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Damit beauftragt werden soll die Aufsichtskommission des Grossen Rates die GPK ev

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M 166/2001 STA / Büro des Grossen Rates 5. November 2001 Motion

Gresch, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 2 Eingereicht am: 03.09.2001

Die Geschäftsprüfungskommission soll das Amt für Natur untersuchen

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates wird beauftragt, die Aufgabenerfüllung des Amtes für Natur anhand der Ergebnisse des Evaluationsberichtes und des Berichtes „Tauros“ unter Berücksichtigung vorhandener Kritikpunkte zu analysieren und dem Grossen Rat Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen.

Begründung:

Das Gesetz über Jagd und Wildtierschutz wurde von der vorberatenden Kommission an die Regierung zurückgewiesen. Die Kommission beauftrage die Regierung, die „möglichen Auslagerungsmöglichkeiten und Ausgabenverzichte, sowie alle möglichen Synergien zur Kostenreduktion innerhalb der betroffenen Ämter zu prüfen“.

Der Regierungsrat gibt in seiner Stellungnahme zu diesem Kommissionsantrag den Ball zurück an den Grossen Rat mit der Begründung, dass die von der Kommission geforderte Organisations- und Aufgabenüberprüfungen bereits erfolgt seien. Die Überprüfungen hätten gezeigt, so der Regierungsrat, „dass das Potential für Kostenreduktionen weitgehend ausgeschöpft ist ... (..). Der Rückweisungsantrag ist daher abzulehnen.“

Weiter führt die Regierung aus, dass der Rückweisungsantrag und die Begründung der vorberatenden Kommission keinen zwingenden Zusammenhang mit der Detailberatung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz hat.

Nachdem der Regierungsrat mit einem Evaluationsbericht und mit dem Projekt „Tauros“

Organisation und Aufgaben des Amts für Natur intensiv überprüft hat, ist es am Grossen Rat, die vorhandene Kritik am Amt für Natur auf den Tisch zu legen. Damit beauftragt werden soll die Aufsichtskommission des Grossen Rates die GPK ev. in Zusammenarbeit mit der Finanzkommission. Ziel soll es sein, Transparenz zu schaffen, vorhandene Kritik zielgerichtet zu formulieren und, zuhanden des Regierungsrates, Anträge zu formulieren zur zukünftigen Organisation und Finanzierung der Tätigkeiten im Naturschutz.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 06.09.2001.

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Antwort des Büros des Grossen Rates

a) Bei einer Überweisung der Motion würde der Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Auftrag erteilt, die Aufgabenerfüllung des Amtes für Natur (ANAT) anhand der Ergebnisse des Evaluationsberichtes und des Berichtes „Tauros“ unter Berücksichtigung vorhandener Kritikpunkte zu analysieren, dem Grossen Rat Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen. Es ginge um einen vergleichsweise präzis definierten, begrenzten Kontrollauftrag des Grossen Rates an die GPK im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht.

b) Der Vorstoss beschlägt ein ratseigenes Geschäft. Nach ständiger Praxis beantwortet das Büro des Grossen Rates solche Vorstösse. Der Vorstoss betrifft die Tätigkeit des Amtes für Natur und der GPK. Deshalb wurde eine Stellungnahme des Regierungsrates, der die Aufsicht über die Kantonsverwaltung ausübt, und der GPK, das als Organ des Parlamentes die Oberaufsicht über die Kantonsverwaltung wahrnimmt, eingeholt.

c) Das Büro erinnert daran, dass es sich hierbei nicht um den ersten Fall handelt, bei dem die GPK mit einer Motion zu Abklärungen verpflichtet werden sollte. 1997 beauftragte der Grosse Rat die GPK, die Arbeitsvergebungspraxis des Kantons auf ihre Zweckmässigkeit hin zu überprüfen.

d) Die Überprüfung der Aufgabenerfüllung eines Amtes der Zentralverwaltung liegt in der Zuständigkeit des Grossen Rates. Die Informationsrechte der GPK reichen aus, um den in der Motion formulierten Auftrag erfüllen zu können.

e) Zu den Zielsetzungen der Oberaufsicht gehört unter anderem, einen Beitrag zur Sicherung, Stabilisierung und demokratischen Kontrolle der Staatsleitung zu leisten.

Fehlt es an Vertrauen des Parlamentes, der Bevölkerung oder der öffentlichen Meinung in die Aufgabenerfüllung einer Verwaltungseinheit und in die Leitungs- und Aufsichtsfunktion des Regierungsrates über diese Einheit, kann die Durchführung einer Aufsichtshandlung durch das zuständige ordentliche Organ des Grossen Rates oder durch eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eine vertrauensbildende Massnahme darstellen.

f) An der Geschäftsführung, an der Organisation, an Ressourceneinsatz und am Personal des ANAT wurde in den letzten Jahren verschiedentlich Kritik geübt. Gerade aus dem Grossen Rat waren kritische Stimmen zu vernehmen. Bei dieser Ausgangslage hat sich dem Büro die Frage gestellt, ob die verlangte Überprüfung notwendig ist.

g) Das Büro gab dem Regierungsrat Gelegenheit, zur Motion Stellung zu nehmen.

Dessen Antwort wird ausführlich wiedergegeben, damit sich der Grosse Rat ein Bild von der Haltung der Aufsichtsbehörde über die Kantonsverwaltung verschaffen kann.

<< ... Es ist selbstverständlich Sache des Grossen Rates, darüber zu entscheiden, ob er hinsichtlich des Amtes für Natur einen Bericht der Geschäftsprüfungskommission für erforderlich erachtet. Der Regierungsrat macht in diesem Zusammenhang auf die

verschiedenen in den vergangenen Jahren erstellten Berichte und Analysen aufmerksam.

Anlässlich der Budgetberatungen 1999 - sie hatten eine 5-prozentige Aufwandkürzung für das Amt für Natur (ANAT) zur Folge - sowie im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Entwurfs zu einem neuen Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG), wurde seitens verschiedener Parteien, Parlamentsmitglieder und Verbände an der Organisation, am Ressourceneinsatz, an der Geschäftsführung sowie am Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ANAT zum Teil erhebliche Kritik geübt. Die Volkswirtschaftsdirektion

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liess im Herbst 2000 das ANAT von einer externen Beratungsfirma evaluieren. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Evaluation beauftragte die Volkswirtschaftsdirektorin eine Arbeitsgruppe, im Projekt „Tauros“ das Verzichts- und Auslagerungspotenzial systematisch zu überprüfen, Massnahmen zur Verbesserung des Images zu entwickeln und organisatorische Optimierungen zu prüfen. Im Weiteren liess die Volkswirtschaftsdirektorin die Anzeigepraxis der Aufsichtsorgane überprüfen und initiierte in der Umweltschutzdelegation des Regierungsrates eine Weisung zur Vorbereitung und Durchführung von Begehungen und Augenscheinen. Bis auf den Bericht zur Anzeigepraxis liegen die Ergebnisse vor. Sie wurden öffentlich bekannt und zugänglich gemacht. Mit dem Bericht zur Anzeigepraxis wird sich die Umweltschutzdelegation des Regierungsrates am 1. November 2001 befassen.

In der vergangenen Septembersession beschloss der Grosse Rat, auf das JWG einzutreten und die Detailberatung an die Hand zu nehmen. Die Rückweisung an die Kommission wurde mit Auflagen versehen: Der Kostendeckungsgrad im Jagdbereich ist durch Aufwandminderungen zu erhöhen. Zu erhöhen ist auch die Eigenverantwortung der Jäger. Zudem soll sich das JWG auf das Notwendige beschränken und Doppelspurigkeiten bei der Aufsicht in den Bereichen Jagd, Fischerei und Naturschutz sind zu vermeiden. Der Grosse Rat folgte damit der Auffassung des Regierungsrates, wonach die Kritik am ANAT keinen zwingenden Zusammenhang mit der Detailberatung des JWG hat, und dass der Grosse Rat über andere Instrumente verfügt, um auf die Aufgabenerfüllung und Organisationsstruktur des ANAT Einfluss zu nehmen. Die Motionärin nimmt diesen Gedanken auf und beantragt dem Grossen Rat, die GPK mit der Analyse der Kritikpunkte und der Berichterstattung an den Grossen Rat zu beauftragen.

Wie erwähnt, liegen heute umfangreiche Überprüfungsergebnisse sowohl aus verwaltungsunabhängiger Expertensicht als auch aus Sicht der Volkswirtschaftsdirektion oder der Umweltschutzdelegation des Regierungsrates vor. Die Überprüfungen haben Folgendes ergeben:

Ergebnisse der Evaluation

Die heutige Organisation ist gut und zweckmässig. Das ANAT erfüllt ausschliesslich gesetzliche und weitgehend durch das Bundesrecht vorgegebene Aufgaben. Einem deutlichen Abbau von Ressourcen (nominell –14%) steht eine Zunahme von Aufgaben gegenüber. Die knappen Ressourcen führen zu Defiziten im Vollzug in allen Bereichen.

Die Aufgabenerfüllung ist effizient und effektiv. Ein weiterer Abbau von Ressourcen ist ohne gleichzeitigen Leistungsverzicht nicht machbar. Im interkantonalen Benchmark schneidet der Kanton Bern gut bis sehr gut ab.

Ergebnisse des Projektes „Tauros“

Gesetzlich vorgegebene Rahmenbedingungen setzen einem zusätzlichen Aufgabenverzicht enge Grenzen. Das Potenzial für die Auslagerung von Aufgaben wurde systematisch überprüft. Bei den Verbänden fehlen die personellen Ressourcen, das Know-how oder das Interesse, um zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Sowohl im Aufgaben- als auch im Imagebereich wurden und werden Optimierungen vorgenommen:

Die Zusammenarbeit mit den Verbänden soll weiterhin auf guter Basis fortgesetzt werden, und die Aufgabenerfüllung wird zum Teil neu organisiert. Die Massnahmen werden mit aller Sorgfalt umgesetzt. Wo nötig, werden die erforderlichen Korrekturen im Rahmen von Schulungen oder Einflussnahmen der Vorgesetzten im Einzelfall erfolgen.

Massgeblich unterstützt werden alle eingeleiteten Prozesse durch das Projekt “Neue Verwaltungsführung (NEF)“.

Zwischenergebnisse der Überprüfung der Anzeigepraxis

Das geltende Recht lässt den gerichtspolizeilich vereidigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ANAT nur einen sehr kleinen Spielraum im Entscheid, ob sie einen festgestellten Verstoss zur Anzeige bringen sollen oder nicht. Dennoch bestehen im Rahmen der Rechtsordnung Möglichkeiten, durch bestimmte Vorgaben sowie durch professionelle Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Anzeigepraxis zu beeinflussen. Diese Möglichkeiten werden zu einem guten Teil heute schon

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ausgeschöpft. Die Arbeitsgruppe bestätigt, dass die bereits getroffenen Massnahmen grundsätzlich richtig sind, ergänzt diese mit einigen Änderungsvorschlägen und unterstreicht die Wichtigkeit der entsprechenden Schulung.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, auf weiteren Überprüfungsaufwand sei zu verzichten.

Dies wird es der Verwaltung ermöglichen, ihre Kräfte auf die anstehenden Optimierungsmassnahmen im Zusammenhang mit der Diskussion des JWG sowie auf die ordentliche Aufgabenerfüllung zu konzentrieren.

Der Regierungsrat empfiehlt aus den dargelegten Gründen die Ablehnung der Motion.

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h) Das Büro hat sich an die GPK mit der Bitte um Stellungnahme gewandt. Die GPK beantragt dem Büro Ablehnung der Motion. Sie hat den Eindruck, dass die Volkswirtschaftsdirektion die Vorschläge der externen Experten ernsthaft geprüft und entsprechende Massnahmen bereits umgesetzt oder zumindest eingeleitet hat. Aus Sicht der GPK besteht deshalb kein weiterer Handlungsbedarf.

i) Das Büro weist auf folgende Ereignisse und Entwicklungen hin:

• Das in parlamentarischer Beratung stehende Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG) wird möglicherweise zu einer Veränderung der Aufgaben des ANAT führen. Der Rückweisungsbeschluss des Grossen Rates vom 6. September 2001 weist jedenfalls in diese Richtung.

• Die zuständige Volkswirtschaftsdirektion hat auf die Kritik reagiert. Sie hat eine Evaluation in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse analysiert und weitergehende Massnahmen in die Wege geleitet. Die Resultate dieser Abklärungen und Massnahmen sind der Kommission zur Vorberatung des JWG zugestellt worden. Den Ausführungen des Regierungsrates entnimmt das Büro, dass aus Sicht der verwaltungsunabhängigen Experten das ANAT seine Aufgaben effizient und effektiv erfüllt und im interkantonalen Vergleich gut bis sehr gut abschneidet.

Nach Auffassung des Büros ist die Erteilung eines Prüfauftrags nicht mehr notwendig.

j) Der Regierungsrat wie die GPK erachten einen Auftrag an die Adresse der GPK im Sinne der Motion Gresch als nicht notwendig. Das Leitungs- und Aufsichtsorgan Regierungsrat setzt sich dafür ein, dass die Verwaltung ihre Kräfte auf die anstehenden Optimierungsmassnahmen im Zusammenhang mit der Diskussion des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz sowie auf die ordentliche Aufgabenerfüllung konzentrieren kann. Das Oberaufsichtsorgan des Grossen Rates sieht keinen weiteren Handlungsbedarf.

k) Die skizzierten Entwicklungen, die von der Direktion eingeleiteten Massnahmen und die Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden führen das Büro zum Schluss, dass ein Auftrag an die GPK nicht mehr erforderlich ist.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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