DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
NACHRICHTEN
BKK übernehmen Vereinbarung über Prävention
HANNOVER. Der Landes- verband der Betriebskran- kenkassen hat, ebenso wie die Innungskrankenkas- sen, mit der Kassenärzt- lichen Vereinigung Nieder- sachsen eine Vereinba- rung über die gezielte Ge- sundheitsberatung als Kas- senleistung geschlossen (dazu DEUTSCHES ÄRZ- TEBLATT Heft 3/1984, Sei- te 89).
Auch bei den Betriebs- krankenkassen ist das An- gebot zunächst auf die 30- bis 50jährigen beschränkt.
Die mit 80,— DM zu vergü- tende ärztliche Leistung
(Wiederholungsberatung:
40,— DM) besteht aus der Erhebung der Anamnese, einer eingehenden Unter- suchung, einer Laborun- tersuchung, einem Bera- tungsgespräch und der Dokumentation. DÄ-N
Schnipkoweit:
Privatklinik unverzichtbar
HANNOVER. Auf private Krankenhäuser kann nach Ansicht des niedersächsi- schen Sozialministers Her- mann Schnipkoweit (CDU) bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung in Nieder- sachsen auch künftig nicht verzichtet werden. Wie Schnipkoweit bei der Ein- weihung sanierter Objekte in der privaten Augenklinik Dr. Hoffmann in Braun- schweig erklärte, befinden sich rund 20 Prozent aller geförderten niedersächsi- schen Krankenhausbetten in der Fachrichtung Au- genheilkunde in privater Trägerschaft.
Der Staat sollte nicht mehr Trägerschaft übernehmen, als es zwingend notwendig sei, weil der Staat nicht alles
besser und zufriedenstel- lender regeln könne als freie Träger, erklärte der Mi- nister. Für die Landesregie- rung sei die Förderung der Vielfalt der Krankenhäuser nicht bloß ein „Lippenbe- kenntnis", sondern sie be- mühe sich um die gerechte Berücksichtigung aller Trä- gergruppen. EB
Organisations- Struktur
auf dem Prüfstand
KÖLN. „Organisationsfor- men der ärztlichen Versor- gung im Krankenhaus", lautet der Titeleines En- de 1983 kurzfristig aus- geschriebenen Projektes, das im Rahmen des Pro- gramms der Bundesregie- rung zur „Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit (1983 bis 1986)" aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung gefördert wird. Die Deut- sche Forschungs- und Ver- suchsanstalt für Luft- und Raumfahrt (DVL), Köln- Porz, ist vom Bundesar- beitsministerium mit der Projektträgerschaft be- traut worden. Die Kölner Gesellschaft ist auch für die (begrenzte) Ausschrei- bung, die Prüfung der Be- werber und die Projektver- gabe sowie die Projektlei- tung zuständig. EB
Aus der DDR
Schwangeren- betreuung nicht nur durch Ärzte?
OSTBERLIN. Nachdem die Säuglingssterblichkeit erstmals unter 11 Promille gesunken ist (1970 waren es noch 18,5 Promille), wird überlegt, ob bei nor- mal verlaufenden Schwan- gerschaften die übliche monatliche Beratung jedesmal von einem Arzt vorgenommen werden muß. Professor Dr. Ernst
Ludwig Grauel, Leiter des Bereiches Neonatologie der Kinderklinik der Berli- ner Charitö, erklärte dazu, man würde sich noch bes- ser auf die Betreuung von
Risikoschwangerschaften konzentrieren können. Die Erfolge bei der Senkung der Säuglingssterblichkeit erklärt Professor Grauel mit der modernen Medizin- technik, der höheren Qua- lifizierung der Ärzte und anderer Gesundheitsberu- fe, der lückenlosen Betreu- ung und den sozialen Hil- fen. gb
Ausland
Verbot
der Beschneidung gefordert
LONDON. Der der Sozialde- mokratischen Partei ange- hörende Lord Kennet hat im Oberhaus einen Gesetzent- wurf eingebracht, mit dem die Ausführung ritueller Operationen an Vulva und Vagina verboten werden soll. Diese Art der weib- lichen „Beschneidung" ist vor allem in Afrika weit ver- breitet.
In den letzten Jahren schickten immer mehr Leute, die es sich leisten können, ihre Töchter nach Großbritannien, um die Operation dort fachge- recht, anstatt von einem einheimischen Medizin- mann, ausführen zu las- sen. Die Formulierung des Gesetzentwurfes macht al- lerdings noch Schwierig- keiten: Selbstverständlich müssen therapeutisch er- forderliche Operationen nach wie vor ausgeführt werden können. Es ist auch der Einwand ange- bracht worden, daß die Verweigerung einer sol- chen Operation einen psy- chischen Schaden hervor- rufen könne, weil ein Mäd- chen, das nicht beschnit- ten ist, in seiner heimi- schen Gesellschaft ausge- stoßen sein würde. bt/dpa
Verfassungsgericht angerufen
MADRID. Noch nicht in Kraft treten kann das 1983 von den spanischen Cortes verabschiedete Gesetz über den Schwanger- schaftsabbruch: Eine Op- positionspartei, die kon- servative „Volksallianz", hat beim Verfassungsge- richtshof Einspruch gegen das Gesetz eingelegt. Der Verabschiedung ging eine dreitägige Debatte im Par- lament voraus; mit 186 ge- gen 109 Stimmen gab es eine sichere Mehrheit.
In Spanien war der Schwangerschaftsabbruch bisher vollständig verbo- ten. Das neue Gesetz sieht Straffreiheit in drei Fällen vor: bei Gefährdung des Lebens der Mutter durch die Schwangerschaft, bei bekannten Mißbildungen des Fötus sowie bei Schwangerschaften, die die Folge einer Vergewalti-
gung sind. bt
Schwangerschafts- abbruch zulässig
LISSABON. Das Parlament hat einen Gesetzentwurf der Sozialistischen Partei gebilligt, durch den in Zu- kunft ein Schwanger- schaftsabbruch innerhalb von höchstens 12 Wochen zulässig ist nach einer Ver- gewaltigung, bei einer möglichen Mißbildung des erwarteten Kindes oder bei Gefahr für das Leben oder für die Gesundheit der Mutter. Für den Gesetzent- wurf stimmten außer den Sozialisten die Kommuni- sten, die Union der Linken für die sozialistische De- mokratie und die Portugie- sische Demokratische Be- wegung, dagegen das De- mokratische und Soziale Zentrum (CDS) und die So- zialdemokratische Partei.
Die von den Kommunisten geforderte soziale Indika- tion wurde abgelehnt. gn
674 (18) Heft 10 vom 9. März 1984 81. Jahrgang Ausgabe A