• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Praxisgründung 1995/96: Investitionsverhalten von Ärzten" (03.10.1997)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Praxisgründung 1995/96: Investitionsverhalten von Ärzten" (03.10.1997)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

F

ünf Formen der Praxis- gründung lassen sich bei den von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank vorgenommenen Finanzie- rungen 1995/96 unterschei- den, wobei sich die nachfol- genden Prozentsätze auf Westdeutschland beziehen:

1 Einzelpraxisneugrün- dungen (32,5 Prozent),

1 Einzelpraxisübernah- men (47,5 Prozent),

1 Gemeinschaftspraxis- neugründungen (4,1 Pro- zent),

1 Praxisgemeinschafts- neugründungen (0,7 Pro- zent),

1 Eintritt in eine be- reits bestehende Praxis (15,2 Prozent).

Der Trend, eine Praxis zu übernehmen oder in eine be- stehende einzutreten, war in Westdeutschland mit 62,7 Prozent aller Finanzierun- gen hoch. In Ostdeutschland spielt die Einzelpraxisneu- gründung mit 66,1 Prozent die entscheidende Rolle. Nur 10,8 Prozent aller Finanzie- rungen dienten in den neuen Ländern der Gemeinschafts- praxisneugründung. Einzel- praxisübernahmen (17,7 Pro- zent) beschränkten sich auf wenige Fachgebiete.

Einzelpraxis

Von den in die Auswer- tung eingehenden Belegen entfielen in Westdeutschland 80 Prozent auf Einzelpraxis- neugründungen und -über- nahmen. 60,7 Prozent der Einzelpraxisfinanzierungen

waren Übernahmen und le- diglich 39,3 Prozent Neu- gründungen. Dieses Verhält- nis dürfte auch durch die Zu- lassungsbeschränkungen des GSG verursacht worden sein.

Wegen der geringen Zahl von Gemeinschaftspraxen und Praxisbeitritten in den mei- sten Fachgebieten bezieht sich die nachfolgende Aus- wertung zunächst nur auf Einzelpraxen.

Von den in Ostdeutsch- land erfaßten Niederlassun- gen entfielen rund 66 Prozent auf Einzelpraxisneugründun- gen. Bei knapp 18 Prozent wurde das Merkmal Einzel- praxisübernahme angegeben.

Übernahmen fanden nur bei den primärärztlich tätigen Fachgebieten der Allgemein- ärzte, Internisten und Kin-

derärzte statt. Praxisübernah- men wie auch Gemein- schaftspraxisgründungen wur- den deshalb nicht analysiert.

Im folgenden Text werden zunächst immer die Ergebnis-

se für Westdeutschland und in Klammern die entspre- chenden Werte für Ost- deutschland dargestellt.

60 Prozent (63,7 Prozent) aller Kreditnehmer waren zwischen 33 und 40 Jahre alt, weitere 21,8 Prozent (6,6 Pro- zent) zwischen 41 und 45 Jah- re. Auch im Osten wurde über die Hälfte der Finanzie- rungen im Alter zwischen 33 und 40 Jahren getätigt.

Gleichzeitig hatten aber jun- ge Ärzte unter 33 Jahren im Osten einen deutlich höheren Anteil an den Einzelpraxisfi- nanzierungen als im Westen

(15,7 gegenüber 5,8 Prozent).

Bei den analysierten Finan- zierungen zeigte sich im We- sten ein deutlicher Schwer- punkt der Einzelpraxisgrün- dungen in der Großstadt, während im Osten Praxis- gründungen überwiegend in Mittelstädten vorgenommen wurden: 44,4 Prozent (24,8 Prozent) aller Praxisfinanzie- rungen lagen in der Groß- stadt, weitere 39 Prozent (53,4 Prozent) in Mittelstäd- ten und 8,2 Prozent (10,7 Pro- zent) in Kleinstädten. Dabei ist allerdings zu berücksichti- gen, daß 66,5 Prozent (75,6 Prozent) aller Praxisfinanzie- rungen auf Spezialisten ent- fielen, deren Niederlassung tendenziell im städtischen Bereich stattfindet.

Das mittlere Finanzie- rungsvolumen einer Einzel- praxis lag in Westdeutschland 1995/96 bei 361 019 DM. Es errechnet sich aus Praxisneu- gründungen und Praxisüber- nahmen. In Ostdeutschland betrug das mittlere Finanzie- rungsvolumen einer Einzel- praxisneugründung 374 188 DM. Die Durchschnittsbeträ- ge sowie alle im folgenden Text genannten Werte bezie- hen sich nur auf die in der Ta- belle dargestellten Fachge- biete.

Im Westen zeigte sich eine Vorteilhaftigkeit im Finanzie- A-2581 Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 40, 3. Oktober 1997 (61)

V A R I A WIRTSCHAFT

Chirurgen Orthopäden Urologen HNO-Ärzte Internisten Augenärzte Gynäkologen alle Ärzte Hautärzte Kinderärzte Allgemeinärzte Anästhesisten Neurologen/Psychiater

621

TDM 0 100 200 300 400 500 600 700 494

457 407 361 335

245 238

578 462

362

282 271

Grafik

Praxisgründung 1995/96

Investitionsverhalten von Ärzten

In den Jahren 1995/96 wurden rund 1 500 der von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank vorgenommenen Finanzierungen von Praxis- gründungen nach einer einheitlichen Systema- tik ausgewertet. Diese Auswertung der APO-

Bank gemeinsam mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepu- blik Deutschland (ZI) vermittelt ein Bild über das Investitionsverhalten der Ärzte und Ärztin- nen bei Praxisneugründung und -übernahme.

Durchschnittsbetrag der Praxisfinanzierung für Einzelpraxen in Westdeutschland 1995/96 (TDM = 1 000 DM)

Quelle: Deutsche Apotheker- und Ärztebank, ZI

(2)

rungsvolumen bei der Praxis- neugründung mit 334 927 DM im Verhältnis zur Praxisüber- nahme mit 377 944 DM. Die Vorteilhaftigkeit ist allerdings nach Fachgebieten unter- schiedlich. Soweit die Über- nahme günstiger ist, ist dies im wesentlichen durch geringere Betriebsmittelkredite be- dingt. Die geringeren Kosten für Geräte und Praxisausstat- tung bei Praxisübernahmen werden durch die Zahlung von Übernahmeentgelt für den materiellen und immate- riellen Wert relativiert. Auch ist zu berücksichtigen, daß möglicherweise unterschiedli- che Praxisgrößen in den Ver- gleich eingehen.

Im Zeitvergleich hat sich das durchschnittliche Finan- zierungsvolumen bei der Pra- xisneugründung im Westen von 269 476 DM (1985/86) auf 334 927 DM (1995/96) er- höht. Dies entspricht einer Steigerung um 24,3 Prozent.

Bei der Praxisneugrün- dung, für die im Mittel 334 927 DM (374 188 DM) aufgewendet wurden, entfie- len durchschnittlich 207 256 DM (261 939 DM) oder 61,9 Prozent (70 Prozent) auf die Investitionen für die Praxis- ausstattung und medizinische Geräte. Weitere 86 934 DM (72 753 DM) – das entspricht einem Anteil von 26 Prozent (19,4 Prozent) – wurden für den Betriebsmittelkredit benötigt, wobei es sich um den im Durchschnitt einge- räumten – und nicht den in Anspruch genommenen – Betrag handelt. 9,7 Prozent (9,2 Prozent) mußten für die Finanzierung von Bau- und Umbaukosten aufgebracht werden.

Bei der Praxisübernahme wurden in Westdeutschland im Mittel 377 944 DM zur Fi- nanzierung aufgewendet. Da- von entfielen 207 752 DM (55 Prozent) auf das Übernah- meentgelt. Für die Neuan- schaffung medizinischer Ge- räte und Ausstattung bei Pra- xisübernahme wurden durch- schnittlich 69 086 DM (18,3 Prozent) aufgewendet. Auf den Betriebsmittelkredit ent- fielen 77 158 DM (20,4 Pro-

zent), auf die Finanzierung von Bau- und Umbaukosten 18 351 DM (4,9 Prozent).

Fazit: Bei der Praxisüber- nahme war die Summe aus ideellem und materiellem Wert der Praxis sowie Neuin- vestitionen in Höhe von 276 838 DM größer als die Summe der Investitionsko- sten für die Praxisausstattung und -geräte bei der Praxis- neugründung mit 207 256 DM. Ein solcher Vergleich

kann jedoch nur ein Orientie- rungskriterium sein. In diese Berechnungen gehen ledig- lich die Mittelwerte ein, un- abhängig davon, ob bei der Finanzierung im Einzelfall Kosten für jede Position an- gefallen sind.

Verteuerung

Die Entwicklung der Übernahmeentgelte seit 1989 zeigt einen interessanten Trend. Der Substanzwert bei Praxisübernahme stieg von 69 889 DM in den Jahren 1989/90 auf 90 701 DM in den Jahren 1995/96. Dies ent- spricht einer Steigerung um 30 Prozent. Der immaterielle Praxiswert dagegen wuchs im gleichen Zeitraum um 60,9 Prozent von 89 381 DM auf 143 788 DM. Offensichtlich hat die Zulassungsbeschrän-

kung zu einer Verteuerung bestehender Praxen geführt, was sich im immateriellen Praxiswert niederschlägt.

In der Analyse werden die einzelnen Formen kooperati- ver Praxisführung unterschie- den nach Gemeinschaftspra- xisneugründung, Praxisge- meinschaftsneugründung so- wie Beitritt in eine bereits be- stehende Praxis (nur West- deutschland). Der Praxisbei- tritt umfaßt den Eintritt in ei-

ne Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft und die Überführung einer bestehen- den Einzelpraxis in eine Ge- meinschaftspraxis bezie- hungsweise Praxisgemein- schaft.

Für Allgemeinärzte, In- ternisten und Orthopäden läßt sich aufgrund der Zahl der Finanzierungen ein Ver- gleich zwischen den verschie- denen Praxisgründungsarten anstellen. Bei Internisten und Orthopäden ist der Unter- schied zwischen den Finan- zierungsvolumina bei Einzel- praxisneugründung und bei kooperativer Praxisführung wesentlich größer als bei All- gemeinärzten. Auffällig ist, daß der Praxisbeitritt bei In- ternisten und Orthopäden et- wa gleich hohe Investitionen wie die Gemeinschaftspra- xisneugründung erfordert.

Allgemeinärzte dagegen in-

vestieren bei Eintritt in eine bestehende Praxis deutlich mehr als bei Einzelpraxis- und Gemeinschaftspraxis- neugründung.

Die Gemeinschaftspraxis- neugründung und der Praxis- beitritt sind für den einzelnen Arzt – mit Ausnahme der Allgemeinärzte – zwar preis- werter als eine Einzelpraxis- neugründung; das Gesamtfi- nanzierungsvolumen ist je- doch bei kooperativer Praxis- führung deutlich höher. Dies deutet darauf hin, daß sich Praxisstruktur und -größe von Einzel- und Gemein- schaftspraxen unterscheiden.

Das Investitionsverhalten in Ost- und Westdeutschland war im Analysezeitraum ähn- lich. Es ist jedoch zu vermu- ten, daß sich trotz tendenziell ähnlicher Finanzierungsbe- träge in Ost- und West- deutschland unterschiedliche Praxisstrukturen und -größen hinter den Gründungen ver- bergen. Diese Annahme wird durch die deutlich voneinan- der abweichenden Finanzie- rungsvolumina einzelner Arztgruppen in Ost- und Westdeutschland gestützt.

So lag das durchschnittli- che Finanzierungsvolumen von Internisten in Ost- deutschland um rund 28 Pro- zent über dem Westniveau.

Auch ostdeutsche Allge- meinärzte und Augenärzte hatten insgesamt ein höhe- res Gesamtfinanzierungsvo- lumen bei einer Einzelpraxis- neugründung als ihre west- deutschen Kollegen. Insbe- sondere die Finanzierungsvo- lumina von HNO-Ärzten, Chirurgen und Orthopäden waren dagegen im Osten zwi- schen 20 Prozent und 30 Pro- zent niedriger als bei einer Einzelpraxisneugründung in Westdeutschland.

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG

Postfach 10 10 31 40001 Düsseldorf Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland

Herbert-Lewin-Straße 5 50931 Köln

A-2582 (62) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 40, 3. Oktober 1997

V A R I A WIRTSCHAFT

Tabelle

Gesamtfinanzierungsvolumen (DM) nach Arztgruppen 1995/96

Arztgruppe Neugründung Übernahme

West Ost West

Allgemeinärzte 222 827 265 127 290 751 Anästhesisten 245 045 211 800 – Augenärzte 389 956 417 052 419 136 Chirurgen 649 100 487 167 593 425 Gynäkologen 349 532 320 058 369 982 HNO-Ärzte 477 871 337 068 445 621 Hautärzte 299 641 267 857 369 993 Internisten 449 800 575 112 459 294

Kinderärzte 258 177 – 298 527

Neurologen/

Psychiater 214 900 213 680 321 471 Orthopäden 575 565 474 880 578 556

Urologen 452 140 410 692 538 292

Alle Ärzte 334 927 374 188 377 944

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Unterkommission 4: Inffeldgasse 18, Foyer, Parterre Fakultätsvertretung Maschinenbau.

Über solche Befunde zur Rolle des Pädagogi- schen im Kontext der Einführung des Konzepts der Gruppenarbeit hinaus enthält Stefanie Hartz’ Arbeit wichtige Erkenntnisse zu Formen

32,2 Prozent der aus- gewerteten Finanzierungen bezogen sich auf Gründungen von Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften sowie den Praxisbeitritt; 0,8 Prozent der Finanzierungen

Dennoch kann man sagen, daß in den USA im Bereich der sogenann- ten „milden" Hypertonie (diastoli- scher Blutdruck 90 bis 104 mmHg) früher mit der Verordnung von

6 Bestimmen Sie den erforderlichen Bolzendurchmesser d, wenn als Bolzenwerkstoff C45 in vergütetem Zustand verwendet und mit 6facher Sicherheit gegen Ab-. scherung

Bei den analysierten Finan- zierungen zeigte sich sowohl im Westen als auch im Osten ein Schwerpunkt der Einzel- praxisgründungen in der Groß- stadt: 51,9 Prozent (35,5

der Großstadt: 53,1 Prozent (40,4 Prozent) aller finanzier- ten Praxen lagen in der Groß- stadt, weitere 26,9 Prozent (27,9 Prozent) in Mittelstäd- ten und 17,3 Prozent (26,4

Ziffer 17 Satz 2 AGB Banken muß aus Gründen der äußer- sten Vorsicht durch den Zu- satz ergänzt werden, daß die Hausbank zunächst die Kre- ditkündigung schriftlich anzu- drohen