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Archiv "Zehn-Punkte-Programm zur Kostendämpfung im Bereich Heil-/Hilfsmittel" (10.12.1986)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenver- sicherung für Heil- und Hilfsmittel sind in den letzten Jahren erneut deutlich überpro- portional gestiegen. Das gilt auch für das laufende Jahr. Während die Grundlohnsum- me im ersten Halbjahr 1986 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum lediglich um etwa 3 Prozent gestiegen ist, haben sich die Ausgaben für Heil- und Hilfsmittel um über 8 Prozent erhöht. Eine Aufhellung der Hintergründe für diese Ausgabenentwick- lung ist notwendig, um ökonomisch und medizinisch gebotene korrigierende Maß- nahmen ergreifen zu können.

Die Konzertierte Aktion begrüßt in diesem Zusammenhang die vom Bundesarbeitsmini- sterium vorgelegten Daten und Materialien als eine hilfreiche Grundlage für eine solcherart differenzierte Beurteilung der Aus- gabenentwicklung bei Heil- und Hilfsmitteln.

Danach stehen den Ausgabensteigerungen, die wesentlich mit der Mengenentwicklung zu erklären sind, auch gewisse Leistungs- verbesserungen gegenüber. Diese sind auch eine Folge des veränderten, insbesondere al- ters- sowie umwelt- und arbeitsweltbeding- ten Krankheitsspektrums. Maßgeblichen Einfluß haben neue Diagnose- und Behand- lungsmöglichkeiten sowie erhebliche techni- sche Neuerungen. Mitentscheidend ist schließlich, daß viele Leistungsverbesserun- gen, insbesondere im Bereich der Rehabili- tation, gesundheitspolitisch von allen Betei- ligten gewollt sind.

Im Interesse der notwendigen Beitragssatz- stabilität hält die Konzertierte Aktion kurz- und mittelfristig folgende Maßnahmen für geboten:

10 Ebenso wie in anderen Leistungsberei- chen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen auch die Leistungserbringer für Heil- und Hilfsmittel ihren Beitrag leisten, um die Ausgabenentwicklung mit der Ent- wicklung der Grundlohnsumme in Einklang zu bringen. Dazu ist notwendig, die Mengen- und Strukturkomponente in die Vereinbarun- gen zwischen Krankenkassen und Erbringern

von Heil- und Hilfsmitteln mit einzubeziehen.

Führen medizinisch nicht begründbare Men- genentwicklungen und Strukturveränderun- gen zu einem Uberschreiten des Grundlohn- summenanstiegs, sollten diese bei der Preisgestaltung aufgefangen werden.

(i) Die Steuerung über den Preis allein reicht für längerfristig anhaltende und durch- greifende Kostendämpfungserfolge nicht aus. Die den Krankenkassen zur Ausgaben- dämpfung durch das Gesetz eingeräumten Möglichkeiten sind aber sehr begrenzt. Ärz- te, Leistungserbringer von Heil- und Hilfs- mitteln und Krankenkasssen müssen des- halb zur Erreichung dieses Zieles stärker zu- sammenwirken. In wichtigen Teilbereichen bestehen jedoch keine gesetzlichen Schieds- verfahren, und die Selbstverwaltung kann — hierdurch mitbedingt — Interessenkonflikte vielfach nicht lösen.

(E) Um die Kassenärzte in ihrer wirtschaft- lichen Verordnungsweise zu unterstützen, erscheinen folgende Maßnahmen sinnvoll:

Die Krankenkassen sollten Heil- und Hilfs- mittelverordnungen detaillierter erfassen und arztbezogen zusammenstellen, ähnlich wie dies im Zusammenhang mit der Wirt- schaftlichkeitsprüfung bei Arzneimitteln ge- schieht. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollten dafür Sorge tragen, daß den Kassen- ärzten im Rahmen der kassenärztlichen Fort- bildung neben Kenntnissen über die durch die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln verursachten Kosten verstärkt auch solche über Fragen einer wirtschaftlichen Verord- nungsweise und einer ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln vermittelt werden. Dazu sollten die Krankenkassen Hilfsmittelkataloge zur Verfügung stellen.

C) Ziel dieser Maßnahmen sollte es sein, über eine umfassende Information der Kas- senärzte unter Beachtung der Heil- und Hilfs- mittel-Richtlinien eine wirtschaftliche Ver- ordnungsweise zu fördern. Ergänzend dazu sollten die Krankenkassen ihre Versicherten auf das Erfordernis einer wirtschaftlichen In- anspruchnahme und pfleglichen Nutzung

dieser Leistungen der Krankenversicherung hinweisen.

• Vorrangig sind folgende Maßnahmen:

—Verstärkte Beachtung von Wirtschaftlich- keit und medizinischem Nutzen in bestimm- ten Bereichen, z. B. bei der Hörgerätever- sorgung und der physikalischen Therapie,

—im Interesse größerer Wirtschaftlichkeit Standardisierung von Leistungen, z. B. im Bereich der Hilfsmittelversorgung.

45 Leistungserbringer von Heil- und Hilfs- mitteln und Krankenkassen sollten gemein- sam geeignete Maßnahmen zur Ausgaben- dämpfung in Einzelbereichen prüfen. Dazu gehören insbesondere Überlegungen, wie in den einzelnen Bereichen Anreize für Lei- stungserbringer und Versicherte geschaffen bzw. verstärkt werden können, um ein wirt- schaftliches Angebot und eine wirtschaft- liche Leistungsinanspruchnahme zu fördern.

Das gilt zum Beispiel bei der Abgabe von Kontaktlinsen und der Refraktionierung durch Augenoptiker. Bei Hörgeräten schei- nen eine Änderung des Preisbildungssy- stems und eine qualifizierte Begutachtung (z. B. durch den Vertrauensärztlichen Dienst oder andere Prüfinstitutionen) erforderlich.

In geeigneten Fällen sollte die Intensivierung sachverständiger Prüfungen von zu erbrin- genden bzw. erbrachten Hilfsmitteln durch Vertrauensärztlichen Dienst oder andere Prüfinstitutionen erwogen werden.

• Die Zahl der Leistungserbringer, vor al- lem im Bereich der physikalischen Therapie, geht schon heute vielfach über den Bedarf hinaus. Bedarfsprüfungen scheinen zumin- dest für Neuzulassungen unumgänglich. So- weit die den Krankenkassen zustehenden Möglichkeiten für eine sinnvolle Bedarfs- steuerung nicht ausreichen, müssen sie durch gesetzgeberische Maßnahmen verbes- sert werden.

(;) Die Krankenkassen sollten verstärkt ge- meinsam die ihnen gesetzlich gebotenen Möglichkeiten nutzen, Vereinbarungen über eine kostengünstigere Versorgung ihrer Ver- sicherten zu treffen. Zu erwägen sind hier in erster Linie Ausschreibungen. Ebenso er- scheinen vermehrt vertragliche Regelungen zur Wiederverwendung hierzu geeigneter Hilfsmittel erforderlich.

() Die Weitergabe von Steuererleichterun- gen ist bei vertraglich vereinbarten Preisen sichergestellt. Insoweit wäre die Abschaf- fung der Umsatzsteuer auf Heil- und Hilfs- mittel ein wirksames Instrument, den Aus- gabenanstieg zu bremsen.

(j) Die Mengenentwicklung bei Heil- und Hilfsmitteln wird auch durch unangemesse- ne Werbung negativ beeinflußt. Auswüchse der Werbung sind zu beschneiden. ❑

Zehn-Punkte-Programm zur Kostendämpfung im Bereich Heil-/Hilfsmittel

Erklärung der Konzertierten Aktion vom 17. November

Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 50 vom 10. Dezember 1986 (19) 3523

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