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Im Jahr 2006 müssten einige Kantone, wie z.B

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I 008/2006 JGK 5. April 2006 45C

Interpellation

0739 Zuber, Moutier (PSA) Aellen, Tavannes (PSA) Vaquin, Moutier (CVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 08.12.2005

Verbilligung der Krankenkassenprämien für 2006

2006 werden die Kosten der obligatorischen Grundversicherung im Kanton Bern wesentlich ansteigen. Grund dafür ist der Vertrag zwischen dem Verband der Berner Privatspitäler und Santésuisse, in dem die Behandlung von Patienten auf der allgemeinen Abteilung von Privatspitälern geregelt wird. Für die Versicherten im Kanton Bern bedeutet dies, dass die Krankenkassenprämien um rund 10 Prozent steigen. Für viele Versicherte und insbesondere für Familien führt diese massive Prämienerhöhung zu finanziellen Schwierigkeiten.

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, welche die im Gesetz betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (EG KUMV) (BSG 842.11) festgelegten Voraussetzungen erfüllen, haben bei der obligatorischen Grundversicherung Anspruch auf eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Die bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse bestimmen sich auf Grund der finanziellen, der persönlichen und der familiären Verhältnisse der versicherten Person. Die Höhe der Prämienverbilligung ist nach den wirtschaftlichen Verhältnissen und nach Prämienregionen abgestuft.

Im Jahr 2006 müssten einige Kantone, wie z.B. der Kanton Jura, über einen höheren Gesamtbetrag zur Verbilligung der Krankenkassenprämien von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen verfügen. Mit der Erhöhung dieses Gesamtbetrags soll insbesondere mindestens die Hälfte der Prämien für Kinder und Jugendliche in Ausbildung subventioniert werden.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wird der Gesamtbetrag, der im Kanton Bern zur Verbilligung der Krankenkassenprämien für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zur Verfügung steht, für das Jahr 2006 erhöht?

2. Werden die massgebenden Kriterien für den Anspruch auf eine Prämienverbilligung (Nettoeinkommen, Nettovermögen, Sozialabzüge usw.) geändert?

3. Wie viele Versicherte werden 2006 im Kanton Bern und insbesondere im Berner Jura in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen?

4. Bis zu welchem Betrag werden bei Personen mit AHV/IV-Ergänzungsleistungen und bei Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern die Prämien übernommen (Erwachsene, Junge bis 25 Jahre, Kinder)?

Antwort des Regierungsrates

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2 Zur Frage 1:

Wie in den Vorjahren, schöpft der Kanton Bern auch im Jahr 2006 den vom Bund bereitgestellten Beitrag für die Prämienverbilligung voll aus.

Für das laufende Jahr stehen insgesamt CHF 487,18 Millionen für die Prämienverbilligung zur Verfügung. Gegenüber dem Jahr 2005 entspricht dies einer Zunahme von knapp 5 Prozent bzw. CHF 23,13 Millionen.

Da diese zusätzlichen Mittel für die Finanzierung der gestiegenen Kosten in der Prämienverbilligung für Sozialhilfe- und EL-Beziehende (+ CHF 31 Mio.) verwendet werden, bleiben die regulären monatlichen Verbilligungsbeiträge für das Jahr 2006 unverändert.

Zur Frage 2:

Für das Jahr 2006 wurden die in der kantonalen Krankenversicherungsverordnung (KKVV, BSG 842.111.1) festgelegten massgebenden Kriterien für den Anspruch auf eine Prämienverbilligung nicht verändert.

Auf Beginn des nächsten Jahres sind jedoch Anpassungen der massgebenden Kriterien wahrscheinlich. Diese stehen in Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Bundesrechts (Krankenversicherungsgesetz) betreffend die Prämienverbilligung zugunsten von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung.

Zur Frage 3:

Die Überprüfung des Anspruchs auf Prämienverbilligung erfolgt auf der Basis einer provisorischen und einer definitiven Steuerveranlagung in der Regel 2x jährlich. Dieser Umstand lässt zum heutigen Zeitpunkt keine genaue Aussage über die Zahl der versicherten Personen zu, welche im laufenden Jahr in den Genuss einer Prämienverbilligung kommen werden.

Im Jahr 2005 profitierten im Kanton Bern rund 300'000 Personen von Verbilligungsbeiträgen.

Der Anteil der Bevölkerung des Berner Juras betrug dabei ca. 5 Prozent bzw. 15’000 Personen.

Zur Frage 4:

Die individuellen Grundversicherungsprämien von Sozialhilfeempfängerinnen und – empfängern werden zu 100 Prozent subventioniert. Für diese Personengruppe sind im Prämienverbilligungsjahr 2006 Kosten in der Höhe von ca. CHF 63 Millionen zu erwarten.

Bürgerinnen und Bürger mit AHV/IV-Ergänzungsleistungen erhalten eine Prämienverbilligung in Höhe der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgelegten kantonalen Durchschnittsprämie. Diese beträgt im Jahr 2006 für eine erwachsene Person in der Prämienregion 1 monatlich CHF 349.00. Die Kosten für diese Personengruppe werden im laufenden Prämienverbilligungsjahr ca. CHF 146 Millionen betragen.

An den Grossen Rat

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