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b, soll der Bericht die Entscheidgrundlage für die zukünftige Wohnpolitik im Kanton Bern sein

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M 018/2001 VOL 27. Juni 2001 43C

Motion

2008 Kaufmann, Bern (SP)

Weitere Unterschriften: 29 Eingereicht am: 30.01.2001

Strategiebericht kantonale Wohnpolitik

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat bis Mitte 2002 (Beginn der neuen Legislatur) einen „Strategiebericht zur kantonalen Wohnpolitik“ vorzulegen. Gestützt auf die Kantonsverfassung, Artikel 30 Absatz 1 Bst. b, soll der Bericht die Entscheidgrundlage für die zukünftige Wohnpolitik im Kanton Bern sein. Der Bericht soll in zweckmässiger Art und Weise umfassen:

• Eine Kurzanalyse der aktuellen und zu erwartenden Markt- und Versorgungssituation im Wohnbereich unter Berücksichtigung eigentums- und sozialpolitischer Aspekte.

Dabei sollen die bisherigen Instrumente (WEG-Instrumente) kritisch gewertet werden.

• Zielsetzungen und Modelle einer künftigen kantonalen Wohnpolitik unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf Bundesebene (WEG, Kantonalisierung).

• Neue Instrumente zur gezielten Verbesserung der Wohnsituation benachteiligter Einkommensklassen und Familien (z.B. gezielte Subjekthilfe).

• Neue Instrumente zur gezielten Förderung selbstgenutzten Wohneigentums (z.B.

kantonale Bausparbeiträge analog Kanton Baselland).

• Eine zeitliche Vorgehensplanung zur Sicherstellung von Übergangsregelungen.

• Allfällige konkrete Vorschläge auf Gesetzesebene zu Handen des Grossen Rates.

Begründung:

Nachdem der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrates im November 1999 als Sparmassnahme beschloss, auf das Jahr 2003 aus der aktiven Wohnpolitik auszusteigen, herrscht im Kanton Bern bezüglich Zukunft der Wohnpolitik der öffentlichen Hand Unklarheit.

Trotz des Auftrages der neuen Kantonsverfassung (Art. 30) scheint die politische Mehrheit der Meinung zu sein, entweder lösen sich die wohnpolitischen Probleme durch eine Neuregelung auf Bundesebene, oder aber durch die „Wundersam ordnende“ Hand des freien Marktes von selbst.

Beide Wunschvorstellungen treffen nicht zu: Auf Bundesebene harren neue WEG-Modelle nach wie vor der Konkretisierung und ist die in der neuen Aufgabenteilung vorgesehene Kantonalisierung der Wohnbauförderung aufs Eis gelegt. Zudem zeigen konjunkturelle Schwankungen, aber auch soziale Probleme unterer Einkommensschichten auf, dass man ohne aktive Förderpolitik der öffentlichen Hand dem Verfassungsauftrag nicht nachkommen kann. Insbesondere in städtischen Gebieten zeigt sich (trotz genügend neuem, teurem

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Wohnraum) eine strukturelle Wohnungsnot, und die Eigentumsquote an selbstgenutztem Eigentum ist auch im Kanton Bern unterdurchschnittlich.

Die Ablehnung der SP-Vorstösse, die auf neue Modelle der Wohnbau- und -förderungs- politik abzielten oder die mit dem Systemwechsel (Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung und Abzugsmöglichkeit von Schuldzinsen) im Steuergesetz neue Grundlagen forderten, sind ein Alarmzeichen, dass bezüglich der Wohn(bau)politik in absehbarer Zeit gar nichts geschieht. Die Folgen einer Vernachlässigung dieser Fragen und des nicht rechtzeitigen Bereitstellens neuer Instrumente können aber sozial- und eigentumspolitisch fatal sein.

Aus diesem Grund drängt sich die baldige Schaffung von Grundlagen für eine zweckmässige künftige kantonale Wohn(bau)politik auf.

Antwort des Regierungsrats

Bevor der Regierungsrat auf die Motion eingeht, hält er folgende Tatsachen zur Ausgangs- lage fest:

1. Unter dem Begriff Wohnbauförderung werden verschiedene Massnahmen mit unter- schiedlicher Zielsetzung zusammengefasst, die es in der weiteren Diskussion ausein- anderzuhalten gilt:

• Massnahmen zur Verbesserung des Angebots an Mietwohnungen für Personen und Familien in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Hier war der Kanton Bern bis zum Auslaufen des bisherigen Modells mit kantonalen Mitteln tätig. Er ergänzte damit Massnahmen des Bunds und löste mit seinen Beiträgen zusätzliche Bundesmittel aus. Auf eine eigenständige kantonale Wohnbauförderung hat der Kanton Bern bereits anfangs der neunziger Jahre zugunsten eines mit dem Bund koordinierten Vorgehens verzichtet.

• Massnahmen zur Erhöhung des Anteils an selbst genutztem Wohneigentum (Stockwerkeigentum oder Einfamilienhäuser). In diesem Bereich war der Kanton Bern nie mit eigenen Beiträgen zugunsten von Eigentümerinnen und Eigentümern tätig. Dagegen fördert er das Wohneigentum im Rahmen seiner Steuerpolitik.

• Massnahmen zum Stützen der Konjunktur und des Arbeitsmarkts. Diese sind aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen nicht mehr aktuell. Auch der Bund verzichtet angesichts der Erfahrungen der letzten 25 Jahre künftig auf wohnbau- politische Massnahmen zu dieser Zielsetzung.

2. Der Grosse Rat hat in der November-Session 2000 die Motion Kaufmann Nr. 21/2000

"Stiftung zur Sicherung der kantonalen Wohnbauförderung" mit 62:90 Stimmen abge- lehnt. Die in dieser Debatte geäusserten Ansichten sind bei der Antwort auf den vorlie- genden Vorstoss zu berücksichtigen.

3. Die Wohnbau- und die Wohneigentumsförderung sind gemäss Artikel 108 der Bundes- verfassung Aufgaben des Bunds, die dieser auch in Zukunft wahrnehmen will. Eine Kantonalisierung im Rahmen des neuen Finanzausgleichs (NFA) steht nicht mehr zur Diskussion.

4. Entgegen der in der Motion geäusserten Befürchtungen ist der Bund nicht untätig ge- blieben: Am 2. Mai 2001 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum

"Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum", das die bisherige Gesetzgebung ablösen soll. Bis zur Behandlung dieser Motion im Grossen Rat ist die Vernehmlassung abgeschlossen. Der neue Erlass konzentriert sich auf Unterstützun- gen zugunsten von Personen und Haushalten, deren Marktzugang im Mieter- und Eigentumsbereich aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen erschwert ist.

5. Zur Wohnsituation in der Schweiz liegen zahlreiche Untersuchungen vor, nicht nur von privater Seite (z.B. das jährliche Monitoring der Firma Wüest und Partner), sondern

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auch des Bundesamts für Wohnungswesen. Die Eidgenössische Wohnbaukommission hat sich ebenfalls mit der aktuellen Situation befasst und Empfehlungen zuhanden des Bundesrats abgegeben.

6. Neben direkten staatlichen Unterstützungen mit Beiträgen sind im Bereich des Woh- nungsbaus und des Wohneigentums die staatlichen Rahmenbedingungen von mindes- tens gleich grosser Bedeutung. Die in der Verfassung verankerten Aufträge lassen sich deshalb nicht nur mit Beiträgen, sondern auch mit anderen Massnahmen erfüllen.

Die Motion verlangt einen umfassenden Bericht und schlägt neue Instrumente vor, namentlich die Subjekthilfe oder kantonale Bausparbeiträge. Der Regierungsrat erachtet einen aufwändigen Strategiebericht als unnötig. Zu zahlreichen, in der Motion gestellten Fra-gen gibt die erwähnte Vernehmlassungsvorlage Antworten. Nachdem der Bund seinen Entwurf vorgestellt hat und ein Inkrafttreten auf das Jahr 2003 plant, besteht keine Gefahr eines wohnbaupolitischen Vakuums. Der Regierungsrat hält deshalb am bisher ein- geschlagenen Weg fest: Er will zuerst abwarten, welche Entschiede auf eidgenössischer Ebene gefällt werden. Anschliessend wird er prüfen, ob und in welchem Umfang eine kantonale Ergänzung nötig ist. Angesichts der finanziellen Lage des Kantons wird er sich dabei allerdings auf wesentliche Punkte beschränken müssen. Keinesfalls kann er in die Lücke springen, wenn der Bund aus finanziellen Gründen auf Massnahmen verzichtet wie beispielsweise die Einführung einer umfassenden Subjekthilfe.

Antrag des Regierungsrats Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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