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Archiv "Arztzahlen/Prognosen: In vier Jahren alle Arztsitze „dicht“" (27.02.1998)

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pätestens im Jahr 2000 wer- den voraussichtlich die zur Zeit zumindest rechnerisch noch „freien“ Arztsitze im vollen Umfang besetzt sein. Ab dem Jahr 2001 werden dann neu approbierte und niederlassungswillige Ärzte nur noch im Umfang des sogenannten Ersatzbedarfs zugelassen werden können – es sei denn, die Zahl der zu versorgenden Einwohner und/oder die geltenden Verhältniszahlen der immer rigider werdenden Bedarfs- planung und Niederlassungssteue- rung würden wesentlich geändert werden. Insgesamt kann das Versor- gungssystem in den nächsten zehn Jahren rein rechnerisch noch 35 487 Vertragsärzte aufnehmen. Dies ist die Quintessenz einer aktuellen Pro- gnose zur Entwicklung der Zahl der Vertragsärzte in der ambulanten Versorgung von 1997 bis 2006, er- stellt vom Zentralinstitut für die kas- senärztliche Versorgung (ZI), Köln, unter Berücksichtigung der gelten- den Rechtslage.

Drei drakonische Vorgaben

Die vertragsärztliche Tätigkeit steht seit Inkrafttreten des Gesund- heitsstrukturgesetzes (GSG) am 1. Januar 1993 unter drei drakoni- schen Vorgaben: Seit 1994 schreibt

§ 103 SGB V in Verbindung mit den Bedarfsplanungsrichtlinien vor, daß bei einem Versorgungsgrad von 110 Prozent Zulassungsbeschränkungen anzuordnen sind. Nach § 102 SGB V gilt ab 1. Januar 1999 die Bedarfszu- lassung (Planstellen für Vertragsärz-

te!) auf Grund noch gesetzlich fest- zulegender neuer Verhältniszahlen.

Ebenfalls ab 1. Januar 1999 müssen Vertragsärzte, die das 68. Lebens- jahr vollendet haben und minde- stens 20 Jahre vertragsärztlich zuge- lassen sind, ihre Vertragszulassung zurückgeben und zumindest den Kassenarzt-Job aufgeben.

Bereits jetzt sind die meisten Planungsbereiche so dicht, daß we- gen Überversorgung Zulassungsbe- schränkungen angeordnet werden mußten. Anfang 1996 waren je nach Fachgruppe zwischen 87 und 65 Pro- zent aller Planungsbereiche für die Zulassung von Ärzten der jeweiligen Fachgruppe bereits gesperrt. Offen- bar im Vorgriff auf die drohenden

„drei Keulen“ und die verschlechter- te wirtschaftliche Lage ziehen es im- mer mehr Ärzte vor, bereits vor dem 65. Lebensjahr aus dem Beruf auszu- scheiden und die Vertragsarztpraxis aufzugeben. 1997 gab es bei den Ver-

tragsärzten nach den jüngsten Stati- stiken der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung („Bundesarztregister“) nur noch einen Nettozuwachs von 1,2 Prozent (1 280 Ärzte). Im Vergleich zum Bruttozugang von fast 4 000 Ärztinnen und Ärzten wurden 1997 etwa 2 600 (Vorjahr: 2 280) Abgänge registriert.

Der Anteil der älteren Ver- tragsärzte wird in den nächsten zehn Jahren immer größer, der Anteil der bis zu 50jährigen Ärzte sinkt hinge- gen von 59 Prozent 1996 voraus- sichtlich auf 42 Prozent im Jahr 2006.

Den höchsten Zugang im Ver- gleich zum Vorjahr erzielten die Anästhesisten und Psychotherapeu- ten, für die (noch) keine Zulassungs- beschränkung gilt. Nettozuwachs: 12 Prozent, fast gleich hoch wie im Jahr 1996. Faßt man alle Arztgruppen zu- sammen, die nicht der Bedarfspla- nung unterliegen, ergibt sich ein

A-447

P O L I T I K LEITARTIKEL

Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 9, 27. Februar 1998 (15)

Arztzahlen/Prognosen

In vier Jahren alle Arztsitze

„dicht“

Ergebnisse einer Prognose zur Arztzahlentwicklung: Trotz rigider „Bedarfszulassung“

droht in der kassenärztlichen Versorgung schon bald Überfüllung.

S

Grafik

Potential zusätzlicher Vertragsärzte im Zeitraum 1997 bis 2006

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006

– Summe der Niederlassungsmöglichkeiten 1997 bis 2006: 35 487.

– Unter den geltenden Bedarfsplanungsrichtlinien enthalten die Niederlassungsmöglichkeiten von 1997 bis 2000 noch Nettobestandsveränderungen in Höhe von 5 074 Ärzten.

– Ab 2001 sind nur noch Niederlassungen in Höhe der Abgänge möglich.

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, Köln, November 1997

3 819 3 885 3 948 3 935

2 525

2 828 3 172 3 485 3 776 4 114

(2)

Nettozugang von 9,3 Prozent. Im Durchschnitt verzeichneten zwölf Arztgruppen, für die die strenge Be- darfsplanung greift, einen Nettozu- gang von 0,7 Prozent. Die Zugangsra- ten differieren zwischen vier Prozent bei den Nervenärzten und 3,5 Prozent bei den Radiologen bis hin zu den praktischen Ärzten/Allgemeinärzten, bei denen praktisch überhaupt keine Bestandsänderung eintrat.

Ärzte ohne Berufschance

Bei der gegenwärtigen Niederlas- sungsneigung und unveränderten Zu- lassungsbedingungen können von den 40 142 niederlassungswilligen Ärztin- nen und Ärzten bis zum Jahr 2006 nur noch 35 487 Ärzte zugelassen werden.

Diese stoßen auf 30 413 Ärzte, die aus Altersgründen ausscheiden werden, und weitere 5 074 rechnerisch noch freie Arztsitze. Demnach werden rund 5 000 Ärztinnen und Ärzte keine Zulassungschance haben, wenn die

„Ausscheiderate“ nicht noch erheblich

unter das gesetzlich verfügte „Zwangs- pensionierungsalter“ von 68 Jahren ab 1999 sinkt. Infolge dieser Restriktio- nen stabilisiert ein nur geringfügig höherer Ärztebestand im Jahr 2006 von insgesamt von 118 812 Ärzten die Finanzen der Gesetzlichen Kranken- versicherung – aber um den Preis ver- minderter Berufschancen für den ärzt- lichen Nachwuchs. Dr. Harald Clade A-448

P O L I T I K LEITARTIKEL/AKTUELL

(16) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 9, 27. Februar 1998 Tabelle

Veränderung der Zahl der Vertragsärzte im Jahr 1997 gegenüber 1996 in Prozent (aus- gewählte Arztgruppen)

Arztgruppen der Bedarfsplanung

+ 12,1 Psychotherap. tätige Ärzte + 11,7 Anästhesisten

+ 4,1 Nervenärzte + 3,5 Radiologen + 1,5 Hautärzte + 1,2 Orthopäden + 1,2 Internisten + 1,2 Urologen + 0,9 HNO-Ärzte + 0,7 Frauenärzte + 0,6 Augenärzte + 0,6 Kinderärzte + 0,5 Chirurgen

– 0,1 Allgemein-/Praktische Ärzte

ie Ankündigung Horst See- hofers, die ICD-10 in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu veröffentlichen und damit die ei- gentlich vorgesehene Verpflichtung der Kassenärzte zur Diagnosenverschlüs- selung aufzugeben, gilt nach wie vor.

Dies stellte jetzt der Leiter des Mini- sterbüros, Dr. med. Manfred Lang, un- mißverständlich klar. „Es gibt derzeit keine Verpflichtung für die Ärzte, die von ihnen auf den Leistungsabrechnun- gen und Arbeitsunfähigkeitsbescheini- gungen angegebene Diagnose nach ICD-10 zu verschlüsseln“, sagt Lang.

Irritationen waren weniger wegen Seehhofers Äußerungen beim ersten Bundeskongreß der Vertragsärztlichen Vereinigungen Mitte Januar in Han- nover (Deutsches Ärzteblatt, Heft 5,

„Seite eins“) aufgekommen. Vielmehr war im Anschluß daran in Teilen der Fachpresse unter Berufung auf Exper- ten aus dem Bundesgesundheitsmini- sterium über ein „mögliches Eigentor“

des Ministers spekuliert worden.

Falsche Interpretation der Rechtslage

Danach habe Seehofer zwar auf die Veröffentlichung der neuen Fas- sung der ICD-10 verzichtet. Zugleich gelte damit aber die ursprüngliche, völlig unpraktikable Fassung der in- ternationalen Diagnosencodierung.

Dieser Interpretation der Rechtslage tritt das Ministerium entschieden ent- gegen. Lang: „Der Gesetzgeber hat im 2. GKV-NOG festgelegt, daß die Verschlüsselung der Diagnosen nach ICD-10 erst dann verbindlich wird, wenn vom Bundesministerium für Gesundheit eine überarbeitete Fas-

sung in Kraft gesetzt wird. Das ist bis- her nicht geschehen.“

Minister Seehofer, führt Lang weiter aus, habe seit 1995, als die Ein- führung der ICD-10 erstmals breit und kontrovers diskutiert worden sei, immer wieder betont, eine Ein- führung der ICD-10 sei so lange nicht gerechtfertigt, bis eine unbürokra- tisch handhabbare und praxistaugli- che Version vorliege. Denn ohne eine Akzeptanz der Ärzteschaft, die ja schließlich die ICD-10-Codierung umsetzen müsse, dürfte die Qualität der Codierung und der daraus ableit- baren Erkenntnisse fragwürdig sein.

Horst Seehofer: „Wenig ermutigende Ergebnisse“

Der Bundesgesundheitsminister selbst hat sich dann in Hannover auf die „wenig ermutigenden“ Ergebnisse des Modellversuchs in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (Deutsches Ärz- teblatt, Heft 46/1997) bezogen. Die überwiegende Mehrheit der Ärzte hat die ICD-10-Codierung als bürokra- tisch und ohne medizinischen Wert be- urteilt. Das Verfahren sei zeitaufwen- dig, und ein Drittel der Diagnosen sei entweder überhaupt nicht oder nur mit hohem Aufwand zu verschlüsseln.

Ob und in welcher Form die ICD-10-Codierung schließlich ver- bindlich eingeführt werde, ist nach Darstellung von Dr. med. Manfred Lang beim jetzigen Erkenntnisstand nicht absehbar. Das bisherige Verfah- ren – die Angabe der Diagnosen in Klarschrift – bleibe in Kraft. Dane- ben könne die ICD-10-Verschlüsse- lung allerdings auf freiwilliger Basis weiter erprobt werden. Josef Maus

Bundesgesundheitsministerium zur ICD-10

Keine Verpflichtung zur

Diagnosenverschlüsselung

Horst Seehofer bleibt dabei: Die ICD-10 wird vorerst nicht verbindlich eingeführt. Die Diagnosen müssen weiter im Klartext angegeben werden.

D

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