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Wie hoch ist der Gesamtbetrag (Bundes- und Kantonsgelder), der 2010 im Kanton Bern zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien eingesetzt wird? 5

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I 355/2009 JGK 21. April 2010 JGK C Interpellation

0589 Vaquin, Moutier (CVP) Aellen, Tavannes (PSA) Hirschi, Moutier (PSA) Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 24.11.2009

Wie sieht es mit der Verbilligung der Krankenversicherungsprämien aus?

Im Bericht zum Familienkonzept des Kantons Bern widmet der Regierungsrat ein Kapitel der Verbilligung der Krankenversicherungsprämien. Man muss allerdings feststellen, dass sich die Regierung nicht klar festlegen will in Bezug auf den echten Willen der Behörden, die verfügbaren Ressourcen zu erhöhen, um denjenigen Versicherten zu helfen, die 2010 am meisten unter der Prämienexplosion im Kanton Bern zu leiden haben werden.

Aus Seite 61 des Berichts steht, «dass diese Beiträge aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Krankenversicherungsprämien in naher Zukunft erheblich steigen können.»

2010 werden die Versicherten im Kanton Bern schweizweit einen der höchsten Prämienanstiege zu verzeichnen haben.

Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie hoch ist der Betrag, den der Bund dem Kanton Bern für das Jahr 2010 als Hilfe zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien ausrichtet?

2. Um wie viel hat sich der Bundesbeitrag gegenüber dem Vorjahr erhöht?

3. Ist die Erhöhung der vom Bund ausgerichteten Hilfen proportional zur Erhöhung der Prämien im Kanton Bern?

4. Wie hoch ist der Gesamtbetrag (Bundes- und Kantonsgelder), der 2010 im Kanton Bern zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien eingesetzt wird?

5. Wie hoch war dieser Betrag im Jahr 2009?

6. Nach welchen Kriterien werden die Hilfen zugeteilt? Wurden sie angesichts der Wirtschaftlage nach oben korrigiert?

7. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Bevölkerung, der in den Genuss von Prämienverbilligungen kommt? a) im deutschsprachigen Kantonsteil? b) im Berner Jura?

8. Wie sieht die Situation im ganzen BEJUNE-Raum aus? Stehen die im Kanton Bern ausgerichteten Hilfen im Verhältnis zu denen, die in den Kantonen Jura und Neuenburg gewährt werden?

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Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:

1. Der Bund wird dem Kanton Bern für das Jahr 2010 CHF 249 Millionen für die Verbilligung der Krankenversicherungsprämien ausrichten.

2. Der Bundesbeitrag erhöht sich im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr um CHF 18,5 Millionen.

3. Nein. Der Bundesbeitrag wurde 2010 um 8 Prozent erhöht, währenddem sich die Prämien in der Region 1 für Erwachsene um 12 Prozent, für junge Erwachsene um 16 Prozent und für Kinder um 13 Prozent erhöhten. Der Regierungsrat hat auf die aufgehende Schere zwischen der Entwicklung des Bundesbeitrags und der Prämienentwicklung reagiert, indem er per 1. Januar 2010 die individuellen Prämienverbilligungsbeiträge erhöht hat. So wurde beispielsweise die maximale Prämienverbilligung für Erwachsene in der Region 1 von CHF 170 auf CHF 200 erhöht, was einer Erhöhung um rund 18 Prozent entspricht. Die damit verbundenen Mehrkosten belaufen sich für den Kanton Bern auf CHF 45 Millionen (vgl. auch Antwort auf 6. Frage).

4. Im Voranschlag des Kantons Bern sind für das Jahr 2010 gesamthaft CHF 537 Millionen eingestellt (Bundes- und Kantonsgelder).

5. Im Jahr 2009 wurden zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien gesamthaft rund CHF 470 Millionen aufgewendet (Bundes- und Kantonsgelder).

6. Die Kriterien für die Anspruchsberechtigung auf Prämienverbilligungen sind im Gesetz betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (EG KUMV Art. 4 ff) und in der kantonalen Krankenversicherungsverordnung (KKVV Art. 14 ff) verankert. Dazu gehören namentlich die finanziellen Verhältnisse, die Familienstruktur, das Alter und die Region. Per 1. Januar 2010 trat eine Änderung der KKVV in Kraft, mit der die individuellen Prämienverbilligungsbeiträge erhöht wurden (vgl. auch Antwort auf 3. Frage). Die Kriterien für die Anspruchsberechtigung auf Prämienverbilligungen wurden hingegen nicht verändert.

7. Der prozentuale Anteil der Bevölkerung, welcher im Kanton Bern in den Genuss von Prämienverbilligungen kommt, beträgt rund 28 Prozent. Unterscheidungen zwischen dem Berner Jura und dem deutschsprachigen Kantonsteil werden nicht vorgenommen.

8. Im Jahre 2008 betrug die Bezügerquote (Anzahl Personen, die Prämienverbilligungen erhalten im Verhältnis zur Einwohnerzahl) im Kanton Neuenburg 26 Prozent, im Kanton Jura 35 Prozent und im Kanton Bern 30 Prozent. Die jährlichen Ausgaben für Prämienverbilligungen pro versicherte Person beliefen sich 2008 im Kanton Neuenburg auf CHF 460, im Kanton Jura auf CHF 528 und im Kanton Bern auf CHF 484.

An den Grossen Rat

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