Gesundheitsreform
Zu dem Bericht über die Vertreterver- sammlung der KBV „Gesundheitsre- form – ein Scherbenhaufen“ von Hei- ke Korzilius in Heft 49/1999:
Bisher die Zeche gezahlt
Zu der Feststellung des ehemaligen Ersten Vorsitzen- den der KBV, Herrn Dr. med.
W. Schorre, das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 26. August 1999 laufe darauf hinaus, dass künftig die Ärzte die Psychologischen Psycho- therapeuten subventionieren würden, möchte ich folgendes sagen:
Die Psychologischen Psy- chotherapeuten sind nach dem neuen Psychotherapeu- tengesetz nun einmal in das KV-System integriert wor-
den. Ich halte es für falsch, von ärztlicher Seite an Spal- tungstendenzen und Stim- mungsmache festzuhalten.
Das Urteil des Bundesso- zialgerichtes, wonach psycho- therapeutische Leistungen mit einem Punktwert von 10 Pfennig zu vergüten sind, ist nur dadurch zustande gekom- men, dass die bisherige Ho- norarpolitik eindeutig zuun- gunsten und auf Kosten der Psychotherapeuten gestaltet worden ist.
Diese haben nämlich bis- her die Zeche für die anderen Arztgruppen gezahlt und sind zugunsten anderer Facharzt- gruppen zu schlecht bezahlt worden. Natürlich wird das nicht gerne eingestanden be- ziehungsweise zur Kenntnis genommen.
Dr. med. Gabriele Friedrich- Meyer, Rheinaustraße 146, 53225 Bonn
Frage der Gerechtigkeit
Da hat uns Herr Schorre zum Schluss noch einmal so richtig vor die Füße gekotzt, was er von uns Psychothera- peuten hält: Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts, dass 50 Minuten Psychotherapie mit 145 DM vergütet werden sollen, „subventionieren künf- tig die Ärzte die Psycholo- gischen Psychotherapeuten.
Wenn ab dem ersten Januar die Gesamtvergütung in ein hausärztliches und ein fach- ärztliches Teilbudget aufge- spalten wird, zahlen die Fachärzte die Zeche.“ Als Fachärztin für Psychothe- rapeutische Medizin habe auch ich nach dem Medizin- studium eine fünfjährige kli- nische Weiterbildungszeit ab- solviert, habe darüber hinaus wesentliche Teile der Weiter-
bildung (Lehranalyse) konti- nuierlich außerhalb der Ar- beitszeit einplanen müssen und selbst finanziert, und auch eine fachärztliche Prü- fung war erforderlich. Somit ist das Bundessozialgerichts- urteil endlich ein Schritt in die richtige Richtung, wenn wir im Jahr 1999 mit einem Stun- denhonorar von 101,50 DM froh sein sollen. Wenn in den letzten Jahren Fachärzte im Durchschnitt zwei- bis drei- mal so viel Praxisgewinn er- zielten wie Psychotherapeu- ten – auch die fachärztlichen Psychotherapeuten –, dann fällt es mir schwer, der Argu- mentation von Herrn Schorre zu folgen. Um Gerechtigkeit scheint es ihm jedenfalls nicht gegangen zu sein.
Dr. med. Claudia Heckrath, Hartmannstraße 34, 52062 Aachen
A-134 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 4, 28. Januar 2000
S P E K T R U M LESERBRIEFE
Psychotherapie
Zu dem Beitrag „Gesundheitsreform:
Zeit der Gerüchte“ von Sabine Rieser in Heft 45/1999:
Wirksamkeit prüfen
Zu den Annehmlichkei- ten, die Frau Fischer und an- dere hohe Entscheidungsträ- ger im Gesundheitswesen den Ärzten bescheren, gehört also der Umstand, dass sie, dem- nächst freilich nur die Fach- ärzte, jetzt für die bundessozi- algerichtlich abgesicherten Leistungen der Psychothera- peuten einzustehen haben.
Die Begeisterung vor allem der Psychiater für die Psycho- therapie, speziell die analyti- sche, wird das nicht schmä- lern, was verständlich ist. Ha- ben doch viele Doktrinen die- ser Psychotherapie Plausibles, mitunter gar Bestechendes an sich. Schließlich lieferte sie auch den Stoff (Neomarxis- mus), aus dem alle Gesund- heitreformen seit 1968 sind.
Rufe, dass der Psychothe- rapie-Kaiser nackt ist, wur- den immer laut. Nur zeigten sich, anders als die Prozessi- onszuschauer in Andersens Märchen, die deutschen Ärz- te mehrheitlich vor der ein- herstolzierenden neuen „See- lenkunde“ je länger, desto tie- fer beeindruckt. Sie erkann- ten sie, einmalig auf der Welt, als ärztliches „Gebiet“ an und holten zu seiner Verstärkung freudig noch Nicht-Ärzte her- ein.
Bei so viel Begeisterung werden die (Fach-)Ärzte jetzt gewiss freudig auch mit ihrem Portemonnaie für die Lei- stungen der ärztlichen wie nicht-ärztlichen Psychothera- peuten geradestehen. Zu der Idee, die Wirksamkeit der Psychotherapie einmal ernst- haft zu prüfen, wird sich nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte ihre Selbstverwal- tung nicht versteigen.
Dr. med. Friedrich Weinber- ger, Maximilianstraße 6, 82319 Starnberg
A-135 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 4, 28. Januar 2000
S P E K T R U M LESERBRIEFE
Liquidationen
Meinung zur verspäteten Rechnungs- stellung:
Minuspunkt
Vor einigen Tagen erhielt ich eine nicht unerhebliche Li- quidation eines Kollegen, der mich vor knapp zwei Jahren erfolgreich behandelte . . . Der lange Zeitraum zwischen Be- handlung und der in Rechnung gestellten ärztlichen Leistung ärgert mich, ist mir unver- ständlich. Erst nach gründli- chem Nachdenken konnte ich die einzelnen Positionen nach- vollziehen. Wie muss es dann erst einem Laien gehen, der damit doch völlig überfordert ist? Er beklagt sich mit Recht bei seinen Bekannten über sei- nen Arzt. Ein gewaltiger Mi- nuspunkt für das Ansehen der Ärzteschaft.
Mit den gesetzlichen Kran- kenkassen muss doch auch vierteljährlich abgerechnet werden. Warum sollte dies bei Privatpatienten nicht möglich sein?
Unsere Vorfahren waren sehr kluge Leute, sie sagten, wer schnell straft, straft dop- pelt. Der Täter erinnert sich noch sehr gut, weshalb er be- straft wird, und kann bereuen und sich bessern. Entspre- chend handelte meine Groß- mutter: Sie löhnte oder be- strafte am Abend sofort alle Arbeiter und auch uns Enkel- kinder. Als Letztes führe ich einen alten Kollegen an, der mir als jungem Springer fol- genden Rat mit auf den Pra- xisweg gab: „Deine Liquidati- on muss immer in einem ange- messenen Zeitraum erfolgen, damit die Dankbarkeit über die gelungene/geleistete Be- handlung – nicht immer der Heilung – den Frust über die Bezahlung vergessen lässt.
Konntest du nicht in einer an- gemessenen, kurzen Zeit ab- rechnen – aus welchen Grün- den auch immer –, so reduzie- re deine Forderung oder noch besser, wirf sie in den Papier- korb.“ .. .
Dr. med. Günther Abramow- ski, Am Saalbrink 3, 31535 Neustadt am Rübenberge