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Archiv "Lipidsenkung: Statine – In England bald ohne Rezept erhältlich" (28.05.2004)

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M

it Beginn des nächsten Jahres müssen ambulant operierende Vertragsärzte ihre Leistungen sowie aufgetretene Komplikationen dokumentie- ren. Das sieht eine Vereinba- rung zwischen der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausge- sellschaft und den Spitzenver- bänden der Krankenkassen zur Qualitätssicherung beim ambulanten Operieren vor.

Allerdings müssen die Ärz- te nicht gleich alle fachgebiets- spezifischen Daten erfassen.

„Gedacht ist zunächst daran, nur Angaben zu Kataraktope- rationen, Dekompression bei Karpaltunnelsyndrom, Vari- zen- und Gebärmutterchirur- gie zu dokumentieren, da die- se die häufigsten Indikationen für ambulante Operationen darstellen“, erklärte Daniela Ries, Referentin für Versor- gungsstrukturen und Quali- tätssicherung bei den Ersatz- kassenverbänden VdAK/AEV auf einer Veranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) in Frankfurt.

Um den bürokratischen Aufwand so gering wie mög- lich zu halten und eine bun-

desweit einheitliche Daten- erfassung zu gewährleisten, sollen bis zum Jahresende die Erhebungsbögen zur Verfü- gung stehen. Die Formulare sollen nach dem Vorbild der bereits im stationären Bereich angewandten Bögen gestaltet werden.

Bereits seit sieben Jahren gibt es bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ähnliche Erfassungs- bögen. Sie wurden im Rahmen eines Struk- turvertrages zum ambulanten Operie- ren zwischen KV und Krankenkassen entwickelt. Auf den Formularen können die Ärzte über die Basisdokumentation hinaus unter ande- rem Komplikations- raten, fachgebiets- spezifische Indikationen oder die implantierten Materialien angeben.

Nach Auffassung des Vor- sitzenden der KVH, Dr. med.

Horst Rebscher-Seitz, haben sich die strengen und umfas- senden Qualitätssicherungs- maßnahmen bewährt. Die Aus-

wertung von mehr als 60 000 Eingriffen ergab, dass die Komplikationsrate beim am- bulanten Operieren unter 0,5 Prozent liegt.

Die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) in Düsseldorf soll bei den ambu- lanten Operationen künftig den bundesweiten Datenfluss aufbereiten und auswerten.

Sie soll ferner die Kriterien zur Plausibilitätsprüfung vor- geben und Auswertungsrouti- nen mit den Fachgruppen er- arbeiten. Der BQS sollen wie- derum entsprechende Gre- mien auf Landesebene zuar- beiten. Deren Gründungsfrist läuft noch bis zum 30. Juni.

Noch offen ist die Finanzie- rung der Qualitätssicherung von ambulanten Operationen und stationsersetzenden Ein- griffen. Ries merkte lediglich an, dass die Ärzte für die Da- tenerfassung einen Zuschlag auf Honorierung der Lei- stung erhalten sollen.Wie die- ser bewertet und ob er für al- le Eingriffsarten gleich hoch sein wird, ist nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung noch nicht ent-

schieden. PS

A K T U E L L

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2228. Mai 2004 AA1541

Lipidsenkung: Statine

In England bald ohne Rezept erhältlich

G

roßbritannien ist weltweit das erste Land, das Statine zur Selbstmedika- tion zulässt. Ab Mitte 2004 können Pa- tienten ohne ärztliches Rezept eine niedrig dosierte Version des Lipidsen- kers Simvastatin in Apotheken kaufen.

Empfohlen wird die Selbstmedikation mit dem Statin für Männer älter als 55 Jahre mit einem moderaten Risiko auf eine koronare Herzkrankheit (KHK), genauer gesagt mit einer 10-Jahres- Wahrscheinlichkeit von zehn bis 15 Prozent. Außerdem sollten sich Män- ner im Alter von 45 bis 54 Jahren und Frauen älter als 55 Jahre selbst behan- deln, wenn sie zusätzliche Risikofakto- ren haben. Dies sind: eine positive Fa- milienanamnese, Rauchen, Überge- wicht oder ethnische Herkunft vom in-

dischen Subkontinent. Die britische Zulassungsbehörde Medicines and Healthcare products Regulatory Agen- cy (MHRA) begründete die Entschei- dung, Simvastatin in die Selbstmedika- tion zu entlassen, mit der primär- präventiven Wirkung des Wirkstoffes.

In der Dosierung von 10 mg/die senke Simvastatin den LDL-Cholesterinwert im Durchschnitt um 27 Prozent oder 1,31 mmol/l. Dies lasse eine Risikomin- derung von kardiovaskulären Ereignis- sen (tödlicher oder nichttödlicher Herzinfarkt) um ein Drittel nach drei Jahren erwarten.

W

ie stark das absolute Risiko sinke, hänge von den Ausgangswerten ab. Es gebe zwar keine spezifischen kli- nischen Studien, welche Simvastatin in dieser Patientengruppe untersucht ha- be; es sei aber zu erwarten, dass die Er- gebnisse aus klinischen Studien auf den Einsatz in der Primärprävention extra- poliert werden könnten, da der Zusam- menhang zwischen LDL-Cholesterin-

wert und KHK-Risiko linear sei. Große Sicherheitsrisiken sieht die MHRA nicht. Kontraindiziert ist die Einnahme von Simvastatin bei überdurchschnittli- chem Alkoholkonsum. Verboten ist Simvastatin ferner für Kinder und Schwangere.

D

er Patient muss in der Apotheke ei- nen Fragebogen ausfüllen, bevor er das Medikament kaufen darf. Empfoh- len wird auch ein Cholesterintest; er ist allerdings nicht obligatorisch. Der Hausärzteverband Royal College of General Practitioners kritisierte dies.

Da die Apotheker keinen Zugang zu den Krankenakten der Patienten hät- ten, könnten sie diese nicht ausrei- chend vor möglichen Nebenwirkungen und Arzneimittelinteraktionen war- nen. Diese Einschätzung wurde von Verbraucherschützern geteilt. Statine sind in Großbritannen die am meisten verordnete Medikamentengruppe. Et- wa 1,8 Millionen Patienten sollen Stati- ne einnehmen. Rüdiger Meyer Akut

Ambulantes Operieren

Einheitliche Dokumentation

Die Finanzierung der Qualitätssicherung ist noch ungeklärt.

Ambulante Operationen: Leistungen und Komplikationen müssen künftig dokumen- tiert werden.

Foto:dpa

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