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Bei der BLVK handelt es sich um eine grosse be- rufliche Vorsorgeeinrichtung

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M 198/2004 M 201/2004 M 202/2004 M 224/2004

Büro des Grossen Rates Büro des Grossen Rates Büro des Grossen Rates Büro des Grossen Rates

1. November 2004

Motion

SP (Rickenbacher, Jens)

Weitere Unterschriften: 46 Eingereicht am: 03.09.2004

Debakel bei der BLVK - Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission PUK

Das Büro des Grossen Rates wird beauftragt, auf der Basis von Artikel 25 Grossratsgesetz einen Grossratsbeschluss zur Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommis- sion PUK in Sachen Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) auszuarbeiten und dem Grossen Rat so rasch wie möglich zum Beschluss vorzulegen.

Der Grossratsbeschluss beinhaltet gemäss Grossratsgesetz Auftrag, Zusammensetzung und Bestimmung über das Sekretariat der PUK.

Begründung

Artikel 25 Grossratsgesetz legt fest: „Bedürfen Vorkommnisse von grosser Tragweite in der Staatsverwaltung der besonderen Klärung durch den Grossen Rat, kann zur Ermittlung der Sachverhalte, zur Beschaffung weiterer Beurteilungsgrundlagen und zur politischen Bewer- tung gewisser Vorgänge eine Untersuchungskommission eingesetzt werden.“

Es wird weiter festgelegt, dass die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungs- kommission PUK mittels eines Grossratsbeschlusses zu geschehen hat. Dieser soll Auf- trag, Mitglieder und Sekretariat festlegen.

Durch verschiedene Vorkommnisse besteht bei der BLVK zur Zeit eine Deckungslücke von rund 1 Milliarde Franken. Dies, nachdem die Kasse im Jahre 2000 ausfinanziert und in die Selbständigkeit entlassen wurde. Zum gleichen Zeitpunkt wurde auch die Staatsgarantie aufgehoben.

Obwohl keine Staatsgarantie besteht, wird der Kanton einen Teil der Deckungslücke in irgendeiner Form übernehmen müssen. Bei der BLVK handelt es sich um eine grosse be- rufliche Vorsorgeeinrichtung. Dass in kurzer Zeit eine grosse Deckungslücke verursacht wurde, ohne dass rechtzeitig geeignete Gegenmassnahmen ergriffen wurden, führt zu ei- nem Imageschaden für den Kanton und zu einem Vertrauensverlust nicht nur bei den be- troffenen Versicherten.

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Einfluss und Verantwortung geltend. Beispielsweise genehmigt er nach wie vor die Rech- nung und lässt sich als Arbeitgeber durch Staatsvertreter in der Verwaltungskommission vertreten. Zudem stellt die Erziehungsdirektion – und letztlich der Regierungsrat – die Oberaufsicht über die BLVK sicher.

Aus diesen Gründen muss beim Debakel der BLVK von Vorkommnissen von grosser Tragweite gesprochen werden, bei der auch die Staatsverwaltung betroffen ist.

Inzwischen liegt ein Bericht der Finanzkontrolle zu den Ereignissen bei der BLVK vor. Die- ser vermag nicht abschliessend zu genügen. Zu folgenden Themenbereichen sind weitere Sachverhalte zu ermitteln und Beurteilungsgrundlagen zu erarbeiten:

• Welche Aufsichtsmassnahmen haben der Regierungsrat und die zuständige Direktion in der Vergangenheit ergriffen? Waren diese genügend?

• Hat der Regierungsrat nach der Ausarbeitung des Gutachtens Weber (1999) zusätzli- che Schritte eingeleitet? Falls ja: Waren diese ungenügend oder wurden sie nicht voll- ständig umgesetzt? Wie wurde der damalige Regierungsrat über das Gutachten Weber informiert?

• Welche Rolle spielte die Wirtschaftsförderung des Kantons Bern bei der Vergabe von Venture-Capital der BLVK?

• Welche Rolle spielte die Finanzkontrolle? Hat die Finanzkontrolle zielführende Mass- nahmen vorgeschlagen? Wenn ja: Warum wurden diese nicht umgesetzt? Wie ist die Periode 2001 bis 2004 zu bewerten (fehlt im Bericht der Finanzkontrolle)?

• Welche Rolle spielten die Staatsvertreter in der Verwaltungskommission der BLVK?

Haben sie den Regierungsrat jederzeit umfassend informiert? Wurden die Vorgaben des Regierungsrates umgesetzt?

• Wie ist das Krisenmanagement des Regierungsrates nach Vorliegen des Berichtes der Finanzkontrolle im Frühjahr 2004 zu beurteilen? Wie wurde der heutige Regierungsrat über das Gutachten Weber informiert? Warum war ein Teil der Medien und der politi- schen Parteien vor dem 17. August 2004 im Besitz des unzensurierten Berichts der Fi- nanzkontrolle?

Völlig inexistent im Bericht der Finanzkontrolle ist eine politische Beurteilung der Vorkomm- nisse rund um die BLVK. Artikel 25 Absatz 1 Grossratsgesetz setzt aber gerade bei diesem Aspekt einen Schwerpunkt der Tätigkeit einer PUK.

In den kommenden Monaten müssen die politischen Gremien in diesem Kanton auf zwei Ebenen parallel operieren:

1. Müssen rasch die geeigneten Massnahmen ergriffen werden, um den wachsenden Schaden einzudämmen (Stabilisierung).

2. Muss ein Sanierungskonzept ausgearbeitet und beschlossen werden (Sanierung).

Gerade zur Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes ist es unabdingbar, die Vorkommnis- se in Ruhe und genau abzuklären. Dafür ist eine sorgfältige Analyse mit einer politischen Würdigung der Geschehnisse dringend notwendig.

Der Bericht der Finanzkontrolle vermag wie oben beschrieben diesen Anforderungen nicht zu genügen. Die Finanzkontrolle ist bei diesem Geschäft selber Akteur und damit betroffen.

Zudem bleibt die politische Bewertung wie ausgeführt völlig offen.

Durch die Einführung von NEF werden die beiden ständigen Kommissionen FIKO und GPK in die Steuerungs- und die Oberaufsichtskommission überführt. Diese beiden neuen Kom- missionen werden in der Novembersession 2004 gewählt und müssen danach operativ tätig werden. Es ist nicht möglich, dass zusätzlich zur Aufbauarbeit und zur Behandlung der

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Arbeit einer PUK übernehmen kann.

Aus all diesen Gründen ist die PUK das einzig mögliche und verhältnismässige parlamenta- rische Instrument, um die oben beschriebenen Themenbereiche zu untersuchen. Letztlich geht es auch darum, durch die Aufarbeitung der Vergangenheit wieder Vertrauen für die Zukunft der BLVK zu schaffen.

Es wird Dringlichkeit verlangt Gewährt: 09.09.2004

M 201/2004 Büro des Grossen Rates

Motion

SVP (Hess, Stettlen)

Weitere Unterschriften: 46 Eingereicht am: 03.09.2004

BLVK: Aufdecken und Lehren ziehen!

Das zuständige Organ wird im Zusammenhang mit der Bernischen Lehrerversicherungs- kasse (BLVK) beauftragt, einen Grossratsbeschluss (GRB) zur Einsetzung einer Parla- mentarischen Untersuchungskommission (PUK) vorzubereiten und dem Grossen Rat in der November-Session – allenfalls in einer Sondersession im Dezember - vorzulegen.

Der Bericht über die Bernische Lehrerversicherungskasse betreffend die strategische und operative Geschäftsführung der Jahre 1989 – 2003 (Sonderprüfung der Finanzkontrolle) zeigt auf, in welchem Ausmass risikohaftes Anlageverhalten zur aktuellen Situation der BLVK mit einer massiven Unterdeckung geführt hat. Er zeigt weiter auf, dass sowohl Mit- glieder der Organe der BLVK aber auch Akteure aus dem Umfeld – namentlich aus be- günstigten Firmen – aus ihren Funktionen umstrittenen persönlichen Profit zogen. Schliess- lich werden auch grundlegende Fragen im Zusammenhang mit der Mitverantwortung der öffentlichen Aufsicht aufgeworfen.

Das vordringliche Ziel in Anbetracht der Situation der BLVK ist sicher deren Sanierung.

Dabei dürfen aber Fragen bezüglich Verantwortung, Aufsicht und Haftbarkeit nicht zum vornherein ausgeklammert werden.

Es geht darum, mit der eingeleiteten Sanierung (vorgezogene Behandlung des BLVK- Gesetzes sowie diverser Vorstösse) nicht einfach zur Tagesordnung überzugehen, sondern die Umstände, die seit 1989 zur heutigen Situation der BLVK geführt haben,

• lückenlos aufzuklären

• politisch zu bewerten und die Lehren zu ziehen

• Haftbarkeiten zu prüfen.

Es wird Dringlichkeit verlangt Gewährt: 09.09.2004

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M 202/2004 Büro des Grossen Rates

Motion

FDP (Fischer, Lengnau)

Weitere Unterschriften: 27 Eingereicht am: 03.09.2004

PUK – Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen

Das zuständige Organ wird beauftragt, dem Grossen Rat einen Vorschlag zur Einsetzung einer PUK zu unterbreiten.

Diese PUK hat zum Ziel,

a) festzustellen, ob alle Fakten im BLVK-Debakel auf dem Tisch liegen,

b) das Verhalten und die Verantwortung aller involvierter Stellen und Personen zu klären und

c) zu prüfen, ob die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen worden sind.

Der Schlussbericht soll spätestens in der April-Session 2005 dem Grossen Rat vorgelegt werden.

Begründung

Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht auf volle Transparenz in dieser Sache. Es ist für die FDP inakzeptabel, dass Verantwortliche ungestraft davonkommen.

Auf der Basis der Resultate der PUK können zudem zukunftsgerichtete Verbesserungs- massnahmen beschlossen werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt Gewährt: 09.09.2004

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M 224/2004 Büro des Grossen Rates

Motion

Rytz, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 5 Eingereicht am: 06.09.2004

Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur BLVK

1. Das zuständige Organ wird beauftragt, zwecks Klärung der Vorkommnisse im Zusam- menhang mit der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) einen Grossratsbe- schluss zur Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) vorzubereiten.

2. Die parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) soll insbesondere die nachfol- genden Fragestellungen untersuchen:

a) Die Rolle und die Verantwortung des Regierungsrates, der einzelnen Verwaltungsdi- rektionen bzw. –direktorInnen, der Finanzkontrolle und der Staatsvertreter in der Verwaltungskommission BLVK im Zusammenhang mit der Geschäftspolitik der BLVK. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Gründe und die Verantwortung für das Versagen der vorgesehenen Kontrollmechanismen auf allen Ebenen zu werfen.

b) Die Rolle der Wirtschaftsförderung im Rahmen des BLVK - Debakels.

c) Die Auswirkungen personeller Verflechtungen im Rahmen des BLVK – Debakels.

d) Die Verantwortung für das Krisenmanagement in Sachen BLVK im Regierungsrat sowie in den einzelnen Verwaltungsdirektionen seit der Erteilung des Auftrages zur Sonderprüfung an die Finanzkontrolle bis heute.

Begründung

Die Krise rund um die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) hat nur in Folge eines Versagens nahezu aller vorgesehenen Kontrollmechanismen und –Instanzen das bekannte Ausmass annehmen können. Damit ähnliche Affären künftig verhindert und das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen wieder hergestellt werden kann, braucht es eine

lückenlose Aufklärung der Gründe für dieses Versagen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 09.09.2004

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Antwort des Büros des Grossen Rates A. Das Wichtigste in Kürze

1. Vier Motionen (SP, SVP, FDP und Rytz) verlangen aus Anlass der Ergebnisse der Sonderprü- fung der Finanzkontrolle, dass das zuständige Organ dem Grossen Rat einen Grossratsbe- schluss zur Einsetzung einer PUK in Sachen Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) vor- legt. Das Büro beantragt dem Grossen Rat gleichzeitig Annahme und Abschreibung der vier Mo- tionen in diesem Punkt.

2. Es hat sich dafür entschieden, dem Grossen Rat in der Novembersession einerseits seine Ant- wort zu den vier Motionen, anderseits den Entwurf eines Grossratsbeschlusses zu unterbreiten.

Das Vorgehen erlaubt es, in der ersten Sessionswoche die Motionen und allenfalls in der zwei- ten Sessionswoche den entsprechenden Grossratsbeschluss zu beraten und das Präsidium und die Kommissionsmitglieder zu wählen. Eine allfällige PUK könnte somit Ende Novembersession 2004 ihre Arbeiten aufnehmen.

3. Zwei PUK-Motionen (FDP und Rytz) enthalten zusätzliche Weisungen zum Auftrag der PUK.

Das Büro ist bereit, diese Vorgaben zu prüfen. Es beantragt dem Grossen Rat Annahme der Motionen in diesen Punkten in der Form des Postulats und gleichzeitige Abschreibung. Ebenso ist das Büro bereit, die Hinweise zum Auftrag der PUK in den Motionen SP und SVP zu prüfen.

4. Den Schwerpunkt der Sonderprüfung der Finanzkontrolle bildet die strategische und operative Geschäftsführung der BLVK in den Jahren 1989 – 2003. Der Überprüfungs- und Untersu- chungsbereich besteht aus der Organisation und Führung der BLVK, deren Beteiligungen und Grossengagements sowie den Investitionen in Immobilien. Daneben beantwortete die Finanz- kontrolle mehrere wichtige Fragen in summarischer Form (zum Auftrag siehe Bericht Finanzkon- trolle vom 19. Mai 2004, S. 5).

5. Die vier Motionen stecken den Rahmen der Untersuchung in gegenständlicher und zeitlicher Hinsicht weiter und sie haben höhere Ansprüche an die Untersuchung, als dies beim Auftrag an die Finanzkontrolle der Fall war. Es geht um eine umfassende Untersuchung der Gründe der Unterdeckung, um eine lückenlose Aufklärung, um eine politische Bewertung und ein „Lehren ziehen“ bezüglich des Verhaltens und der Geschäftsführung aller involvierten Stellen und Perso- nen und um eine Darstellung der Schäden, Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten für den Zeit- raum 1989 bis 2004. Insbesondere geht es um die umfassende Aufklärung über den Bereich der Kontrolle, Aufsicht und Oberaufsicht über die BLVK.

6. Die Motionen verlangen die Einsetzung einer PUK. Der Regierungsrat lehnt dies ab. Auch er hat ein Interesse, volle Transparenz herzustellen. Aus seiner Sicht sind aber der Sachverhalt darge- stellt, die Schwachpunkte aufgezeigt und die wichtigsten Verbesserungsvorschläge bereits um- gesetzt oder in Umsetzung begriffen. Er erachtet eine PUK als unverhältnismässig. Überwie- gende Gründe sprechen gemäss Regierung dafür, eine ordentliche Aufsichtskommission mit der politischen Bewertung der Vorkommnisse zu beauftragen. Das Büro ist mit dem Regierungsrat der Auffassung, dass für eine ausschliesslich politische Bewertung der Sachverhalte eine Auf- sichtskommission das richtige Parlamentsorgan ist. Die entscheidende Frage lautet, ob eine Un- tersuchung notwendig ist.

7. Es gibt gute Argumente, die für wie gegen die Untersuchung durch eine PUK sprechen. Sie sind der Stellungnahme des Regierungsrates und der Motionsantwort zu entnehmen. Der für das Bü- ro entscheidende Grund für eine PUK besteht darin, dass die Vorkommnisse im Zusammenhang mit der BLVK von grosser Tragweite und von allgemeinem Interesse sind, dass trotz erfolgten Untersuchungen wichtige Fragen im Raum stehen, die einer besonderen Klärung und insbeson- dere einer politischen Aufarbeitung und Bewertung durch den Grossen Rat bedürfen. Nötig ist der Einsatz eines Parlamentsorgans, das rasch und sorgfältig handeln kann, über besondere Rechte und Möglichkeiten (ausgebaute Informations- und Kontrollrechte, eigene Infrastruktur, ausgewiesene Experten usw.) verfügt, gleichzeitig aber auch besonderen Pflichten (z.B. bezüg- lich Rechtschutz der Betroffenen) unterworfen ist. Das Büro erachtet die Option Oberaufsichts- kommission (OAK) aus drei Gründen als weniger zielführend: Die PUK verfügt über stärkere In- formations- und Kontrollrechte; die OAK steht vor der grossen Herausforderung der Konstituie- rung und des Aufbaus, was Zeit und Kräfte absorbiert; die personelle Zusammensetzung der OAK richtet sich nicht nach den spezifischen Erfordernissen des Dossiers BLVK aus.

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B. Ausgangslage

1. Die BLVK ist mit 20’231 Mitgliedern und einem Total der versicherten Verdienste von 860'000’000 Franken per Ende 2003 eine der 30 grössten Pensionskassen der Schweiz. Betrug der Deckungsgrad der BLVK per 31. Dezember 2000 100 Prozent, so beträgt er per 30. Juni 2004 79,33 Prozent. Seit Ende 2000 hat sich eine Deckungslü- cke aufgetan, die stetig wächst und per 30. Juni 2004 1'081'800 Franken beträgt. Die Entwicklung der BLVK gibt Anlass zu Besorgnis und ruft nach Erklärungen.

2. Auf Antrag der Verwaltungskommission der BLVK und nach Orientierung des Regie- rungsrates und der Finanzkommission beauftragte der Erziehungsdirektor die Finanz- kontrolle am 15. Dezember 2003, die BLVK einer Sonderprüfung zu unterziehen.

3. Die Öffentlichkeit wurde mit Medienkonferenz vom 17. August 2004 über die Sonder- prüfung der Finanzkontrolle über die BLVK betreffend die strategische und operative Geschäftsführung der Jahre 1989 – 2003 informiert. Die gesamte Dokumentation (Be- richt und Zusatzbericht der Finanzkontrolle, Stellungnahmen des Regierungsrates, der Verwaltungskommission der BLVK und des Amtes für Sozialversicherung und Stif- tungsaufsicht, Gutachten von Prof. Dr. Ulrich Zimmerli, Prof. Dr. Rolf H. Weber sowie Dr. Andreas Jost sowie weitere Dokumente) steht seither der interessierten Öffentlich- keit elektronisch und schriftlich zur Verfügung.

4. Die Mitglieder der Geschäftsprüfungs- und der Finanzkommission sind am 17. August 2004 durch Regierungsrat Werner Luginbühl und Mitarbeiter über die Ergebnisse der Prüfung und die Stellungnahmen orientiert worden.

5. Das Thema hat ein starkes Echo in Politik, Medien und Gesellschaft ausgelöst. Es nimmt im redaktionellen Teil und in den Leserbriefspalten einen vergleichsweise breiten Raum ein. Seit dem 18. August 2004 wurden 15 parlamentarische Vorstösse zum Thema eingereicht. Darunter befinden sich vier Motionen von SP, SVP, FDP und Regu- la Rytz, die eine PUK fordern.

C. Verfahrensentscheide

1. Die Beantwortung der vier Motionen und die Vorbereitung des Grossratsbeschlusses sind Geschäfte des Grossen Rates. Zuständig für deren Vorbereitung ist das Büro des Grossen Rates (siehe Art. 16b Abs. 4 Bst. f GRG).

2. Die vier Motionen beauftragen das zuständige Organ (Büro), einen Grossratsbeschluss zur Einsetzung einer PUK vorzulegen. Sie wurden in der Septembersession 2004 vom Büro dringlich erklärt. Dem Grossen Rat werden durch das Büro in der Novembersessi- on 2004 gleichzeitig Vorstossantwort und Grossratsbeschluss vorgelegt. Dieses Vorge- hen ist vorteilhaft für den Grossen Rat, weil er seine Entscheide auf einer breiteren Grundlage trifft und allfällige Überweisungsbeschlüsse rascher umgesetzt werden kön- nen.

3. Es erlaubt ausserdem, dass der Grosse Rat in derselben Session das neue Gesetz über die berufliche Vorsorge der Lehrkräfte (BLVKG), den Sanierungsbericht BLVK, sämtliche Vorstösse i. S. BLVK und den Grossratsbeschluss betreffend die Einsetzung einer PUK beraten kann.

4. Das Büro hat den Regierungsrat und die Finanzkommission1 mit Datum vom 9. Sep- tember 2004 eingeladen, ihre Stellungnahmen zu den Motionen darzulegen, die im Wortlaut wiedergegeben werden sollen. Die Stellungnahmen sind im Anhang zu dieser Antwort wiedergegeben.

1 Mit der Einführung des neuen Kommissionensystems per Ende Novembersession 2004 wird sich die Oberaufsichtskommission als Nachfolgekommission der GPK schwergewichtig mit den Pensi- onskassen des Kantons befassen. Der Entscheid für eine Stellungnahme der Finanzkommission erfolgte nach Rücksprache mit den Kommissionspräsidien GPK und FIKO.

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D. Die PUK als besonderes Organ zur Wahrnehmung der Oberaufsicht

1. Die Steuerungskommission (Art. 21 GRG), die Oberaufsichtskommission (Art. 22 GRG) und die Justizkommission (Art. 23 GRG) sind die ordentlichen Organe des Grossen Ra- tes zur Wahrnehmung der Oberaufsicht. Die Kommissionen verfügen über ausgebaute Informationsrechte (Art. 34 ff. GRG) und eigene Sekretariate zur Erfüllung ihres Auftra- ges.

2. Die PUK ist ein ausserordentliches Organ der parlamentarischen Oberaufsicht. Die Rechtsgrundlagen (siehe insbesondere Art. 25 ff. GRG, Art. 38 GRG und Art. 49 GO) wurden im Rahmen der Totalrevision 1988/89 des Parlamentsrechts geschaffen und traten per 1. Juni 1990 in Kraft.

3. Der Grosse Rat kann eine PUK einsetzen, wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite in der Kantonsverwaltung der besonderen Klärung durch den Grossen Rat bedürfen.

Die PUK kann zur Ermittlung der Sachverhalte, zur Beschaffung weiterer Beurtei- lungsgrundlagen und zur politischen Bewertung gewisser Vorgänge eingesetzt werden (Art. 25 Abs. 1 GRG). Die Einsetzung erfolgt nach Anhören des Regierungsrates durch einen Grossratsbeschluss (Art. 25 Abs. 2 GRG).

4. Das Büro hat in seiner Antwort zur Motion Hess (M 041/93) im Jahre 1993 die Voraus- setzungen für die Einsetzung einer PUK näher umschrieben. Bei Vorkommnissen von grosser Tragweite handelt es sich um Ereignisse, die auf höchster oder sehr hoher Entscheidungsstufe verantwortet werden und eine gesetz- und ordnungsmässige so- wie wirksame Geschäftsführung von Organisationseinheiten der Verwaltung fraglich erscheinen lassen. Sie müssen einen grossen materiellen oder immateriellen Schaden für das Gemeinwesen zur Folge haben und können strafrechtlich, zivilrechtlich oder disziplinarrechtlich relevantes Verhalten beinhalten, welches die Öffentlichkeit stark und andauernd beschäftigt. Gegenständlich ist das Untersuchungsrecht des Grossen Rates begrenzt auf den durch Verfassung und Gesetzgebung begrenzten Kontrollbe- reich des Grossen Rates. Nicht jedes Vorkommnis von besonderer Tragweite erfordert eine PUK. Das Vorkommnis bedarf der besonderen Klärung. Sei es, dass die ordentli- chen Kontrollorgane und –instrumente nicht ausreichen, oder dass an die Untersu- chung besonders hohe Anforderungen gestellt werden. Eine PUK ist angezeigt, wenn es einer Klärung durch den Grossen Rat selber bedarf. Selbst wenn alle Bedingungen für die Einsetzung einer PUK kumulativ erfüllt sind, kann der Grosse Rat sich für oder gegen eine PUK entscheiden. Er sollte sich dabei von Grundsätzen wie öffentliches In- teresse, Rechtsgleichheit, Verhältnismässigkeit, Glaubwürdigkeit, Vertrauensbildung, Kosten-/Nutzen-Vergleich, politische Opportunität, Alternativen usw. leiten lassen.

5. Die PUK ist in ihrer Untersuchung auf die Abklärung bestimmter Vorkommnisse oder Vorgänge beschränkt. Sie hat allerdings weitreichende Informations- und Kontrollrech- te (vgl. Art. 26 und 27 GRG, Art. 38 GRG [z.B. Zeugen oder Sachverständige einver- nehmen/beiziehen, Auskunftspersonen befragen, weitreichendes Aktenherausgabe- recht]). Zu betonen ist allerdings, dass disziplinar-, zivil- oder strafrechtliche Gesichts- punkte grundsätzlich Gegenstand verwaltungs-, zivil- oder strafrechtlicher Verfahren sind. Die PUK würdigt ein Verhalten somit in erster Linie unter politischen Gesichts- punkten.

6. Wie das Büro in seiner Antwort zur Motion Kiener Nellen 1998 (M 142/97) ausgeführt hat, kann übergeordnetes Recht bestimmte Untersuchungshandlungen und die Be- richterstattung einer kantonalen PUK hindern. 1998 ging es um die Frage, ob eine Zeugnis- und Akteneditionspflicht für Geschäftsleitung und Angestellte der DFAG und BEKB besteht. Eine allfällige PUK BLVK wird die Frage prüfen müssen, inwieweit eine Zeugnis- und Akteneditionspflicht für die Organe, die externe Kontrolle und die Aufsicht

der BLVK besteht.

7. Der Grosse Rat hat seit Inkrafttreten der neuen Regelung sämtliche Vorstösse, die eine PUK verlangt haben, abgelehnt, sofern das Ratsmitglied den Vorstoss nicht von sich

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aus zurückgezogen hat2. Es ging in diesen Vorstössen unter anderem um Themen wie die Grossrisiken der bernischen Staatsbanken, die DFAG und das Projekt INO.

E. Analyse der vier Motionen

1. Drei der sechs im Grossen Rat vertretenen Fraktionen (SP, SVP, FDP) fordern die Ein- setzung einer PUK. Die Forderung ebenfalls gestellt hat ein Mitglied des Grünen Bünd- nisses3.

2. Das zentrale Thema der vier Motionen ist die heutige „Deckungslücke von rund 1 Milli- arde Franken. Dies, nachdem die Kasse im Jahre 2000 ausfinanziert und in die Selb- ständigkeit entlassen wurde. Zum gleichen Zeitraum wurde auch die Staatsgarantie aufgehoben“ (SP). „Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht auf volle Transparenz“ (FDP). Es geht darum, „Qdie Umstände, die seit 1989 zur heutigen Situation der BLVK geführt haben, lückenlos aufzuklären, politisch zu bewerten und die Lehren zu ziehen, Haftbar- keiten zu prüfen“ (SVP). „Die Krise rund um die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) hat nur in Folge eines Versagens nahezu aller vorgesehenen Kontrollmecha- nismen und –Instanzen das bekannte Ausmass annehmen können“ (Rytz). Es geht um Fragen der Führung, Organisation, Kontrolle und Aufsicht, aber auch um Fragen der Verantwortung und Haftbarkeit involvierter Stellen und Personen. Es geht um Sachver- haltsermittlung, um Beschaffung von Beurteilungsgrundlagen und insbesondere auch um politische Bewertung.

3. Die vier Motionen stimmen in der Forderung überein, dass das zuständige Organ dem Grossen Rat einen Grossratsbeschluss zur Einsetzung einer PUK vorzulegen hat.

4. Zwei Motionen (SP und SVP) verzichten auf weitere Auftragselemente. Nähere Anga- ben zum Auftrag der PUK liefern die Motionsbegründungen.

5. Bei zwei Motionen (FDP und Rytz) enthält die Motion zusätzliche Auftragselemente. Die Überweisung der beiden Motionen hätte zur Konsequenz, dass das Büro diese Elemen- te zwingend in den Grossratsbeschluss einbauen müsste. Bei einer Annahme als Pos- tulat hätte das Büro zu prüfen, ob diese Elemente in den Grossratsbeschluss eingebaut werden sollen.

6. Für die Erarbeitung des Grossratsbeschlusses entnimmt das Büro den vier Motionen (Auftrag und Begründung) folgende übereinstimmenden Signale: Alle Motionen erach- ten die Einsetzung einer PUK als notwendig. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Klärung der Umstände und Ursachen der heutigen Unterdeckung. Der Auftrag der PUK ist in zeitlicher Hinsicht auf den Zeitraum 1989 bis 2004 zu begrenzen.

7. Das Büro stellt aber auch unterschiedliche Signale fest:

a. Die Motion FDP verlangt, dass der Schlussbericht spätestens in der Aprilsession 2005 dem Grossen Rat vorgelegt werden soll. Die übrigen Motionen verzichten darauf, Vorgaben in zeitlicher Hinsicht zu machen. Die Motion SP erachtet es als unabdingbar, dass die Vorkommnisse in Ruhe und genau abgeklärt werden.

Dafür sei eine sorgfältige Analyse mit einer politischen Würdigung der Ge- schehnisse dringend notwendig.

b. Die Motion SVP will eine lückenlose Aufklärung der Umstände, die seit 1989 zur heutigen Situation der BLVK geführt haben. Die Motion FDP will eine Feststel-

2 Vgl. Dringliche Motion Jenni, Bern (M 039/93) - Antrag auf Einsetzung einer Parlamentarischen Untersu- chungskommission (PUK) gemäss Artikel 25 des Grossratsgesetzes und Artikel 49 der Geschäftsordnung in Verbindung mit Artikel 62 der Geschäftsordnung, siehe TB 1993, S. 463 ff. Dringliche Motion Hess (M 041/93) - Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Abklärung der Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den Grossrisiken der Kantonalbank von Bern und der Hypothekarkasse des Kantons Bern, siehe TB 1993, S. 556 ff. Motion Brönnimann (M 140/95) – Berner Justizskandale durchleuchten und aufdecken, siehe TB 1996, S. 2 ff. Motion Kiener Nellen (M 142/97) – 3 Milliarden Verluste, und niemand ist verantwortlich! Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Überprüfung der Tätigkeit der Dezennium-Finanz AG, siehe TB 1998, S. 4 ff. Dringliche Motion SVP (Hess, Stettlen) / FDP (Haas, Bern) (M 098/04) – Zusatzkredit INO, siehe TB 2004, S. 513 ff.

3 Weitere Vorstösse streben eine Vergangenheitsbewältigung und Zukunftsvorsorge auf anderem Wege an (Aufträge an den Regierungsrat).

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lung der PUK, ob alle Fakten im BLVK-Debakel auf dem Tisch liegen. Die Moti- on SP erwähnt mehrere Themenbereiche, die näher geklärt werden müssen.

Die Motion Rytz enthält eine nicht abschliessende Liste von Fragen.

c. Die Motionen SP und Rytz legen das Schwergewicht auf die Untersuchung der Geschäftsführung einzelner – nicht aller - beteiligter Behörden und Organe. Da- bei geht die Motion Rytz von der These aus, dass die Krise der BLVK das be- kannte Ausmass nur in Folge eines Versagens nahezu aller vorgesehener Kon- trollmechanismen und –Instanzen annehmen konnte. Die Motion FDP konzent- riert sich auf die Frage „Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen“. Die Motion SVP will Lehren ziehen und Haftbarkeiten prüfen.

8. Das Büro zieht aus der Analyse der Motionen folgende Folgerungen in Bezug auf den Auftrag der PUK: Die vier Motionen liefern Hinweise, was Bestandteil eines Auftrages sein könnte. Ein eindeutiges Bild vom Auftrag ergibt sich aber nicht. Das Büro wird dem Grossen Rat im Grossratsbeschluss den Entwurf eines Auftrags vorlegen, der alle Ele- mente enthält. Es obliegt dem Grossen Rat, in der Beratung den Auftrag zu detaillieren.

F. Haltung des Büros

1. Die Vorkommnisse bei der BLVK beschäftigen die Bevölkerung. Das Thema BLVK ist unbestritten von grossem allgemeinem Interesse. Das Entstehen einer massiven Un- terdeckung von mehr als 1 Mia. innert kurzer Frist nach der Ausfinanzierung der BLVK ist ein Vorkommnis von grosser Tragweite. Die in dieser Antwort aufgeführten Um- schreibungen eines Vorkommnisses von grosser Tragweite finden auf die BLVK An- wendung (siehe D.4).

2. Das Büro hat wie die Finanzkommission den Eindruck, dass Regierungsrat, Direktionen und BLVK an der Aufarbeitung der Vergangenheit und der Lösung der heutigen und zu- künftigen Probleme der BLVK arbeiten. Es liegen Untersuchungen vor, es sind Sach- verhalte ermittelt und Beurteilungen vorgenommen worden. Es sind Mängel entdeckt, Verantwortlichkeiten benannt und Verbesserungen realisiert oder in Aussicht gestellt worden. Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat ein Gesetz und ein Sanie- rungskonzept zur Schliessung der Finanzierungs- und Deckungslücke.

3. Es geht beim Entscheid des Grossen Rates über die Motionen um die Frage, ob bei dieser Ausgangslage eine PUK notwendig ist. Die vier Motionen signalisieren eine Posi- tion, wonach die Untersuchungen nicht ausreichen, Fragen im Raum bleiben, auf wel- che die Politik eine Antwort geben muss.

4. Ein Vergleich der Sonderprüfung mit den Untersuchungsforderungen der Motionen er- gibt folgende Feststellungen: Den Schwerpunkt der Sonderprüfung der Finanzkontrolle bildet die strategische und operative Geschäftsführung der BLVK in den Jahren 1989 – 2003. Der Überprüfungs- und Untersuchungsbereich besteht aus der Organisation und Führung der BLVK, deren Beteiligungen und Grossengagements sowie den Investitio- nen in Immobilien. Daneben beantwortete die Finanzkontrolle mehrere wichtige Fragen in summarischer Form (zum Auftrag siehe Bericht Finanzkontrolle vom 19. Mai 2004, S.

5).

5. Die vier Motionen stecken den Rahmen der Untersuchung in gegenständlicher und zeitlicher Hinsicht weiter und sie haben höhere Ansprüche an die Untersuchung, als dies beim Auftrag an die Finanzkontrolle der Fall war. Es geht um eine umfassende Un- tersuchung der Gründe der Unterdeckung, um eine lückenlose Aufklärung, um eine po- litische Bewertung und ein „Lehren ziehen“ bezüglich des Verhaltens und der Ge- schäftsführung aller involvierten Stellen und Personen und um eine Darstellung der Schäden, Verantwortlichkeiten und Haftbarkeiten für den Zeitraum 1989 bis 2004. Ins- besondere geht es um die umfassende Aufklärung über den Bereich der Kontrolle, Auf- sicht und Oberaufsicht über die BLVK.

6. Aus Sicht des Regierungsrates sind der Sachverhalt dargestellt, die Schwachpunkte aufgezeigt und die wichtigsten Verbesserungsvorschläge bereits umgesetzt oder in Umsetzung begriffen. Auch er hat ein Interesse an voller Transparenz. Er erachtet aber

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eine PUK als unverhältnismässig. Überwiegende Gründe sprechen gemäss Regierung dafür, eine ordentliche Aufsichtskommission mit der politischen Bewertung der Vor- kommnisse zu beauftragen. Das Büro ist mit dem Regierungsrat der Auffassung, dass für eine ausschliesslich politische Bewertung der Sachverhalte eine Aufsichtskommissi- on das richtige Parlamentsorgan ist. Die entscheidende Frage lautet, ob eine Untersu- chung notwendig ist und ob allenfalls eine ordentliche Aufsichtskommission (Steue- rungskommission oder Oberaufsichtskommission) die Untersuchung durchführen kann.

7. Es gibt ernsthafte Argumente, die gegen eine Untersuchung durch eine PUK sprechen.

Sie sind der Stellungnahme des Regierungsrates zu entnehmen. Es gibt aus Sicht des Büros ebenso ernsthafte Argumente für die Einsetzung einer PUK. Diese sollen im Fol- genden dargelegt werden:

• Die Vorkommnisse im Zusammenhang mit der BLVK erfüllen alle Bedingungen für die Einsetzung einer PUK gemäss Grossratsgesetz. Es sind Vorkommnisse von grosser Tragweite und von allgemeinem Interesse; es stehen trotz erfolgten Unter- suchungen wichtige Fragen im Raum, die einer besonderen Klärung und insbe- sondere einer politischen Aufarbeitung und Bewertung durch den Grossen Rat be- dürfen. Nötig ist der Einsatz eines Parlamentsorgans, das rasch und sorgfältig handeln kann, über besondere Rechte und Möglichkeiten (ausgebaute Informati- ons- und Kontrollrechte, eigene Infrastruktur, ausgewiesene Experten usw.) ver- fügt, gleichzeitig aber auch besonderen Pflichten (z.B. bezüglich Rechtschutz der Betroffenen) unterworfen ist. Über diese Voraussetzungen verfügt eine PUK im be- sonderen Masse.

• Die vorliegenden Untersuchungen und Stellungnahmen liefern Grundlagen für die Beantwortung der entscheidenden Fragen aus Sicht der Oberaufsicht. Das Büro hat aber den Eindruck, dass einige wichtige Untersuchungsgegenstände nicht oder zu wenig fundiert untersucht worden sind. Die Motionen liefern dazu einige Hinwei- se. Durch die Ermittlung von Sachverhalten, die Bereitstellung weiterer Entscheid- grundlagen und die politische Würdigung aus der Sicht des Grossen Rates leistet die PUK einen Beitrag zur demokratischen Kontrolle der Staatsleitung im Bereich BLVK.

• Es braucht eine politische Aufarbeitung der Vorkommnisse rund um die BLVK durch den Grossen Rat, und eine öffentliche Debatte im Parlament über dieses Dossier ist im öffentlichen Interesse. Der Regierungsrat ist vom Inhalt der Sonder- prüfungsberichte selber betroffen. Deshalb kann sich der Grosse Rat nicht allein auf Grund der bisher vorliegenden Dokumente ein Bild verschaffen. Eine substan- tielle Diskussion setzt eine entsprechende Berichterstattung und Antragstellung aus Sicht einer Oberaufsichtskommission voraus. Eine PUK ist am besten geeig- net, die Abklärungen vorzunehmen und die Diskussion des Grossen Rates vorzu- bereiten. Eine starke PUK ist eine Massnahme des Grossen Rates, die das Ver- trauen der Bevölkerung und Medien in die kantonalen Institutionen stärkt.

• Der Grosse Rat wird bei der Beratung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge der Lehrkräfte (BLVKG) die rechtlichen Grundlagen für die Zukunft der BLVK erlas- sen. Regierungsrat und Grosser Rat werden aufgrund des Sanierungsberichtes wichtige finanzielle Beschlüsse für die Zukunft der BLVK treffen. Der Grosse Rat sollte aber auch die Möglichkeit erhalten, die Vorkommnisse aus der Sicht der Oberaufsichtsbehörde politisch aufzuarbeiten.

• Das Dossier BLVK wirft wichtige Fragen der kantonalen Steuerung und Ober- aufsicht im Bereich der mittelbaren Verwaltung auf. Der Grosse Rat sollte sich mit diesen Fragen einmal grundsätzlich auf der Grundlage eines Berichtes auseinan- dersetzen können.

8. Die ständigen Aufsichtskommissionen werden im November dieses Jahres neu for- miert. Die Steuerungskommission (SK) und die Oberaufsichtskommission (OAK) neh- men ihre Tätigkeit nach der Novembersession mit einem neuen gesetzlichen Auftrag und in neuer personeller Zusammensetzung auf. Mit der OAK wird ein Organ geschaf- fen, das von der Zuständigkeit her geeignet wäre, zentrale Fragen der Oberaufsicht wie

(12)

die Aufsicht über die BLVK näher zu prüfen. Das Büro erachtet diese Option aus drei Gründen als ungünstig: Die PUK verfügt über stärkere Informations- und Kontrollrechte;

die OAK steht vor der grossen Herausforderung der Konstituierung und des Aufbaus, was Zeit und Kräfte absorbiert; die personelle Zusammensetzung der OAK richtet sich nicht nach den spezifischen Erfordernissen des Dossiers BLVK.

9. Anders als in früheren Fällen stellen nunmehr vier politisch unterschiedlich ausgerichte- te Fraktionen und Politikerinnen die Forderung nach einer PUK. Dies zeigt die politische Bedeutung der Forderung. Aus all diesen Gründen beantragt das Büro dem Grossen Rat, alle vier Motionen in diesem Punkt (Vorlage eines GRB) anzunehmen.

10. Die Motionen FDP und Rytz enthalten Vorgaben an das Büro betreffend Inhalt des Auf- trags der PUK in gegenständlicher und zeitlicher Hinsicht. Das Büro beantragt diese Punkte in der Form des Postulates anzunehmen. Es ist zudem bereit, die Anliegen der Motionen SP und SVP bezüglich der Formulierung des Auftrages näher zu prüfen.

11. Das Büro beantragt Ablehnung der Forderung der FDP-Motion, der Schlussbericht solle spätestens in der Aprilsession 2005 dem Grossen Rat vorgelegt werden. Obwohl es Verständnis für die Idee einer Terminierung der Arbeiten der PUK hat, erscheint ihm der Termin bei unvoreingenommener Betrachtung des Auftrags unrealistisch.

12. Das Büro unterbreitet dem Grossen Rat gleichzeitig mit der Vorstossantwort den Ent- wurf für den Grossratsbeschluss. Damit erfüllt das Büro sämtliche mit der Überweisung der Motionen erteilten Aufträge. Deshalb beantragt das Büro gleichzeitige Abschreibung der Motionen und Postulatspunkte.

G. Anträge des Büros

• M 198/2004, SP (Rickenbacher, Jens): Vorlage GRB: + (E, A)

• M 201/2004, SVP (Hess, Stettlen): Vorlage GRB: + (E, A)

• M 202/2004, FDP (Fischer, Lengnau) Ziff. 1 (Vorlage GRB): + (E, A) / Ziff. 2 (Ziele PUK): +P (E, A) / Ziff. 3 (Termin April für Schlussbericht): -

• M 224/2004, Rytz, Bern (GB) Ziff. 1 (Vorlage GRB): + (E, A) / Ziff. 2 (Fragestellungen PUK): +P (E, A)

An den Grossen Rat

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Anhang

Stellungnahme des Regierungsrates vom 13. Oktober 2004 zu den Motionen 1. Autonomie des Grossen Rates in Organisationsfragen

Es ist Sache des Grossen Rates, darüber zu entscheiden, welche Instrumente und welche Organisationsformen er zur Wahrnehmung seiner Aufgaben für geeignet erachtet. Der Regierungsrat hat aber ein Antragsrecht und macht von diesem Recht Gebrauch.

Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass im Vorfeld der Septembersession verschie- dene Fraktionen Vorentscheide zur Einsetzung einer PUK getroffen haben. Der definitive Entscheid wird jedoch erst in der Novembersession 2004 auf Antrag des Büros des Gros- sen Rates gefällt. Dieser Entscheid sollte nach gründlicher Abwägung aller Vor- und Nachteile und gestützt auf die aktualisierte Informationslage getroffen werden. Dem Gros- sen Rat werden in der Novembersession für diesen Entscheid umfangreiche Entschei- dungsgrundlagen zur Verfügung stehen. Neben der Antwort zu den vier dringlichen Motio- nen wird in der Novembersession voraussichtlich auch der Entwurf eines Grossratsbe- schlusses betreffend die Einsetzung einer PUK BLVK vorliegen, welcher sich zum Auftrag, zur Organisation und zu den Kosten einer PUK BLVK äussert. Damit wird über die Folgen der Einsetzung einer PUK BLVK vollständige Transparenz bestehen, was vom Regie- rungsrat begrüsst wird. Da in der Novembersession auch der Antrag des Regierungsrates für ein neues Gesetz über die BLVK sowie ein Bericht des Regierungsrates über die finan- zielle Sanierung der BLVK vorliegen werden, wird der Grosse Rat für den Entscheid über die Notwendigkeit einer PUK BLVK auch in inhaltlicher Hinsicht über weitere wichtige In- formationen verfügen.

2. Auswirkungen der Sonderprüfung

2.1 Bericht der Finanzkontrolle vom 19. Mai 2004

Die Ergebnisse der Sonderprüfung durch die Finanzkontrolle sind in einem Bericht vom 19. Mai 2004 sowie in einem Ergänzungsbericht vom 14. Juni / 20. Juli 2004 enthalten.

Der Regierungsrat stellt fest, dass die Sonderprüfung durch die Finanzkontrolle insgesamt keine wesentlich neuen Sachverhalte zu Tage gebracht hat, die nicht schon früher Ge- genstand von Abklärungen bildeten. Der Sachverhalt ist damit weitgehend erstellt. Der Regierungsrat hat seine Haltung zu diesem Bericht in seiner Stellungnahme vom 13. Au- gust 2004 ausführlich dargelegt. Es wird ausdrücklich auf diese Stellungnahme verwiesen.

2.2 Gutachten Zimmerli vom 1. Juli 2004

Im Anschluss an den Bericht liess der Regierungsrat in einem Gutachten das Zusammen- spielen der Aufsichtspflichten verschiedener Instanzen über die BLVK klären. Herr Prof.

Dr. Zimmerli kam dabei in seinem Gutachten vom 1. Juli 2004 zum Schluss, dass keine Voraussetzungen für eine Haftung des Kantons aus seiner Aufsichtstätigkeit vorliegen.

Es hat sich allerdings gezeigt, dass das bundesrechtlich vorgegebene System der Kontrol- le über Vorsorgeeinrichtungen sehr komplex ist. Dieses System wird als sog. Kontrollpy- ramide bezeichnet:

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Kontrollpyramide

Die primäre Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen liegt bei der Vorsorgeeinrichtung selber. Danach kommt eine Kontrolle durch qualifizierte Kontrollstellen sowie den Experten für die berufliche Vorsorge. An der Spitze der Kontrollpyramide steht die Aufsichtsbehörde. Bei der BLVK ist dies das fachlich unabhängige kantonale Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht (ASVS). Der Regierungsrat ist nicht Teil dieses fachlichen Aufsichtssystems.

Festzuhalten ist, dass das ASVS gegen die Anlagetätigkeit der BLVK im Zusammenhang mit Venture-Anlagen rechtzeitig aufsichtsrechtlich intervenierte, dabei aber durch die Eidg.

Beschwerdekommission BVG nicht geschützt wurde. Der Regierungsrat ist deshalb der Überzeugung, dass in rechtlicher Hinsicht keine Haftung des Kantons Bern für allfälligen Schaden der BLVK bestehen kann.

2.3 Getroffene Massnahmen

Die Sonderprüfung der Finanzkontrolle, das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Zimmerli sowie die kritische Reflexion der Abläufe und Zuständigkeiten veranlassten den Regierungsrat, eine Reihe von möglichen Korrekturen und Optimierungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.

Die erforderlichen Aufträge dazu wurden bereits erteilt. Neben den Sanierungsmassnah- men, auf die anschliessend eingegangen werden soll (vgl. Ziff. 3), geht es dabei um Fol- gendes (vgl. Stellungnahme des Regierungsrates vom 13.08.2004, S. 13 ff.):

− Verankerung Anforderungsprofil für Mitglieder der Verwaltungskommission der BLVK;

− Klärung der Rollen (Regierungsrat, Erziehungsdirektion, Staatsvertreterinnen und Staatsvertreter);

− Einsatz einer regierungsrätlichen Delegation für beide Pensionskassen des Kantons;

− Überprüfung der zweckmässigen organisatorischen Ausgestaltung der kantonalen Aufsichtsbehörde über Vorsorgeeinrichtungen;

− Überprüfung und Überarbeitung der Statuten BLVK;

− Prüfung von Verbesserungen und Optimierungen innerhalb der BLVK;

− Auswirkungen auf andere kantonale Beteiligungen.

Zusammenfassend kann damit festgestellt werden, dass der Handlungsbedarf erkannt worden ist. Die nötigen Massnahmen sind eingeleitet.

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3. Zukunftsgestaltung: Bestellung einer besonderen Kommission

Der Bericht der Finanzkontrolle leistet einen wichtigen Beitrag zur Vergangenheitsbewälti- gung und bietet zugleich Anhaltspunkte für zukunftsgerichtete Lösungen. Für die weitere Behandlung des Geschäfts sind – insbesondere auch im Hinblick auf die Organisation der Arbeiten im Grossen Rat – die folgenden beiden Handlungsschienen klar zu unterschei- den:

− Zukunftsgestaltung (Sanierung der BLVK)

− Vergangenheitsbewältigung (Politische Aufarbeitung der Ereignisse)

Für den Regierungsrat steht die Zukunftsgestaltung im Vordergrund. Die Hauptkräfte müs- sen jetzt für die Sanierung der BLVK eingesetzt werden. Der Regierungsrat hat deshalb die Vorarbeiten für die Sanierung der BLVK vorangetrieben und wird dem Grossen Rat im Hinblick auf die Novembersession ein Gesetz und einen Bericht zukommen lassen.

BLVK-Gesetz

Am 13. Oktober 2004 wird der Regierungsrat dem Grossen Rat ein BLVK-Gesetz unter- breiten. Diese Vorlage soll in einem beschleunigten Verfahren behandelt werden. Der Grosse Rat hat in der Septembersession die erforderlichen Entscheide gefällt. Für die Behandlung dieser Vorlage ist in der Septembersession eine besondere Kommission be- stellt worden. Die erste Lesung kann in der Novembersession, die zweite Lesung in einer Sondersession am 13. und 14. Dezember 2004 stattfinden. Mit dem BLVK-Gesetz soll das bisherige BLVK-Dekret abgelöst und die für die Sanierung nötige gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Beim BLVK-Gesetz handelt es sich allerdings nicht um ein eigentli- ches Sanierungsgesetz, das bereits konkrete Sanierungsmassnahmen enthält. Die Vorla- ge bildet aber die Grundlage für die separat zu fällenden Entscheide über die konkreten Sanierungsmassnahmen.

Konzept für die finanzielle Sanierung der BLVK

Am 20. Oktober 2004 wird der Regierungsrat dem Grossen Rat ein Konzept für die finan- zielle Sanierung der BLVK unterbreiten. In diesem Bericht wird er die verschiedenen Mög- lichkeiten zur Sanierung der BLVK erläutern. Der Bericht wird als Grundlage für die ent- sprechenden Beschlüsse des Regierungsrates und des Grossen Rates über die konkreten Sanierungsmassnahmen dienen. Der Grosse Rat wird anschliessend die Möglichkeit ha- ben, zu diesem Bericht Planungserklärungen abzugeben.

4. Politische Aufarbeitung der Ereignisse: Zur Forderung nach einer PUK 4.1 Weitgehend geklärte Sachverhalte

Mit dem Bericht der Finanzkontrolle vom 19. Mai 2004 kamen keine wesentlich neuen Sachverhalte zum Vorschein. Der Sachverhalt ist weitgehend erstellt. Die Sonderprüfung der Finanzkontrolle und das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Rolf H. Weber vom 6. Septem- ber 1999 erlauben eine gute Übersicht über den Untersuchungsgegenstand. Die Einset- zung einer PUK bringt damit die Gefahr von aufwändigen Mehrfachprüfungen mit sich. Die PUK würde – unter Umständen mit eigenen Experten – in erster Linie Sachverhalte über- prüfen müssen, die bereits von Experten überprüft worden sind.

Die Notwendigkeit einer umfangreichen Sachverhaltsermittlung ist ein Wesensmerkmal für eine Untersuchungskommission. Steht der relevante Sachverhalt hingegen fest, ist in der Regel auch keine Untersuchungskommission nötig. Bei einem gesicherten Sachverhalt beschränkt sich die Aufgabe auf die politische Bewertung des Sachverhaltes. Dafür ist in der Regel keine Untersuchungskommission erforderlich.

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4.2 Hinweise zu einzelnen Punkten der vier Motionen

Der Regierungsrat wird in Anwendung von Artikel 25 Absatz 2 GRG Gelegenheit erhalten, zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses betreffend die Einsetzung einer PUK BLVK Stel- lung zu nehmen. Im Zeitpunkt der Abfassung der vorliegenden Stellungnahme hat der Regierungsrat diesen Entwurf noch nicht erhalten. Die vorliegende Stellungnahme erfolgt damit ohne Kenntnis dieses Entwurfs. Zum Auftrag und zur Organisation einer allfälligen PUK BLVK wird sich der Regierungsrat deshalb erst in dieser Stellungnahme äussern können. Es wird dabei in erster Linie darum gehen müssen, den Auftrag einer allfälligen PUK BLVK in zeitlicher und sachlicher Hinsicht klar einzugrenzen. Im Hinblick auf die Formulierung des Auftrags einer allfälligen PUK BLVK hat der Regierungsrat zu einzelnen Punkten der vier Motionen die folgenden Hinweise:

Zeitfaktor: Gemäss der Motion der FDP-Fraktion (M 202) soll der Schlussbericht dem Grossen Rat spätestens in der Aprilsession 2005 vorgelegt werden. Der Regierungsrat würde im Falle der Einsetzung einer PUK eine rasche politische Aufarbeitung ebenfalls begrüssen. Eine derart rasche Berichterstattung ist allerdings nur möglich, wenn der Auftrag einer allfälligen PUK BVLK klar eingegrenzt wird.

Krisenmanagement im Regierungsrat: Gemäss der Motion M 224 von Frau Grossrätin Regula Rytz (Bern, GB) soll die PUK auch die Verantwortung für das Krisenmanage- ment in Sachen BLVK im Regierungsrat sowie in den einzelnen Verwaltungsdirektio- nen seit der Erteilung des Auftrags zur Sonderprüfung an die Finanzkontrolle bis heute untersuchen. Auch in der Begründung der Motion der SP-Fraktion (M 198) wird das Krisenmanagement des Regierungsrates nach Vorliegen des Berichts der Finanzkon- trolle im Frühjahr 2004 erwähnt. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass das Kri- senmanagement des Regierungsrates im angesprochenen Zeitraum angesichts der Komplexität des Geschäftes gut funktioniert hat. Der Regierungsrat und die Direktio- nen haben die Bedeutung des Geschäftes erkannt und angemessen, sowie zeit- und sachgerecht reagiert. Die nötigen Massnahmen wurden jeweils sehr rasch ergriffen.

Trotz der terminlich engen Gegebenheiten wurde das Geschäft in einem geordneten Verfahren bearbeitet. Es ist gelungen, dem Grossen Rat das BLVK-Gesetz in einem beschleunigten Verfahren vorzulegen und die ersten Sanierungsarbeiten einzuleiten.

Keine umfassende Überprüfung: Die Motion der SVP-Fraktion (M 201) verlangt eine lückenlose Aufklärung aller Umstände, die seit 1989 zur heutigen Situation der BLVK geführt haben. Eine solche umfassende Überprüfung wird innert vernünftiger Fristen nur schwer möglich sein. Die Erfahrungen im Kanton Basel-Stadt und auf Bundesebe- ne bei parlamentarischen Untersuchungskommissionen zu Pensionskassen zeigen, dass solche Untersuchungen zeitaufwändig sind. Der Regierungsrat würde es daher begrüssen, wenn der Auftrag für eine allfällige PUK klar eingegrenzt und auf einzelne Sachverhalte fokussiert würde.

Zuständigkeiten beachten: Gemäss der Motion der FDP-Fraktion (M 202) soll die PUK das Verhalten und die Verantwortung aller involvierten Stellen und Personen klären.

Hier ist darauf hinzuweisen, dass namentlich im Bereich der Aufsicht über Vorsorge- einrichtungen auch Bundesbehörden (z.B. Bundesrat, Eidg. Beschwerdekommission BVG) eine Rolle spielen. Eine rechtliche Intervention gegenüber den Bundesbehörden liegt ausserhalb der Zuständigkeit einer kantonalen PUK. Dies schliesst eine politische Beurteilung des Verhaltens der Eidg. Beschwerdekommission BVG allerdings nicht aus. Der Regierungsrat würde es begrüssen, wenn die zu überprüfenden Stellen und Personen im Auftrag an eine allfällige PUK klar eingegrenzt werden könnten.

Sanierungsfragen auskoppeln: Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat zur Frage der Sanierung der BLVK einen Bericht zukommen lassen. Später wird der Grosse Rat in diesem Zusammenhang auch Sanierungs- und Ausgabenbeschlüsse zu treffen haben.

Die Sanierungsfragen werden damit im Grossen Rat auf jeden Fall diskutiert werden können. Der Regierungsrat beantragt deshalb, diese Fragen nicht im Rahmen einer allfälligen PUK zu behandeln.

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Schadenersatzfragen auskoppeln: Die BLVK ist eine selbständige öffentlichrechtliche Anstalt mit eigenen Organen und eigener Rechnung. Sie wird die Frage der Verant- wortlichkeitsklagen noch einmal eingehend überprüfen und selbständig entscheiden.

Die Direktion der BLVK hat über die seitens der Verwaltungskommission geplanten weiteren Schritte wie folgt informiert: „Die Verwaltungskommission hat an ihrer Sitzung vom 1. September 2004 das weitere Vorgehen hinsichtlich Verantwortlichkeitsklagen festgelegt. In ihrer Stellungnahme vom 17. August 2004 zum Bericht der Finanzkon- trolle stellte sie fest, dass nach dem heutigen Stand der Abklärungen sie davon abse- he, Verantwortlichkeitsklagen anzuheben. Die Verwaltungskommission hob jedoch unmissverständlich hervor, dass es sich nicht um einen endgültigen Entscheid handle.

An ihrer Sitzung vom 1. September 2004 beschloss die Verwaltungskommission ein Gutachten in Auftrag zu geben, das sich nicht nur auf den Bericht der kantonalen Fi- nanzkontrolle stützt. Der Auftrag wird im zeitlichen Horizont erweitert. Geschehnisse nach 1999, insbesondere noch zu definierende Beteiligungen, sollen eingehend unter Verantwortlichkeitsaspekten überprüft werden. Auch wird die Rolle der Kontrollstelle und des Experten für berufliche Vorsorge begutachtet. An einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung anfangs November 2004 sollten die Resultate des Gutach- tens vorliegen. Anlässlich dieser Versammlung werden die Delegierten zur Frage der Verantwortlichkeitsklagen angehört.“ Für den Entscheid werden ihr mit dem Gutachten von Herrn Prof. Dr. Rolf H. Weber vom 6. September 1999, mit dem Gutachten von Herrn Dr. Andreas Jost vom 16. August 2004 sowie mit dem zusätzlich in Auftrag ge- gebenen Gutachten umfangreiche Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung stehen.

Die Erhebung von Verantwortlichkeitsklagen ist Sache der Verwaltungskommission der BLVK. Nur sie ist dazu aktivlegitimiert. Das ASVS überwacht dabei, dass die BLVK alle erforderlichen Massnahmen trifft, und schreitet wenn nötig mit Aufsichtsmassnahmen ein. Der Regierungsrat beantragt deshalb, die Frage der Verantwortlichkeitsklagen nicht im Rahmen einer allfälligen PUK zu behandeln.

4.3 Übertragung des Dossiers an eine ordentliche Aufsichtskommission

Der Regierungsrat ist überzeugt davon, dass der Bericht der Finanzkontrolle sämtliche relevanten Sachverhaltselemente im Zusammenhang mit der Geschäftsführung der BLVK in den Jahren 1989 bis 2003 darstellt. Die dabei aufgetretenen Schwachpunkte wurden aufgezeigt. In der Zwischenzeit sind die wichtigsten Verbesserungsvorschläge bereits um- gesetzt oder in Umsetzung begriffen. Gestützt auf diese Tatsachen erachtet der Regie- rungsrat die Einsetzung einer PUK als unverhältnismässig. Aus Sicht des Regierungsrates gibt es überwiegende Gründe dafür, eine ordentliche Aufsichtskommission mit der politi- schen Bewertung der Vorkommnisse zu beauftragen. Dabei kann auf die Vorarbeiten der Finanzkommission im Zusammenhang mit diesem Geschäft verwiesen werden. Zwischen der Finanzkommission und dem Regierungsrat fand zu diesem Geschäft bereits ein aus- führlicher Briefwechsel statt. Im Schreiben vom 23. August 2004 hielt die Finanzkommissi- on das Folgende fest:

„Die Finanzkommission hat am 20. August 2004 eine erste Aussprache zu dem Thema geführt und erste Beschlüsse zum weiteren Vorgehen gefasst. Sie möchte jedoch betonen, dass in dieser kur- zen Frist nur eine erste Einschätzung und keine umfassende Meinungsbildung möglich war. Für eine eigentliche politische Beurteilung des Sachverhalts wird die Finanzkommission mehr Zeit be- nötigen. Zudem ist sie der Ansicht, dass die eigentliche Aufarbeitung der Fragen, welche sich aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht stellen, voraussichtlich Sache der mit der Einführung von NEF neuen Kommissionen sein wird, die im November 2004 gewählt werden.“

Der Regierungsrat ist deshalb der Auffassung, dass sich eine ordentliche Aufsichtskom- mission mit diesem Dossier befassen sollte. Dies ist auch bei einer Ablehnung der Motio- nen möglich. Für diese Lösung sprechen insbesondere der Zeitfaktor und die gute Über- sicht über den Untersuchungsgegenstand aufgrund der vorhandenen Unterlagen. Im Vor- dergrund steht dabei aus Sicht des Regierungsrates die neue Oberaufsichtskommission,

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da es bei einer politischen Aufarbeitung in erster Linie um Aufsichtsfragen gehen wird.

Aufgrund der bereits geleisteten Vorarbeiten und der vorhandenen Dossierkenntnis kommt aber auch die Steuerungskommission in Frage, da diese voraussichtlich weitgehend aus Mitgliedern der bisherigen Finanzkommission bestehen wird.

Sollte der Grosse Rat weiter gehende Aufsichtsmassnahmen ins Auge fassen und die Motionen annehmen, wird auf die folgende Möglichkeit verwiesen: Als Alternative zu einer selbständigen PUK besteht auch die Möglichkeit, eine ständige Aufsichtskommission mit den Befugnissen einer PUK auszustatten. Zur Aufklärung von Vorkommnissen bei der Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt hat der Kanton Basel-Stadt kürzlich ein solches Vorgehen gewählt: Am 4. Juni 2003 wurde die Finanzkommission für dieses Geschäft mit den Befugnissen einer PUK ausgestattet. Das Parlamentsrecht des Kantons Bern würde eine solche Möglichkeit ebenfalls zulassen. Eine Lösung mit einer ständigen Aufsichts- kommission hätte zahlreiche organisatorische Vorteile, ohne dass auf die besonderen Informationsrechte einer PUK verzichtet werden müsste.

5. Antrag

Der Regierungsrat beantragt die Ablehnung der vier Motionen. Er ist der Meinung, dass die offenen Fragen besser und rascher durch die ordentlichen Organe der Oberaufsicht des Parlaments bearbeitet werden können (beispielsweise durch die Oberaufsichtskom- mission).

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Die Stellungnahme der Finanzkommission vom 7. Oktober 2004

Mit Schreiben vom 9. September 2004 sind der Finanzkommission die eingangs erwähn- ten Motionen, welche die Einsetzung einer PUK verlangen, zur Stellungnahme unterbreitet worden.

Wie Sie in Ihrem Schreiben richtig ausführen, ist die Finanzkommission das Organ des Grossen Rates, das sich bisher im Rahmen der Oberaufsicht über den Finanzhaushalt mit der BLVK befasst hat: Die Finanzkommission hat in den letzten Jahren jeweils im Rahmen ihrer Berichterstattung zur Staatsrechnung – unter dem Titel „Konsolidierte Betrachtungs- weise“ – über die Entwicklung der BLVK und vor allem über die damit für den Kanton ver- bundenen finanziellen Risiken Bericht erstattet.

Seit dem Frühjahr 2003, als die Deckungslücke stark angewachsen war, liess sich die Finanzkommission regelmässig von Regierung und Verwaltung über die finanzielle Ent- wicklung bei der BLVK informieren. Zudem erhielt sie die Gelegenheit, sich zum Auftrag an die Finanzkontrolle für die Sonderprüfung bei der BLVK zu äussern. Insgesamt hat die Finanzkommission dabei den Eindruck erhalten, dass die Regierung (auch aufgrund von Interventionen der Staatsvertreter) in den letzten beiden Jahren bereits verschiedene, rich- tige Massnahmen ergriffen bzw. eingeleitet hat.

Die Finanzkommission wurde zusammen mit der Geschäftsprüfungskommission am 17.

August 2004 von Herrn Regierungsrat Luginbühl über die Ergebnisse der Sonderprüfung BLVK informiert sowie über die erste Einschätzung des Regierungsrates. Sie hat in der Folge weitere Unterlagen angefordert und eine erste Reihe von Fragen gestellt, zu wel- chen sie inzwischen schriftliche Antworten erhielt und zu denen am 19. Oktober 2004 noch eine Aussprache mit einer Vertretung der Regierung erfolgen wird.

Sie möchte jedoch betonen, dass ihr in der bisherigen kurzen Frist nur eine erste Ein- schätzung der Situation bei der BLVK und der Ergebnisse der Sonderprüfung möglich war und keine umfassende Meinungsbildung. Sie ist damals zum Schluss gekommen, dass eine politische Aufarbeitung des Sachverhalts wichtig sei, aber mehr Zeit benötigen würde.

Sie wollte diese Aufarbeitung deshalb den neuen ständigen Kommissionen überlassen, welche im November 2004 gewählt werden. Aus Sicht der Finanzkommission wäre es dabei insbesondere um folgende Fragen und Themen gegangen: Wahrnehmung der Auf- sicht und Interventionsmöglichkeiten der Regierung gegenüber der mittelbaren Verwal- tung, sowie Aufsichtsrechte und –pflichten des Grossen Rates und seiner Kommissionen in solchen Fällen. Aus Sicht der Finanzkommission müsste – auch in Hinblick auf Verbes- serungen für die Zukunft - eine allgemeine, grundsätzliche Aufarbeitung dieser Fragen erfolgen.

Mit dem Erhalt Ihrer Einladung zur Stellungnahme zu den verschiedenen Motionen, wel- che eine PUK fordern, ist diese erste Einschätzung inzwischen von den politischen Ereig- nissen überholt wurden.

Nachdem sich alle grossen Fraktionen für die Einsetzung einer PUK aussprechen, verzich- tet die Finanzkommission auf eine Stellungnahme zu der Frage, ob die Einsetzung einer PUK sachlich notwendig ist. Hier sind bereits politische Zeichen gesetzt worden, welche es zu respektieren gilt.

Aus Sicht der Finanzkommission ist es wichtig, dass die einzusetzende PUK effizient ar- beitet und ihre Schlussfolgerungen rasch der Öffentlichkeit präsentieren kann. Aus diesem Grund befürwortet die Finanzkommission eine kleine Kommission und hält es für wichtig, deren Auftrag einzugrenzen. Tendenziell ist die Finanzkommission der Meinung, dass der Sachverhalt dank verschiedenen Gutachten und der Sonderprüfung der Finanzkontrolle bereits weitgehend geklärt ist, und dass es vor allem um die politische Bewertung und Schlussfolgerungen für die Zukunft – insbesondere im Umgang von Parlament, Regierung

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und Verwaltung mit der mittelbaren Verwaltung (vgl. auch die oben angesprochenen Fra- gestellungen) – gehen sollte.

Die Finanzkommission hofft, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient und Ihre Arbeiten unterstützt zu haben.

Referenzen

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