• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Patientenverfügung: Nachrichtlich" (28.01.2000)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Patientenverfügung: Nachrichtlich" (28.01.2000)"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Titelbild

Kritik am Titelbild von Heft 51–52/

1999: Arzt und Pflegeberuf:

Typisches

Rollenverständnis

Ihr Titelbild gibt das typi- sche, in den Köpfen einge- mauerte Rollenverständnis wieder: die freundlich zuge- wandte lächelnde Schwester als Vertreterin der Frauen und der ernst und angespannt blickende Herr Doktor als Vertreter der „oberen Ka- ste“. Die Titelbildgestaltung stammt ja auch von einem Mann.

Das konservativ-hierar- chische Denken kommt hier wieder bestens zum Aus- druck, obwohl das 21. Jahr- hundert begonnen hat.

Dr. med. Isolde Knoll, We- berstraße 33, 86863 Langen- neufnach

Ärzte-Umfrage

Zu dem Beitrag „Der Hausarzt soll der Lotse sein“ von Melanie Schnee und Dr. Thomas Brechtel in Heft 46/1999:

Das war nicht zu erwarten

. . . Das, was Sie von der Studie veröffentlichen, wi- derspricht jeglichem Basis- wissen über wissenschaftli- che, demoskopische Umfra- gen. Es ist, als ob man Politi- ker fragen würde, ob sie über- flüssig seien.

Wir danken Ihnen auch

für die für uns völlig überra- schende Feststellung, dass die Hausärzte mit Maßnahmen, die sie aufwerten würden,

„sehr einverstanden“ waren.

Ja, und das war ja nun wirklich nicht zu erwarten! . . . Dr. med. Frank-E. Skrotzki, IUF – Initiative Unabhängi- ger Fachärztinnen und Fachärzte in ÄKWL und KVWL, Westring 24, 48249 Dülmen

Patientenverfügung

Zu dem Beitrag über die „Christliche Patientenverfügung“ in Heft 47/

1999 „Ein neues Formular“:

Hinweise erforderlich

Beim Lesen des Berichtes beunruhigte mich zuneh- mend die Frage nach dem Verbleib der „Nicht-Christli- chen Patientenverfügungen“.

Ich glaube, dass Ärzte, wel- che konfessionsunabhängig helfen und nicht erst lange re- cherchieren wollen, an der Erwähnung von Bezugsquel- len für Muster-Patientenver- fügungen interessiert wären.

Der lapidare Hinweis auf be- reits schon zahlreich existie- rende Verfügungsmuster er- scheint mir wenig hilfreich.

Ferner glaube ich, dass es den Autoren von sich aus zuste- hen würde, aus Achtung ge- genüber Nicht-Christen de- ren Belange zumindest in ei- ner Fußnote zu berücksichti- gen. Oder habe ich den Be- griff der Ökumene falsch ver- standen?

Dr. med. Dieter Neurohr, Kreuzberger Weg 37, 84359 Simbach am Inn

A-128 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 4, 28. Januar 2000

S P E K T R U M AKUT/LESERBRIEFE

Nachrichtlich

Der Redaktion gehen zunehmend Zuschriften

„nachrichtlich“ zu, darunter auch sogenannte „offene Briefe“. Adressat ist in allen Fällen ein Dritter. Die Ein- sender erhoffen sich allerdings eine Veröffentlichung als Leserbrief. Grundsätzlich veröffentlicht das DÄ aller- dings nur Original-Zuschriften. Gleichwohl werden auch nachrichtlich übermittelte Texte in der Redaktion

sorgfältig gelesen. DÄ

D

ie weltweit größte Studie zur Gentherapie blieb erfolglos: Rund 300 Patienten mit bösar- tigen Hirntumoren (Glioblastoma multifor- me) waren in 45 Kliniken Europas und Nordamerikas zusätzlich zur Operation gentechnisch veränderte Re- troviren verabreicht worden, ohne dass dies zu einer Verlängerung der Überlebenszeiten geführt hätte.

Die vom Pharmakonzern Novartis finanzierte und koordinierte Studie sei bereits im März 1999 wegen

„erwiesener Unwirksamkeit“ eingestellt worden, sag- te der kommissarische Leiter der Neurochirurgie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Prof.

Manfred Westphal. Auch in Düsseldorf, wo Prof. Jür- gen Kiwit rund 30 Patienten behandelt hat, sind die Versuche eingestellt worden.

B

islang wurden lediglich die Ergebnisse einer vorausgegangenen Phase-I-II-Studie veröf- fentlicht (Hum Gene Ther 1999; 10 (14):

2325–35), bei der Nicholas Shand zu dem Ergebnis kam, diese Form der Gentherapie sei „machbar und anscheinend hinreichend sicher zur adjuvanten Be- handlung der chirurgischen Resektion bei rekurrie- rendem Glioblastoma multiforme, wobei jeglicher Nutzen marginal zu sein scheint“. Die Publikation der neueren Phase-III-Studie „zieht sich leider ziem- lich dahin“, bedauerte Westphal. Ziel der Genthera- pie beim Glioblastom ist es, mit Hilfe von Viren

„Selbstmordgene“ in den Tumor einzuschleusen.

Theoretisch sollten damit nicht nur die virusinfizier- ten Zellen absterben, sondern auch Tumorgewebe in der unmittelbaren Umgebung („Bystander-Effekt“).

S

chon 1992 war es den Gentherapie-Pionieren Kenneth Culver und Michael Blaese mit die- ser Methode gelungen, experimentelle Glio- blastome bei Ratten und Mäusen vollständig zu hei- len. Diese Versuche weckten die Hoffnung, ähnliche Erfolge auch am Menschen zu erzielen, erklärte Westphal. Beim raschen Beginn der Studie im Jahr 1996 habe auch der Druck der Öffentlichkeit eine Rolle gespielt. Wie viele seiner Kollegen hatte auch Westphal Hunderte Anrufe von verzweifelten Pati- enten erhalten. „Unter diesen Umständen war es ge- rechtfertigt, die Gentherapie auszuprobieren“, be- tonte der Neurologe. In Deutschland werden jährlich bis zu 5 000 neue Glioblastom-Fälle diagnostiziert.

Inzwischen hat ein Sprecher der Firma Novartis er- klärt, man wolle angesichts der gescheiterten klini- schen Studie bei der FDA keinen Zulassungsantrag für das Verfahren stellen. „Die Studie ist beendet, und wir haben viel gelernt“, hieß es. Michael Simm

Hirntumoren

Erneut Rückschlag

bei Gentherapie

(2)

Osteodensitometrie

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Hauch- dünne Grenze“ von Klaus Koch in Heft 50/1999:

Schwer

nachvollziehbar

Die Osteodensitometrie nur noch bei Frauen mit einer Komplikation, einer Fraktur, zuzulassen, ist eine schwer nachvollziehbare Entschei- dung. Fachliche Überlegun- gen können keine Rolle ge- spielt haben. Die Osteodensi- tometrie scheint in Deutsch- land mit dem Bade ausge- schüttet zu werden.

Es gäbe eine Reihe von besseren Lösungen, zum Bei- spiel Indikationsstellung zur Messung bei dokumentier- tem Risikoscore, nur durch ermächtigte Ärzte/Ambulan- zen, Messung nur am Ober- schenkelhals. Andererseits, vielleicht kann man auch überlegen, ob der Blutdruck erst nach dem Schlaganfall gemessen wird?

Dr. med. A. Knauerhase, Ab- teilung für Endokrinolo- gie/Stoffwechselerkrankun- gen, Klinik und Poliklinik für Innere Medizin, Universität Rostock, E.-Heydemann- Straße 6, 18057 Rostock

Gut und richtig beraten?

Der Bundesauschuss ver- kündet: „Der Nutzen der Osteodensitometrie zur pri- mären und sekundären Prä- vention ist nach dem derzeiti- gen Stand der wissenschaftli- chen Erkenntnisse nicht zu- verlässig belegt und kann da- her zur Zeit nicht als Kassen- leistung anerkannt werden“

(Fachinfo zur Osteodensito- metrie, Vertraulichkeitssper- re bis 11. Dezember 1999).

Die WHO-Task-Force- Gruppe für Osteoporose gibt die Empfehlung „Make use of bone densitometry when available“. Ferner: „Take into account the recently publish- ed WHO Guidelines for pre- clinical evaluation and cli- nical trials in osteoporosis

when considering approval of new drugs for osteoporosis“

(Osteoporosis International 1999, 10: 259-264).

Dies wirft die einfache Frage auf, ob der Bundesaus- schuss der Ärzte und Kran- kenkassen sowie die Kas- senärztliche Bundesvereini- gung hier gut und richtig be- raten wurden und sich dage- gen die WHO sozusagen auf dem „Holzweg“ befindet?

Prof. Dr. med. Chr. Reiner, Priv.-Doz. Dr. med. P. Schnei- der, Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin, Universität Würzburg, Josef-Schneider- Straße 2, 97080 Würzburg

Sozialmedizin

Zum Beitrag „Krankenversicherung:

Stärkung der Einnahmeseite“ von Prof. Dr. med. Fritz Beske und Dr.

Michael Thiede in Heft 48/1999:

Zurück zum mündigen Bürger

Die Steigerung der Ein- nahmeseite der GKV durch Wegfall der Familienversi- cherung ist der falsche Weg.

Der Kardinalfehler unseres Systems der sozialen Siche- rung liegt darin, dass der Staat nicht mit Geld umgehen kann.

Wir sehen es in der Ren- tenversicherung, ein privater Zusatz wird gefordert. Bei der Pflegeversicherung wird es bald auch so weit sein.

Selbst die kapitalgedeckte Ärzteversicherung kann die Inflation nicht ausgleichen.

Zurück zum mündigen Bür- ger ist das beste Sparpro- gramm. Der Versicherte muss den gesamten Krankenversi- cherungsbeitrag erst auf sein eigenes Konto bekommen.

Krampfhaft wird die Lö- sung in unterschiedlichen Definitionen der medizini- schen Notwendigkeit ge- sucht. Das ist richtig, wenn die Notwendigkeit zwischen Arzt und Patient in gegensei- tigem Vertrauen festgelegt wird. Tatsächlich wird sie aber durch bürokratische Ausschüsse festgelegt. Eine

virtuelle Welt. Der Kranken- kassenbeitrag sollte grund- sätzlich auf individuelle „Ge- sundheitsanderkonten“ der Versicherten eingezahlt wer- den. Die Konten werden ge- sperrt und können nur mit Smartchips abgegriffen wer- den, die Banken an die Pati- enten ausgeben. Die Chips sprechen nur bei Leistungen an, die von zugelassenen An- bietern erbracht worden sind.

Gegebenenfalls wird mit Bußgeld belegt, wer von die- sen Konten Geld für andere Zwecke ausgibt. Außer So- zialhilfeempfängern bekom- men alle Patienten eine Rech- nung – Kostenerstattung. Der EBM-Katalog mit seinen 7 000 Positionen wird abge- schafft.

Nach Paragraph 18 der Berufsordnung für Nordrhei- nische Ärzte muss das Hono- rar „angemessen“ sein. Die Angemessenheit wird durch Transparenz, Preisauszeich- nungspflicht, Wettbewerb und die Einführung eines Wucherparagraphen prakti- kabel gemacht. Schlichtungs- stellen der Ärztekammern sind nicht nur für Behand- lungsfehler, sondern auch für tatsächliche oder behauptete Unangemessenheit oder Wu- cher zuständig.

Leere Gesundheitskonten und Überschüsse auf den Konten sind vererbbar. Für Überziehungen und bei Großeingriffen gibt es Kredi- te, deren Konditionen sich nach der Diagnose und Ver- mögenslage richten. Vom Fi- nanzamt (!) werden „Armen- chips“ subsidiär nach den Grundsätzen der Sozialhilfe ausgegeben. Auch hierfür gilt Kontraktionszwang, unter- lassene Hilfeleistung ist straf- bar. Der Chip deckt nur die Selbstkosten der Anbieter, die ärztliche Leistung ist un- entgeltlich.

All dies ist nicht ange- nehm. Aber noch schlimmer ist der gegenwärtige Zustand, der Lug und Trug Vorschub leistet, und wo der Geist des Hippokrates auf der Strecke bleibt.

Dr. med. Karl-Heinz Weber, Parkstraße 8, 45478 Mülheim

Kirchensteuer-System

Die grundlegende Tatsa- che – ohne gleichzeitig eine Bewertung vorzunehmen – ist, dass in der GKV die Aus- gabenseite deutlich größer ist als die Einnahmenseite.

Tendenz ist die Vergröße- rung der Schere, nicht der Abbau.

Im Artikel wird leider die

„altbewährte Umverteilung von unten nach oben“, also die Belastung der sozial Schwächeren, favorisiert, nicht die Stärkung des solidari- schen Ausgleichs. Das be- kannte und bewährte Modell einer funktionierenden Soli- darfinanzierung ist das Kir- chensteuer-System. Hier wer- den alle Teilnehmer belastet.

Bei der Analyse des Kirchen- steueraufkommens wurde von Statistikern berechtigt vermutet, dass circa zehn Pro- zent der Kirchenglieder 90 Prozent der Kirchensteuer bezahlen. Die relativ kleine Zahl der Besserverdienenden einschließlich der Spitzenver- dienenden übernimmt also mehr oder weniger exklusiv die Finanzierung der gesam- ten „Einrichtung Kirche“.

Die Übernahme dieses Systems zur Finanzierung des Gesundheits-Sektors würde daher berechtigten Grund zur Vermutung geben, dass die zehn Prozent der Besser- und Spitzenverdiener unserer Ge- sellschaft 90 Prozent der Aus- gaben des Gesundheits-Sek- tors übernehmen würden, wenn ein solidarisches Sy- stem ohne Ausnahmen instal- liert werden würde.

Die Einbeziehung aller Einnahmen von Privatperso- nen unter die Abgabepflicht für die Sozialversicherung – also auch Einnahmen aus selbständiger Arbeit, aus Ka- pitalanlagen, aus Vermietun- gen und Verpachtungen etc. – könnte zu einer weiteren Ent- lastung des größten Teils der in Deutschland lebenden Be- völkerung und komplemen- tär dazu auch der Arbeitge- ber führen.

Diplomtheologe Dr. med.

Heinrich Elsner, Hellweg 156, 45279 Essen

A-130 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 4, 28. Januar 2000

S P E K T R U M LESERBRIEFE

(3)

Gesundheitsreform

Zu dem Bericht über die Vertreterver- sammlung der KBV „Gesundheitsre- form – ein Scherbenhaufen“ von Hei- ke Korzilius in Heft 49/1999:

Bisher die Zeche gezahlt

Zu der Feststellung des ehemaligen Ersten Vorsitzen- den der KBV, Herrn Dr. med.

W. Schorre, das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 26. August 1999 laufe darauf hinaus, dass künftig die Ärzte die Psychologischen Psycho- therapeuten subventionieren würden, möchte ich folgendes sagen:

Die Psychologischen Psy- chotherapeuten sind nach dem neuen Psychotherapeu- tengesetz nun einmal in das KV-System integriert wor-

den. Ich halte es für falsch, von ärztlicher Seite an Spal- tungstendenzen und Stim- mungsmache festzuhalten.

Das Urteil des Bundesso- zialgerichtes, wonach psycho- therapeutische Leistungen mit einem Punktwert von 10 Pfennig zu vergüten sind, ist nur dadurch zustande gekom- men, dass die bisherige Ho- norarpolitik eindeutig zuun- gunsten und auf Kosten der Psychotherapeuten gestaltet worden ist.

Diese haben nämlich bis- her die Zeche für die anderen Arztgruppen gezahlt und sind zugunsten anderer Facharzt- gruppen zu schlecht bezahlt worden. Natürlich wird das nicht gerne eingestanden be- ziehungsweise zur Kenntnis genommen.

Dr. med. Gabriele Friedrich- Meyer, Rheinaustraße 146, 53225 Bonn

Frage der Gerechtigkeit

Da hat uns Herr Schorre zum Schluss noch einmal so richtig vor die Füße gekotzt, was er von uns Psychothera- peuten hält: Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts, dass 50 Minuten Psychotherapie mit 145 DM vergütet werden sollen, „subventionieren künf- tig die Ärzte die Psycholo- gischen Psychotherapeuten.

Wenn ab dem ersten Januar die Gesamtvergütung in ein hausärztliches und ein fach- ärztliches Teilbudget aufge- spalten wird, zahlen die Fachärzte die Zeche.“ Als Fachärztin für Psychothe- rapeutische Medizin habe auch ich nach dem Medizin- studium eine fünfjährige kli- nische Weiterbildungszeit ab- solviert, habe darüber hinaus wesentliche Teile der Weiter-

bildung (Lehranalyse) konti- nuierlich außerhalb der Ar- beitszeit einplanen müssen und selbst finanziert, und auch eine fachärztliche Prü- fung war erforderlich. Somit ist das Bundessozialgerichts- urteil endlich ein Schritt in die richtige Richtung, wenn wir im Jahr 1999 mit einem Stun- denhonorar von 101,50 DM froh sein sollen. Wenn in den letzten Jahren Fachärzte im Durchschnitt zwei- bis drei- mal so viel Praxisgewinn er- zielten wie Psychotherapeu- ten – auch die fachärztlichen Psychotherapeuten –, dann fällt es mir schwer, der Argu- mentation von Herrn Schorre zu folgen. Um Gerechtigkeit scheint es ihm jedenfalls nicht gegangen zu sein.

Dr. med. Claudia Heckrath, Hartmannstraße 34, 52062 Aachen

A-134 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 4, 28. Januar 2000

S P E K T R U M LESERBRIEFE

(4)

Psychotherapie

Zu dem Beitrag „Gesundheitsreform:

Zeit der Gerüchte“ von Sabine Rieser in Heft 45/1999:

Wirksamkeit prüfen

Zu den Annehmlichkei- ten, die Frau Fischer und an- dere hohe Entscheidungsträ- ger im Gesundheitswesen den Ärzten bescheren, gehört also der Umstand, dass sie, dem- nächst freilich nur die Fach- ärzte, jetzt für die bundessozi- algerichtlich abgesicherten Leistungen der Psychothera- peuten einzustehen haben.

Die Begeisterung vor allem der Psychiater für die Psycho- therapie, speziell die analyti- sche, wird das nicht schmä- lern, was verständlich ist. Ha- ben doch viele Doktrinen die- ser Psychotherapie Plausibles, mitunter gar Bestechendes an sich. Schließlich lieferte sie auch den Stoff (Neomarxis- mus), aus dem alle Gesund- heitreformen seit 1968 sind.

Rufe, dass der Psychothe- rapie-Kaiser nackt ist, wur- den immer laut. Nur zeigten sich, anders als die Prozessi- onszuschauer in Andersens Märchen, die deutschen Ärz- te mehrheitlich vor der ein- herstolzierenden neuen „See- lenkunde“ je länger, desto tie- fer beeindruckt. Sie erkann- ten sie, einmalig auf der Welt, als ärztliches „Gebiet“ an und holten zu seiner Verstärkung freudig noch Nicht-Ärzte her- ein.

Bei so viel Begeisterung werden die (Fach-)Ärzte jetzt gewiss freudig auch mit ihrem Portemonnaie für die Lei- stungen der ärztlichen wie nicht-ärztlichen Psychothera- peuten geradestehen. Zu der Idee, die Wirksamkeit der Psychotherapie einmal ernst- haft zu prüfen, wird sich nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte ihre Selbstverwal- tung nicht versteigen.

Dr. med. Friedrich Weinber- ger, Maximilianstraße 6, 82319 Starnberg

A-135 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 4, 28. Januar 2000

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Liquidationen

Meinung zur verspäteten Rechnungs- stellung:

Minuspunkt

Vor einigen Tagen erhielt ich eine nicht unerhebliche Li- quidation eines Kollegen, der mich vor knapp zwei Jahren erfolgreich behandelte . . . Der lange Zeitraum zwischen Be- handlung und der in Rechnung gestellten ärztlichen Leistung ärgert mich, ist mir unver- ständlich. Erst nach gründli- chem Nachdenken konnte ich die einzelnen Positionen nach- vollziehen. Wie muss es dann erst einem Laien gehen, der damit doch völlig überfordert ist? Er beklagt sich mit Recht bei seinen Bekannten über sei- nen Arzt. Ein gewaltiger Mi- nuspunkt für das Ansehen der Ärzteschaft.

Mit den gesetzlichen Kran- kenkassen muss doch auch vierteljährlich abgerechnet werden. Warum sollte dies bei Privatpatienten nicht möglich sein?

Unsere Vorfahren waren sehr kluge Leute, sie sagten, wer schnell straft, straft dop- pelt. Der Täter erinnert sich noch sehr gut, weshalb er be- straft wird, und kann bereuen und sich bessern. Entspre- chend handelte meine Groß- mutter: Sie löhnte oder be- strafte am Abend sofort alle Arbeiter und auch uns Enkel- kinder. Als Letztes führe ich einen alten Kollegen an, der mir als jungem Springer fol- genden Rat mit auf den Pra- xisweg gab: „Deine Liquidati- on muss immer in einem ange- messenen Zeitraum erfolgen, damit die Dankbarkeit über die gelungene/geleistete Be- handlung – nicht immer der Heilung – den Frust über die Bezahlung vergessen lässt.

Konntest du nicht in einer an- gemessenen, kurzen Zeit ab- rechnen – aus welchen Grün- den auch immer –, so reduzie- re deine Forderung oder noch besser, wirf sie in den Papier- korb.“ .. .

Dr. med. Günther Abramow- ski, Am Saalbrink 3, 31535 Neustadt am Rübenberge

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen

Torggler: Portfolio im Mathematikunterricht 1.– 4.. Klasse ©

Aus meiner Sicht ist der auch diskutierte Vorschlag, dass wir Ärzte uns in den Praxen mit der Kran- kenversichertenkarte auch den Personalaus- weis zeigen oder sogar

Viele dieser Normen sind letztlich Reinheitsvorschriften und Absonderungsgebote: So haben sich Frauen in bestimmten Situa- tionen von den Männern fernzu- halten;

Wenn ab dem ersten Januar die Gesamtvergütung in ein hausärztliches und ein fach- ärztliches Teilbudget aufge- spalten wird, zahlen die Fachärzte die Zeche.“

Wenn ab dem ersten Januar die Gesamtvergütung in ein hausärztliches und ein fach- ärztliches Teilbudget aufge- spalten wird, zahlen die Fachärzte die Zeche.“

In der Diskussion über mögliche Alternativen müsse sich je- de andere Lösung praktisch daran messen lassen, ob genügend Stellen für ihre Umsetzung bereitstehen, ob sie

Individuelle Mengenbegrenzung : PZ-Vorjahr – 98 Prozent des Honorarfonds nach Abzug Geldvolumen für Vorwegleistungen (Punktwert mind. 7 Cent) PZ-Zuwachs – 2 Prozent