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dass bei öffentlichen Bauten und bei der Mobiliarbeschaffung auf Holz und Holzprodukte aus Urwaldraubbau verzichtet wird

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M 111/2003 BVE 6. August 2003 49C

Motion

2108 Häsler, Wilderswil (GFL)

Weitere Unterschriften: 15 Eingereicht am: 16.04.2003

Einheimisches Holz statt Urwaldraubbau

Der Regierungsrat wird beauftragt, dafür zu sorgen,

1. dass inskünftig bei öffentlichen Bauten nach Möglichkeit einheimisches Holz verwendet wird.

2. dass bei öffentlichen Bauten und bei der Mobiliarbeschaffung auf Holz und Holzprodukte aus Urwaldraubbau verzichtet wird.

Begründung:

Der Kanton Bern ist Waldbesitzer und Holzproduzent. Es ist deshalb in seinem Interesse, den Gebrauch von einheimischem FSC-zertifiziertem (Forest Steward-ship Council) Holz zu fördern und bei öffentlichen Bauten und der Mobiliarbeschaffung auf Holz aus Raubbau zu verzichten und nur FSC-zertifiziertes Holz oder Holz aus der Schweiz oder nach Bedarf aus dem benachbarten Ausland zu verwenden.

Die Abholzung der Urwälder in den tropischen Regionen (Amazonas, Kongo, Südostasien) und in den nördlichen Zonen (Kanada, Skandinavien, Sibirien) bedroht die Klimabilanz und das Überleben zahlreicher Völker, Tiere und Pflanzen. Mehr als zehn Jahre nach dem Erdgipfel in Rio sind auch die Schweizer Kantone gefordert, sich verstärkt für die Umsetzung der Lokalen Agenda 21 einzusetzen. Ein zentrales Anliegen nachhaltiger Entwicklung ist der Schutz der letzten Urwälder. Die Kampagne „urwaldfreundliche Kantone

& Gemeinden“, lanciert von Greenpeace und dem „Bruno-Manser-Fonds“ hat zum Ziel, dass möglichst viele Gemeinden und Kantone bei öffentlichen Bauten und bei der Mobiliarbeschaffung auf Holz und Holzprodukte aus Raubbau verzichten. Die Kampagne lädt zudem die Gemeinden und Kantone ein, den Papierverbrauch bewusster zu gestalten.

Konventionelles Papier enthält oft Rohfasern aus Urwaldzerstörung (fast 20 Prozent der Zellulose für die Papierproduktion stammen aus Raubbau an Urwäldern).

Auf internationaler Ebene gibt es eine Vielzahl von Initiativen zum Schutz der letzten tropischen und nördlichen Urwälder und zu deren nachhaltiger Nutzung. Diese Initiativen verdienen unsere Unterstützung.

Bisher haben über 330 Gemeinden und sechs Kantone (AR, AI, BS, SZ, SO, SG) den Appell des Bruno-Manser-Fonds von 1997 unterzeichnet. Sie alle verzichten auf Holz aus Raubbau für die öffentlichen Bauten.

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Antwort des Regierungsrates

Zu Ziffer 1

Der Regierungsrat ist sich der Unternutzung des einheimischen Waldes bewusst. Jegliche Förderung der Nutzung steht im Interesse unseres Waldes.

Aufgrund von Abkommen im Rahmen der WTO, welchen die Schweiz beigetreten ist, sind die WTO-Mitglieder aber verpflichtet, alle Anbieter aus den WTO-Ländern gleich zu behandeln. Bereits heute wird aber bei öffentlichen Bauten nach Möglichkeit einheimisches Holz verwendet, soweit dies die WTO-Bestimmungen zulassen.

Zu Ziffer 2

Das kantonale Hochbauamt setzt seit 1994 ökologische Anforderungen für Bauleistungen um. Die Forderungen sind in mehreren Merkblättern der verschiedenen Bauleistungen zusammengefasst. Bei der Bauleistung "Montagebau in Holz" wird bezüglich Anwendung von Tropenholz Folgendes gefordert: Holz, Holzwerkstoffe und deren Bestandteile aus tropischen Hölzern dürfen erst wieder verwendet werden, wenn ein international anerkanntes Öko-Label existiert. Diese Forderung wird bei den kantonalen Bauten seit 1994 umgesetzt mit dem Resultat, dass kein Tropenholz verwendet wird.

Bemerkungen

Aufgrund einer Motion im Nationalrat und im Einklang mit der nationalen und internationa- len Waldpolitik der Schweiz will sich der Bund zum Schutz der Wälder und Urwälder ver- pflichten. Der Bund befürwortet und unterstützt die Verwendung von Holz als ökologischen nachwachsenden Rohstoff. Demzufolge will der Bund mit der Empfehlung "nachhaltig produziertes Holz beschaffen" ein Hilfsmittel schaffen, das die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz sicherstellt. Die Empfehlung ist momentan in Ausarbeitung. Nach Vorliegen der Empfehlung wird das Hochbauamt des Kantons Bern prüfen, ob sie für die kantonalen Bauten übernommen werden kann.

Antrag

Ziffer 1 Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung Ziffer 2 Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen Rat

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