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Archiv "Primäres Ziel: größere Transparenz des Marktes Auszüge aus der Stellungnahme der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Bereich Heil- und Hilfsmittel" (04.12.1980)

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Konzertierte Aktion

Primäres Ziel:

größere

Transparenz des Marktes

Auszüge aus der Stellungnahme der Spitzenverbände

der Krankenkassen zum Bereich Heil- und Hilfsmittel Fritz Tervooren

Die Empfehlung ist bewußt so konzipiert, daß sie sich an alle am Geschehen Beteiligten wendet. Es werden darin die Krankenkassen und ihre Verbände, die Ärzte so- wie die Leistungserbringer ange- sprochen. Gleichzeitig wendet sich die Empfehlung aber auch an die Versicherten, an Parlament und Regierung sowie an die Allge- meinheit. Primäres Ziel aller Maß- nahmen soll sein, den vielfältigen und vielschichtigen Bereich der Heil- und Hilfsmittel in mehrfacher Hinsicht durchschaubarer, trans- parenter zu machen. Eine größere Transparenz soll zum einen dazu verhelfen, die Ausgabenentwick- lung in jedem Einzelbereich bes- ser als bisher verfolgen, deuten und steuern zu können. Vor allem die Krankenkassen selbst sind auf- gerufen, das insoweit Erforderli- che zu veranlassen. Um diese grö- ßere Transparenz zu erreichen, ist es z. B. erforderlich, die in den ein- zelnen Bereichen anfallenden Lei- stungen und Ausgaben detaillier- ter zu erfassen, das gesamte Ver- tragsgeschehen stärker als bisher zu koordinieren, die Systematik vertraglicher Regelungen im Rah- men des Möglichen nach einheitli- chen Gesichtspunkten zu gestal- ten und bei alledem auf eine Ver- stärkung des Wettbewerbs hinzu- wirken. Verbesserung der Trans- parenz heißt zum anderen aber auch, daß Normen geschaffen wer- den, an denen sich messen läßt, ob Hilfsmittel den im Interesse derVer- sicherten zu fordernden Qualitäts- ansprüchen genügen.

Eine Schlüsselfunktion bei der Be- einflussung der Ausgaben für Heil- und Hilfsmittel kommt dem einzel- nen Arzt zu.

Bei den Gesprächen mit den Stan- desorganisationen der Leistungs- erbringer ist den Krankenkassen- Spitzenverbänden immer wieder bedeutet worden, deren Mitglieder sähen sich außerstande, das wich- tigste Ausgabenregulativ, nämlich den Mengenfaktor, zu beeinflus- sen. Über die Art der Mittel, die Häufigkeit der Inanspruchnahme usw. entscheide — so wurde stets argumentiert — in der Regel al- lein der behandelnde Arzt. Die

Krankenkassen-Spitzenverbände erachten es daher als zwingend notwendig, mit mehreren Anliegen gezielt die Ärzteschaft anzuspre- chen. Zwar haben Kassenärztliche Bundesvereinigung und Bundes- ärztekammer ein hohes Maß an Aufgeschlossenheit gegenüber diesen Anliegen an den Tag ge- legt. Dennoch hätten wir uns in diesem oder jenem Punkt noch wirksamere Maßnahmen vorstel- len können .. .

Außerordentlichen Stellenwert ha- ben nach Meinung der Kranken- kassen-Spitzenverbände die vom Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen zu beschließen- den Richtlinien zur Gewährlei- stung einer wirtschaftlichen Ver- ordnung von Heil- und Hilfsmit- teln. In diesen Richtlinien. sehen wir ein Ordnungselement, das nach mehreren Richtungen hin Wirkungen zeigen soll. Vorrangig sollen die Richtlinien selbstver- ständlich dem verordnenden Arzt eine Orientierungshilfe sein. Sie können aber auch dazu beitragen, bei Krankenkassen, Ärzten, Lei- stungserbringern und Versicher- ten immer wieder aufkommende Unsicherheiten über die Grenzen zwischen den Leistungspflichten der Krankenkassen und den Ge- genständen des allgemeinen Le- bensbedarfs, für welche die GKV nicht einzustehen hat, aus der Welt zu schaffen. Solche Unsi- cherheiten treten z. B. häufig auf, wenn Versicherte Zweit- oder Lichtschutzbrillen begehren, ob-

schon sich, etwa von der berufli- chen Tätigkeit her, solche Verord- nungen nicht rechtfertigen lassen.

Schließlich aber erhoffen wir uns von den Richtlinien eine gewis- se Ordnungsfunktion gegenüber künftig mit den einzelnen Grup- pen der Leistungserbringer zu treffenden Vereinbarungen.

Lassen Sie mich dann noch eine Aussage in der Empfehlung an- sprechen, welche die Interessen der Versicherten berührt. Ich wies eingangs darauf hin, das KVKG habe gewisse Änderungen hin- sichtlich des Kostenanteils, den der Versicherte bei der Inan- spruchnahme bestimmter Leistun- gen entrichten muß, mit sich ge- bracht. Von mehreren Standesor- ganisationen der Leistungserbrin- ger wurde bei den Gesprächen, die wir mit ihnen führten, die Mei- nung geäußert, mit diesen Ände- rungen sei geradezu ein Anreiz zur Inanspruchname von Leistungen, etwa der physikalischen Therapie, geschaffen worden.

Damit geklärt werden kann, ob und inwieweit solche und ähnliche Behauptungen den Tatsachen ent- sprechen, schlagen wir die Ziffer 9 vor. Um jedoch von vornherein Mißverständnissen und Fehlinter- pretationen vorzubeugen, legen die Krankenkassen-Spitzenver- bände Wert auf die Feststellung, daß mit diesem Vorschlag keiner- lei Signal für den Beginn einer breitangelegten allgemeinen Dis- kussion über Fragen der Kosten- beteiligung gesetzt werden soll.

Es soll damit lediglich eine eng begrenzte Untersuchung mit ei- nem ebenso eng begrenzten Ziel angeregt werden. Dabei sehen die Krankenkassen-Spitzenverbände die Ziffer 9 in Parallele zu einem Abschnitt in der Empfehlung zu Fragen der Arzneimittelversor- gung, die bei der vorjährigen Herbstsitzung verabschiedet wur- de. Unter Ziffer 2 dieser Empfeh- lung wurde seinerzeit befürwortet, die bestehende Eigenbeteiligung der Versicherten bei Arzneimitteln im Hinblick auf die unterschiedli- chen Packungsgrößen zu über-

prüfen.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 2896 Heft 49 vom 4. Dezember 1980

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