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Archiv "Verbraucherschutz durch Warnhinweis" (30.05.1974)

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Academic year: 2022

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Die Information:

Bericht und Meinung Regierungserklärung

ner Stabilitätsstrategie zu fordern, was dem Versuch gleichkäme, den Teufel mit Beelzebub auszutreiben.

Helmut Schmidts größtes Problem wird die Finanzierung des Haus- halts 1975 sein, da er zum zentra- len Punkt seines innenpolitischen Programms die seit langem ange- kündigte Steuersenkung für die Be- zieher kleinerer Einkommen macht.

Dies wird weiterhin unter der Über- schrift Steuerreform angeboten, obwohl das ursprüngliche Pro- gramm Stück für Stück korrigiert und reduziert worden ist. Die An- kündigungen Schmidts zielen zu- nächst auf die Landtagswahlen in Niedersachsen; aber erst danach fallen die tatsächlichen Entschei- dungen im Bundesrat. An Steuer- entlastungen unterer Einkommens- gruppen in der Größenordnung von vielen Milliarden ist jedoch kaum noch zu zweifeln; Koalition und Opposition sind zum Wettlauf um die Gunst des Wählers angetreten.

Schmidt will versuchen, den Aus- fall gleichmäßig auf Bund, Länder und Gemeinden zu verteilen. Alle Gebietskörperschaften sollen dann 1975 ihren Ausgabenzuwachs so beschneiden, daß der Einnahme- ausfall kompensiert wird. Schmidt erklärt, daß die Regierung nicht die Absicht habe, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Dennoch schließt er mit dieser Formulierung nicht aus, daß er zur Erhöhung der Mehrwert- steuer gezwungen werden könne, wenn nämlich die Länder sich sperren, dem Bund nach der Steu- erreform wieder einen höheren An- teil an den Umsatzsteuer-Einnah- men zu geben. Hierum wird es im Herbst sicherlich ein hartes Tau- ziehen geben.

Offensichtlich in den Schubladen des Finanzministeriums ver- schwunden sind für den Rest der Legislaturperiode der Referenten- entwurf für die Bodenwertzuwachs- steuer wie die Pläne, bei der näch- sten Einheitsbewertung auf das Sachwertverfahren zurückzugrei- fen, was abermals eine Vervielfa- chung der Einheitswerte bedeutet

hätte. HC/wst/DÄ

Zu dem aktuellen Thema „Verbrau- cherschutz durch Warnhinweise bei nichtverschreibungspflichtigen

„Arzneimitteln" waren am 15. Mai 1974 zahlreiche Journalisten in die Räume der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zu einer Pressekonferenz nach Heidelberg gekommen. Anlaß war das Inkraft- treten der Rechtsverordnung nach

§38a des Arzneimittelgesetzes über Warnhinweise bei bestimmten nichtverschreibungspflichtigen Arz- neimitteln. Die Pressekonferenz entwickelte sich nicht nur zu einem Fragespiel zwischen Journalisten und Vertretern der Arzneimittel- kommission (Prof. Dr. Reinhard Aschenbrenner, dem Vorsitzenden der Kommission; Prof. Dr. Walter Kreienberg, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und der Arz- neimittelkommission, Prof. Dr.

Klaus-Dieter Bock, Mitglied des er- weiterten Vorstands der Kommission und Geschäftsführer Dr. Kimbel), sondern fast zu einem Meinungs- austausch über Verbraucherschutz und Selbstmedikation. Die Pres- severtreter versuchten die Fach- leute von der Arzneimittelkom- mission auf präzise Aussagen dar- über festzulegen, wie lange ein nichtverschreibungspflichtiges Arz- neimittel ohne Konsultation eines Arztes genommen werden könne und bei welchen Dosen Schädigun- gen (vor allem durch Schmerzmit- tel) eintreten würden. Als Faustre- gel für die Einnahmedauer wurden von den Kommissionsvertretern zwei bis drei Wochen genannt.

Prof. Aschenbrenner wies einlei- tend vor allem darauf hin, wie lan- ge es gedauert hat, bis die Rechts- verordnung nach § 38 a jetzt erlas- sen werden konnte. Prof. Bock konnte vor einem interessierten Publikum mit präzisen Angaben vor allem über Schädigungen durch phenacetinhaltige Arzneimittel auf- warten. Vor allem zum Thema Selbstmedikation entspann sich dann eine rege Diskussion, bei der unter anderem von Prof. Kreien-

berg darauf hingewiesen wurde, daß zwar nicht unerhebliche Ge- fahren durch Selbstmedikation ge- geben sein können, man jedoch dem heute soviel berufenen mündi- gen Bürger auch in diesem Bereich gewisse Entscheidungsmöglichkei- ten lassen müsse.

Der jetzt gesetzlich vorgeschriebe- ne Warnhinweis, daß bestimmte Arzneimittel nicht ohne ärztlichen oder zahnärztlichen Rat längere Zeit oder in höheren Dosen ange- wendet werden sollen, ist von der Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft — dem Fach- ausschuß der Bundesärztekammer für Arzneimittelfragen — im Inter- esse aller Verbraucher seit langem mit Nachdruck gefordert worden.

Die neue Regelung (Bundesgesetz- blatt 97/1973) betrifft Arzneimittel, die dazu bestimmt sind,

D Schmerzen zu verhüten, zu lin- dern oder zu beseitigen,

> Schlaflosigkeit zu beheben und D Abmagerung herbeizuführen.

Es handelt sich also um eine Viel- zahl von frei erhältlichen, nichtver- schreibungspflichtigen Arzneimit- teln. Zu den Wirkstoffen der ersten Gruppe, der „Schmerzmittel", ge- hören das Phenacetin und seine Stoffwechselprodukte, die Salicyl- säure und ihre Derivate und das Aminophenazon. Zu den nicht ver- schreibungspflichtigen „Schlafmit- teln" gehören die Derivate des Bromcarbamid. Von den unter „Ab- magerungsmittel" genannten Wirk- stoffen verdient das D-nor-pseudo- ephedrin besondere Beachtung.

Im Sinne einer besseren Transpa- renz vertritt die Bundesärztekam- mer mit der Arzneimittelkommis- sion nachdrücklich den Stand- punkt, daß bei Arzneispezialitäten, welche den Warnhinweis nach

§ 38 a AMG (Arzneimittelgesetz) tra- gen, die Wirkstoffe mit der interna- tionalen Kurzbezeichnung angege- ben werden müssen. KHK/NJ NACHRICHTEN

Verbraucherschutz durch Warnhinweise

1598 Heft 22 vom 30. Mai 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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