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Archiv "Software-Probleme bei Praxiscomputern lassen sich vermeiden" (23.04.1986)

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Software-Probleme bei Praxiscomputern

lassen sich vermeiden

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

COMPUTER-MAGAZIN

S

eit die Gewinnerwartun- gen der Arztpraxen nicht mehr den Höhenflü- gen früherer Jahre folgen, wird der Computer als In- strument zur Rationalisie- rung und Kosteneinspa- rung zunehmend interes- sant. Die Industrie stellt in zunehmendem Maße ko- stengünstige Mikroschal- tungen („Chips") her, von deren Leistungsfähigkeit die Techniker noch vor ei- nem halben Dutzend Jah- ren nur träumen konnten.

Dadurch ist der Bau von Computern hoher Verar-

beitungsgeschwindigkeit und sehr großem Speicher- vermögen zu vergleichs- weise niedrigen Preisen möglich geworden. Das Angebot dieser Geräte („Hardware") ist kaum noch zu überblicken. Im- mer mehr setzt sich indes- sen auch bei den Anwen- dern solcher Geräte die Er- kenntnis durch, daß der lei- stungsfähigste Computer nur soviel taugt, wie die Programme („Software"), die auf ihm laufen.

Denn ohne Programm ist jeder Computer nur ein Torso. Wer also mit der An- schaffung eines Compu- ters liebäugelt, sollte sich in erster Linie nach der für ihn tauglichen Software umsehen und erst danach einen Computer auswäh- len.

Der Software-Engpaß

Die Entwicklung einsatzfä- higer Computer-Program- me hat mit der rasanten Ge- schwindigkeit der Geräte-

MCS-INA der

Co mputer rzt-

— leicht bedienbar

—flexibel

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entwicklung nicht ganz Schritt halten können. Die Entwicklung von Software ist ein außerordentlich ar- beitsaufwendiger Prozeß, der mehrere Entwicklungs- stadien durchlaufen muß, bis ein „lauffähiges" Pro- gramm dabei heraus- kommt. In einer ersten Pha- se (Problemanalyse) erfolgt anhand mathematischer Prämissen und eines logi- schen Verfahrens die gene- relle Problemlösung. Sie mündet in einen Lösungs- weg, der in einer Studie be- schrieben wird.

In einer zweiten Entwick- lungsphase wird der gene- relle Lösungsweg in Form einer graphischen Darstel- lung des Befehls- und In- formationsablaufs so wie- dergegeben, wie ihn eine EDV-Anlage erfordert. Dies ist dann der sogenannte Datenflußplan. In der drit- ten Phase wird das Pro- gramm in eine dem Com- puter verständliche Be- fehlsfolge umgesetzt (Co- dierung). Die Codierung wird in aller Regel zuerst in

einer Programmiersprache vorgenommen; das Ergeb- nis ist das für einen Fach- mann lesbare Primärpro- gramm. Dieses wird an- schließend durch maschi- nelle Übersetzung in die eigentliche Maschinen- sprache übersetzt. Dies ist dann das endgültige Pro- gramm, das auf einem ge- eigneten Datenträger (Dis- kette, Magnetband u. a.) festgehalten wird.

Softwarebedingte Störungen

Der zeitliche Aufwand fü die Entwicklung an spruchsvoller Programme steigt immer mehr an. Hin- zu kommt, daß die Zahl der Fachleute, die solche Pro- gramme entwickeln kön- nen, recht begrenzt ist.

Deshalb sind schon wie- derholt große Entwick- lungsvorhaben abgebro- chen worden, weil der zeit- liche Aufwand jeden Rah- men zu sprengen drohte.

Wenn der Computer seinen Dienst versagt, ist das für

jeden Anwender ärgerlich.

Dabei muß es nicht immer an der Hardware liegen, wenn der Computer streikt.

Auch die Software kann Fehler haben, die den Be- nutzer in schlimmen Fällen zur Verzweiflung treiben kann. Daß dies auch für den Computereinsatz in der Arztpraxis gilt, zeigen eine Reihe von Prozessen, die Ärzte bis vor die höch- sten gerichtlichen Instan- zen geführt haben. So konnte z. B. in einem vom Bundesgerichtshof ent- schiedenen Fall ein Pro- grammpaket für die Ver- waltungsaufgaben einer Arztpraxis keine Quartals- abrechnungen durchfüh-

• ren. In einem anderen, ebenfalls vom Bundesge- richtshof entschiedenen Fall war ein Programm für die Abrechnung zwischen Zahnärzten und Kassen un- tauglich, weil verschiedene Kassen die vom Computer erstellten Krankenschein- aufkleber nicht als ord- nungsgemäße Abrechnung akzeptierten. In allen die- sen Fällen lag der eigent- liche Fehler bei der Soft- ware.

Wann liegt ein Software-Fehler vor?

EDV-Fachleute einerseits und Juristen andererseits definieren den Begriff

„Software-Fehler" in unter- schiedlicher Weise. Com- puterexperten verstehen unter einem Software-Feh- ler jede Abweichung in In- halt, Aufbau und Verhalten eines Objekts zwischen den in den Zielvorgaben spezifizierten oder theore- tisch gültigen Daten und den bei der Anwendung beobachteten oder gemes- senen Daten. Dieser Feh- lerbegriff ist jedoch für juri- stische Zwecke in der Re- gel zu eng, weil für die Be- urteilung eventueller Rechtsansprüche auch subjektive Momente eine Rolle spielen. Kommt es zum Prozeß, so geht es re- gelmäßig um die Frage, 1236 (90) Heft 17 vom 23. April 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

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COMPUTER-MAGAZIN

wer für den Fehler einzu- stehen und für die entste- henden Schäden aufzu- kommen hat. Hierfür kommt es nicht nur auf die Eigenschaft der Software als solcher an, sondern auch auf die Vorstellungen, die der Software-Lieferant und der Käufer bei Ver- tragsabschluß über Ver- wendungszweck und Zu- stand des Programms hat- ten (subjektiver Fehlerbe- griff). Ein Fehler liegt dann vor, wenn sich das Pro- gramm für den gemeinsam vorausgesetzten Verwen- dungszweck nicht eignet oder die gemeinsam vor- ausgesetzte Beschaffen- heit nicht hat. Es muß da- her in jedem Einzelfall zu- nächst erst einmal geklärt werden, mit welcher Kenn- zeichnung und zu welchem Zweck das Programm dem Anwender überlassen wur- de und in welchem Maß es von diesen Vorgaben ab- weicht. Es kommt also in jedem Einzelfall darauf an, welche — für den Software- Verkäufer erkennbare — Er- wartungen der Anwender bei der Anschaffung ge- habt hat.

Wie erkennt man einen Software-Fehler?

Das Vertrackte an der Sa- che ist, daß man häufig nicht ohne weiteres die ei- gentliche Ursache für ein

Computer-Fehlverhalten erkennt. Eine schnelle und eindeutige Antwort läßt sich natürlich geben, wenn ein Programm schon von seiner gesamten System- struktur her gewisse Arbei- ten nicht erledigen kann, die — wie die Quartalsab-

rechnung bei einem Arzt- programm — einfach von der Natur der Sache her da- zugehören müssen. In die- sem Fall handelt es sich um einen Programmfehler in der ersten Programmpha- se, der Problemanalyse.

Doch solche klar ins Auge fallenden Fehler bilden die Ausnahme.

Typischer hingegen ist die Situation, daß der Anwen- der mehr oder weniger rat- los vor seinem Computer sitzt, weil dieser nicht in der gewünschten Weise funktioniert. In vielen Fäl- len handelt es sich dann um reine Bedienungsfehler und nicht um solche des Computers oder der Soft- ware. Mit einem Studium des Computer-Handbuchs müßte dann Abhilfe zu schaffen sein. Anders bei einem Software-Fehler, der im eigentlichen Programm- ablauf liegt. Insbesondere bei der Codierung eines Programms, also in der dritten Programmierungs- phase, können sich Fehler einschleichen, die auch bei einer sorgfältigen Auste- stung des Programms durch den Entwickler über- sehen wurden. Solche Feh- ler sind nur durch den Fachmann zu entdecken und u. U. äußerst schwierig aufzuspüren.

Was soll der Arzt nun tun, wenn der Praxiscomputer nicht so funktioniert, wie erwartet? Diese Frage ist rechtlich von einiger Bri- sanz. Zunächst hat der An- wender bei Fehlern in ei- nem EDV-Programm eine Rügepflicht gegenüber dem Software-Lieferanten.

Andererseits wird die Ursa-

„Praxis-Computer" ist der Ti- tel einer neuen Fachzeit- schrift, die im Deutschen Ärz- te-Verlag GmbH, Dieselstraße 2, 5000 Köln 40, erscheint.

Auflage: 8000

che der Fehlfunktion oft unklar sein. Der EDV-Laie ist dann hoffnungslos überfordert — schließlich kann er ja nicht gleich in je- dem Fall einen Computer- Sachverständigen heran- ziehen.

Beweiserleichterung für den Anwender Das Landgericht Hannover hat in einem solchen Fall entschieden, daß die Rü- gepflicht bei einem Laien nicht überspannt werden darf. Mehr als eine Fehler- beschreibung könne von ihm nicht erwartet werden.

Dabei müsse in Kauf ge- nommen werden, daß der Anwender auch Fehler be- anstande, die sich bei der Überprüfung lediglich als Bedienungsfehler und nicht als Programmfehler herausstellen. Es sei dann Sache der Software-Liefe- ranten, darzutun, daß le- diglich ein Bedienungsfeh- ler und nicht etwa ein Pro- grammfehler vorliege. Das läuft im praktischen Ergeb- nis darauf hinaus, daß der Software-Lieferant bei je- der Fehlermeldung des Kunden in Aktion treten und etwaige Bedienungs-

fehler aufklären muß — ein Ergebnis, das im Interesse des EDV-Anwenders sehr zu begrüßen ist.

Vorausschauende Planung

Der Arzt, der die Anschaf- fung eines Praxiscompu- ters in Erwägung zieht, sollte die beschriebene Problematik kennen. Denn Probleme mit der Compu- ter-Software lassen sich vermeiden. Die genannten Rechtsstreitigkeiten sind vor einigen Jahren entstan- den, als es um die Bera- tung und Betreuung des

computerinteressierten Arztes noch schlecht be- stellt war. Diese Lage hat sich heute geändert. Ein seriöser Software-Herstel- ler weiß, daß die Betreuung eines Software-Kunden nicht mit der Auslieferung des Produkts endet. Be- sonders hervorzuheben ist die Tatsache, daß es mitt- lerweile industrieunabhän- gige Institutionen gibt, die gerade dem interessier- ten Arzt vor einer Anschaf- fung beratend zur Seite stehen.

Eine solche Beratung ist ei- ne Conditio sine qua non, sofern man spätere Pannen weitblickend ausschalten möchte. Gegenstand einer solchen Beratung kann dann auch sein, welche Software für die ganz indi- viduellen Bedürfnisse der jeweiligen Praxis in Frage kommt. Denn es gibt abso- lut praxistaugliche Pro- gramme, die keine Fehler erwarten lassen. Das Pro- blem besteht also letztlich nur darin, durch voraus- schauende Planung auf- grund einer qualifizierten Beratung die richtige Soft- ware auszuwählen. Denn Rationalisierung durch Computereinsatz ist auch in der Arztpraxis machbar.

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1240 (98) Heft 17 vom 23. April 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

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