratoriums gezeigt, daß ein Bedarf für diese Einrichtung besteht, insbesondere um dem Ziel einer Dezentralisie- rung der Versorgung von HIV-Infizierten und AIDS- Patienten näher zu kommen.
Unter folgenden Telefon- nummern geben Kollegen Antworten auf Fragen:
Universitätsklinikum Steg- litz, Tel 030 I 7 98-1, Prof.
Riecken (-41 21), 12200 Ber- lin, Sprechzeiten: 9.00 - 17.00 Uhr.
Universitätsklinik Frank- furtiMain, Tel 060 I 63 01-66 08, Frau Prof. Helm ( -76 80 und -76 84 ), 60596 Frankfurt, Sprechzeiten: 9.00- 12.00 und 15.00 - 17.00 Uhr.
Bernhard-Nocht-Institut, Tel 040 I 3 17 47 19, Prof.
Dietrich, 20359 Hamburg, Sprechzeiten: Mo.- Do. 9.00- 17.00 Uhr, Fr. 9.00 - 14.00 Uhr.
Universitätsklinikum München, Tel 089 I 51 60-35 73, Prof. Goebel, 80336 Mün- chen, Sprechzeiten: 9.00 -
17.00 Uhr. EB
Ausland
EG: Ärzte haben Anspruch auf tägliche Ruhezeit
STRASSBURG. Auch Ärzte in Weiterbildung sollen Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von elf Stunden ha- ben. Dafür votierte das Euro- päische Parlament Ende Ok- tober in einer Beschlußfas- sung. In einem gemeinsamen Standpunkt hatte der Rat der Arbeits- und Sozialminister der EG bislang dafür plä- diert, daß Ärzte in Weiterbil- dung unter bestimmten Be- dingungen von der Ruhezeit- regelung ausgenommen wer- den sollen (vgl. Heft 3711993).
Das Europäische Parlament
äPräsidium
© Erich Schmidt Verlag
Politische Fraktionen (länderübergreifend)
*ab 1994
I ZAHLENBILDER lffi-
714050
Mit der vierten Direktwahl im Sommer 1994 entscheiden die EG-Bürger über ein vergrößertes Europa-Parlamenl. Das vereinigle Deutschland ist dann mit 99 Abgeordneten vertreten; bislang waren es 81 Abgeordnete.
D Ar3112 (20) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 47, 26. November 1993Die endgültige Verab- schiedung der Richtlinie durch den Minsterrat soll noch in diesem Jahr erfolgen.
In der Beschlußfassung wur- de besonders darauf hinge- wiesen, daß "die vorliegende Richtlinie nicht als politische oder gesetzliche Grundlage für einen Abbau des allge- meinen Schutzes dienen kann, den die Arbeitnehmer zum Zeitpunkt ihrer Annah- me in den Mitgliedstaaten ge-
nießen". Sp
Diphtherie in Rußland
ST. PETERSBURG. Der Diphtherie-Ausbruch in der russischen Föderation hat epidemische Ausmaße ange- nommen. Das erfuhr das In- stitut für Umwelthygiene und Umweltmedizin des Hygiene- Instituts des Ruhrgebiets, Gelsenkirchen, über die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Demnach hat sich die Diphtherie auch in ande- re GUS-Länder, so etwa in die Ukraine, verbreitet. Die höchste Rate an Erkrankun- gen wird jedoch aus St. Pe- tersburg, Kaliningrad (Kö- nigsberg), Orlov und Moskau gemeldet, wo unter anderem Ausbrüche beim Personal von Krankenhäusern, der Eisen- bahn sowie des Flughafens gemeldet wurden. Die Welt- gesundheitsorganisation schließt auch eine Verschlep- pung nach Litauen, Norwe- gen und Polen nicht aus. Da- her empfiehlt die WHO allen Reisenden in die GUS-Staa- ten eine entsprechende Imp- fung gegen Diphtherie. In Deutschland sind in der Re- gel Kinder mit einem ausrei- chenden Impfschutz verse- hen, nicht aber die Erwachse- nen.
~Weitere Auskünfte: Hy- giene-Institut des Ruhrge- biets, Institut für Umwelthy- giene und Umweltmedizin an der Ruhr-Universität Bo- chum, Prof. Dr. med. Martin Exner, Postfach 10 12 45, W-45812 Gelsenkirchen, Tel:
02 09115 86-1 60, Fax: 02 091
15 86-3 01.