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ünf Formen der Praxis- gründung lassen sich bei den von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank vorgenommenen Finanzie- rungen unterscheiden, wobei sich die folgenden Prozent- sätze auf Westdeutschland (1996/97) beziehen:Einzelpraxisneugrün- dungen (25,3 Prozent),
Einzelpraxisübernah- men (52 Prozent),
Gemeinschaftspraxis- neugründungen (3 Prozent),
Überführung einer Einzelpraxis in eine Gemein- schaftspraxis (7,6 Prozent),
Gemeinschaftspraxis- beitritt (12,1 Prozent).
Der Trend, eine Praxis zu übernehmen oder in eine be- reits bestehende einzutreten, war in Westdeutschland mit 71,7 Prozent aller Finanzie- rungen hoch. In Ostdeutsch- land spielt die Einzelpraxis- neugründung mit 53,9 Pro- zent die entscheidende Rolle.
Nur 9,4 Prozent aller Finan- zierungen wurden in Form einer Gemeinschaftspraxis- neugründung durchgeführt.
Aber auch Einzelpraxisüber- nahmen (27,9 Prozent) ge- winnen in Ostdeutschland zunehmend an Bedeutung.
Einzelpraxen Von den in die Auswertung eingegangenen Analysebögen entfielen in Westdeutschland 77,3 Prozent auf Einzel- praxisneugründungen und -übernahmen. In diesem Zu- sammenhang ist hervorzu- heben, daß 68,2 Prozent der Einzelpraxisfinanzierun-
gen Übernahmen waren und lediglich 31,8 Prozent Neu- gründungen. Damit bestätigt sich der schon in den vergan- genen Jahren beobachtete
Trend, in eine bestehende Pra- xis einzutreten oder diese zu übernehmen, statt eine Praxis neu zu gründen. 22,7 Prozent der ausgewerteten Finanzie- rungen bezogen sich auf Grün- dungen von Gemeinschafts- praxen sowie den Praxisbei- tritt.
Von den in Ostdeutsch- land erfaßten Niederlassun- gen entfielen rund 54 Prozent auf Einzelpraxisneugründun-
gen, knapp 28 Prozent auf Einzelpraxisübernahmen. Be- zogen auf die einzelnen Fach- gebiete, ist die Zahl der Pra- xisübernahmen jedoch noch
relativ gering, so daß eine ge- sonderte Analyse der Über- nahmen nicht vorgenommen wurde. Die Zahl der analy- sierten Gemeinschaftspraxis- gründungen ist für eine gesi- cherte Auswertung ebenfalls zu gering.
Die nachfolgende Aus- wertung bezieht sich nur auf Einzelpraxen. Es werden zunächst die Ergebnisse für Westdeutschland und dann in
Klammern die entsprechen- den Werte für Ostdeutsch- land dargestellt.
62,3 Prozent (71,2 Pro- zent) aller Kreditnehmer wa- ren zwischen 33 und 40 Jahre alt, weitere 20,2 Prozent (4,6 Prozent) zwischen 41 und 45 Jahre. 13,1 Prozent (11 Pro- zent) der Ärzte waren bei der Einzelpraxisgründung älter als 45 Jahre, 4,4 Prozent (13,2 Prozent) jünger als 33 Jahre.
Praxislage
Bei den analysierten Fi- nanzierungen zeigte sich im Westen ein Schwerpunkt der Einzelpraxisgründungen in der Großstadt, während im Osten Praxisgründungen überwiegend in Mittelstädten vorgenommen wurden: 47 Prozent (38,6 Prozent) aller Praxisfinanzierungen lagen in der Großstadt, weitere 36,5 Prozent (43,8 Prozent) in Mittelstädten und 13,3 Prozent (14,3 Prozent) in Kleinstädten. Dabei ist aller- dings zu berücksichtigen, daß 68 Prozent (81,1 Prozent) aller Praxisfinanzierungen auf Spezialisten entfielen, deren Niederlassung tendenziell im städtischen Bereich erfolgt.
Der Schwerpunkt der Ein- zelpraxisfinanzierungen lag bei Allgemeinmedizinern, In- ternisten und Gynäkologen.
Von den Einzelpraxisfinan- zierungen entfielen auf diese drei Gruppen allein 719 (115) oder 56,4 Prozent (51,8 Pro- zent). In Ostdeutschland wur- den außerdem von Augenärz- ten, Nervenärzten/Neurolo- gen und Orthopäden zahlrei- che Einzelpraxen gegründet.
Das mittlere Finanzie- rungsvolumen einer Einzel- praxis lag in Westdeutschland 1996/97 bei 359 781 DM. Es errechnet sich sowohl aus Praxisneugründungen wie aus -übernahmen. In Ost- deutschland betrug das mitt- lere Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisneugrün- dung 336 538 DM. Die Durchschnittsbeträge sowie alle im folgenden Text ge- nannten Werte beziehen sich nur auf die in der Grafikdar- gestellten Fachgebiete.
A-1981 Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 33, 14. August 1998 (49)
V A R I A WIRTSCHAFT
Praxisgründung 1996/1997
Das Investitionsverhalten von Ärztinnen und Ärzten
In den Jahren 1996/97 wurden rund 2 050 der von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank vorgenommenen Finanzierungen von Praxis- gründungen nach einer einheitlichen Systematik ausgewertet. Die Auswertung der „Apo“-Bank
gemeinsam mit dem Zentralinstitut für die kas- senärztliche Versorgung in der Bundesrepu- blik Deutschland (ZI) vermittelt ein Bild über das Investitionsverhalten der Ärztinnen und Ärzte bei Praxisneugründung und -übernahme.
Tabelle
Gesamtfinanzierungsvolumen (DM) nach Arztgruppen 1996/97
Arztgruppe Neugründung Übernahme
West Ost West
Allgemeinärzte 218 578 195 477 285 505
Anästhesisten 284 950 – –
Augenärzte 398 653 389 213 424 424
Chirurgen 574 500 366 000 589 811
Gynäkologen 329 286 312 850 378 657
HNO-Ärzte 466 335 339 250 491 462
Hautärzte 319 287 – 360 968
Internisten 412 263 386 371 419 116
Kinderärzte 259 588 – 323 254
Nervenärzte/
Neurologen 193 627 210 205 294 186 Orthopäden 485 476 411 000 589 833
Urologen 452 071 418 300 513 000
Quelle: Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung 1998
Im Westen war die Praxis- neugründung mit 318 643 DM Finanzierungsvolumen im Vergleich zur Praxisübernah- me mit 378 954 DM günstiger.
Bei der Gegenüberstellung ist aber zu berücksichtigen, daß möglicherweise unterschied- liche Praxisgrößen in den Ver- gleich eingehen. Im einzelnen ergibt sich die Aufteilung der Finanzierungsvolumina aus der Tabelle.
Finanzvolumen Bei der Praxisneugrün- dung, die im Mittel 318 643 DM (336 538 DM) kostete, entfielen durchschnittlich 198 029 DM (238 647 DM) oder 62,2 Prozent (70,9 Pro- zent) auf die Investitionen für die Praxisausstattung und medizinische Geräte. Weitere 85 716 DM (69 336 DM) – das
entspricht einem Anteil von 26,9 Prozent (20,6 Prozent) – wurden für den Betriebsmit- telkredit benötigt, wobei es sich um den im Durchschnitt eingeräumten und nicht den letztlich in Anspruch genom- menen Betrag handelt. 26 469 DM (23 795 DM) oder 8,3 Prozent (7,1 Prozent) muß- ten für die Finanzierung von Bau- und Umbaukosten auf- gebracht werden.
Bei der Praxisübernahme wurden in Westdeutschland im Mittel 378 954 DM zur Fi- nanzierung aufgewendet. Da- von entfielen 208 114 DM oder 54,9 Prozent auf das Übernahmeentgelt. Für die Neuanschaffung medizini- scher Geräte und die Aus- stattung bei Praxisübernah- me wurden durchschnittlich 65 953 DM aufgewendet, das entspricht einem Anteil von 17,4 Prozent. Auf den Be- triebsmittelkredit entfielen 79 280 DM (20,9 Prozent), auf die Finanzierung von Bau- und Umbaukosten 19 042 DM (5 Prozent).
Beim Vergleich der Finan- zierungsstrukturen im We- sten ergibt sich eine interes- sante Relation. Bei der Pra- xisübernahme war die Sum- me aus ideellem und materi- ellem Wert der Praxis sowie
Neuinvestitionen in Höhe von 274 067 DM größer als die Summe der Investitions- kosten für die Praxisaus- stattung und Praxisgeräte bei der Praxisneugründung in Höhe von 198 029 DM.
Die Entwicklung des Fi- nanzierungsvolumens in den letzten acht Jahren zeigt, daß seit Inkrafttreten des Gesund- heitsstrukturgesetzes im Jahr 1993 die Einzelpraxisüber-
nahme zunehmend teurer wurde als die Praxisneugrün- dung. Ausschlaggebend dafür ist die Höhe des immateriellen Übernahmeentgeltes. Es ver- teuert die Praxisübernahme im Vergleich zur Praxisneu- gründung. Vermutlich ist darin in den vergangenen Jahren ei- ne „Knappheitsrendite“ ent- halten, bedingt durch die Zu- lassungsbeschränkungen.
Die Fachrichtung einer Praxis hat dagegen offen- sichtlich keinen Einfluß auf das Verhältnis der Finanzie- rungsvolumina. Sowohl bei Allgemeinärzten als auch bei Fachärzten zeigte sich die oben beschriebene Relation zwischen Investitionskosten für materielle Praxisgegen- stände und Zahlung eines immateriellen Praxiswertes.
Auch die Annahme, Pra- xisneugründungen fänden
aufgrund der Zulassungs- beschränkung überwiegend in strukturell problemati- schen Gebieten statt und gin- gen mit vorsichtigerem In- vestitionsverhalten der Ärzte einher, konnte anhand der Analyse nicht bestätigt wer- den. Die regionale Lage spielte keine Rolle. Auch der Vergleich der Finanzierungs- volumina zwischen Neugrün- dungen und Übernahmen fiel
sowohl in Großstädten wie im ländlichen Raum zugun- sten der Neugründung aus.
Für die Jahre 1996/97 wur- den in Westdeutschland ab- hängig von den verschiede- nen Gründungsformen fol- gende durchschnittliche Ge- samtfinanzierungsbeträge je Arzt ermittelt:
Einzelpraxisneugrün- dung: 318 643 DM,
Einzelpraxisübernah- me: 378 954 DM,
Gemeinschaftspraxis- neugründung: 311 907 DM,
Überführung einer bestehenden Einzelpraxis in Gemeinschaftspraxis bei Ein- tritt: 272 106 DM,
Gemeinschaftspraxis- beitritt: 364 038 DM.
Die Überführung einer be- stehenden Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis erwies sich als die preiswerteste Form der Niederlassung. Sie ist ko- stengünstiger als die Gemein- schaftspraxisneugründung, da Räumlichkeiten und Praxis- ausstattung weiter genutzt werden können. Deutlich teu- rer ist der Eintritt in eine Ge- meinschaftspraxis. Hier kann der Arzt sowohl als Ersatz für einen ausscheidenden Arzt als auch als neuer Partner in die Praxis eintreten; letzteres ist mit einer Vergrößerung der Praxis verbunden. In beiden Fällen ist die Struktur einer bereits bestehenden Gemein- schaftspraxis nicht mit einer bis zum Niederlassungszeit- punkt als Einzelpraxis geführ- ten Praxis zu vergleichen, was unter anderem in den deutlich höheren materiellen und im- materiellen Übernahmeent- gelten beim Gemeinschafts- praxisbeitritt zum Ausdruck kommt.
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Abteilung Betriebswirtschaft der Heilberufe
Postfach 10 10 31 40001 Düsseldorf Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland
Herbert-Lewin-Straße 5 50931 Köln
A-1982 (50) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 33, 14. August 1998
V A R I A WIRTSCHAFT
Chirurgen Orthopäden Urologen HNO-Ärzte Augenärzte Internisten Gynäkologen alle Ärzte Hautärzte Kinderärzte Anästhesisten Allgemeinärzte Nervenärzte/Neurologen
Durchschnittsbetrag der Praxisfinanzierung für Einzelpraxen in Westdeutschland 1996/97 (TDM = 1 000 DM)
TDM 0 100 200 300 400 500 600 700 585
487 418 418 360 347
270 225
561 482
362
302 285 Grafik
Der durchschnittliche Finanzierungsbetrag für Radiologen betrug 1,407 Millionen DM. Er ist aus statistischen Gründen nicht im Gesamtdurchschnitt enthalten.