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Archiv "BKA-Gesetz: Vorerst gestoppt" (05.12.2008)

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A2620 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 49⏐⏐5. Dezember 2008

A K T U E L L

BKA-GESETZ

Vorerst gestoppt

Das umstrittene Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskri- minalamt (BKA-Gesetz) ist vorerst im Bundesrat gescheitert. Die Bun- desregierung will jetzt den Vermitt- lungsausschuss anrufen, um noch vor Jahresende einen Kompromiss mit den Ländern zu erreichen. Nach einem Vermittlungsverfahren könn- te sich der Bundesrat erneut am 19.

Dezember mit dem Gesetz befassen.

Bereits vor der Abstimmung in der Länderkammer hatten einige von der SPD mitregierte Bundeslän- der sowie Landesregierungen mit Beteiligung der FDP, der Grünen oder der Linken ihr Nein angekün- digt. Die FDP will selbst einem nachgebesserten Gesetz nicht zu- stimmen. „Die Abstimmung ist eine krachende Niederlage für Wolfgang Schäuble“, erklärte die Bundesvor- sitzende von Bündnis 90/Die Grü- nen, Claudia Roth. „Ein deutliche- res Stopp-Signal hätte der Bundes- rat nicht geben können. Das laute und klare Nein der Länderkammer muss nun aber auch der endgültige Schlussstrich unter dieser Angele- genheit sein“, forderte Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke.

Die SPD-regierten Länder haben jedoch Einlenken für den Fall signa-

lisiert, dass im Vermittlungsaus- schuss ein Kompromiss gefunden wird. Würden sich nur die Bundes- länder mit FDP- und Grünen-Regie- rungsbeteiligung im Bundesrat ent- halten, käme das Gesetz dort im nächsten Anlauf mit knapper Mehr- heit durch.

Hauptstreitpunkte sind die ge- plante Onlinedurchsuchung, die im Eilverfahren künftig auch ohne richterlichen Beschluss durchge- führt werden kann, sowie der feh-

lende Schutz der Berufsgeheimnis- träger. Vor allem der letzte Punkt hatte bei Ärzten, Anwälten und Journalisten für heftige Kritik ge- sorgt. Noch am Vortag der Bundes- ratsentscheidung hatten der Hart- mannbund, der Deutsche Anwalt- verein und der Deutsche Journalis- tenverband in einer gemeinsamen Resolution den „absoluten Schutz“

von Berufsgeheimnisträgern vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen gefordert (www.djv.de). KBr

Zahl der Woche

Menschen starben 2007 in Deutschland an Aids. Im Jahr 461

2006 waren es 504. Die Zahl der HIV-Neuinfektionen stieg im selben Zeitraum um 100 auf rund 2 800.

Menschliche Stammzellkulturen, die nur durch die Zerstörung menschli- cher Embryonen gewonnen werden können, sind nach dem europäischen Patentrecht nicht patentierbar. Das hat die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts am 27. November entschieden. Nach jahrelanger Diskussion lehnte sie den Antrag des Stammzellforschers James Thomson und der Universität Wisconsin/USA (WARF-Patent) ab.

Eine Kommerzialisierung embryo- naler Stammzellen verstoße gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten.

Thomsons Patent, das ein Verfah- ren zur Gewinnung embryonaler Stammzellen von Primaten (auch von Menschen) beschreibt, war be- reits vor einigen Jahren als unver- einbar mit europäischem Recht be- zeichnet worden. Dagegen hatten die Antragsteller Beschwerde ein- gelegt.

Entscheidend für die jetzige Ab- lehnung ist, dass die beanspruchten menschlichen Stammzellkulturen nur unter Zerstörung von menschli- chen Embryonen gewonnen werden können. Die Kammer betonte je- doch mit Blick auf adulte Stamm-

zellen, dass ihre Entscheidung nicht grundsätzlich die Frage der Patent- fähigkeit menschlicher Stammzel- len betreffe.

„Die Entscheidung des Europä- ischen Patentamts ist ein Riesener- folg für eine wertorientierte Politik in Europa“, sagte Dr. med. Peter Liese, Vorsitzender der Arbeits- gruppe Bioethik der Christlich-De- mokratischen Fraktion im Europä- ischen Parlament. Es gelte jetzt, auf die Alternativen zu setzen, wie zum Beispiel die adulten Stammzellen und die Reprogrammierung adulter

Zellen. ER

EUROPÄISCHES PATENTAMT

Kein Patent für embryonale Stammzellen

Die Oppositions- parteien begrüßten das Nein des Bundesrats zu den geplanten Online- durchsuchungen.

Foto:dpa

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