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Archiv "Appetitzügler: Amtlicher Warnhinweis" (06.08.1981)

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NACHRICHTEN

Appetitzügler:

Amtlicher Warnhinweis

Vom 1. Januar 1982 an muß die Packungsgröße von Appetitzüg- lern auf maximal 30 Tagesdosen beschränkt werden; außerdem sind durch Neufassung der Pak- kungsaufdrucke und der Pak- kungsbeilagen die Verbraucher eindringlich vor den Folgen einer länger dauernden Einnahme zu warnen. Gestützt auf § 28 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes von 1976, hat das Bundesgesundheitsamt jetzt diese verbindlichen Auflagen ausgesprochen, "um eine unmit- telbare oder mittelbare Gesund- heitsgefährdung zu verhüten".

~ Von der Maßnahme des Bun- desgesundheitsamtes sind rund 60 Arzneimittel betroffen, die die Wirkstoffe D-Norpseudoephedrin, Propylhexedrin, Ephedrin oder DL-Norephedrin enthalten.

Auch soweit diese Arzneimittel nicht unter die Rezeptpflicht fallen und damit nicht unter ärztlicher Überwachung angewendet wer- den, sollen die Appetitzügler nach den Intentionen des Bundesge- sundheitsamtes künftig aus- schließlich kurzfristig eingenom- men werden, um ernste uner- wünschte Wirkungen zu vermei- den. Zu diesen zählt der Warnhin- weis "Konzentrationsstörungen, Leistungsschwäche, Erregungs- zustände, Persönlichkeitsverände- rungen, Schlafstörungen und Er- schöpfu ngszustände''.

Darüber hinaus besteht bei einem chronischen Gebrauch mit Dosis- steigerung die Gefahr, daß sich diese Reaktionen verstärken und in Verkennung oder Psychosen übergehen. ln der Packungsbeila- ge ist künftig auch darauf hinzu- weisen, daß es "in einigen Fällen zu Steigerung der Blutdrucks und der Pulsfrequenz, zur Steigerung des Herzrhythmus und eventuell zu Herzschmerzen" kommen kön- ne und das Mittel bei erhöhtem Blutdruck nicht angewendet wer-

den dürfe. WZ

NIEDERSACHSEN

Ein neues Arzneimittel- lnformationssystem

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat für die indivi- duelle Information des Arztes über bestimmte Arzneimittel ein neues computergestütztes System ent- wickelt, das ab sofort von der Aka- demie für ärztliche Fortbildung Niedersachsen angeboten wird. Auf Anforderung erhält der Kas- senarzt von der Akademie für ärzt- liche Fortbildung einen Vordruck, auf dem er diejenigen Arzneimittel ankreuzt, für die er eine Informa- tion wünscht. Das Informationssy- stem übersendet dann Angaben über die therapeutische Wirksam- keit, pharmakologische Zusam- mensetzung, Indikationen, Kontra- indikationen, Neben- und Wech- selwirkungen sowie zusätzlich über die Tagestherapiekosten, die auf der Grundlage einer mittleren Tagesdosis errechnet werden.

Das neue Arzneimittel-lnforma- tionssystem (I NA) wurde nach aus- führlichen Beratungen mit dem Pharma-Bundesverband, mit Her- stellern, Apothekern, wissen- schaftlichen Instituten und Phar- makologen von niedergelassenen Ärzten, Pharmakologen und Wis- senschaftlern zwölf Monate lang erprobt. ln der Einführungsphase sind zunächst Informationen über Herzmittel abrufbar. Nach dem vollen Ausbau sollen etwa 1200 Arzneimittel aus den neun wichtig- sten Gruppen erfaßt sein. Vorerst kann INA nur von Ärzten für Allge- meinmedizin und Internisten in Anspruch genommen werden, die Beteiligung weiterer Arztgruppen steht jedoch in Aussicht.

Wie die KV betont, stellt INA kei- nen Eingriff in die Therapiefreiheit des Arztes dar: Die vermittelten In- formationen dienen ausschließlich der persönlichen Unterrichtung des Arztes im Sinne einer sachver- ständigen Hilfe und Beratung bei der Verordnung von Arzneimitteln (auch im Sinne einer kassenärztli-

Die Infonnatibn:

Bericht und Meinung AUS DEN BUNDESLÄNDERN

chen Fortbildung). Die Verantwor- tung für die Therapie-Entschei- dung liegt weiterhin beim Arzt; ebenso bedeuten die durch das System gegebenen Informationen keine Entscheidung darüber, ob sich der Arzt bei seiner Verord- nungsweise wirtschaftlich verhält.

Die KV Niedersachsen und die Akademie für ärztliche Fortbil- dung weisen daher darauf hin, daß alle Anfragen absolut vertraulich behandelt werden und insbeson- dere auch nicht an Bezirksstellen der KV oder gar an Prüfungsaus- schüsse weitergegeben werden.

Anfragen und Informationen kön- nen also auch nicht Bestandteil eines etwaigen Prüfverfahrens

sein. ÄP-N

HESSEN

, ,Aktionsgemeinschaft"

reaktiviert

Um dem wachsenden politischen Druck auf die Ärzteschaft begeg- nen zu können, haben die Ärzte- verbände und die ärztlichen Kör- perschaften in Hessen die "Ak- tionsgemeinschaft freier Ärztever- bände Hessen" gleichsam reani- miert. Um diese Verbindung, die sich im Vorfeld des Kostendämp- fungsgesetzes 1977 konstituiert hatte, war es in letzter Zeit ruhig geworden. Zum Sprecher der Ak- tionsgemeinschaft wurde der Landarzt Dr. Jürgen Bausch aus Bad Soden-Salmünster gewählt.

Sein Stellvertreter wurde der Hart- mannbund-Landesvorsitzende, Dr. Otfrid P. Schaefer (Kassel).

ln einer Presse-Erklärung der Ak- tionsgemeinschaft ist davon die Rede, daß die ärztlichen Verbände in Hessen es für erforderlich hal- ten, gemeinsame Wege zu finden, um das System der gesundheitli- chen Versorgung der Bevölkerung auch da nicht in Frage zu stellen, wo Einsparungen vorgenommen werden müssen. Die Verbände, heißt es weiter, wehren sich gegen alle Bestrebungen zum Struktur- wandel unter dem Vorwand der

Kostendämpfung. pp

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 32 vom 6. August 1981 1513

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