Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 110|
Heft 18|
3. Mai 2013 [71]B E R U F
ÖFFENTLICHE FÖRDERPROGRAMME
Eine sinnvolle Ergänzung
Öffentliche Kreditgeber wie die KfW-Mittelstandsbank bieten attraktive Finanzierungsalternativen zum Bank- oder Sparkassenkredit.
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ie Finanz- und Bankenkrise hat auch bei Ärztinnen und Ärzten zu einem Umdenken ge- führt: Wurde bisher oft nur die Hausbank als Kreditgeber für Pra- xisinvestitionen in Anspruch genom- men, scheint sich nun das Spektrum zu erweitern. Öffentliche Kreditge- ber wie die KfW-Mittelstandsbank bieten attraktive Finanzierungsal- ternativen zum Bank- oder Sparkas- senkredit.Öffentliche Förderprogramme mit je nach Kreditwürdigkeit des je - weiligen Praxisinhabers äußerst günstigen Kreditkosten ab etwa ein bis zwei Prozent per annum kön- nen Investitionsmaßnahmen für na- hezu jeden Verwendungszweck fi- nanziell absichern und begleiten.
Dazu sollen die jeweiligen Haus- banken, die regelmäßig in die Be - antragung dieser Kreditmittel ein- zubinden sind („Hausbankprinzip“), in Form einer angemessenen Bera- tung ihren Anteil leisten. In nach wie vor schwierigen Zeiten sollten Ärzte auf diese öffentlichen Finan- zierungsbausteine im Rahmen einer finanziell tragbaren Gesamt finan - zierung nicht verzichten.
Einer der größten Kreditgeber öffentlicher Mittel ist die KfW-Mit- telstandsbank, die durch ihre Pro- duktvielfalt in der Lage ist, fast jede wirtschaftlich vertretbare Investiti- onsmaßnahme von Arztpraxen in unterschiedlicher finanzieller Grö- ßenordnung zu begleiten. Dabei geht es sowohl um Praxisgründun- gen und Praxisfestigungen als auch um Praxiserweiterungen:
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Das ERP-Gründerkredit- Startgeld stellt Mittel bis zu 100 000 Euro für entsprechende Investitio- nen mit Laufzeiten von bis zu zehn Jahren (bei bis zu zwei tilgungsfrei- en Anlaufjahren) und festen Zins- sätzen zur Verfügung. Die Förde- rung umfasst neben Praxisgründern und Praxisnachfolgern auch jungePraxen bis zu drei Jahre nach Auf- nahme der Tätigkeit.
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Praxen in strukturschwachen Regionen können darüber hinaus Mittel aus dem ERP-Regionalför- derprogramm zur mittel- und lang- fristigen Investitionsfinanzierung in Anspruch nehmen. Laufzeiten bis zu 20 Jahre mit bis zu fünf til g - ungsfreien Anlaufjahren zeichnen diese Programmvariante aus. Hier sind ebenfalls Praxisgründungen und Praxisfestigungen möglich.●
Das ERP-Innovationspro- gramm wird vor allem den Ärzten gerecht, die über neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen nachdenken und beispielsweise Fi- nanzierungsmöglichkeiten für die damit verbundenen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen su- chen. Attraktive Zinssätze (je nach Bonität), tilgungsfreie Jahre und ein erleichterter Kapitalzugang bei mangelnden Besicherungsmöglich-keiten zeigen auch hier eine dem Arzt als Kreditnehmer zugutekom- mende Programmflexibilität.
Selbstverständlich bieten auch weitere Förderbanken, die sich vor allem auf die Stabilisierung der re- gionalen Kreditmärkte spezialisiert haben, interessante Kreditprodukte an. Ärzte sollten ihre Ansprechpart- ner bei den Bankinstituten hierzu ebenso um eine sorgfältige Beratung bitten wie bei den Finanzierungs- programmen der KfW-Mittelstands- bank. So stellt als eines von vielen Beispielen die NRW-Bank in Nord- rhein-Westfalen den freien Beru- fen ebenfalls Finanzmittel wie den Innovationskredit oder den Mittel- standskredit zur Verfügung.
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Michael Vetter
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Informationen im Internet zu öffentlichen Förderkrediten:subventionen.de, foerderdaten bank.de, kfw-mittelstandsbank.de, bmwi.de, www.nrw-bank.de
Wer ein öffentliches Förderprogramm nutzen will, geht folgendermaßen vor:
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Zunächst sollte sich die Ärztin/der Arzt einen ersten Überblick über die einzelnen Förderprogramme ver- schaffen (beispielsweise im Internet), die sich für gewünschte Investitions- zwecke eignen.
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Danach steht ein Gespräch mit dem bei der jeweiligen Hausbank täti- gen Spezialisten für öffentliche Förder- programme auf dem Programm. Der Arzt bittet darum, dass ihn die Bank bei der Auswahl der geeigneten Pro- gramme und bei der weiteren Bera- tung unterstützt.●
Eine folgende Abstimmung ge- meinsam mit Steuerberater und Bank- mitarbeiter legt fest, wie der gesamte Finanzierungsplan einschließlich deröffentlichen Gelder konkret aussehen soll und welche Unterlagen und ge- gebenenfalls Kreditsicherheiten be- züglich der Beurteilung der wirt- schaftlichen Lage (Stichwort: „Boni- tätsbeurteilung“) beigebracht werden müssen.