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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2010-8804 Seite 1/2

Vorstoss-Nr: 070-2010

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 29.04.2010

Eingereicht von: OAK (Blaser, Steffisburg) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit:

Datum Beantwortung:

RRB-Nr:

Direktion: GR

Schaffung einer Kommission des Grossen Rates für Aussenbeziehungen

Das Büro des Grossen Rates wird beauftragt, umgehend die Erarbeitung der rechtlichen Voraussetzungen für die Einsetzung einer ständigen parlamentarischen Kommission für Aussenbeziehungen in die Wege zu leiten.

Begründung:

Ausgelöst durch die unbefriedigende Situation, dass der Grosse Rat bei der Genehmigung von interkantonalen Vereinbarungen bloss zustimmend oder ablehnend entscheiden, bei der Ausgestaltung der konkreten Inhalte jedoch nicht mitbestimmen kann, hat die Oberaufsichtskommission (OAK) bei der Universität Bern eine Studie in Auftrag gegeben, welche Aufschluss über die vorliegenden Defizite und allfällige Verbesserungsmöglichkeiten gegeben hat.1 Im Schlussbericht wird dabei auch aufgezeigt, dass die Zahl der interkantonalen Vereinbarungen in den letzten beiden Jahrzehnten sprunghaft angestiegen ist. Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass angesichts der zunehmend komplexer werdenden öffentlichen Aufgaben und ihrer auch territorial sehr starken Vernetzung im interkantonalen Bereich nicht mehr alles von den einzelnen Kantonen alleine bewältigt werden kann, so dass in zunehmendem Masse auf eine Aufgabenwahrnehmung in einem interkantonalen Verbund zurückgegriffen wird. Auch um zu verhindern, dass bestimmte Regelungsbereiche vom Bund übernommen und damit dem kantonalen Definitionseinfluss entzogen werden, schliessen sich die Kantone zusammen, um unter sich eine Lösung zu finden. Der Umfang des Einbezugs der kantonalen Parlamente in interkantonale Rechtssetzungsverfahren und in die interparlamentarische Oberaufsicht über interkantonale Institutionen wird weiter zunehmen. Die vom Grossen Rat in der Märzsession 2010 überwiesene Motion Rérat (M 347/2009), mit welcher die Einsetzung eines interparlamentarischen Kontrollgremiums für die interkantonale Pädagogische Hochschule HEP BEJUNE gefordert wird, belegt diesen Trend.

1 Andrea Iff, Fritz Sager et. al., Interkantonale und interkommunale Zusammenarbeit. Defizite bezüglich parlamentarischer und direktdemokratischer Mitwirkung (unter besonderer Berücksichtigung des Kantons Bern). Universität Bern, Kompetenzzentrum für Public Management, 2009, 189 S.

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Geschäfts-Nr.: 2010-8804 Seite 2/2

Wie einleitend erwähnt liegt das Hauptdefizit im interkantonalen Bereich darin, dass die Parlamente über die einzelnen rechtlichen Bestimmungen nicht mehr verhandeln und diese gemäss eigenen Beschlüssen festlegen können, sondern dass ein von exekutiver Seite erarbeiteter Entwurf unverändert zu genehmigen ist. Diese unbefriedigende Situation könnte allein mit einem interkantonalen Parlament aus dem Weg geräumt werden. Eine solche Lösung würde allerdings einen ganz erheblichen Eingriff in das bestehende politische Gefüge darstellen, und eine entsprechende Realisation wäre derzeit sehr unwahrscheinlich. Vielmehr gilt es, möglichst rasch Änderungen einzuleiten, damit auch für den Grossen Rat die Ausgangslage verbessert wird. In diesem Sinne wird die OAK einen Vorschlag für ein qualifiziertes Vernehmlassungsverfahren in die Diskussion einbringen, mit welchem dem Parlament die Möglichkeit gegeben werden soll, im Stadium der Erarbeitung der rechtlichen Grundlagen verbindlich konsultiert zu werden. Derzeit besteht im Kanton Bern die informelle und beidseits gut akzeptierte Praxis, dass sich die OAK vom Regierungsrat über sich in Vorbereitung befindende Geschäfte im interkantonalen Bereich regelmässig informieren lässt, damit sie allenfalls bei Bedarf intervenieren kann.2 Es wird somit auch darum gehen, gemäss zu definierenden Kriterien diese Praxis rechtlich zu verankern.

Mit Artikel 22 des geltenden Grossratsgesetzes werden die Angelegenheiten der Aussenbeziehungen der Oberaufsichtskommission (OAK) zugewiesen. Soweit es sich dabei um rechtsetzende Geschäfte handelt, stehen diese in einem grundsätzlichen Widerspruch zum eigentlichen Charakter der Aufgabe der OAK. Bei interkantonalen Vereinbarungen ist sie vorberatende und antragstellende Kommission; ihr Grundauftrag ist jedoch derjenige der nachträglichen Kontrolle. Auf diesen Sachverhalt wird hier nur aus systematischen Gründen hingewiesen; dass dennoch eine Praxis möglich ist, hat die OAK bewiesen. Entscheidender ist, dass die künftigen Aufgaben im Bereich der Aussenbeziehungen, wie sie bereits auch in den Bestimmungen des geänderten, auf den 1. Juni 2010 in Kraft tretenden Grossratsgesetzes definiert sind, die Kapazitäten der OAK als Milizorgan übersteigen. Mit dem Einbezug im Rahmen einer Konsultation bei Verfahren der Ausarbeitung von interkantonalem Recht werden die zeitlichen und fachlichen Anforderungen weiter zunehmen. Die OAK erachtet es deshalb als angezeigt, dass rechtzeitig die Arbeiten für die Bildung einer ständigen parlamentarischen Kommission für Aussenziehungen an die Hand genommen werden. Damit würde im Übrigen ein eindeutiger und sichtbarer Ansprechpartner für alle Geschäfte in diesem Bereich geschaffen. Die Kommission für Aussenbeziehungen würde sowohl als Legislativkommission in Fällen der Erarbeitung von interkantonalem Recht wie auch, zusammen und in Koordination mit den entsprechenden grossrätlichen Delegationen, als Kontrollkommission über bestehende interkantonale Institutionen operieren.

Die Schaffung einer ständigen parlamentarischen Kommission für Aussenbeziehungen sollte nach Auffassung der OAK im Zusammenhang mit einer Totalrevision des Grossratsgesetzes an die Hand genommen werden. Die OAK wird dazu dem Büro des Grossen Rates einen entsprechenden Antrag unterbreiten.

2 Vgl. dazu auch die Antwort und den Bericht der OAK an das Büro des Grossen Rates zur Interpellation 157/2008 Gagnebin betreffend Rolle und Stellung der interparlamentarischen Kommissionen und ihrer Delegationen (auf der Website des Grossen Rates zu finden unter

Dokumente \ Berichte der ständigen Kommissionen \ Oberaufsichtskommission \ Rolle und Stellung der interparlamentarischen Kommissionen und der grossrätlichen Delegationen für

Aussenbeziehungen).

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