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Archiv "Anwendungsbeobachtungen: Verführerisches Marketinginstrument" (30.06.2006)

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M

it einer endgültigen Ent- scheidung über die Er- stattungsfähigkeit der kurz- wirksamen Insulinanaloga in der Gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV) ist am 18. Juli zu rechnen. Dies be- kräftigte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesaus- schusses (G-BA), Dr. jur. Rai- ner Hess, am 20. Juni im Anschluss an die Sitzung des G-BA in Düsseldorf. Die Diskussion im G-BA zeige derzeit eine Tendenz in Rich- tung Verordnungseinschrän- kung bei Insulinanaloga mit Ausnahmeregelungen. Zu ei- ner Festbetragsregelung werde es voraussichtlich nicht kom- men. Vor der Entscheidung solle das Verfahren der Begut-

achtung durch das IQWiG, bei der kein Vorteil gegenüber den herkömmlichen Insulinen er- kannt wurde, akribisch geprüft werden, um sich von vornher- ein gegen eine Kritik in diese Richtung abzusichern.

Eine Entscheidung getrof- fen hat der G-BA am 20. Juni jedoch über die Kriterien, nach denen künftig psycho-

therapeutische Verfahren zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden. Danach soll die Zulassung davon ab- hängig gemacht werden, dass eine Qualifikation für ein psy- chotherapeutisches Verfahren nachgewiesen werden kann, mit dem mindestens die am häufigsten auftretenden psy- chischen Erkrankungen be- handelt werden können, näm- lich Depressionen, Angst- störungen und somatoforme Störungen. Eine Methode, mit der nur eine oder zwei dieser Hauptindikationen be- handelt wird, reicht nicht für eine eigenständige Zulassung zur vertragsärztlichen Versor- gung aus, sondern könnte dann lediglich als Zusatz- qualifikation auf einer breite- ren Basis eingebracht wer- den. Auf Grundlage dieser Neuregelung soll schon bald über die Gesprächstherapie entschieden werden. An das Votum des Wissenschaftli- chen Beirats Psychotherapie der Bundesärztekammer für die Anerkennung der Ge- sprächstherapie als einer ei- genständigen Methode sieht sich der G-BA dabei nicht ge-

bunden, betonte Hess. Auch die bisher zugelassenen psy- chotherapeutischen Verfah- ren müssten anhand der neu- en Kriterien noch einmal überprüft werden.

Abgelehnt hat der G-BA die Aufnahme der Hippothe- rapie (krankengymnastische Reittherapie) in den GKV- Leistungskatalog. „Es gibt kei- ne zuverlässigen Aussagen, die den zusätzlichen Nutzen und die medizinische Not- wendigkeit der Hippothera- pie im Vergleich zu bereits an- gewandten Heilmitteln bele- gen“, sagte der Vorsitzende des G-BA. Als Patientenver- treter im G-BA habe er für eine Vertagung der Entscheidung plädiert, führte Dr. Martin Danner aus. Studien, die die Wirksamkeit solcher Verfah- ren wie der Hippotherapie be- legen würden, gebe es deshalb nicht, weil kein wirtschaftli- ches Interesse daran bestehe.

Die Patientenvertreter for- derten deshalb grundsätzlich einen Geldfonds für all dieje- nigen Verfahren, die von der Industrie wegen ökonomi- scher Erwägungen nicht wei- ter verfolgt würden. TG A K T U E L L

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 26⏐⏐30. Juni 2006 AA1781

Anwendungsbeobachtungen

Verführerisches

Marketinginstrument

A

nwendungsbeobachtungen werden von Arzneimittelherstellern oft als Marketinginstrument eingesetzt. Sie sollen die Ärzte für ein bestimmtes Präparat gewinnen. Eine Untersuchung im Amerikanischen Ärzteblatt (JAMA 2006; 295: 2759–2764) zeigt, dass dieses Ziel offenbar erreicht wird. Die Ärzte verordneten nach dem Ende der Stu- die häufiger Präparate des Herstellers.

Vielen Ärzten mag es gar nicht bewusst sein, dass der Vorschlag eines Phar- mavertreters, man möge doch an einer Anwendungsbeobachtung teilnehmen, die späteren Verordnungspräferenzen beeinflussen kann. Morten Andersen (Universität in Odense) hat in einer Studie das Verordnungsverhalten von

zehn Praxen, die an einer Studie zur Therapie des Asthma bronchiale mit inhalativen Steroiden teilgenommen hatten, mit 165 Kontrollpraxen vergli- chen. Dabei konnte einerseits das Ar- gument, die Anwendungsbeobachtun- gen würden das Verordnungsverhalten der Ärzte insgesamt verbessern, nicht bestätigt werden. In beiden Gruppen stieg der Anteil der Patienten, die inha- lative Steroide erhielten, in gleichem Maß an, wie dies von Asthma-Leit- linien erwünscht ist. Andererseits fan- den die Untersucher keine Hinweise dafür, dass Anwendungsstudien die Ärzte verleiten könnten, Medikamente auch gegen die Regeln der Leitlinien zu verordnen.

K

ritiker werfen der Pharmaindustrie vor, die Anwendungsbeobachtun- gen würden zu einer Überversorgung führen. Dies war – zumindest in der aktuellen Studie – nicht der Fall.

Gleichwohl ist diese Art von Studien

ein wirksames Marketinginstrument.

So verordneten die Studienärzte nach zwei Jahren zu 26 Prozent häufiger die Präparate der Hersteller (Odds Ratio 1,26; 95-Prozent-Konfidenzinter- vall 1,04 bis 1,54). Der „Marktanteil“

der Präparate stieg in den Praxen um 6,7 Prozent.

W

eil Anwendungsbeobachtungen häufig von den Herstellern von Markenpräparaten durchgeführt wer- den, kann dies durchaus zu einer Verteuerung der Behandlung führen, was in der Studie aber nicht unter- sucht wurde. Andersen bedauerte, dass er keine Informationen über die Kosten der Studie hatte. Ob es sich für den Hersteller lohnt, bleibt des- halb offen. Für den Patienten ist ein Nutzen meistens nicht vorhanden, wie der Editorialist Bruce Psaty von der Universität von Washington in Seattle ausführt (JAMA 2006; 295: 2787–

90). Rüdiger Meyer

Akut

Gemeinsamer Bundesausschuss

Insulinanaloga, Hippo- und Psychotherapie

Psychotherapie-Richtlinien werden überarbeitet.

Entscheidung zu Insulin- analoga noch im Juli

Rainer Hess

Foto:Eberhard Hahne

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