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Archiv "468 Tote durch Diphtherie-Epidemie in Rußland" (15.04.1994)

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Psychotherapie:

Bundesrat gegen Zuzahlung

BONN. Der Bundesrat hat die Einführung einer 25prozentigen Selbstbeteili- gung der Patienten an den Kosten psychotherapeu- tischer Behandlungen ab 1.

Januar 1996 im Zuge des neu- en Psychotherapeutengeset- zes abgelehnt. Die Länder- kammer rief dazu den Ver- mittlungsausschuß an. Auf Antrag des Landes Mecklen- burg-Vorpommern soll die vorgesehene Zuzahlung von 25 auf 10 Prozent vermindert werden. Der Bundesrat kriti- siert, daß dieses Gesetzesele- ment die psychisch Kranken diskriminiere. Darüber hin- aus monieren die Länder auch die auf Dauer angelegte Honorarbudgetierung für die- sen Sektor. Gleichzeitig ver- langte der Bundesrat gleiche Rahmenbedingungen für Ärzte mit der Zusatzqualifi- kation "Psychotherapie" und psychologische Psychothe-

rapeuten. EB

Werbung für Babynahrung

stark eingeschränkt

BONN. Das "Gesetz über die Werbung für Säuglingsan- fangsnahrung und Folgenah- rung (Säuglingsnahrungswer- begesetz)" verbietet Werbung für Säuglingsfertignahrung, die darauf gerichtet ist, vom Stillen abzuhalten. Dies teilte das Bundesministerium für Gesundheit mit. Werbung für Säuglingsanfangsnahrung (bis zu vier bis sechs Monate)

~ sei nur erlaubt in wis- senschaftlichen Veröffentli- chungen oder Publikationen zur Säuglingspflege;

~ dürfe nicht den Ein- druck erwecken, daß Fla- schennahrung der Mutter- milch gleichwertig oder über- legen sei;

~ dürfe keine Kinderbil- der verwenden.

Das Verteilen von Baby- nahrungs-Proben zu Werbe- zwecken sei ebenfalls verbo- ten. Künftig müsse die Wer-

...

NACHRICHTEN bung für Säuglingsantangs-

nahrung den deutlich sichtba- ren Hinweis enthalten, daß Muttermilch dem Mutter- milchersatzprodukt überle- gen sei. Außerdem müsse deutlich gemacht werden, daß das Erzeugnis nur auf den Rat unabhängiger Fach- leute hin verwendet werden

soll. EB

Bischofskonferenz lehnt Entwürfe zum Abtreibungsrecht ab

BONN. Die Deutsche Bischofskonferenz hat den Entwurf der Bonner Koaliti- on zur Neuregelung des Ab- treibungsrechts ebenso wie Konzepte von SPD, Bünd- nis 90/Grüne und PDS abge- lehnt. Die Union und die FDP bemühten sich zwar dar- um, die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsge- richts zu berücksichtigen. Al- lerdings weise auch der Koali- tionsentwurf "gravierende Mängel" auf, kritisierte die Bischofskonferenz in einer in Bonn veröffentlichten Erklä- rung. Die katholischen Bi- schöfe könnten sich niemals mit gesetzlichen Regelungen abfinden, die das Recht eines jeden Menschen auf Leben relativieren oder einschrän-

ken. afp

"Kinder brauchen Luft zum Leben"

FRANKFURT. Der Ver- ein "Kinder brauchen Luft zum Leben e. V." will auch künftig atemwegserkrankten Kindern sozial schwacher Fa- milien aus den neuen Bun- desländern eine vierwöchige Reha-Maßnahme in einem Reinluftgebiet ermöglichen.

Ärzte, die bei Kindern aus dieser Gruppe eine Heilbe- handlung oder einen Kurauf- enthalt im Herbst oder im kommenden Jahr für wün- schenswert halten, werden gebeten, sich mit dem Verein in Verbindung zu setzen.

~ Kontaktadresse: Dr.

med. Wolfgang Lässig, Chef- arzt der Kinderklinik, Rönt- genstr. 12, 06120 Halle. WZ

SpendenbiHen

Ab dem 30. April beginnen die Haus- und Straßen- sammlungen für die Elly-Heuss-Knapp-Stiftung - Deut- sches Müttergenesungswerk. Das Müttergenesungswerk bietet in ditsem Jahr 40 000 Kurplätze für Mütter an, 37 000 Kinder werden an Mutter-Kind-Kuren teilneh- men. Informationen: Elly-Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk, Postfach 12 60, 90544 Stein, Tel 09 11/6 88 70 17, Fax 67 66 85. Bankverbin- dung: Postgiroamt Nürnberg, Konto 8000-859, BLZ 760100 85.

Eine Privatinitiative· unterstützt eine Ambulanz in Zagreb, die bosnische Flüchtlinge aufnimmt, mit medizi- nischer Ausrüstung. Informationen: Dr. C. Weber, St.- Josefstraße 14, 56068 Koblenz. Bankverbindung: Volks- bank Koblenz, Konto 12 6002 3000, BLZ 570 603 54, Kennwort: Bosnien-Unterstützung. ·

Das Dorfentwicklungsprojekt Dipshika Bangladesh arbeitet in der präventiven Gesundheitsversorgung. Für die Ausbildung der Mitarbeiter, die medizinische Basis- versorgung und eine Verbesserung der hygienischen Verhältnisse bittet die deutsche Partnerorganisation Shanti um finanzielle Unterstützung. Ansprechpartner:

Dr. G. Oberle, Dorotheenstraße 184, 22299 Hamburg.

Bankverbindung: Landesgirokasse Stuttgart, Konto

772 868 4, BLZ 600 501 01. . EB

Die Redaktion des Deutschen Ärzteblattes kann keine Verantwortung für die Angaben übernehmen, da sie auf lnformationen der genannten Organisationen beruhen

Ausland

Brüssel lehnt Impfaktionen gegen Schweinepest ab

BR ÜSSEL. Die Kommis- sion der EU hat einen Antrag des Landes Niedersachsen abgelehnt, in seinen von der Schweinepest betroffenen Landkreisen eine Impfaktion zu starten. Dies sei aus "vete- rinärrechtlicher Sicht nicht ratsam", teilte ein Sprecher der Brüsseler Behörde mit.

Die Schweinepest hatte vor allem in Niedersachsen, wo die Pest weltweit am häu- figsten aufgetreten ist, zu massiven Abschlachtungs- aktionen geführt. Das Land habe daraufhin beantragt, die verbliebenen gesunden Schweine impfen zu lassen.

Die anfallenden Kosten von 95 Millionen Mark sollten zu drei Viertel von der EU-Kom- mission übernommen werden.

Diese fürchtet jedoch, daß ei- ne Genehmigung für Impfun- gen in Niedersachsen einen

Präzedenzfall darstellen und damit die Quarantänepolitik der EU auf Dauer in Frage stellen könne. afp

468 Tote durch Diphtherie-Epidemie in Rußland

MOSKAU. Die Diphthe- rie breitet sich in Rußland weiterhin aus. Im vergange- nen Jahr seien 468 Menschen an Diphtherie gestorben, gab das Gesundheitsministerium in Moskau bekannt. Täglich würden 70 neue Fälle gemel- det. 1993 wurden 15 210 Diphtherie-Erkrankungen re- gistriert, darunter 4 500 Kin- der. Schwerpunkte der Epi- demie sind Moskau und St.

Petersburg. Rund die Hälfte der Opfer sind alkoholabhän- gig. Durch den starken Alko- hol-Konsum werden die Ab- wehrkräfte geschwächt. In Moskau wurden inzwischen fast die Hälfte der neun Mil- lionen Einwohner gegen Diphtherie geimpft. afp Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 15, 15. April 1994 (23) A-1027

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