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Archiv "Ärzte sollen die Zustimmung für Organspende erbitten" (11.09.1985)

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Von dem Arzneimittel- umsatz der Apotheken in Höhe von fast 21 Mil- liarden DM (1983) entfie- len 18 Pro- zent auf die Selbstmedi- kation. Davon brachten die apotheken- pflichtigen Präparate (vornehmlich Schmerz-, Er- kältungs- und Abführmittel) jeder Apothe- ke 185 000 DM Umsatz

Grafik: imu

Arzneimittel aus der Apotheke

verordnete Arzneimittel

freiverkäuflich apothekenpflichtig

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Therapie für drogenabhängige Jugendliche

BERLIN. Fünf Jahre be- steht die „Sozialtherapeu- tische Einrichtung e. V."

am Kleinen Wannsee in Berlin. Sie bietet Thera- pieplätze für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jah- ren, die mit den Drogen Heroin, LSD, Haschisch so- wie mit Lösemitteln Pro- bleme haben. Vorausset- zung für die Aufnahme ist der Wunsch der Betroffe- nen, freiwillig mit Hilfe ei- ner gezielten sozialthera- peutischen Betreuung von der Sucht abzukommen.

Nach der Aufnahme wer- den die Drogenabhängi- gen in eine der bestehen- den Gruppen integriert.

Die Gruppe nimmt eine zentrale Rolle im Therapie-

konzept ein. Hier sollen die Jugendlichen nach ei- nem anfänglich starren Re- glement, das dem Schutz und der Stabilisierung dient, die Möglichkeit be- kommen, eigenverantwort- lich und in der Auseinan- dersetzung mit der Gruppe zu handeln.

Die Einrichtung bietet den Jugendlichen täglichen

Schulbesuch zur Erlan- gung der externen Real- und Hauptschulabschlüsse sowie Unterstützung bei der Suche nach Ausbil- dungsstellen. Sie ist vom Senat als Therapieeinrich- tung anerkannt. EB

AiP-Zeit: bedingt anrechenbar

KÖLN. Zur Problematik der Anrechenbarkeit von AiP- Zeiten auf die Weiterbil- dung hat der Ausschuß

„Ärztliche Weiterbildung"

dem Vorstand der Bundes- ärztekammer eine Neufas- sung des Paragraphen 3 der Weiterbildungsord- nung vorgeschlagen. Da- nach sollte die Formulie- rung dieses Paragraphen, wie sie der 88. Deutsche Ärztetag beschlossen hat- te, geändert werden, um dem Mißverständnis vorzu- beugen, das Praktikum ver- kürze die Weiterbildungs- zeit automatisch. Die vorge- schlagene Formulierung macht vielmehr deutlich, daß geprüft wird, inwieweit der Arzt im Praktikum auch den inhaltlichen Anforde- rungen der Weiterbildung genügt hat, bevor ihm das Praktikum teilweise auf die Weiterbildungszeit ange- rechnet wird. aua

Ministerium soll Zwangsgeld zahlen

BONN. Das Arbeitsgericht Bonn hat dem Bundesge- sundheitsminister aufer- legt, für jeden Tag, den die gegen ihren Willen in das Bonner Bundesgesund- heitsministerium versetzte frühere Leiterin der Kölner Bundeszentrale für ge- sundheitliche Aufklärung, Dr. phil. Ute Canaris (40), nicht an ihrem alten Ar- beitsplatz beschäftigt wer- de, ein Zwangsgeld von 300 DM zu zahlen, ent- schied das Gericht (Streit- wert: 13 000 DM), wie der

Rechtsanwalt der Klägerin, Karl Heinz Ohlsson, auf An- frage mitteilte. Das Mini- sterium beabsichtigt, ge- gen das Urteil Beschwerde einzulegen, weil Frau Dr.

Canaris sich nicht an einen im April abgeschlossenen Vergleich halte.

Der Streit zwischen Dr. Ca- naris und dem Ministerium begann im März. Kurzfri- stig sollte die Pädagogin, die auch Mitglied der SPD ist, zum 1. April auf eine Stelle im Bundesministeri- um für Jugend, Familie und Gesundheit versetzt werden, weil — so die offi- zielle Begründung — die Leitung der Kölner Bun- deszentrale als nachgeord- nete Behörde des Bundes- gesundheitsministeriums mit einer Ärztin besetzt werden sollte. Als Nachfol- gerin ist Frau Dr. med. Eli- sabeth Pott (36), seit 1980 Referatsleiterin im Nieder- sächsischen Sozialministe- rium, vorgesehen. Die Frau Canaris im Bonner Ministe- rium angebotene Stelle war ebenfalls für eine Ärz- tin ausgeschrieben.

Gegen ihre Versetzung nach Bonn hatte Dr. Cana- ris zunächst eine einstwei- lige Verfügung und dann eine Entscheidung des Ar- beitsgerichtes Bonn er- wirkt. Die fünfte Kammer des Bonner Arbeitsge- richts entschied, Frau Ca-

naris habe einen Anspruch, in der Bundeszentrale über den 1. April 1985 hin- aus beschäftigt zu werden.

Die Bundeszentrale für ge- sundheitliche Aufklärung in Köln-Merheim hat damit formalrechtlich jetzt zwei Leiterinnen. Auf Grund ei- nes Verfahrens der einst- weiligen Verfügung vor dem erstinstanzlichen Ur- teil im Hauptverfahren ge- schlossenen Vergleiches zwischen dem Bundesge- sundheitsministerium und Frau Dr. Canaris wurde Frau Dr. Pott am 6. August als „kommissarische Lei- terin" eingesetzt. EB

Ausland

Ärzte sollen die Zustimmung für Organspende erbitten

NEW YORK. Die Kranken- häuser im Staat New York sollen in Zukunft die Ange- hörigen aller im Kranken- haus Verstorbenen um Zu- stimmung für Organent- nahmen zu Transplanta- tionszwecken bitten. Die Frage kann nur dann un- terbleiben, wenn vorher bekannt ist, daß der Ver- storbene oder seine Fami- lie die Zustimmung verwei- gern würden. Andererseits muß einer Verweigerung Folge geleistet werden, selbst wenn bekannt ist, daß der Verstorbene das Gegenteil gewünscht hätte.

Im Staat Oregon, in dem Ets eine ähnliche Regeluni gibt, erhofft sich die Gc- su ndheitsverwaltu ng eine Zunahme der für Trans- plantationen zur Verfü- gung stehenden Organe um das Fünffache.

In New York darf außerdem in Zukunft der Name jedes Patienten, an dem eine Autopsie vorgenommen wird, an Augenkliniken wei- tergegeben werden, so daß diese bei den Angehörigen die Zustimmung zu einer Hornhautverpflanzung ein- holen können. EB

2608 (20) Heft 37 vom 11. September 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

Referenzen

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Landratsamt erding Fachbereich Jugend und Familie Pflegekinderfachdienst michaela Rehm Telefon: 08122 / 58-1301 Fax: 08122 / 58-1399 e-mail: rehm.michaela@lra-ed.de

Möglich war und ist die Durchführung durch die Zusammenarbeit und finanzielle Unter- stützung durch das Bayerische Staatsministe- rium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und

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