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Archiv "Bundesrat: Patientenrechtegesetz gebilligt" (08.02.2013)

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A 200 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 6

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8. Februar 2013 Protest für besse-

re Entschädi- gung: 5 000 Kinder

kamen in Deutsch- land mit Fehlbildun- gen zur Welt, weil ihre Mütter in der Schwangerschaft Contergan einge-

nommen hatten.

Um die Lebensqualität von Conter- gangeschädigten zu verbessern, sol- len 120 Millionen Euro zur Verfü- gung gestellt werden. Das hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und FDP am 31. Januar beschlos- sen. Mit dem Geld sollen die Ren- ten der Betroffenen erhöht werden.

Außerdem soll ein Fonds eingerich- tet werden, aus dem Mittel für Re- habilitation, Heil- und Hilfsmittel gezahlt werden, wenn diese Maß- nahmen nicht von anderen Kosten- trägern übernommen werden, er- klärte die familienpolitische Spre- cherin der CDU/CSU-Bundestags- fraktion, Dorothee Bär.

CONTERGANGESCHÄDIGTE

Koalition sagt Hilfen von 120 Millionen Euro zu

Der Bundestag hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode die Bundesregierung aufgefordert, einen Forschungsauftrag zu verge- ben. Die Studie sollte zeigen, wie die Lebenssituation von Contergan- geschädigten verbessert werden kann. Danach, sagte Bär, habe die jahrelange Fehl- und Überbelastung ursprünglich gesunder Gliedmaßen und Gelenke bei den Betroffenen schwere Arthrosen und Verschleiß- erscheinungen zur Folge. Nahezu alle Contergangeschädigten litten an Schmerzen, und schon heute ha- be etwa die Hälfte von ihnen Assis-

tenzbedarf und sei pflegebedürftig.

Bär zufolge will die Koalition jetzt schnell eine Änderung des Conter- ganstiftungsgesetzes auf den Weg bringen, damit das Geld den Betrof- fenen rasch zur Verfügung steht.

Die angekündigten Hilfen von 120 Millionen Euro seien „eine kleine Revolution“, meinte Christian Stürmer vom Contergannetzwerk Deutschland am 1. Februar in einer Anhörung des Familienausschus- ses. Die Abgeordneten müssten nun ihrer Verantwortung nachkommen und schnelle Entscheidungen zu- gunsten der Opfer treffen. HK

Foto: dapd

Wegen der internationalen Ausbreitung anti- biotikaresistenter Bakterien und einem Vaku- um bei der Entwicklung von Substanzen mit neuartigen Wirkprinzipien droht eine Antibioti- kakrise: „Wir sind in den therapeutischen Op- tionen eingeschränkt, zum Beispiel bei Erre- gern aus dem Spektrum der gramnegativen Bakterien“, sagte Prof. Dr. med. Heike Brötz- Oesterhelt, Universitätsklinik Düsseldorf, beim 37. Interdisziplinären Forum der Bundesärzte- kammer in Berlin. In der Human- und in der Veterinärmedizin müsse die Anwendung von Antibiotika unter dem Leitsatz stehen, dass

„Antibiotika etwas Schützenswertes sind“.

Die meisten in klinischer Entwicklung be- findlichen Antibiotika stammten aus etablierten Substanzklassen, seien i.v. applizierbar, und unter ihnen gebe es nur wenige mit guter Akti- vität gegen gramnegative Bakterien wie Pseu-

domonas sp. und ESBL. „Wir haben derzeit noch Resistenzbrecher aus bekannten Antibio- tikaklassen, aber es gibt großen Bedarf an per- oral wirksamen, gut penetrierenden Substan- zen, neuen Medikamenten für pädiatrische Pa- tienten und einen massiven Mangel an innovati- ven Wirkstoffklassen“, erklärte Brötz-Oesterhelt.

Das Europäische Parlament hat vor kurzem mit großer Mehrheit eine Entschließung für Maßnahmen im Kampf gegen Antibiotikaresis- tenzen verabschiedet. „Es darf uns nicht ruhen lassen, dass jährlich circa 25 000 Menschen in Europa an Infektionen mit resistenten Bakte- rien sterben“, meinte der Europaabgeordnete Dr. med. Peter Liese. Zu den Forderungen ge- höre, dass Patienten in Beipackzetteln deutli- chere Hinweise zur korrekten Einnahme von Antibiotika erhielten, eine Forschungsförde- rung, die Anreize für die Entwicklung neuer An-

tibiotika inklusive Reservepräparate schaffe, und eine Reduzierung von Antibiotika in der Tiermast, kombiniert mit einer besseren Kon- trolle. Es sollte ein europäisches Netzwerk na- tionaler Überwachungssysteme für den Hu- man- und Veterinärbereich in den 27 Mitglied- staaten geschaffen werden, um Tiere und Tier- produkte strenger zu kontrollieren.

Der Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) kann von Nutztieren auf den Menschen übertragen werden und tiefgehende Haut-Weichgewebe-Infektionen hervorrufen, die einer chirurgischen Intervention bedürfen.

Anders als in konventionell betriebenen Schweinemastanlagen sind bei alternativen Haltungsformen weder Tiere noch tierexponier- te Menschen mit MRSA besiedelt (Bundesge- sundheitsblatt 2012; 11/12: 1385).

Dr. rer. nat. Nicola Siegmund-Schultze

EUROPAWEITES NETZWERK GEGEN ANTIBIOTIKARESISTENZ GEFORDERT

Der Bundesrat hat am 1. Februar das Patientenrechtegesetz gebilligt.

Es bündelt die bislang im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicher- heitsrecht verstreuten Regelungen.

Ziel ist es, die (Informations-)Rech- te der Patienten gegenüber Ärzten zu stärken. So sieht das Gesetz bei- spielsweise bei schwerwiegenden BUNDESRAT

Patientenrechtegesetz gebilligt

Behandlungsfehlern eine Umkehr der Beweislast vor. Dann muss nicht der Patient darlegen, dass er falsch behandelt wurde, sondern der Arzt muss beweisen, dass er richtig gehandelt hat. Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben Patienten ferner Anspruch auf die Erstellung eines Gutachtens. KBr

A K T U E L L

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