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JugenD unD FAmILIe

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Academic year: 2022

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Landkreis-Ratgeber-Reihe | www.landkreis-erding.de

Sehr geehrte

Bürgerinnen und Bürger,

mit unseren Faltblättern möchten wir Ihren Alltag erleichtern, Sie informieren und Anregungen geben. Wenn Sie Fragen haben, Rat und Hilfe brauchen, sind wir natürlich auch gerne persönlich für Sie da.

Ihr Landrat

Martin Bayerstorfer

LRA-Themen reihe:

Abfallwirtschaft Ausländer Auto & Verkehr Bauen & Wohnen Behinderte Bildung & Kultur

Gesundheit von Mensch & Tier Gewerbe & Handwerk Jugendliche

Kinder & Familie Kommunales & Finanzen Natur & Umwelt Öffentliche Sicherheit Senioren

Soziale Notlagen

Impressum

Herausgeber:

Landratsamt Erding Alois-Schießl-Platz 2 85435 Erding Redaktion:

Christina Centner Druck: Inhouse Layout: Monika Tauschel Bildmaterial: LRA Erding Stand: Juli 2013

JugenD unD FAmILIe

K ind er w irks am s ch ütz en

Beratung bei Kindeswohlgefährdung

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Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Seitdem haben alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, bei der Ein- schätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall einen Anspruch auf Beratung durch eine erfahrene Fachkraft. Die- ser Anspruch besteht gegenüber dem Jugendamt. Dies ergibt sich aus § 8b Absatz 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kin- der- und Jugendhilfe (SGB VIII).

Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist dabei bewusst weit gehalten. Es sind alle Personen einbezogen, die bei ihrer Be- rufstätigkeit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.

Das können etwa Erzieherinnen, Tagesmütter und Tages- väter, Lehrkräfte, Ärzte, Hebammen, Personal in Schulen, Psychologen, Mitarbeiterinnen von Musik- oder Ballett- schulen, Fußballtrainer sein. Aber auch Ausbilder und Kolleginnen und Kollegen von Jugendlichen im Einzel- handel, der Gastronomie und Hotellerie haben einen Be- ratungsanspruch.

Kurz gesagt: Jeder, der hauptberuflich oder nebenamtlich auf Honorar- basis mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, kann sich bei der einschät- zung einer Kindeswohlgefährdung kostenfrei beraten lassen. Für diese Beratungen gibt es »insoweit erfahrene Fachkräfte «. Diese sind auf Kin- deswohlgefährdungen spezialisiert und haben viel praktische erfahrung darin, gefahren für das Kindeswohl zu beurteilen und Sie zu beraten, was als nächstes zu tun ist.

Die mitwirkung einer solchen qualifizierten Fachkraft bei der einschät- zung des gefährdungsrisikos für ein Kind oder einen Jugendlichen im einzelfall trägt für Sie zu einer größeren Handlungssicherheit bei. Häufig sind nämlich die Anhaltspunkte für eine gefährdung nicht eindeutig.

eine solche „insoweit erfahrene Fachkraft“

stellt das Landratsamt erding bei folgenden Stellen für Sie bereit:

• insbesondere bei Kindern im Alter bis zu drei Jahren die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) am Landrat- samt Erding – Fachbereich 21 „Jugend und Familie“

• insbesondere in Fällen des sexuellen Missbrauchs die Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Erding

• im Übrigen die Fachkräfte des Erziehungshilfe-Teams im Sachgebiet 21-3 „Soziale Dienste“ am Landratsamt Erding – Fachbereich 21 „Jugend und Familie“.

Obwohl diese Fachkräfte beim Jugendhilfeträger beschäftigt sind, bedeutet das nicht, dass Sie mit Ihrer Anfrage bereits das Jugendamt über einen Fall informieren. Denn Sie müs- sen bei Ihrer Anfrage keine persönlichen Daten, wie Namen, Alter oder Herkunft des Kindes, angeben. Die Beratung wird

zunächst in anonymisierter Form durchgeführt. Es geht da- bei um die Beurteilung von Anzeichen und um die Frage, ob eine Gefährdung vorliegen könnte oder nicht. Auch die wei- tere Vorgehensweise kann Inhalt der Beratung sein. Erst wenn sich herausstellt, dass das betroffene Kind oder der Jugendli- che akut gefährdet ist, benötigt der Fachbereich Jugend und Familie als zuständiges Jugendamt genauere Angaben, um den notwendigen Schutz umgehend sicher stellen zu können.

Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das gefühl, dass es einem Kind oder Jugend- lichen nicht gut geht?

Bei Fragen zur Beurteilung einer Kindeswohlgefähr- dung wenden Sie sich bitte an die folgenden Stellen:

• insbesondere bei Kindern im Alter bis zu drei Jahren die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) am Landratsamt Erding – Fachbereich 21 „Jugend und Familie“

Landratsamt erding

KoKi - netzwerk frühe Kindheit Alois-Schießl-Platz 8

85435 erding

Telefon: 08122 / 58 - 12 19 Fax: 08122 / 58 - 13 99 e-mail: koki@lra-ed.de

• insbesondere in Fällen des sexuellen Missbrauchs die Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Erding

erziehungs- und Familienberatungsstelle erding

Roßmayrgasse 13 85435 erding

Telefon: 08122 / 8 92 05 - 30 Fax: 08122 / 8 92 05 - 50

e-mail: erziehungsberatung@lra-ed.de

• im Übrigen die Fachkräfte des Erziehungshilfe-Teams im Sachgebiet 21-3 „Soziale Dienste“ am Landratsamt Erding – Fachbereich 21 „Jugend und Familie“.

Landratsamt erding Jugend und Familie

Soziale Dienste Alois-Schießl-Platz 8 85435 erding

Telefon: 08122 / 58 - 12 14 Fax: 08122 / 58 - 13 99 e-mail: jugendamt@lra-ed.de

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Referenzen

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