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Archiv "Krankenhäuser: Sparverschiebungen" (21.01.1994)

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Laborpauschale

Ausgebremst

Z

u der Laborpauschale für 0 I und 0 II dürfte es nicht mehr kommen. In ei- ner Arbeitssitzung von Mitglie- dern der Vertreterversammlung und des Länderausschusses der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung sprach sich eine deutliche Mehrheit nämlich gegen die ver- einbarte Pauschale aus. Statt des- sen empfahl der Arbeitskreis dem KBV-Vorstand ein Modell, das auf individuelle Praxisbudgets für Laborleistungen aus 0 I und 0 II hinausläuft.

Das alles wäre kaum weiter tragisch, wenn es da nicht bereits einen abgeschlossenen Vertrag mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen gäbe; einen Ver- trag, in dem genau jene Pauscha- lierung vereinbart ist, die jetzt von den Kassenärzten nicht mehr ge- wünscht wird.

Erste Widerstände gegen eine Laborpauschale ohne Leistungs- nachweis regten sich freilich schon im September vergangenen Jah-

res. Ein erneuter Vorstoß auf der Dezember-Sitzung in Köln kehrte die Mehrheitsverhältnisse schließ- lich doch noch um. Es kam zu der Einberufung des bereits erwähn- ten Arbeitskreises mit dem Ziel, auf der Grundlage des abgeschlos- senen Vertrages eine neue, kon- sensfähige Lösung zu erarbeiten.

Drei Vorschläge beherrsch- ten die Diskussion. Erstens: Aus- setzen des Vertrages bis Ende 1996. Zweitens: keine generelle Laborpauschale unabhängig von erbrachten Leistungen, sondern Auszahlung der Pauschale nur für tatsächlich erbrachte Laborfälle.

Drittens: eine nach der Anzahl von Parametern abgestufte Ver- gütung von labordiagnostischen Grunduntersuchungen und sepa- rate Kostenerstattung für die Durchführung der Analyse.

Am Ende machte keiner der drei Vorschläge das Rennen. Statt dessen einigte sich der Arbeits- kreis auf einen Antrag, den der Erste und Zweite Vorsitzende der

KBV, Dr. Winfried Schorre und Dr. Peter Schwoerer, kurz vor To- resschluß gemeinsam einbrachten.

Danach sollen gebietsarztbezoge- ne Fallwertobergrenzen festgelegt werden, die dann — mit der Ge- samtzahl der Behandlungsfälle je Arzt multipliziert — ein soge- nanntes Praxisbudget für 0 I- und 0 II-Leistungen ergeben. Inner- halb seines individuellen Budgets hat der Arzt völlig freie Hand beim Einsatz der Labordiagnostik.

Vergütet wird er nach den abge- rechneten Leistungen bis zur Hö- he seines Praxisbudgets.

Der KBV-Vorstand hat sich inzwischen mit Mehrheit dieser Empfehlung angeschlossen und muß nun mit den Spitzenverbän- den der Krankenkassen über eine entsprechende Modifizierung des Vertrages verhandeln. Der KBV- Vorstand zeigt sich jedoch zuver- sichtlich, daß die Änderungen im Laborbereich insgesamt zum 1.

April diesen Jahres wirksam wer- den können. JM

Krankenhäuser

Sparverschiebungen

B

undesgesundheitsminister Horst Seehofer mag (vor- erst) recht haben: Nach Inkrafttreten des „ungeliebten"

Gesundheitsstrukturgesetzes wird gespart an allen Ecken und En- den, ohne daß es — aus der schie- fen Sicht des Ministers — zu gra- vierenden Qualitätseinbußen in der medizinischen Versorgung ge- kommen ist. Die rauhe Kranken- hauswirklichkeit sieht dagegen zum Teil ganz anders aus. Es hat nichts mit Agitation zu tun, wenn Krankenhäuser berichten, daß die Sparaktionen auf dem Rücken der Leistungsträger des Krankenhau- ses, vor allem der Ärzte und der Pflegeberufe, ausgetragen wer- den. Die Patienten merken dies dann, wenn Krankenhäuser und Abteilungen geschlossen werden,

ganze Operationskomplexe entfal- len. Längere Wartelisten sind in vielen Kliniken gang und gäbe.

Der Rationalisierungsdruck ist groß, und es muß immer schär- fer kalkuliert werden. Akutbetten wurden bereits vor Inkrafttreten des GSG stillgelegt oder „umge- widmet" — seit 1975 sind rund 700 Krankenhäuser mit 70 000 Betten geschlossen worden.

Lastenverschiebungen und Ringüberweisungen sind zwar nicht neu, wurden aber durch das Seehofer-GSG geradezu provo- ziert. Daß der Kostendruck zu- nimmt und Kapazitäten und Per- sonal abgebaut werden, ist denn auch politisch gewollt. Ungerecht, kontraproduktiv und geradezu ko- stentreibend ist es aber, wenn die Budgetierung gerade die bisher

schon wirtschaftlich arbeitenden Krankenhäuser besonders hart trifft, weil sie Sparreserven bereits ausgeschöpft haben. Ungerecht ist es auch, daß Universitätskliniken und andere Krankenhäuser der Maximalversorgung wegen der er- zwungenen Kostenvermeidungs- Strategien vermehrt in Anspruch genommen werden. In jedem Ein- zelfall geraten die Klinikärzte in einen Konflikt zwischen der Pflicht zur Behandlung und den Sparanweisungen. Gleichbleiben- de Qualität ist nicht zu garantie- ren, zumal mit Malus- und Bestra- fungsaktionen gedroht wird. Völ- lig unzumutbar ist es, die Lei- stungsträger der Abteilungen in die Defizithaftung bei Überschrei- tung von Abteilungsbudgets ein- zubinden . . . HC

Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 3, 21. Januar 1994 (1) A-81

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