KBV-Politik
Zur aktuellen Lage:
Entnervende Klagen
Die vielen Jammer- und Klagebriefe und Verwün- schungen an die Adresse der KBV-Oberen gehen mir lang- sam auf die Nerven, vor al- lem, wenn sie aus den al- ten Bundesländern kommen.
Dort stellt sich die Lage doch wohl immer noch rosiger dar als bei uns. Der Vorwurf, den ich dem Vorstand machen kann, ist allenfalls der: Hätte man nicht wissen müssen, wie skrupellos und mit welch teilweise krimineller Energie manche Kollegen mit dem EBM 96 umgehen würden?
Auch bei der Budgetlösung werden manche Berufsver- bände eine Menge Zeit und Geld darauf verwenden,
Strategien zum Unterlaufen eingebauter Abrechnungs- (nicht Leistungs-)Bremsen zu entwickeln. Wir sollten unse- re Energien besser auf ge- meinsames Handeln gegen aberwitzige Arzneimittelbud- gets richten. Und auch hier mag man mich Nestbe- schmutzer schimpfen: Den Kollegen, die in großem Stil entweder aus Scheu vor Diskussionen mit Patienten oder aus Marketinggründen Wunschrezepte verordnen, gehört ebenfalls auf die Finger geklopft. Zum Schluß noch ein Wunsch an Herrn Seeho- fer: Ich wünsche Ihnen einen langen Atem, aber lassen Sie die Niedergelassenen ihre Probleme selbst lösen, so sie es vermögen, und widmen Sie sich bitte der Geldverschwen- dung bei Krankenkassen und Krankenhäusern, stoppen Sie die Selbstbedienungsmenta-
lität bei zahlreichen Rettungs- und Pflegediensten!
Dr. med. D. Löhmann, Sim- mershäuser Straße 18, 98646 Streufdorf
RU 486
Zu der Meldung in Heft 34–35/1996
„Freigabe von RU 486 in den USA er- wartet“:
Nicht in Österreich
Auch Sie schreiben wie- der, wie schon häufig andere Medien, daß die Abtrei- bungspille in Österreich er- hältlich ist. Österreich hat zwar seit 1. Januar 1975 ein sehr liberales Abtreibungsge- setz, das Abbrüche in den er- sten drei Kalendermonaten einer Schwangerschaft zuläßt, wenn sie ärztlich durchge- führt werden. Da laut Defini- tion eine Schwangerschaft
erst 14 Tage nach der Ver- schmelzung von Eizelle und Sperma beginnt, wäre der Ge- brauch einer Abtreibungspil- le prinzipiell gesetzlich mög- lich. Deren Einführung wird aber nicht öffentlich gefor- dert. Woran es hier noch man- gelt, ist ein soziales Klima, das dieses Recht der Frau, über ihren Körper und ihr Leben zu entscheiden, unterstützt.
Zudem gibt es nicht in allen Bundesländern einen leichten Zugang zu ambulanten Ab- treibungsmöglichkeiten, die mit der Absaugemethode ar- beiten und ambulant durch- geführt werden. Der Abbruch muß selbst bezahlt werden und ist mit zirka 1 100 DM in Privatpraxen und fast 700 DM in einem Ambulatorium für die meisten Frauen sehr teuer.
Sylvia Groth, Frauengesund- heitszentrum Graz, Brock- manngasse 48, A–8010 Graz
A-2983 Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 46, 15. November 1996 (11)
S P E K T R U M LESERBRIEFE