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VA-140528-WIS-AM-RL-Anlage-III-Alkoholentwoehnungsmittel

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 28. Mai 2014

Foto: iStockphoto.com

Verordnungsfähigkeit von Mitteln zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss in Anlage III der Arzneimittel-

Richtlinie (AM-RL) die Nummer 2. Mittel zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit zu ändern.

Der Beschluss trat am 13. Mai 2014 in Kraft. Den Beschlusstext finden Sie hier.

Neu

Arzneimittel und sonstige Produkte Rechtliche Grundlagen und Hinweise 2. Mittel zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit,

a) ausgenommen zur Unterstützung der Aufrecht- erhaltung der Abstinenz bei alkoholkranken Pati- enten im Rahmen eines therapeutischen Gesamt- konzepts mit begleitenden psychosozialen und soziotherapeutischen Maßnahmen.

b) ausgenommen zur Unterstützung der Redukti- on des Alkoholkonsums bei alkoholkranken Pati- enten, die auf eine Abstinenztherapie hingeführt werden, für die aber entsprechende Therapiemög- lichkeiten nicht zeitnah zur Verfügung stehen. Die Verordnung kann bis zu drei Monate erfolgen; in begründeten Ausnahmefällen kann die Verord- nung um längstens weitere drei Monate verlängert werden. Die Einleitung darf nur durch in der The- rapie der Alkoholabhängigkeit erfahrene Ärztinnen und Ärzte erfolgen.

Der Einsatz von Arzneimitteln zur Behandlung der Al- koholabhängigkeit ist im Hinblick auf das therapeuti- sche Gesamtkonzept besonders zu dokumentieren.

Verordnungseinschränkung ver- schreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie.

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Verordnung Aktuell – Arzneimittel 28. Mai 2014

Seite 2

Hintergrund:

Am 25. Februar 2013 wurde das Arzneimittel Selincro® (Wirkstoff: Nalmefen), dessen An- wendungsgebiet auf die Reduktion des Alkoholkonsums bei Patienten mit Alkoholabhängig- keit ausgerichtet ist, zugelassen. Nalmefen ist in Deutschland bislang nicht in Verkehr.

Auf eine Anfrage des Herstellers hat der G-BA überprüft, ob der neue Wirkstoff Nalmefen dem Geltungsbereich der frühen Nutzenbewertung unterfällt. Der G-BA bewertet den Nutzen von erstattungsfähigen Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen. Ein Nutzenbewertungsverfahren wird im Rahmen der Erstattungsfähigkeit von Nalmefen durchgeführt.

In diesem Zusammenhang war zu prüfen, ob sich in den letzten Jahren auch die Trinkmen- genreduktion als Therapiestrategie zur Behandlung der Alkoholkrankheit etabliert hat und ob damit auch diese Indikation als Ausnahmetatbestand in der AM-RL zu benennen ist. Im Er- gebnis wurde die Trinkmengenreduktion als eine Behandlungsmöglichkeit in Ausnahmefällen gesehen. Dabei ist das primäre Therapieziel nach wie vor die Abstinenz. Der G-BA hält es für vertretbar, die Abstinenztherapie als die im Vergleich zur Trinkmengenreduktion zweck- mäßigere Behandlungsform zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit einzuordnen und dem- entsprechend die Verordnung von Arzneimitteln zur Trinkmengenreduktion an die im Be- schlussentwurf festgelegten einschränkenden Bedingungen zu knüpfen.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30.

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