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Eine Verpflichtung die Option Holz zu prüfen, bewirkt keine Mehrkosten

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M 154/2005 BVE 17. August 2005 49C Motion

2605 von Siebenthal, Gstaad (SVP)

Weitere Unterschriften: 23 Eingereicht am: 13.06.2005

Holzfeuerungen in öffentlichen Gebäuden

Der Regierungsrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass beim Bau oder Ersatz von Heizungsanlagen in öffentlichen Bauten nach Möglichkeiten Holzfeuerungsanlagen eingesetzt werden.

Bei jeder Anlage ist die Option Holz als Alternative entweder als Einzelanlage oder der Anschluss an einen Wärmeverbund auf Offertbasis zu prüfen. Bei den Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind die Umweltkosten zu berücksichtigen, wie dies bei den kantonalen Gebäuden auch gemacht wird.

Begründung

Oft wird die Variante Holz für die Wärmeerzeugung nicht von Beginn an einbezogen oder ganz vergessen. Der Nutzen für die Region wird zuwenig berücksichtigt und die allfälligen Kosten überschätzt. Einerseits aufgrund der steigenden Ölpreise und anderseits durch die stark verbesserte Holzfeuerungstechnik ist die Option Holz konkurrenzfähig. Das Potential an Holz ist nach wie vor wesentlich grösser, als die heutige Nutzung.

Eine Verpflichtung die Option Holz zu prüfen, bewirkt keine Mehrkosten. In einigen Gemeinden im Seeland wird dies bereits praktiziert.

Holzfeuerungen weisen wesentliche Vorteile gegenüber fossilen Wärmeerzeugern auf:

• Holz ist ein einheimischer Energieträger, der zuwenig genutzt wird

• Die Verwendung von Holz fördert die regionale Waldwirtschaft

• Holz ist CO2 neutral

• Einsparung von CO2-Abgaben

• Unterstützt die Ziele der Luftreinhaltung und des Kyotoprotokolls

• Vermindert die Auslandabhängigkeit

• Entspricht einer nachhaltigen Entwicklung

• Gemeinden mit Holzfeuerungen haben Vorbildfunktion

Wo öffentliche Gelder eingesetzt werden, muss eine für die Region optimale Lösung angestrebt werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 20.06.2005

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Antwort des Regierungsrates:

Der Regierungsrat teilt die Ansicht des Motionärs, dass öffentliche Bauten mit besonderer Sorgfalt geplant oder umgebaut werden sollten. Dies gilt auch hinsichtlich der Wärmever- sorgung. Mit der geplanten Teilrevision des Kantonalen Energiegesetzes sollen die ge- setzlichen Grundlagen geschaffen werden. Unter anderem soll MINERGIE Standard wer- den bei öffentlichen Bauten. MINERGIE ist ein in der Schweiz anerkannter, fortschrittlicher Baustandard, der mithilft, Energie zu sparen, diese rationell zu nutzen und der den Wohn- komfort nachweislich steigert. Die geforderte, gute Bauqualität garantiert auch einen län- geren Werterhalt des Gebäudes.

Das Amt für Grundstücke und Gebäude der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion macht den vom Motionär geforderten Preisvergleich zwischen den verschiedenen Energieträgern schon seit einigen Jahren. Folgende Holzheizungen wurden bereits realisiert:

Schnitzelverbrauch

CIP Tramelan 1000m3/Jahr

Schulheim Landdorf, Köniz 500m3/Jahr

Inforama Rüti, Zollikofen 2000m3/Jahr

Anstalten Hindelbank 2000m3/Jahr

Fachhochschule Holz, Biel 750m3/Jahr Jugendheim Châtillon, Prêles 2100m3/Jahr

Anstalten, Witzwil 4100m3/Jahr

Massnahmenzentrum St. Johannsen 3100m3/Jahr

Gartenbauschule, Oeschberg 2700m3/Jahr

Der Regierungsrat unterstützt die Forderungen der Motion. Sie entspricht der kantonalen Energiepolitik, welche die Förderung erneuerbarer Energien zum Ziele hat und damit die nachhaltige Entwicklung im Kanton Bern stärkt (drittes strategisches Legislaturziel).

Stimmt der Grosse Rat der Motion zu, so fliesst deren Forderung in die Änderung der Kant. Energiegesetzgebung ein, wie es der Motionär mit der Begründung der Dringlichkeit angestrebt hat.

Antrag: Annahme der Motion

An den Grossen Rat

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